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Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung/Winterdienst"; hier: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Elsdorf
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Elsdorf |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T E L S D O R F
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Beschlussvorlage
öffentlich
Fachbereich: Aktenzeichen: Datum: Sitzungsvorlage Nr.:
02.10 2.10 12.10.2026
251/2026
TOP-Nr.:
beigefügte Anlagen: 1
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Termin Einst. Für Geg. Enth. Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss - 10.11.2026
Ausschuss für Strukturwandel
Rat 17.11.2026
Betr. Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung/Winterdienst";
hier: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der
Stadt Elsdorf
Beschlussentwurf Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel:
Der Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf
empfiehlt dem Rat der Stadt Elsdorf, die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Elsdorf zu
beschließen.
Beschlussentwurf Rat:
Der Rat der Stadt Elsdorf beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses –
Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf die Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der
Stadt Elsdorf.
1 Haushaltsmäßige Finanzierung: 2
Schwister
(Verfasser) (Kämmerei)
3 4 5 6
Portz/Adam
(Fachbereichsleiter) (beteiligte Fachbereiche) (RPA)
- 2 -
Inhalt der Sitzungsvorlage:
Aus der Gebührenkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung / Winterdienst“
ergibt sich ab dem 01.01.2027 eine Erhöhung der Gebührensätze. Die Gebühr für den Winterdienst
erhöht sich auf 0,71 € (Vorjahr 0,58 €). Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr verringert
sich auf 1,27 € (Vorjahr 1,37 €).
Der Entwurf der Satzung der Stadt Elsdorf über die Straßenreinigung sowie Winterdienst und die
Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstwartungsgebühren ist dieser Sitzungsvorlage
beigefügt. In dem neuen Entwurf haben sich lediglich die Gebührensätze in § 6 Abs. 4 und Abs. 5
sowie das Inkrafttreten gemäß § 10 der Satzung geändert. Im Übrigen ist der Entwurf identisch zur
vorherigen Satzung.
gez.
Andreas Heller
- Bürgermeister -
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