Startseite › Elsdorf › Dokument
Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung/Winterdienst"; hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Elsdorf |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T E L S D O R F
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Beschlussvorlage
öffentlich
Fachbereich: Aktenzeichen: Datum: Sitzungsvorlage Nr.:
02.10 2.10 12.10.2026
250/2026
TOP-Nr.:
beigefügte Anlagen: 1
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Termin Einst. Für Geg. Enth. Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss - 10.11.2026
Ausschuss für Strukturwandel
Rat 17.11.2026
Betr. Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung/Winterdienst";
hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027
Beschlussentwurf Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel:
Der Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf
empfiehlt dem Rat der Stadt Elsdorf zu beschließen, die Gebührenkalkulation für die
kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung und Winterdienst“ für das Haushaltsjahr 2027 zu
bestätigen.
Beschlussentwurf Rat:
Der Rat der Stadt Elsdorf beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses –
Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf, die Gebührenkalkulation für die
kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung und Winterdienst“ für das Haushaltsjahr 2027 zu
bestätigen.
1 Haushaltsmäßige Finanzierung: 2
Schwister
(Verfasser) (Kämmerei)
3 4 5 6
Portz/Adam
(Fachbereichsleiter) (beteiligte Fachbereiche) (RPA)
- 2 -
Inhalt der Sitzungsvorlage:
Die Gebührenkalkulation weist für das Haushaltsjahr 2027 einen Kostenansatz von 134.000 € aus
und liegt damit etwa 20 % über dem Niveau des Vorjahres (111.000 €). Eine Aufteilung dieser
Gesamtkosten erfolgt mit rd. 53.000 € (Vorjahr 45.000 €) auf die Straßenreinigung und mit rd. 80.500
€ (Vorjahr 66.000 €) für den Winterdienst.
Die in absoluten Zahlen betrachtete Erhöhung des Kostenansatzes für Straßenreinigung und
Winterdienst resultiert größtenteils aus den ansteigenden Personalkosten, den Unternehmerkosten,
sowie der steigenden Kosten für das Streusalz auf ca. 7.200 € für 2027 (Vorjahr: 4.800 €). Die
steigenden Kosten für das Streusalz resultieren sowohl aus den steigenden Lieferkosten als auch
aus einem erhöhten Bedarf. Insbesondere im Hinblick auf die längeren Lieferzeiten wird mehr
Sackware zur Vorbeugung bestellt.
Der voraussichtliche Gebührenstand zum 01.01.2027 beläuft sich auf -67.723,55 €. Demnach er-
höht die nach § 6 KAG notwendige Zuführung zur Sonderrücklage, in Höhe von ca. 17.000 €, den
Kostenansatz ebenfalls.
Demgegenüber wird auf der Ertragsseite erstmals eine Ausschüttung aus dem
Einwegkunststofffonds in Höhe von rd. 19.000 € berücksichtigt. Mit dem
Einwegkunststofffondsgesetz werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den
Kosten für die Sammlung und Reinigung der im öffentlichen Raum anfallenden Abfälle beteiligt. Die
der Stadt hieraus zustehenden Mittel wirken sich entsprechend gebührenmindernd aus.
Daher ergeben sich folgende Gebührensätze für das Haushaltsjahr 2027 je lfd. Meter
Grundstücksfront:
2027 2026 +/- € +/- %
Winterdienst 0,71 € 0,58 € + 0,13 + 22,41
Straßenreinigung und Winterdienst 1,27 € 1,37 € - 0,10 - 7,30
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung zu bestätigen. Danach
steigen die Gebührensätze in 2027, wobei Sie im direkten Vergleich zu umliegenden Kommunen
weiterhin niedrig sind.
gez.
Andreas Heller
- Bürgermeister -
Text aus PDF extrahiert