Startseite › Elsdorf › Dokument

Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung/Winterdienst"; hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeElsdorf
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

S T A D T E L S D O R F D e r B ü r g e r m e i s t e r Beschlussvorlage öffentlich Fachbereich: Aktenzeichen: Datum: Sitzungsvorlage Nr.: 02.10 2.10 12.10.2026 250/2026 TOP-Nr.: beigefügte Anlagen: 1 Abstimmungsergebnis Beratungsfolge Termin Einst. Für Geg. Enth. Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss - 10.11.2026 Ausschuss für Strukturwandel Rat 17.11.2026 Betr. Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung/Winterdienst"; hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2027 Beschlussentwurf Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel: Der Haupt- und Finanzausschuss – Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt Elsdorf zu beschließen, die Gebührenkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung und Winterdienst“ für das Haushaltsjahr 2027 zu bestätigen. Beschlussentwurf Rat: Der Rat der Stadt Elsdorf beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses – Ausschuss für Strukturwandel des Rates der Stadt Elsdorf, die Gebührenkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung und Winterdienst“ für das Haushaltsjahr 2027 zu bestätigen. 1 Haushaltsmäßige Finanzierung: 2 Schwister (Verfasser) (Kämmerei) 3 4 5 6 Portz/Adam (Fachbereichsleiter) (beteiligte Fachbereiche) (RPA) - 2 - Inhalt der Sitzungsvorlage: Die Gebührenkalkulation weist für das Haushaltsjahr 2027 einen Kostenansatz von 134.000 € aus und liegt damit etwa 20 % über dem Niveau des Vorjahres (111.000 €). Eine Aufteilung dieser Gesamtkosten erfolgt mit rd. 53.000 € (Vorjahr 45.000 €) auf die Straßenreinigung und mit rd. 80.500 € (Vorjahr 66.000 €) für den Winterdienst. Die in absoluten Zahlen betrachtete Erhöhung des Kostenansatzes für Straßenreinigung und Winterdienst resultiert größtenteils aus den ansteigenden Personalkosten, den Unternehmerkosten, sowie der steigenden Kosten für das Streusalz auf ca. 7.200 € für 2027 (Vorjahr: 4.800 €). Die steigenden Kosten für das Streusalz resultieren sowohl aus den steigenden Lieferkosten als auch aus einem erhöhten Bedarf. Insbesondere im Hinblick auf die längeren Lieferzeiten wird mehr Sackware zur Vorbeugung bestellt. Der voraussichtliche Gebührenstand zum 01.01.2027 beläuft sich auf -67.723,55 €. Demnach er- höht die nach § 6 KAG notwendige Zuführung zur Sonderrücklage, in Höhe von ca. 17.000 €, den Kostenansatz ebenfalls. Demgegenüber wird auf der Ertragsseite erstmals eine Ausschüttung aus dem Einwegkunststofffonds in Höhe von rd. 19.000 € berücksichtigt. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den Kosten für die Sammlung und Reinigung der im öffentlichen Raum anfallenden Abfälle beteiligt. Die der Stadt hieraus zustehenden Mittel wirken sich entsprechend gebührenmindernd aus. Daher ergeben sich folgende Gebührensätze für das Haushaltsjahr 2027 je lfd. Meter Grundstücksfront: 2027 2026 +/- € +/- % Winterdienst 0,71 € 0,58 € + 0,13 + 22,41 Straßenreinigung und Winterdienst 1,27 € 1,37 € - 0,10 - 7,30 Die Verwaltung empfiehlt, die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung zu bestätigen. Danach steigen die Gebührensätze in 2027, wobei Sie im direkten Vergleich zu umliegenden Kommunen weiterhin niedrig sind. gez. Andreas Heller - Bürgermeister -

Text aus PDF extrahiert