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Fortschritte der Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen (ehemals Projekt KLAS)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-11-05
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Dokument

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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft 3/ 33 Auskunft erteilt: Schäfer, Katrin Tel. 361-18383 Datum: 29. Oktober 2026 Vorlage VL 21/8590 - öffentlich - Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Städtische Deputation für Umwelt, Klima und 5. November 2026 Kenntnisnahme Landwirtschaft Titel der Vorlage Fortschritte der Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen (ehemals Projekt KLAS) Wirtschaftlichkeit: Keine WU VL-Nummer Senat: 610/510-04-05-27807/2026 Sachdarstellung A. Problem Die Stadtgemeinde Bremen hat sich frühzeitig und strategisch mit der Vorsorge gegenüber Starkregenereignissen befasst und ist in diesem Handlungsfeld bereits inhaltlich gut aufgestellt. Mit dem ehemaligen Förderprojekt KLAS – KlimaAnpassungsStrategie Extreme Regenereignisse wurden seit 2012 wesentliche fachliche Grundlagen geschaffen, Überflutungsgefahren systematisch analysiert und zentrale Bausteine einer Starkregenvorsorgestrategie entwickelt. Das Projekt wurde im Jahr 2021 abgeschlossen und als Förderprojekt beendet. Ursprüngliche Elemente der KLAS- Strategie, wie beispielsweise die wassersensible Stadtentwicklung, sind seitdem in die Klimaanpassungsstrategie des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie das Handlungskonzept Schwammstadt Bremen, welches derzeit in einem stadtweiten Entwicklungsprozess aufgestellt wird, integriert worden. Vor dem Hintergrund zunehmender klimatischer Veränderungen und der weiterhin bestehenden Relevanz von Starkregenereignissen soll mit dieser Vorlage, der seit 1 von 9 Abschluss des Projektes erreichte, weitere Umsetzungsstand dargestellt und die Weiterentwicklung der Starkregenvorsorge eingeordnet werden. B. Lösung Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen, stellt wesentliche Grundlagen, umgesetzte und laufende Maßnahmen sowie erreichte Fortschritte dar und zeigt auf, in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf besteht. Ausgangslage und Anlass Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen stellen Städte und Gemeinden vor wachsende Herausforderungen. Auch Bremen ist aufgrund seiner urbanen Struktur und der damit einhergehenden hohen Flächenversiegelung sowie Schadenspotenzialdichte im Besonderen von den Folgen lokaler Überflutungen infolge extremer Niederschläge betroffen. Starkregenvorsorge ist daher ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Klimaanpassung und der Gefahrenabwehr. Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen stellen auch Bremen vor wachsende Herausforderungen. Aufgrund der urbanen Struktur, der hohen Flächenversiegelung und der dichten Bebauung können extreme Niederschläge innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen Abflussmengen führen, die von den Entwässerungssystemen, wie der Grundstücksentwässerung, der öffentlichen Kanalisation und den Gewässern nicht vollständig aufgenommen werden können. Mögliche Folgen sind beispielsweise Überflutungen von Straßen und Unterführungen sowie das Eindringen von Wasser in Keller, Tiefgaragen, sozialen Einrichtungen und Anlagen der technischen Infrastruktur. Starkregenvorsorge ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Klimaanpassung und Gefahrenabwehr. Ziel ist es, Risiken für die Bevölkerung, öffentliche Infrastruktur, sensible Einrichtungen sowie private und gewerbliche Grundstücke frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Ein vollständiger Schutz vor Überflutungen ist angesichts der lokal begrenzten, kurzfristigen und nur eingeschränkt vorhersagbaren Starkregenereignisse jedoch weder technisch noch organisatorisch erreichbar. Im Mittelpunkt stehen daher ein wirksames, ressortübergreifendes Risikomanagement, Minderungsstrategien sowie die Stärkung der privaten Eigen- und Objektschutzvorsorge. Erforderlich ist ein integriertes Zusammenwirken von Stadtentwässerung, Wasserwirtschaft, Stadtplanung, Stadtentwicklung, Grünflächenentwicklung und Verhaltensvorsorge. Im Rahmen des ehemaligen Förderprojektes KLAS- KLimaAnpassungsStrategie Extreme Regenereignisse erhielt Bremen von 2012 bis 2021 Fördermittel des Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 2 von 9 Bundes und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Anpassung an Starkregenereignisse und zur Analyse von Überflutungsgefahren. Das Förderprojekt KLAS ist mittlerweile abgeschlossen. Mit dem Projekt KLAS wurden die fachlichen und konzeptionellen Grundlagen für eine systematische Starkregenvorsorge in Bremen geschaffen. Dazu zählen stadtgebietsweite Starkregengefahrenkarten, ein GIS-basiertes Auskunfts- und Informationssystem für die Verwaltung sowie das seit 2019 öffentlich zugängliche Starkregen-Vorsorgeportal. Auf dieser Grundlage wurden bereits konkrete Maßnahmen umgesetzt und Vorsorgeaspekte in bestehende Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert. Erste Erfolge zeigen sich insbesondere in realisierten kleinräumigen Maßnahmen an der Oberfläche, die aus dem KLAS-Runden Tisch hervorgegangen sind. Darüber hinaus werden Starkregenvorsorge und Klimaanpassung zunehmend im Rahmen sogenannter Huckepack-Verfahren berücksichtigt, etwa bei Kanalerneuerungen, Straßenbaumaßnahmen und weiteren Infrastrukturvorhaben. Auch in der Bauleitplanung werden Anforderungen an eine wassersensible Quartiersentwicklung berücksichtigt, sodass neue Quartiere verstärkt nach dem Schwammstadtprinzip entwickelt werden können. Weitere wichtige Bausteine sind die Starkregenpartnerschaft an der Blumenthaler Aue sowie Informations-, Beratungs- und Förderangebote zur Stärkung der privaten Eigenvorsorge und des Objektschutzes. Die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie für das Land Bremen und die Stadtgemeinden im Jahr 2025 benennt die Starkregenvorsorge weiterhin als wichtiges Handlungsfeld für die Stadtgemeinde Bremen und schafft hierfür den strategischen Rahmen. Mit dem aktuell in Erarbeitung befindlichen Handlungskonzept Schwammstadt, das seit Anfang 2025 als akteursübergreifender Prozess bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft koordiniert wird, wird ein konzeptioneller Rahmen entwickelt, mit dem die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser vor Ort im Kontext der Klimafolgenanpassung gestärkt werden soll und so das Stadtklima durch Verdunstungskühlung verbessert, mehr Regenwasser zur Bewässerung genutzt und Oberflächenabflüsse bei Starkregen durch Zwischenspeicherung verringert werden sollen. In Zusammenarbeit aller relevanter Verwaltungs- und verwaltungsnahen Akteure entsteht ein gesamtstädtischer Fahrplan für planende und umsetzende Stellen, der die Wissensbereitstellung, die rechtlichen Vorgaben, die Finanzierung, die Zuständigkeitsregelungen, die Workflows zwischen den Akteuren und die Standards für Planung, Bau und Unterhaltung verbessern will. Gleichzeitig deckt das Handlungskonzept Schwammstadt nicht sämtliche Handlungsfelder der Starkregenvorsorge ab, insbesondere im Bereich Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 3 von 9 Risikomanagement, Überflutungsvorsorge und Stärkung der privaten und gewerblichen Eigenvorsorge. Daher ist eine parallele Weiterentwicklung beider Handlungsbereiche, unter Nutzung bestehender Schnittstellen und Synergien, erforderlich. Umgesetzte Maßnahmen und laufende Vorhaben Bei der Überflutungsvorsorge und dem Risikomanagement geht es darum, die besonders überflutungsgefährdeten Bereiche im Stadtgebiet zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung abzuleiten. Der Verwaltung steht seit 2019 ein GIS-basiertes Auskunfts- und Informationssystem Starkregenvorsorge zur Verfügung, das die Informationen zu Starkregengefahren und Anpassungsoptionen ressortübergreifend bereitstellt. Dadurch können Überflutungsgefahren frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Kleinräumig niederschwellige Maßnahmen umsetzen. Über das Projekt KLAS wurde im Jahr 2020 ein Runder Tisch zur Umsetzung kleinerer, baulicher Maßnahmen an der Oberfläche zur Starkregenvorsorge initiiert. Das Arbeitsgremium hat zum Ziel, auf Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse zu Überflutungsgefahren kleinräumige, umsetzungsorientierte Maßnahmen zu identifizieren, abzustimmen und zu realisieren. An dem Runden Tisch wirken im Kern hanseWasser Bremen, das Amt für Straßen und Verkehr sowie das Referat 33 der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft mit. Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen werden bislang jährlich maximal 100 TEUR aus Mitteln der Abwasserabgabe zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhielt der Runde Tisch für investive Maßnahmen zur Starkregenvorsorge von 2021 bis 2023 insg. rd. 204 TEUR aus dem Handlungsfeld Klimaschutz. Dadurch konnten über den Runden Tisch bereits verschiedene kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge umgesetzt werden. Die Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser gezielter zu lenken, schadlos zwischenzuspeichern oder Überflutungsrisiken an besonders betroffenen Stellen zu reduzieren. Beispiele hierfür sind Maßnahmen am Borchersweg, im Bereich Crüsemannallee/Ecke Busestraße sowie im Kreuzungsbereich Sielpfad/Kreuzstraße/In den Runken. Auch künftig können über den Runden Tisch kleine und eher simple Maßnahmen umgesetzt werden („Quick-Wins“), mit denen kein aufwändiger konzeptioneller, analytischer oder planender Prozess einhergeht. Gelegenheiten nutzen. Ein wichtiges Gelegenheitsfenster für die Umsetzung von Maßnahmen der Starkregenvorsorge ergibt sich im Zusammenhang mit Kanalerneuerungen in offener Bauweise. Da bei diesen Maßnahmen ohnehin Eingriffe in den Straßenraum erfolgen, können Aspekte der Klimaanpassung frühzeitig mitbetrachtet und – so weit technisch, räumlich und wirtschaftlich möglich – in die Planung integriert und bei der Straßenwiederherstellung mit umgesetzt werden. Mit dieser Strategie können zumindest einige weitere wichtige Maßnahmen Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 4 von 9 der Starkregenvorsorge trotz begrenzter Finanzmittel adressiert werden. Neben der Starkregenvorsorge betrifft dies auch weitere Ziele wie Hitzevorsorge, Begrünung, Entsiegelung sowie eine verbesserte Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Raum. Dafür ist zwischen der hanseWasser Bremen und den weiteren Bedarfsträgern wie dem Amt für Straßen und Verkehr, dem Umwelt- und Klimaressort sowie dem Verkehrsressort ein Arbeitsprozess implementiert worden, der sicherstellt, dass die Möglichkeiten der Realisierung der Bedarfe im „Huckepack- Verfahren“ frühzeitig geprüft und in die Wege geleitet werden können. Erste umgesetzte Beispiele hierfür sind die Umgestaltung der Rasteder Straße oder der Münchener Straße. Künftig soll auch das Gelegenheitsfenster Fernwärmeausbau stärker genutzt werden. Neue Quartiere entstehen nach dem Schwammstadt-Prinzip. Verwaltungsintern wurden auch die Verfahren der Stadtplanung und Stadtentwicklung in den letzten Jahren dahingehend geschärft, dass die Belange der Starkregenvorsorge und der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung systematisch Berücksichtigung finden können. Der behördenverbindliche Klimaanpassungscheck stellt sicher, dass die Belange schon früh in die Verfahren der Bauleitplanung eingespeist werden. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft nimmt im Zuge der Behördenbeteiligungsverfahren regelmäßig Stellung und vertritt die Belange. Zusätzlich wird parallel zu den Bauleitplanverfahren seit einigen Jahren immer ein Entwässerungskonzept samt Überflutungsnachweis gefordert. So entstehen nach und nach immer mehr Gebietserschließungen und Konversionen, die nachgewiesen ausreichend Flächen für einen schadlosen Rückhalt von Niederschlagswasser im Starkregenfall vorweisen und in denen die Niederschlagsentwässerung einem weitestgehend naturnahen Umgang entspricht. Beispielhaft zu nennen sind der Ellener Hof, die Gartenstadt Werdersee und das Tabakquartier. Öffentliche Gebäude vor Starkregen schützen. Unter Beteiligung von Immobilien Bremen, der hanseWasser Bremen und den Referaten 33 und 43 bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft werden in einem mehrjährigen Workshopprozess aktuell die Starkregengefahren für die von Immobilien Bremen verwalteten Liegenschaften identifiziert. Da der Fokus zunächst auf den als Kindertageseinrichtung genutzten Grundstücken und Gebäuden liegt, ist auch Kita Bremen eingebunden. Die Überflutungsgefahren und -risiken werden auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten sowie von Vor-Ort-Begehungen systematisch erfasst und dokumentiert. Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen für grundstücks- und gebäudebezogene Maßnahmen abgeleitet. Der Prozess wird perspektivisch auf alle von Immobilien Bremen verwalteten Liegenschaften ausgeweitet. Mit der Schlüsselmaßnahme HB 4 der Klimaanpassungsstrategie „Risikomanagement zum Schutz wichtiger Infrastruktur vor den Auswirkungen von extremen Regenereignissen und anderen Extremwetterereignissen, Teil A: Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 5 von 9 Risikoanalysen und bauliche Vorsorge“ soll der Fokus im Speziellen nochmal auf ein ganzheitliches Risikomanagement zum Schutz technischer Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsinfrastruktur (vorrangig Unterführungen) gelegt werden. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat daher im Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung des Landes insg. 160 TEUR für die Jahre 2027 und 2028 beantragt. Der Förderantrag befindet sich derzeit in der Vorprüfung. Über das Projekt sollen die Datengrundlagen und Auskunftssysteme zur Starkregenvorsorge aktualisiert werden und eine stadtgebietsweite Risikoanalyse unter Beteiligung der Infrastrukturträger durchgeführt werden. Perspektivisch könnte darauf die Entwicklung eines Maßnahmenplans für bauliche Maßnahmen einschließlich Priorisierung, Kostenschätzung und Zeitplanung sowie die Zusammenführung mit organisatorischen Maßnahmen des Krisenmanagements zur Lagebewältigung (aus Schlüsselmaßnahme HB 5) aufbauen. Die Stärkung der Eigenvorsorge Privater ist ein wesentlicher Handlungsstrang der Starkregenvorsorge in Bremen, da Starkregenereignisse sehr kleinräumig auftreten können und ein vollständiger Schutz allein durch öffentliche Infrastruktur nicht möglich ist. Daher ist es wichtig, private und gewerbliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in die Lage zu versetzen, eigene Risiken zu erkennen und geeignete Vorsorgemaßnahmen auf Grundstücks- und Gebäudeebene umzusetzen. Informationen zugänglich machen. Ein zentrales Instrument hierfür ist das im Jahr 2019 von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gemeinsam mit der hanseWasser Bremen veröffentlichte Starkregen-Vorsorgeportal unter www.starkregen.bremen.de. Das Portal hat sich seither als Erfolgsmodell etabliert und bildet eine niedrigschwellige, gut zugängliche Informations- und Beratungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger. Die dort bereitgestellte Starkregenkarte ermöglicht eine erste Einschätzung möglicher Überflutungsgefährdungen im Stadtgebiet. Ergänzend bietet die grundstücksbezogene Detailauskunft, die über das Portal beantragt werden kann, eine vertiefte Bewertung für einzelne Grundstücke. Darauf aufbauend können bei Bedarf kostenlose Beratungen vor Ort durch die hanseWasser Bremen erfolgen, um konkrete Schutzmöglichkeiten an Gebäuden und auf Grundstücken zu identifizieren. Die seit Veröffentlichung des Portals zahlreichen Anfragen und Beratungen zeigen, dass ein hoher Informations- und Unterstützungsbedarf besteht und das Angebot einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung privater Vorsorge leistet. Ergänzend zu den bestehenden Bremer Informationsangeboten gewinnen auch übergeordnete Datengrundlagen an Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere die Starkregenhinweiskarten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie für die Länder. Für das Bundesland Bremen gibt es diese Karte seit 2024. Die Starkregenhinweiskarten können dazu beitragen, Gefährdungslagen großräumig einzuordnen, Informationsgrundlagen weiterzuentwickeln und bestehende Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 6 von 9 kommunale Angebote fachlich zu ergänzen. Für Bremen ist dabei insbesondere relevant, die unterschiedlichen Datengrundlagen verständlich aufzubereiten und in die bestehende Beratungs- und Kommunikationsstruktur einzubinden. Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Starkregenpartnerschaft Blumenthaler Aue, die im Rahmen des Bundesförderprojektes „BREsilient – Klimaresiliente Zukunftsstadt Bremen“ (2017 – 2023) entstanden ist. Sie verdeutlicht, dass Eigenvorsorge besonders wirksam ist, wenn private und öffentliche Akteurinnen und Akteure gemeinsam in einem betroffenen Raum handeln. Durch die Zusammenarbeit können Gefährdungen, Fließwege und mögliche Schutzmaßnahmen besser vermittelt sowie konkrete Umsetzungsoptionen vor Ort angestoßen werden. Solche quartiers- oder einzugsgebietsbezogenen Ansätze leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Vorsorge nicht nur als individuelle Aufgabe zu betrachten, sondern als gemeinschaftliche Verantwortung zu verankern. Private Investitionen fördern. Neben Information und Beratung spielen auch finanzielle Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Der Förderkredit "Rund ums Haus" der Bremer Aufbau Bank unterstützt im Programmbaustein "Wasser nach Plan" private Investitionen in Maßnahmen der Starkregenvorsorge und reduziert damit Umsetzungshemmnisse. Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen zum Schutz vor Kanalrückstau, etwa durch Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen, die Sanierung privater, erdverlegter Abwasserleitungen, Maßnahmen zum Schutz vor eindringendem Oberflächenwasser bei Starkregen sowie Vorhaben der Regenwasserbewirtschaftung. Finanzielle Anreize können damit die Wirkung von Beratung und Öffentlichkeitsarbeit deutlich verstärken. Darüber hinaus bestehen enge Synergien zu den Kommunikations- und Förderansätzen für Private und Unternehmen im Handlungskonzept Schwammstadt. Maßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserrückhalt, Versickerung und eine wassersensible Grundstücksgestaltung tragen nicht nur zur Starkregenvorsorge bei, sondern unterstützen zugleich Klimaanpassung, Hitzeminderung, Biodiversität und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Der Wettbewerb „Bremen pflastert ab!“ bringt die Entsiegelung und ökologischen Gestaltung von Freiflächen im Zeitraum vom 21. März bis zum 31. Oktober 2026 aktuell zusätzlich voran. Mit dem „Förderprogramm Schwammstadt“ besteht zudem ein konkretes Instrument zur finanziellen Unterstützung privater Maßnahmen, insbesondere für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie Regen- und Grauwassernutzung. Herausforderungen und Handlungsbedarfe, Ausblick Für die weitere Entwicklung der Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen ist ein wesentlicher nächster Schritt die Aktualisierung der stadtgebietsweiten Starkregengefahrenkarten ab 2027. Sie bildet die Grundlage für eine stadtgebietsweite Risikoanalyse mit Blick auf wichtige Infrastrukturen und ist Bestandteil der Schlüsselmaßnahme HB 4 der Klimaanpassungsstrategie. Parallel Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 7 von 9 werden Huckepack-Maßnahmen bei Kanalerneuerungen, weiteren Infrastrukturvorhaben und in der Bauleitplanung sowie die Aktivitäten zur Stärkung der privaten Vorsorgemaßnahmen fortgeführt und ausgebaut. Das in Erarbeitung befindliche Handlungskonzept Schwammstadt schafft dabei zusätzliche Synergien, insbesondere durch Maßnahmen zum Rückhalt, zur Versickerung und zur verzögerten Ableitung von Niederschlagswasser. Ergänzend zum Handeln in Gelegenheitsfenstern wird die bauliche Überflutungsvorsorge in den besonders überflutungsgefährdeten Bereichen schrittweise als strategische Regelaufgabe verankert. Ziel ist es, Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsrisiken fortlaufend, systematisch und auf Grundlage eines gesamtstädtischen Konzepts umzusetzen. Die begrenzten, aus Sondermitteln nach dem Abwasserabgabengesetz jährlich verfügbaren Finanzmittel werden weiterhin insbesondere für punktuelle Anpassungen im Straßenraum zur Verbesserung von Abflusswegen und Rückhaltemöglichkeiten und somit für kleinere und kurzfristig realisierbare Oberflächenmaßnahmen eingesetzt. Voraussetzung für eine wirksame und kontinuierliche Umsetzung sind klare Zuständigkeiten sowie ausreichende personelle und investive Ressourcen- insbesondere für die operative Umsetzung in der Breite. Mit der geplanten Rekommunalisierung der Stadtentwässerung ab 2029 und der Operationalisierung der Stadtentwässerung im Projekt OST ergibt sich ggfs. die Möglichkeit, die Schnittstellen zwischen Stadtentwässerung, baulicher Starkregenvorsorge und dem Schwammstadtprinzip stärker zu heben und gemeinsame Planungs- und Umsetzungsansätze in operativer Hinsicht zu entwickeln. Daraus ergibt sich ggfs. die Chance, zukünftig auch größere Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge umzusetzen, die über die bisherigen personellen Kapazitäten und das Budget des KLAS-Runden Tisches hinaus gehen. C. Finanzielle, personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung / Klimacheck Der vorliegende Bericht der Verwaltung hat keine finanziellen, personalwirtschaftlichen und genderspezifischen Auswirkungen. Auswirkungen auf das Klima ergeben sich nicht. D. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Vorlage ist zur Veröffentlichung geeignet. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen. Beschlussempfehlung Die städtische Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 8 von 9 Anlage(n): - keine Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8590 9 von 9

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