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Fortschritte der Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen (ehemals Projekt KLAS)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Senatorin für Umwelt, Klima
und Wissenschaft
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Auskunft erteilt:
Schäfer, Katrin
Tel. 361-18383
Datum:
29. Oktober 2026
Vorlage VL 21/8590
- öffentlich -
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion
Städtische Deputation für Umwelt, Klima und
5. November 2026 Kenntnisnahme
Landwirtschaft
Titel der Vorlage
Fortschritte der Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen
(ehemals Projekt KLAS)
Wirtschaftlichkeit: Keine WU
VL-Nummer Senat: 610/510-04-05-27807/2026
Sachdarstellung
A. Problem
Die Stadtgemeinde Bremen hat sich frühzeitig und strategisch mit der Vorsorge
gegenüber Starkregenereignissen befasst und ist in diesem Handlungsfeld bereits
inhaltlich gut aufgestellt.
Mit dem ehemaligen Förderprojekt KLAS – KlimaAnpassungsStrategie Extreme
Regenereignisse wurden seit 2012 wesentliche fachliche Grundlagen geschaffen,
Überflutungsgefahren systematisch analysiert und zentrale Bausteine einer
Starkregenvorsorgestrategie entwickelt. Das Projekt wurde im Jahr 2021
abgeschlossen und als Förderprojekt beendet. Ursprüngliche Elemente der KLAS-
Strategie, wie beispielsweise die wassersensible Stadtentwicklung, sind seitdem in
die Klimaanpassungsstrategie des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie
das Handlungskonzept Schwammstadt Bremen, welches derzeit in einem
stadtweiten Entwicklungsprozess aufgestellt wird, integriert worden.
Vor dem Hintergrund zunehmender klimatischer Veränderungen und der weiterhin
bestehenden Relevanz von Starkregenereignissen soll mit dieser Vorlage, der seit
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Abschluss des Projektes erreichte, weitere Umsetzungsstand dargestellt und die
Weiterentwicklung der Starkregenvorsorge eingeordnet werden.
B. Lösung
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der
Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen, stellt wesentliche Grundlagen,
umgesetzte und laufende Maßnahmen sowie erreichte Fortschritte dar und zeigt auf,
in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf besteht.
Ausgangslage und Anlass
Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen stellen Städte
und Gemeinden vor wachsende Herausforderungen. Auch Bremen ist aufgrund
seiner urbanen Struktur und der damit einhergehenden hohen Flächenversiegelung
sowie Schadenspotenzialdichte im Besonderen von den Folgen lokaler
Überflutungen infolge extremer Niederschläge betroffen. Starkregenvorsorge ist
daher ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Klimaanpassung und der
Gefahrenabwehr.
Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen stellen auch
Bremen vor wachsende Herausforderungen. Aufgrund der urbanen Struktur, der
hohen Flächenversiegelung und der dichten Bebauung können extreme
Niederschläge innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen Abflussmengen führen, die von
den Entwässerungssystemen, wie der Grundstücksentwässerung, der öffentlichen
Kanalisation und den Gewässern nicht vollständig aufgenommen werden können.
Mögliche Folgen sind beispielsweise Überflutungen von Straßen und Unterführungen
sowie das Eindringen von Wasser in Keller, Tiefgaragen, sozialen Einrichtungen und
Anlagen der technischen Infrastruktur.
Starkregenvorsorge ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen
Klimaanpassung und Gefahrenabwehr. Ziel ist es, Risiken für die Bevölkerung,
öffentliche Infrastruktur, sensible Einrichtungen sowie private und gewerbliche
Grundstücke frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu mindern.
Ein vollständiger Schutz vor Überflutungen ist angesichts der lokal begrenzten,
kurzfristigen und nur eingeschränkt vorhersagbaren Starkregenereignisse jedoch
weder technisch noch organisatorisch erreichbar.
Im Mittelpunkt stehen daher ein wirksames, ressortübergreifendes
Risikomanagement, Minderungsstrategien sowie die Stärkung der privaten Eigen-
und Objektschutzvorsorge. Erforderlich ist ein integriertes Zusammenwirken von
Stadtentwässerung, Wasserwirtschaft, Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Grünflächenentwicklung und Verhaltensvorsorge.
Im Rahmen des ehemaligen Förderprojektes KLAS- KLimaAnpassungsStrategie
Extreme Regenereignisse erhielt Bremen von 2012 bis 2021 Fördermittel des
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Bundes und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Anpassung an
Starkregenereignisse und zur Analyse von Überflutungsgefahren. Das Förderprojekt
KLAS ist mittlerweile abgeschlossen.
Mit dem Projekt KLAS wurden die fachlichen und konzeptionellen Grundlagen für
eine systematische Starkregenvorsorge in Bremen geschaffen. Dazu zählen
stadtgebietsweite Starkregengefahrenkarten, ein GIS-basiertes Auskunfts- und
Informationssystem für die Verwaltung sowie das seit 2019 öffentlich zugängliche
Starkregen-Vorsorgeportal. Auf dieser Grundlage wurden bereits konkrete
Maßnahmen umgesetzt und Vorsorgeaspekte in bestehende Planungs- und
Umsetzungsprozesse integriert.
Erste Erfolge zeigen sich insbesondere in realisierten kleinräumigen Maßnahmen an
der Oberfläche, die aus dem KLAS-Runden Tisch hervorgegangen sind. Darüber
hinaus werden Starkregenvorsorge und Klimaanpassung zunehmend im Rahmen
sogenannter Huckepack-Verfahren berücksichtigt, etwa bei Kanalerneuerungen,
Straßenbaumaßnahmen und weiteren Infrastrukturvorhaben. Auch in der
Bauleitplanung werden Anforderungen an eine wassersensible Quartiersentwicklung
berücksichtigt, sodass neue Quartiere verstärkt nach dem Schwammstadtprinzip
entwickelt werden können. Weitere wichtige Bausteine sind die
Starkregenpartnerschaft an der Blumenthaler Aue sowie Informations-, Beratungs-
und Förderangebote zur Stärkung der privaten Eigenvorsorge und des
Objektschutzes.
Die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie für das Land Bremen und die
Stadtgemeinden im Jahr 2025 benennt die Starkregenvorsorge weiterhin als
wichtiges Handlungsfeld für die Stadtgemeinde Bremen und schafft hierfür den
strategischen Rahmen.
Mit dem aktuell in Erarbeitung befindlichen Handlungskonzept Schwammstadt, das
seit Anfang 2025 als akteursübergreifender Prozess bei der Senatorin für Umwelt,
Klima und Wissenschaft koordiniert wird, wird ein konzeptioneller Rahmen entwickelt,
mit dem die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser vor Ort im Kontext der
Klimafolgenanpassung gestärkt werden soll und so das Stadtklima durch
Verdunstungskühlung verbessert, mehr Regenwasser zur Bewässerung genutzt und
Oberflächenabflüsse bei Starkregen durch Zwischenspeicherung verringert werden
sollen. In Zusammenarbeit aller relevanter Verwaltungs- und verwaltungsnahen
Akteure entsteht ein gesamtstädtischer Fahrplan für planende und umsetzende
Stellen, der die Wissensbereitstellung, die rechtlichen Vorgaben, die Finanzierung,
die Zuständigkeitsregelungen, die Workflows zwischen den Akteuren und die
Standards für Planung, Bau und Unterhaltung verbessern will.
Gleichzeitig deckt das Handlungskonzept Schwammstadt nicht sämtliche
Handlungsfelder der Starkregenvorsorge ab, insbesondere im Bereich
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Risikomanagement, Überflutungsvorsorge und Stärkung der privaten und
gewerblichen Eigenvorsorge. Daher ist eine parallele Weiterentwicklung beider
Handlungsbereiche, unter Nutzung bestehender Schnittstellen und Synergien,
erforderlich.
Umgesetzte Maßnahmen und laufende Vorhaben
Bei der Überflutungsvorsorge und dem Risikomanagement geht es darum, die
besonders überflutungsgefährdeten Bereiche im Stadtgebiet zu identifizieren und
geeignete Maßnahmen zur Risikominderung abzuleiten. Der Verwaltung steht seit
2019 ein GIS-basiertes Auskunfts- und Informationssystem Starkregenvorsorge zur
Verfügung, das die Informationen zu Starkregengefahren und Anpassungsoptionen
ressortübergreifend bereitstellt. Dadurch können Überflutungsgefahren frühzeitig in
Planungs- und Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Kleinräumig niederschwellige Maßnahmen umsetzen. Über das Projekt KLAS
wurde im Jahr 2020 ein Runder Tisch zur Umsetzung kleinerer, baulicher
Maßnahmen an der Oberfläche zur Starkregenvorsorge initiiert. Das Arbeitsgremium
hat zum Ziel, auf Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse zu Überflutungsgefahren
kleinräumige, umsetzungsorientierte Maßnahmen zu identifizieren, abzustimmen und
zu realisieren. An dem Runden Tisch wirken im Kern hanseWasser Bremen, das Amt
für Straßen und Verkehr sowie das Referat 33 der Senatorin für Umwelt, Klima und
Wissenschaft mit.
Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen werden bislang jährlich maximal
100 TEUR aus Mitteln der Abwasserabgabe zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhielt
der Runde Tisch für investive Maßnahmen zur Starkregenvorsorge von 2021 bis
2023 insg. rd. 204 TEUR aus dem Handlungsfeld Klimaschutz. Dadurch konnten
über den Runden Tisch bereits verschiedene kleinere Maßnahmen zur Verbesserung
der Starkregenvorsorge umgesetzt werden. Die Maßnahmen zielen insbesondere
darauf ab, oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser gezielter zu lenken,
schadlos zwischenzuspeichern oder Überflutungsrisiken an besonders betroffenen
Stellen zu reduzieren. Beispiele hierfür sind Maßnahmen am Borchersweg, im
Bereich Crüsemannallee/Ecke Busestraße sowie im Kreuzungsbereich
Sielpfad/Kreuzstraße/In den Runken.
Auch künftig können über den Runden Tisch kleine und eher simple Maßnahmen
umgesetzt werden („Quick-Wins“), mit denen kein aufwändiger konzeptioneller,
analytischer oder planender Prozess einhergeht.
Gelegenheiten nutzen. Ein wichtiges Gelegenheitsfenster für die Umsetzung von
Maßnahmen der Starkregenvorsorge ergibt sich im Zusammenhang mit
Kanalerneuerungen in offener Bauweise. Da bei diesen Maßnahmen ohnehin
Eingriffe in den Straßenraum erfolgen, können Aspekte der Klimaanpassung
frühzeitig mitbetrachtet und – so weit technisch, räumlich und wirtschaftlich möglich –
in die Planung integriert und bei der Straßenwiederherstellung mit umgesetzt
werden. Mit dieser Strategie können zumindest einige weitere wichtige Maßnahmen
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der Starkregenvorsorge trotz begrenzter Finanzmittel adressiert werden. Neben der
Starkregenvorsorge betrifft dies auch weitere Ziele wie Hitzevorsorge, Begrünung,
Entsiegelung sowie eine verbesserte Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen
Raum. Dafür ist zwischen der hanseWasser Bremen und den weiteren
Bedarfsträgern wie dem Amt für Straßen und Verkehr, dem Umwelt- und
Klimaressort sowie dem Verkehrsressort ein Arbeitsprozess implementiert worden,
der sicherstellt, dass die Möglichkeiten der Realisierung der Bedarfe im „Huckepack-
Verfahren“ frühzeitig geprüft und in die Wege geleitet werden können. Erste
umgesetzte Beispiele hierfür sind die Umgestaltung der Rasteder Straße oder der
Münchener Straße. Künftig soll auch das Gelegenheitsfenster Fernwärmeausbau
stärker genutzt werden.
Neue Quartiere entstehen nach dem Schwammstadt-Prinzip. Verwaltungsintern
wurden auch die Verfahren der Stadtplanung und Stadtentwicklung in den letzten
Jahren dahingehend geschärft, dass die Belange der Starkregenvorsorge und der
dezentralen Regenwasserbewirtschaftung systematisch Berücksichtigung finden
können. Der behördenverbindliche Klimaanpassungscheck stellt sicher, dass die
Belange schon früh in die Verfahren der Bauleitplanung eingespeist werden. Die
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft nimmt im Zuge der
Behördenbeteiligungsverfahren regelmäßig Stellung und vertritt die Belange.
Zusätzlich wird parallel zu den Bauleitplanverfahren seit einigen Jahren immer ein
Entwässerungskonzept samt Überflutungsnachweis gefordert. So entstehen nach
und nach immer mehr Gebietserschließungen und Konversionen, die nachgewiesen
ausreichend Flächen für einen schadlosen Rückhalt von Niederschlagswasser im
Starkregenfall vorweisen und in denen die Niederschlagsentwässerung einem
weitestgehend naturnahen Umgang entspricht. Beispielhaft zu nennen sind der
Ellener Hof, die Gartenstadt Werdersee und das Tabakquartier.
Öffentliche Gebäude vor Starkregen schützen. Unter Beteiligung von Immobilien
Bremen, der hanseWasser Bremen und den Referaten 33 und 43 bei der Senatorin
für Umwelt, Klima und Wissenschaft werden in einem mehrjährigen
Workshopprozess aktuell die Starkregengefahren für die von Immobilien Bremen
verwalteten Liegenschaften identifiziert. Da der Fokus zunächst auf den als
Kindertageseinrichtung genutzten Grundstücken und Gebäuden liegt, ist auch Kita
Bremen eingebunden. Die Überflutungsgefahren und -risiken werden auf Grundlage
der Starkregengefahrenkarten sowie von Vor-Ort-Begehungen systematisch erfasst
und dokumentiert. Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen für
grundstücks- und gebäudebezogene Maßnahmen abgeleitet. Der Prozess wird
perspektivisch auf alle von Immobilien Bremen verwalteten Liegenschaften
ausgeweitet.
Mit der Schlüsselmaßnahme HB 4 der Klimaanpassungsstrategie
„Risikomanagement zum Schutz wichtiger Infrastruktur vor den Auswirkungen von
extremen Regenereignissen und anderen Extremwetterereignissen, Teil A:
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Risikoanalysen und bauliche Vorsorge“ soll der Fokus im Speziellen nochmal auf ein
ganzheitliches Risikomanagement zum Schutz technischer Versorgungs-,
Entsorgungs- und Verkehrsinfrastruktur (vorrangig Unterführungen) gelegt werden.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat daher im Zentralen
Umsetzungsprogramm Klimaanpassung des Landes insg. 160 TEUR für die Jahre
2027 und 2028 beantragt. Der Förderantrag befindet sich derzeit in der Vorprüfung.
Über das Projekt sollen die Datengrundlagen und Auskunftssysteme zur
Starkregenvorsorge aktualisiert werden und eine stadtgebietsweite Risikoanalyse
unter Beteiligung der Infrastrukturträger durchgeführt werden. Perspektivisch könnte
darauf die Entwicklung eines Maßnahmenplans für bauliche Maßnahmen
einschließlich Priorisierung, Kostenschätzung und Zeitplanung sowie die
Zusammenführung mit organisatorischen Maßnahmen des Krisenmanagements zur
Lagebewältigung (aus Schlüsselmaßnahme HB 5) aufbauen.
Die Stärkung der Eigenvorsorge Privater ist ein wesentlicher Handlungsstrang der
Starkregenvorsorge in Bremen, da Starkregenereignisse sehr kleinräumig auftreten
können und ein vollständiger Schutz allein durch öffentliche Infrastruktur nicht
möglich ist. Daher ist es wichtig, private und gewerbliche
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in die Lage zu versetzen, eigene
Risiken zu erkennen und geeignete Vorsorgemaßnahmen auf Grundstücks- und
Gebäudeebene umzusetzen.
Informationen zugänglich machen. Ein zentrales Instrument hierfür ist das im Jahr
2019 von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gemeinsam mit der
hanseWasser Bremen veröffentlichte Starkregen-Vorsorgeportal unter
www.starkregen.bremen.de. Das Portal hat sich seither als Erfolgsmodell etabliert
und bildet eine niedrigschwellige, gut zugängliche Informations- und
Beratungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger. Die dort bereitgestellte
Starkregenkarte ermöglicht eine erste Einschätzung möglicher
Überflutungsgefährdungen im Stadtgebiet. Ergänzend bietet die
grundstücksbezogene Detailauskunft, die über das Portal beantragt werden kann,
eine vertiefte Bewertung für einzelne Grundstücke. Darauf aufbauend können bei
Bedarf kostenlose Beratungen vor Ort durch die hanseWasser Bremen erfolgen, um
konkrete Schutzmöglichkeiten an Gebäuden und auf Grundstücken zu identifizieren.
Die seit Veröffentlichung des Portals zahlreichen Anfragen und Beratungen zeigen,
dass ein hoher Informations- und Unterstützungsbedarf besteht und das Angebot
einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung privater Vorsorge leistet.
Ergänzend zu den bestehenden Bremer Informationsangeboten gewinnen auch
übergeordnete Datengrundlagen an Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere die
Starkregenhinweiskarten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie für die
Länder. Für das Bundesland Bremen gibt es diese Karte seit 2024. Die
Starkregenhinweiskarten können dazu beitragen, Gefährdungslagen großräumig
einzuordnen, Informationsgrundlagen weiterzuentwickeln und bestehende
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kommunale Angebote fachlich zu ergänzen. Für Bremen ist dabei insbesondere
relevant, die unterschiedlichen Datengrundlagen verständlich aufzubereiten und in
die bestehende Beratungs- und Kommunikationsstruktur einzubinden.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Starkregenpartnerschaft Blumenthaler Aue,
die im Rahmen des Bundesförderprojektes „BREsilient – Klimaresiliente
Zukunftsstadt Bremen“ (2017 – 2023) entstanden ist. Sie verdeutlicht, dass
Eigenvorsorge besonders wirksam ist, wenn private und öffentliche Akteurinnen und
Akteure gemeinsam in einem betroffenen Raum handeln. Durch die Zusammenarbeit
können Gefährdungen, Fließwege und mögliche Schutzmaßnahmen besser
vermittelt sowie konkrete Umsetzungsoptionen vor Ort angestoßen werden. Solche
quartiers- oder einzugsgebietsbezogenen Ansätze leisten einen wichtigen Beitrag
dazu, Vorsorge nicht nur als individuelle Aufgabe zu betrachten, sondern als
gemeinschaftliche Verantwortung zu verankern.
Private Investitionen fördern. Neben Information und Beratung spielen auch
finanzielle Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Der Förderkredit "Rund ums
Haus" der Bremer Aufbau Bank unterstützt im Programmbaustein "Wasser nach
Plan" private Investitionen in Maßnahmen der Starkregenvorsorge und reduziert
damit Umsetzungshemmnisse. Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen zum Schutz
vor Kanalrückstau, etwa durch Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen, die
Sanierung privater, erdverlegter Abwasserleitungen, Maßnahmen zum Schutz vor
eindringendem Oberflächenwasser bei Starkregen sowie Vorhaben der
Regenwasserbewirtschaftung. Finanzielle Anreize können damit die Wirkung von
Beratung und Öffentlichkeitsarbeit deutlich verstärken.
Darüber hinaus bestehen enge Synergien zu den Kommunikations- und
Förderansätzen für Private und Unternehmen im Handlungskonzept Schwammstadt.
Maßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserrückhalt, Versickerung und
eine wassersensible Grundstücksgestaltung tragen nicht nur zur Starkregenvorsorge
bei, sondern unterstützen zugleich Klimaanpassung, Hitzeminderung, Biodiversität
und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Der Wettbewerb „Bremen pflastert
ab!“ bringt die Entsiegelung und ökologischen Gestaltung von Freiflächen im
Zeitraum vom 21. März bis zum 31. Oktober 2026 aktuell zusätzlich voran. Mit dem
„Förderprogramm Schwammstadt“ besteht zudem ein konkretes Instrument zur
finanziellen Unterstützung privater Maßnahmen, insbesondere für Dachbegrünung,
Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie Regen- und Grauwassernutzung.
Herausforderungen und Handlungsbedarfe, Ausblick
Für die weitere Entwicklung der Starkregenvorsorge in der Stadtgemeinde Bremen
ist ein wesentlicher nächster Schritt die Aktualisierung der stadtgebietsweiten
Starkregengefahrenkarten ab 2027. Sie bildet die Grundlage für eine
stadtgebietsweite Risikoanalyse mit Blick auf wichtige Infrastrukturen und ist
Bestandteil der Schlüsselmaßnahme HB 4 der Klimaanpassungsstrategie. Parallel
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werden Huckepack-Maßnahmen bei Kanalerneuerungen, weiteren
Infrastrukturvorhaben und in der Bauleitplanung sowie die Aktivitäten zur Stärkung
der privaten Vorsorgemaßnahmen fortgeführt und ausgebaut. Das in Erarbeitung
befindliche Handlungskonzept Schwammstadt schafft dabei zusätzliche Synergien,
insbesondere durch Maßnahmen zum Rückhalt, zur Versickerung und zur
verzögerten Ableitung von Niederschlagswasser.
Ergänzend zum Handeln in Gelegenheitsfenstern wird die bauliche
Überflutungsvorsorge in den besonders überflutungsgefährdeten Bereichen
schrittweise als strategische Regelaufgabe verankert. Ziel ist es, Maßnahmen zur
Verringerung von Überflutungsrisiken fortlaufend, systematisch und auf Grundlage
eines gesamtstädtischen Konzepts umzusetzen. Die begrenzten, aus Sondermitteln
nach dem Abwasserabgabengesetz jährlich verfügbaren Finanzmittel werden
weiterhin insbesondere für punktuelle Anpassungen im Straßenraum zur
Verbesserung von Abflusswegen und Rückhaltemöglichkeiten und somit für kleinere
und kurzfristig realisierbare Oberflächenmaßnahmen eingesetzt. Voraussetzung für
eine wirksame und kontinuierliche Umsetzung sind klare Zuständigkeiten sowie
ausreichende personelle und investive Ressourcen- insbesondere für die operative
Umsetzung in der Breite. Mit der geplanten Rekommunalisierung der
Stadtentwässerung ab 2029 und der Operationalisierung der Stadtentwässerung im
Projekt OST ergibt sich ggfs. die Möglichkeit, die Schnittstellen zwischen
Stadtentwässerung, baulicher Starkregenvorsorge und dem Schwammstadtprinzip
stärker zu heben und gemeinsame Planungs- und Umsetzungsansätze in operativer
Hinsicht zu entwickeln. Daraus ergibt sich ggfs. die Chance, zukünftig auch größere
Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge umzusetzen, die über die bisherigen
personellen Kapazitäten und das Budget des KLAS-Runden Tisches hinaus gehen.
C. Finanzielle, personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung /
Klimacheck
Der vorliegende Bericht der Verwaltung hat keine finanziellen,
personalwirtschaftlichen und genderspezifischen Auswirkungen. Auswirkungen auf
das Klima ergeben sich nicht.
D. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem
Informationsfreiheitsgesetz
Die Vorlage ist zur Veröffentlichung geeignet. Einer Veröffentlichung über das
zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.
Beschlussempfehlung
Die städtische Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis.
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Anlage(n):
- keine
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