Startseite › Bremen › Dokument
Information über die Nichtumsetzung der Maßnahme „Zentrum für wasserstoffbetriebene Anwendungen – Testzentrum“ / 2. und 3. Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-11-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Senatorin für Wirtschaft,
Häfen und Transformation
Abt. Z
Auskunft erteilt:
Herr Güse
Tel. 0421-361-89456
Datum:
30. Oktober 2026
Vorlage VL 21/8595
- öffentlich -
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion
Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen
zur Bewältigung der klimaneutralen 6. November 2026 Kenntnisnahme
Transformation der Wirtschaft
Titel der Vorlage
Information über die Nichtumsetzung der Maßnahme „Zentrum für
wasserstoffbetriebene Anwendungen – Testzentrum“ / 2. und 3.
Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven
Wirtschaftlichkeit: Keine WU
VL-Nummer Senat:
Sachdarstellung
A. Problem
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2022 auf
Grundlage der Drucksache 20/1635 den Senat aufgefordert, den Auf- und Ausbau
eines Testzentrums für wasserstoffbasierte Mobilitätsanwendungen in Bremerhaven
zu unterstützen. Vorgesehen war ein Testzentrum, das insbesondere einen 3D-
Teststand für Mobilitätsanwendungen („Seegangsimulator“) sowie weitere Test- und
Prüfstände für Anwendungen im Bereich des Straßenverkehrs umfassen sollte. Ziel
war es, die Entwicklung und Erprobung wasserstoffbasierter Mobilitätsanwendungen
insbesondere in den Bereichen maritime Wirtschaft, Nutzfahrzeuge, Luftfahrt und
weitere Mobilitätsanwendungen zu ermöglichen und die Wasserstoffkompetenz am
Standort Bremerhaven weiter auszubauen.
1 von 5
Die Maßnahme wurde in der Folge in den Kontext der klimaneutralen Transformation
der Wirtschaft eingeordnet. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Sonstigen
Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der
klimaneutralen Transformation der Wirtschaft wurde das Vorhaben als Teil der
weiteren Wasserstoffprojekte berücksichtigt. Der Wirtschaftsplan 2024 sah für das
„Zentrum für wasserstoffbetriebene Anwendungen – Testzentrum“ einen
Ressourceneinsatz in Höhe von 846.900 Euro für das Jahr 2024 vor. Für die
Folgejahre wurden weitere Bedarfe von 512.900 Euro im Jahr 2025, 1.500.000 Euro
im Jahr 2026 sowie 1.440.177 Euro im Jahr 2027 dargestellt.
Das Wasserstofftestzentrum in Bremerhaven war als Forschungsinfrastruktur
bestehend aus drei Einheiten geplant:
• 1. Bauabschnitt: Seegangsimulator, finanziert durch Bundesförderung,
• 2. und 3. Bauabschnitt: Hallenprüfstand, Werkstatt, Kältekammer sowie
Büro- und Tagungsräume, ursprünglich vorgesehen mit einer
Landesförderung von rund 23,3 Mio. Euro.
Für die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des 2. und 3. Bauabschnitts wurden
bereits Landesmittel in Höhe von 1,29 Mio. Euro aus dem Sondervermögen
Transformation beschlossen und bereitgestellt. Die Planungen wurden durch die
FBG und das ttz Bremerhaven durchgeführt. Ziel war es, die Planungsunterlagen bis
zur geprüften EW-Bau fortzuführen und damit die Grundlage für eine spätere
Umsetzung zu schaffen.
Die Bundesförderung für den 1. Bauabschnitt, den Seegangsimulator, wurde durch
den Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
am 18. Februar 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 bewilligt. Der
Bewilligungszeitraum läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Dieser
Bauabschnitt ist Teil des Gesamtvorhabens H2AM, vormals ITZ Nord, und muss
synchron mit den weiteren Standorten Bremen, Hamburg und Stade umgesetzt
werden.
Im Zuge der weiteren Planungen des landesseitig vorgesehenen 2. und 3.
Bauabschnitts wurden im Dezember 2025 die Ergebnisse der ES-Bau
beziehungsweise der Leistungsphase 2 fertiggestellt. Diese Ergebnisse wurden am
20. Januar 2026 der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, der BIS und
der FBG durch das ttz vorgestellt.
Dabei ergaben sich wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen
Annahmen:
1. Erhebliche Kostensteigerung der Baumaßnahme Die ursprünglich für den
baulichen Teil angesetzten Kosten in Höhe von rund 8,3 Mio. Euro haben sich
um rund 8,7 Mio. Euro erhöht. Damit belaufen sich die erwarteten Baukosten
nunmehr auf insgesamt rund 17 Mio. Euro.
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 2 von 5
2. Gesunkener Bedarf beziehungsweise geringere Nachfrage nach privaten
Forschungsaufträgen Die Nachfrage nach privaten Forschungsaufträgen im
Bereich mobiler Wasserstoffanwendungen, insbesondere im Kfz-Bereich, ist
deutlich zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist nach aktueller Einschätzung
insbesondere der erkennbare Abbruch beziehungsweise die deutliche
Abschwächung des Wasserstoffhochlaufs infolge politischer Entscheidungen
auf Bundesebene sowie die daraus resultierende Investitionszurückhaltung
privater Unternehmen.
3. Negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs Auf
Grundlage der aktualisierten Kosten- und Nachfrageannahmen wurde eine
neue Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Betrieb des 2. und 3.
Bauabschnitts durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die gestiegenen
Unterhaltungskosten infolge der gestiegenen Baukosten sowie ein reduzierter
Auslastungsgrad der Anlage aufgrund der gesunkenen Nachfrage
berücksichtigt. Im Ergebnis ist ein wirtschaftlicher Betrieb des 2. und 3.
Bauabschnitts nicht darstellbar. Der Betrieb würde nach derzeitiger Bewertung
einen jährlichen Zuschussbedarf von rund 500.000 Euro auslösen.
4. Keine nennenswerten Einsparmöglichkeiten Eine Prüfung möglicher
Einsparungen bei Errichtung, Ausstattung oder Betrieb führte zu keinen
nennenswerten Einsparpotenzialen, die geeignet wären, die Wirtschaftlichkeit
des Vorhabens wiederherzustellen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des ttz Bremerhaven am 17. April 2026
beschlossen, dass der Betrieb des geplanten 2. und 3. Bauabschnitts unter den
gegebenen Bedingungen nicht umsetzbar ist. Mit Schreiben vom 4. Mai 2026 hat das
ttz der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation mitgeteilt, dass das
Projekt „Errichtung eines Testzentrums für mobile Anwendungen in der
Wasserstofftechnologie“, bezogen auf den 2. und 3. Bauabschnitt, auf Grundlage des
vorliegenden Nutzungskonzeptes mit Abschluss der Leistungsphase 3 der
Planungsarbeiten eingestellt wird. Begründet wurde dies damit, dass sich nach
ausführlicher Prüfung ergeben habe, dass ein wirtschaftlicher Betrieb in der Zukunft
nach heutigem Stand nur mit erheblicher regelmäßiger Zuwendung des Landes
darstellbar wäre.
Damit ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Umsetzung des
landesseitig vorgesehenen 2. und 3. Bauabschnitts des Wasserstofftestzentrums in
Bremerhaven derzeit nicht mehr gegeben sind.
B. Lösung
Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der
klimaneutralen Transformation der Wirtschaft wird über die Nichtumsetzung des 2.
und 3. Bauabschnitts des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven informiert.
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 3 von 5
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation beabsichtigt, den 2. und 3.
Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums nach Abschluss der laufenden Planungen
der Leistungsphase 3 nicht umzusetzen. Grundlage hierfür sind die erheblich
veränderten Rahmenbedingungen des Vorhabens, insbesondere:
• die deutliche Kostensteigerung der Baumaßnahme,
• die gesunkene Nachfrage nach privaten Forschungsaufträgen im Bereich
mobiler Wasserstoffanwendungen,
• der daraus resultierende reduzierte Auslastungsgrad,
• die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einem voraussichtlichen
jährlichen Zuschussbedarf von rund 500.000 Euro,
• das Fehlen nennenswerter Einsparmöglichkeiten sowie
• die Entscheidung des vorgesehenen Betreibers ttz, den Betrieb des 2. und 3.
Bauabschnitts unter den gegebenen Bedingungen nicht zu übernehmen.
Zwischen ttz, FBG, BIS und der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
wurde vereinbart, die Planungen der Leistungsphase 3 noch planmäßig
abzuschließen. Ein sofortiger Abbruch der laufenden Planungen würde nach
aktueller Einschätzung kaum zu Kosteneinsparungen führen, da sich die Planungen
bereits in der Endphase befinden. Durch den Abschluss der Leistungsphase 3
bleiben die erarbeiteten Planungsergebnisse zudem gesichert und können
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut herangezogen werden, sofern
sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändern sollten.
Die Nichtumsetzung betrifft ausschließlich den landesseitig vorgesehenen 2. und 3.
Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums. Der 1. Bauabschnitt, der
Seegangsimulator, ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Die Bundesförderung
für diesen Bauabschnitt ist bewilligt; das Vorhaben wird im Rahmen des
Gesamtvorhabens H2AM beziehungsweise ITZ Nord weiterverfolgt. Eine inhaltliche
oder fördertechnische Abhängigkeit zwischen dem 1. Bauabschnitt und der
Landesmaßnahme besteht nicht. Seitens des Bundes besteht keine Auflage zur
Realisierung des 2. und 3. Bauabschnitts.
Der Betrieb des 1. Bauabschnitts durch das ttz wird weiterhin als wirtschaftlich
bewertet. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Kosten für dessen
Errichtung nicht entsprechend gestiegen sind und die Nachfrage nach Entwicklung
und Erprobung innovativer Antriebssysteme in der Schifffahrt weiterhin besteht.
C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 4 von 5
Aus der Nichtumsetzung ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen,
personalwirtschaftlichen oder geschlechtsspezifische Auswirkungen.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der
klimaneutralen Transformation der Wirtschaft nimmt die Information über die
Nichtumsetzung des 2. und 3. Bauabschnitts des Wasserstofftestzentrums in
Bremerhaven zur Kenntnis.
Anlage(n):
- keine
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 5 von 5
Text aus PDF extrahiert