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Information über die Nichtumsetzung der Maßnahme „Zentrum für wasserstoffbetriebene Anwendungen – Testzentrum“ / 2. und 3. Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-11-06
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Dokument

Extrahierter Text

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Abt. Z Auskunft erteilt: Herr Güse Tel. 0421-361-89456 Datum: 30. Oktober 2026 Vorlage VL 21/8595 - öffentlich - Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen 6. November 2026 Kenntnisnahme Transformation der Wirtschaft Titel der Vorlage Information über die Nichtumsetzung der Maßnahme „Zentrum für wasserstoffbetriebene Anwendungen – Testzentrum“ / 2. und 3. Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven Wirtschaftlichkeit: Keine WU VL-Nummer Senat: Sachdarstellung A. Problem Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2022 auf Grundlage der Drucksache 20/1635 den Senat aufgefordert, den Auf- und Ausbau eines Testzentrums für wasserstoffbasierte Mobilitätsanwendungen in Bremerhaven zu unterstützen. Vorgesehen war ein Testzentrum, das insbesondere einen 3D- Teststand für Mobilitätsanwendungen („Seegangsimulator“) sowie weitere Test- und Prüfstände für Anwendungen im Bereich des Straßenverkehrs umfassen sollte. Ziel war es, die Entwicklung und Erprobung wasserstoffbasierter Mobilitätsanwendungen insbesondere in den Bereichen maritime Wirtschaft, Nutzfahrzeuge, Luftfahrt und weitere Mobilitätsanwendungen zu ermöglichen und die Wasserstoffkompetenz am Standort Bremerhaven weiter auszubauen. 1 von 5 Die Maßnahme wurde in der Folge in den Kontext der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft eingeordnet. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Sonstigen Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft wurde das Vorhaben als Teil der weiteren Wasserstoffprojekte berücksichtigt. Der Wirtschaftsplan 2024 sah für das „Zentrum für wasserstoffbetriebene Anwendungen – Testzentrum“ einen Ressourceneinsatz in Höhe von 846.900 Euro für das Jahr 2024 vor. Für die Folgejahre wurden weitere Bedarfe von 512.900 Euro im Jahr 2025, 1.500.000 Euro im Jahr 2026 sowie 1.440.177 Euro im Jahr 2027 dargestellt. Das Wasserstofftestzentrum in Bremerhaven war als Forschungsinfrastruktur bestehend aus drei Einheiten geplant: • 1. Bauabschnitt: Seegangsimulator, finanziert durch Bundesförderung, • 2. und 3. Bauabschnitt: Hallenprüfstand, Werkstatt, Kältekammer sowie Büro- und Tagungsräume, ursprünglich vorgesehen mit einer Landesförderung von rund 23,3 Mio. Euro. Für die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des 2. und 3. Bauabschnitts wurden bereits Landesmittel in Höhe von 1,29 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Transformation beschlossen und bereitgestellt. Die Planungen wurden durch die FBG und das ttz Bremerhaven durchgeführt. Ziel war es, die Planungsunterlagen bis zur geprüften EW-Bau fortzuführen und damit die Grundlage für eine spätere Umsetzung zu schaffen. Die Bundesförderung für den 1. Bauabschnitt, den Seegangsimulator, wurde durch den Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr am 18. Februar 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 bewilligt. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Dieser Bauabschnitt ist Teil des Gesamtvorhabens H2AM, vormals ITZ Nord, und muss synchron mit den weiteren Standorten Bremen, Hamburg und Stade umgesetzt werden. Im Zuge der weiteren Planungen des landesseitig vorgesehenen 2. und 3. Bauabschnitts wurden im Dezember 2025 die Ergebnisse der ES-Bau beziehungsweise der Leistungsphase 2 fertiggestellt. Diese Ergebnisse wurden am 20. Januar 2026 der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, der BIS und der FBG durch das ttz vorgestellt. Dabei ergaben sich wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Annahmen: 1. Erhebliche Kostensteigerung der Baumaßnahme Die ursprünglich für den baulichen Teil angesetzten Kosten in Höhe von rund 8,3 Mio. Euro haben sich um rund 8,7 Mio. Euro erhöht. Damit belaufen sich die erwarteten Baukosten nunmehr auf insgesamt rund 17 Mio. Euro. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 2 von 5 2. Gesunkener Bedarf beziehungsweise geringere Nachfrage nach privaten Forschungsaufträgen Die Nachfrage nach privaten Forschungsaufträgen im Bereich mobiler Wasserstoffanwendungen, insbesondere im Kfz-Bereich, ist deutlich zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist nach aktueller Einschätzung insbesondere der erkennbare Abbruch beziehungsweise die deutliche Abschwächung des Wasserstoffhochlaufs infolge politischer Entscheidungen auf Bundesebene sowie die daraus resultierende Investitionszurückhaltung privater Unternehmen. 3. Negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs Auf Grundlage der aktualisierten Kosten- und Nachfrageannahmen wurde eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Betrieb des 2. und 3. Bauabschnitts durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die gestiegenen Unterhaltungskosten infolge der gestiegenen Baukosten sowie ein reduzierter Auslastungsgrad der Anlage aufgrund der gesunkenen Nachfrage berücksichtigt. Im Ergebnis ist ein wirtschaftlicher Betrieb des 2. und 3. Bauabschnitts nicht darstellbar. Der Betrieb würde nach derzeitiger Bewertung einen jährlichen Zuschussbedarf von rund 500.000 Euro auslösen. 4. Keine nennenswerten Einsparmöglichkeiten Eine Prüfung möglicher Einsparungen bei Errichtung, Ausstattung oder Betrieb führte zu keinen nennenswerten Einsparpotenzialen, die geeignet wären, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wiederherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des ttz Bremerhaven am 17. April 2026 beschlossen, dass der Betrieb des geplanten 2. und 3. Bauabschnitts unter den gegebenen Bedingungen nicht umsetzbar ist. Mit Schreiben vom 4. Mai 2026 hat das ttz der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation mitgeteilt, dass das Projekt „Errichtung eines Testzentrums für mobile Anwendungen in der Wasserstofftechnologie“, bezogen auf den 2. und 3. Bauabschnitt, auf Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes mit Abschluss der Leistungsphase 3 der Planungsarbeiten eingestellt wird. Begründet wurde dies damit, dass sich nach ausführlicher Prüfung ergeben habe, dass ein wirtschaftlicher Betrieb in der Zukunft nach heutigem Stand nur mit erheblicher regelmäßiger Zuwendung des Landes darstellbar wäre. Damit ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Umsetzung des landesseitig vorgesehenen 2. und 3. Bauabschnitts des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven derzeit nicht mehr gegeben sind. B. Lösung Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft wird über die Nichtumsetzung des 2. und 3. Bauabschnitts des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven informiert. Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 3 von 5 Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation beabsichtigt, den 2. und 3. Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums nach Abschluss der laufenden Planungen der Leistungsphase 3 nicht umzusetzen. Grundlage hierfür sind die erheblich veränderten Rahmenbedingungen des Vorhabens, insbesondere: • die deutliche Kostensteigerung der Baumaßnahme, • die gesunkene Nachfrage nach privaten Forschungsaufträgen im Bereich mobiler Wasserstoffanwendungen, • der daraus resultierende reduzierte Auslastungsgrad, • die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einem voraussichtlichen jährlichen Zuschussbedarf von rund 500.000 Euro, • das Fehlen nennenswerter Einsparmöglichkeiten sowie • die Entscheidung des vorgesehenen Betreibers ttz, den Betrieb des 2. und 3. Bauabschnitts unter den gegebenen Bedingungen nicht zu übernehmen. Zwischen ttz, FBG, BIS und der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation wurde vereinbart, die Planungen der Leistungsphase 3 noch planmäßig abzuschließen. Ein sofortiger Abbruch der laufenden Planungen würde nach aktueller Einschätzung kaum zu Kosteneinsparungen führen, da sich die Planungen bereits in der Endphase befinden. Durch den Abschluss der Leistungsphase 3 bleiben die erarbeiteten Planungsergebnisse zudem gesichert und können gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut herangezogen werden, sofern sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändern sollten. Die Nichtumsetzung betrifft ausschließlich den landesseitig vorgesehenen 2. und 3. Bauabschnitt des Wasserstofftestzentrums. Der 1. Bauabschnitt, der Seegangsimulator, ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Die Bundesförderung für diesen Bauabschnitt ist bewilligt; das Vorhaben wird im Rahmen des Gesamtvorhabens H2AM beziehungsweise ITZ Nord weiterverfolgt. Eine inhaltliche oder fördertechnische Abhängigkeit zwischen dem 1. Bauabschnitt und der Landesmaßnahme besteht nicht. Seitens des Bundes besteht keine Auflage zur Realisierung des 2. und 3. Bauabschnitts. Der Betrieb des 1. Bauabschnitts durch das ttz wird weiterhin als wirtschaftlich bewertet. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Kosten für dessen Errichtung nicht entsprechend gestiegen sind und die Nachfrage nach Entwicklung und Erprobung innovativer Antriebssysteme in der Schifffahrt weiterhin besteht. C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 4 von 5 Aus der Nichtumsetzung ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen, personalwirtschaftlichen oder geschlechtsspezifische Auswirkungen. Beschlussempfehlung Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft nimmt die Information über die Nichtumsetzung des 2. und 3. Bauabschnitts des Wasserstofftestzentrums in Bremerhaven zur Kenntnis. Anlage(n): - keine Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8595 5 von 5

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