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Sacheinlage der Liegenschaft Flughafendamm 40 in das Vermögen der WFB und Weiterentwicklung zum ECOMAT Hydrogen Campus
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-11-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Senatorin für Wirtschaft,
Häfen und Transformation
Abteilung 4/ Referat 41
Auskunft erteilt:
Dr. Mathias Grabs
Tel. 361-32172
Datum:
29. Oktober 2026
Vorlage VL 21/8594
- öffentlich -
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion
Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen
zur Bewältigung der klimaneutralen 6. November 2026 Kenntnisnahme
Transformation der Wirtschaft
Titel der Vorlage
Sacheinlage der Liegenschaft Flughafendamm 40 in das Vermögen
der WFB und Weiterentwicklung zum ECOMAT Hydrogen Campus
Wirtschaftlichkeit: Keine WU
VL-Nummer Senat:
Sachdarstellung
A. Problem
Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der
klimaneutralen Transformation der Wirtschaft hat am 05. Dezember 2025 der
Errichtung des „ECOMAT Hydrogen Campus“ (EHC) in der Liegenschaft
Flughafendamm 40 in Bremen sowie der im Wirtschaftsplan des Sonstigen
Sondervermögens zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft
geplanten Zuweisung an die WFB im Jahr 2025 für die Errichtung des „ECOMAT
Hydrogen Campus“ in Höhe von 12 Mio. € zugestimmt (siehe auch VL 21/6246). Die
Zuweisung an die WFB ist im Dezember 2025 erfolgt.
Der Ausschuss hat die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gebeten,
in Abstimmung mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, die
Gremienbefassung für die Übertragung des Grundstücks vorzunehmen. Der
Ausschuss hat die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation zudem
gebeten, dem Ausschuss über den Fortgang bei der Umsetzung des Projekts
„ECOMAT Hydrogen Campus“ zu berichten.
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B. Lösung
Hiermit wird über die Gremienbefassung für die Übertragung des Grundstücks
berichtet.
Die Wertermittlung der Liegenschaft Flughafendamm 40 in Bremen erfolgte im
Rahmen des vorliegenden Gutachtens des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in Bremen vom 20.03.2026 und führt zu einem Wert des
Grundstücks und damit der Sacheinlage in Höhe von 10,9 Mio. €.
Das Ergebnis der von der WFB erstellten Kalkulation belegt, dass sich das EHC bei
einer Zuweisung Bremens in Höhe von 12 Mio. € sowie der Einlage der Liegenschaft
und bis zu 15 Mio. € aus Eigenmitteln der WFB zukünftig selbst tragen wird.
Der Grundbesitz soll im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung als Sacheinlage von der
FHB (Land Bremen) als Gesellschafterin eingebracht werden. Dabei wird das
Stammkapital der WFB um 10,9 Mio. € erhöht; die FHB verpflichtet sich zur Leistung
einer Sacheinlage in Gestalt der Übertragung des Eigentums an den Grundbesitz
gegen Gewährung eines weiteren Geschäftsanteils an der WFB. Zu einem späteren
Zeitpunkt wird in Abstimmung mit SWHT (begleitend durch SUKW) eine
Mietminderung mit der Hochschule Bremen (HSB) und materialwissenschaftlichen
Forschungsinstituten der FHB sowie bremischen Forschungseinrichtungen aus dem
Bereich Luft- und Raumfahrt vertraglich geregelt, wenn eine genaue und realistische
Berechnung der Mietminderung durch die Nutzung der HSB und weiterer
wissenschaftlicher Einrichtungen möglich ist. Dabei ist die Mietminderung für die
HSB und die Institute auf einen Gegenwert von maximal 2,339 Mio. € zu begrenzen.
Diese Vorgehensweise wurde im Senat am 19. Mai 2026 (VL 21/455), in der
staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen am 10. Juni 2026 (VL 21/7526), im
Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und
Digitalisierung am 17. Juni 2026 (VL 21/1801) und im Haushalts- und
Finanzausschuss am 19. Juni 2026 (VL 21/7666) so beschlossen.
Im Rahmen der konkreten Vorbereitung zur Umsetzung der Sacheinlage wurde
festgestellt, dass zwischen dem Bruttoverkehrswert der Immobilie, der von der WFB
zu übernehmenden schuldrechtlichen Nutzungsverpflichtung und dem tatsächlich
dem Eigenkapital der WFB zufließenden Nettowert unterschieden werden muss,
zudem sind Sacheinlage und Nutzungsverpflichtung zeitgleich vertraglich zu
vereinbaren. Ansonsten könnte der Eindruck einer nicht ausreichend kompensierten
Vorteilsgewährung und damit das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung
entstehen.
Eine Übertragung der Liegenschaft soll nunmehr zum Netto-Sacheinlagewert von
8,561 Mio. € erfolgen. Der gutachterlich bestätigte Verkehrswert der Liegenschaft
bleibt dabei unverändert bei 10,9 Mio. €. Davon wird der mit höchstens 2,339 Mio. €
bewertete wirtschaftliche Wert der Verpflichtung zur mietfreien beziehungsweise
vergünstigten Überlassung von Flächen an die Hochschule Bremen und weitere
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8594 2 von 4
Forschungseinrichtungen abgezogen. Somit ergibt sich ein Netto-Sacheinlagewert
von 8,561 Mio. €.
Diese Anpassung wurde in der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen am
30. September 2026 (VL 21/8316) und im Haushalts- und Finanzausschuss am 09.
Oktober 2026 (VL 21/8348) so beschlossen.
Am 16. Oktober 2026 konnte der Notarvertrag zur Übertragung der Sacheinlage an
die WFB unterzeichnet werden.
Als vertraglicher Übergabetermin für die Liegenschaft von der Senatorin für Umwelt,
Klima und Wissenschaft (SUKW) / HSB an die WFB ist nun der 01.12.2026
vorgesehen. Die Umbauarbeiten können allerdings erst nach vollständigem Auszug
der HSB aus dem EHC-Hauptgebäude frühstens ab 08/2027 beginnen.
Die in diesem in Bezug genommenen Vorlagen sind als Anlagen beigefügt.
C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung
Die Veränderung bei der Bewertung des Betrags der Sacheinlage zum Netto- Sacheinlagenwert
hat keine unmittelbaren finanziellen sowie personalwirtschaftlichen Auswirkungen.
Die geänderte gesellschaftsrechtliche Abbildung der Sacheinlage führt gegenüber
dem bereits beschlossenen Gesamtvorhaben zu keinem zusätzlichen Mittelbedarf
und zu keinen zusätzlichen zahlungswirksamen Belastungen. Der Verkehrswert der
Liegenschaft von 10,9 Mio. Euro bleibt unverändert. Die bereits in der Senatsvorlage
vorgesehenen Nutzungsvergünstigungen werden nunmehr mit einem Höchstbetrag
von 2,339 Mio. Euro im Netto-Sacheinlagewert berücksichtigt. Die zweckgebundenen
Investitionsmittel in Höhe von 12 Mio. Euro stehen weiterhin vollständig für die
Planung und den Um- und Ausbau der Forschungsimmobilie zur Verfügung und
dienen nicht der Kompensation der Mietvergünstigungen.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen sowie eine spezifische Gender-Relevanz
entstehen durch den Bericht nicht.
Beschlussempfehlung
Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der
klimaneutralen Transformation der Wirtschaft nimmt den Bericht zur Sacheinlage der
Liegenschaft Flughafendamm 40 in das Vermögen der WFB und Weiterentwicklung
zum ECOMAT Hydrogen Campus zur Kenntnis.
Anlage(n):
1.
02_Anlage1_21_455_L_Senatsvorlage_Sacheinlage_Liegenschaft_Flughafendamm
_40_in_Vermoegen_WFB
2. 03_Anlage2_Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_21-7526
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8594 3 von 4
3. 04_Anlage3_Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_21-7716
4. 05_Anlage4_Beschlussvorlage_HAFA_Controlling_VL_21-7666
5. 06_Anlage5_Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_21-8316
6. 07_Anlage6_Beschlussvorlage_HAFA_Controlling_VL_21-8348 (003)
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8594 4 von 4
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