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Sacheinlage der Liegenschaft Flughafendamm 40 in das Vermögen der WFB und Weiterentwicklung zum ECOMAT Hydrogen Campus

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-11-06
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Extrahierter Text

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Abteilung 4/ Referat 41 Auskunft erteilt: Dr. Mathias Grabs Tel. 361-32172 Datum: 29. Oktober 2026 Vorlage VL 21/8594 - öffentlich - Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen 6. November 2026 Kenntnisnahme Transformation der Wirtschaft Titel der Vorlage Sacheinlage der Liegenschaft Flughafendamm 40 in das Vermögen der WFB und Weiterentwicklung zum ECOMAT Hydrogen Campus Wirtschaftlichkeit: Keine WU VL-Nummer Senat: Sachdarstellung A. Problem Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft hat am 05. Dezember 2025 der Errichtung des „ECOMAT Hydrogen Campus“ (EHC) in der Liegenschaft Flughafendamm 40 in Bremen sowie der im Wirtschaftsplan des Sonstigen Sondervermögens zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft geplanten Zuweisung an die WFB im Jahr 2025 für die Errichtung des „ECOMAT Hydrogen Campus“ in Höhe von 12 Mio. € zugestimmt (siehe auch VL 21/6246). Die Zuweisung an die WFB ist im Dezember 2025 erfolgt. Der Ausschuss hat die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gebeten, in Abstimmung mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, die Gremienbefassung für die Übertragung des Grundstücks vorzunehmen. Der Ausschuss hat die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation zudem gebeten, dem Ausschuss über den Fortgang bei der Umsetzung des Projekts „ECOMAT Hydrogen Campus“ zu berichten. 1 von 4 B. Lösung Hiermit wird über die Gremienbefassung für die Übertragung des Grundstücks berichtet. Die Wertermittlung der Liegenschaft Flughafendamm 40 in Bremen erfolgte im Rahmen des vorliegenden Gutachtens des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bremen vom 20.03.2026 und führt zu einem Wert des Grundstücks und damit der Sacheinlage in Höhe von 10,9 Mio. €. Das Ergebnis der von der WFB erstellten Kalkulation belegt, dass sich das EHC bei einer Zuweisung Bremens in Höhe von 12 Mio. € sowie der Einlage der Liegenschaft und bis zu 15 Mio. € aus Eigenmitteln der WFB zukünftig selbst tragen wird. Der Grundbesitz soll im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung als Sacheinlage von der FHB (Land Bremen) als Gesellschafterin eingebracht werden. Dabei wird das Stammkapital der WFB um 10,9 Mio. € erhöht; die FHB verpflichtet sich zur Leistung einer Sacheinlage in Gestalt der Übertragung des Eigentums an den Grundbesitz gegen Gewährung eines weiteren Geschäftsanteils an der WFB. Zu einem späteren Zeitpunkt wird in Abstimmung mit SWHT (begleitend durch SUKW) eine Mietminderung mit der Hochschule Bremen (HSB) und materialwissenschaftlichen Forschungsinstituten der FHB sowie bremischen Forschungseinrichtungen aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt vertraglich geregelt, wenn eine genaue und realistische Berechnung der Mietminderung durch die Nutzung der HSB und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen möglich ist. Dabei ist die Mietminderung für die HSB und die Institute auf einen Gegenwert von maximal 2,339 Mio. € zu begrenzen. Diese Vorgehensweise wurde im Senat am 19. Mai 2026 (VL 21/455), in der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen am 10. Juni 2026 (VL 21/7526), im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung am 17. Juni 2026 (VL 21/1801) und im Haushalts- und Finanzausschuss am 19. Juni 2026 (VL 21/7666) so beschlossen. Im Rahmen der konkreten Vorbereitung zur Umsetzung der Sacheinlage wurde festgestellt, dass zwischen dem Bruttoverkehrswert der Immobilie, der von der WFB zu übernehmenden schuldrechtlichen Nutzungsverpflichtung und dem tatsächlich dem Eigenkapital der WFB zufließenden Nettowert unterschieden werden muss, zudem sind Sacheinlage und Nutzungsverpflichtung zeitgleich vertraglich zu vereinbaren. Ansonsten könnte der Eindruck einer nicht ausreichend kompensierten Vorteilsgewährung und damit das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung entstehen. Eine Übertragung der Liegenschaft soll nunmehr zum Netto-Sacheinlagewert von 8,561 Mio. € erfolgen. Der gutachterlich bestätigte Verkehrswert der Liegenschaft bleibt dabei unverändert bei 10,9 Mio. €. Davon wird der mit höchstens 2,339 Mio. € bewertete wirtschaftliche Wert der Verpflichtung zur mietfreien beziehungsweise vergünstigten Überlassung von Flächen an die Hochschule Bremen und weitere Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8594 2 von 4 Forschungseinrichtungen abgezogen. Somit ergibt sich ein Netto-Sacheinlagewert von 8,561 Mio. €. Diese Anpassung wurde in der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen am 30. September 2026 (VL 21/8316) und im Haushalts- und Finanzausschuss am 09. Oktober 2026 (VL 21/8348) so beschlossen. Am 16. Oktober 2026 konnte der Notarvertrag zur Übertragung der Sacheinlage an die WFB unterzeichnet werden. Als vertraglicher Übergabetermin für die Liegenschaft von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW) / HSB an die WFB ist nun der 01.12.2026 vorgesehen. Die Umbauarbeiten können allerdings erst nach vollständigem Auszug der HSB aus dem EHC-Hauptgebäude frühstens ab 08/2027 beginnen. Die in diesem in Bezug genommenen Vorlagen sind als Anlagen beigefügt. C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Veränderung bei der Bewertung des Betrags der Sacheinlage zum Netto- Sacheinlagenwert hat keine unmittelbaren finanziellen sowie personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Die geänderte gesellschaftsrechtliche Abbildung der Sacheinlage führt gegenüber dem bereits beschlossenen Gesamtvorhaben zu keinem zusätzlichen Mittelbedarf und zu keinen zusätzlichen zahlungswirksamen Belastungen. Der Verkehrswert der Liegenschaft von 10,9 Mio. Euro bleibt unverändert. Die bereits in der Senatsvorlage vorgesehenen Nutzungsvergünstigungen werden nunmehr mit einem Höchstbetrag von 2,339 Mio. Euro im Netto-Sacheinlagewert berücksichtigt. Die zweckgebundenen Investitionsmittel in Höhe von 12 Mio. Euro stehen weiterhin vollständig für die Planung und den Um- und Ausbau der Forschungsimmobilie zur Verfügung und dienen nicht der Kompensation der Mietvergünstigungen. Personalwirtschaftliche Auswirkungen sowie eine spezifische Gender-Relevanz entstehen durch den Bericht nicht. Beschlussempfehlung Der Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft nimmt den Bericht zur Sacheinlage der Liegenschaft Flughafendamm 40 in das Vermögen der WFB und Weiterentwicklung zum ECOMAT Hydrogen Campus zur Kenntnis. Anlage(n): 1. 02_Anlage1_21_455_L_Senatsvorlage_Sacheinlage_Liegenschaft_Flughafendamm _40_in_Vermoegen_WFB 2. 03_Anlage2_Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_21-7526 Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8594 3 von 4 3. 04_Anlage3_Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_21-7716 4. 05_Anlage4_Beschlussvorlage_HAFA_Controlling_VL_21-7666 5. 06_Anlage5_Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_21-8316 6. 07_Anlage6_Beschlussvorlage_HAFA_Controlling_VL_21-8348 (003) Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/8594 4 von 4

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