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Zahlen, Daten und Fakten zum Smart-Meter-Rollout in Bremen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-11-10
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Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Stadtbürgerschaft Drucksache 21/859 S 21. Wahlperiode 9. Juli 2026 Große Anfrage der Fraktion der CDU Zahlen, Daten und Fakten zum Smart-Meter-Rollout in Bremen Durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) von 2016 wird die Digitalisierung der Energiewende in den Haushalten vorangetrieben. Hierbei wird insbesondere der Einbau und Betrieb digitaler Stromzähler (moderne Messeinrichtungen) und intelligenter Messsysteme (Smart-Meter) geregelt. Während das erste System ein digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit ist, ist das zweite, intelligente System im Kommunikationsnetz eingebunden und kann Messdaten senden (bspw. Fernauslesung) und Signale von außen empfangen. Besonders durch die Novellierung 2023 wurde der Smart-Meter-Rollout beschleunigt, entbürokratisiert und mit verbindlichen Zielvorgaben versehen. Eine weitere Novellierung erfolgte Ende 2025, um den Smart-Meter-Rollout zu einem netzdienlichen Smart-Grid-Rollout zu machen, bei dem die Ausstattung mit steuerbaren Anlagen fokussiert wurde. Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Stromzählern (moderne Messeinrichtungen) ausgestattet sein. Ältere analoge Anlagen (Ferraris-Zähler), werden dadurch Stück für Stück durch digitale Stromzähler ersetzt. In drei Gruppen von Haushalten liegt eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau der Smart- Meter vor. Hierzu gehören Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (z. B. Photovoltaik- Anlagen (PV-Anlagen)) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt und Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. eine Wärmepumpe oder einer E-Auto-Ladestation). Beim Einbau von Smart-Metern ist gesetzlich ein Stufenmodell mit verbindlichen Pflichteinbauquoten vorgesehen. So müssen bis Ende 2025 mindestens 20% der Pflichteinbaufälle ausgestattet sein, bis 2028 mindestens 50% und bis 2032 mindestens 95%. Laut der Bundesnetzagentur wurden Ende 2025 23,3% der Pflichteinbaufälle bundesweit erreicht. Im Land Bremen nimmt die Wesernetz die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und ist für den flächendeckenden Roll-Out der neuen Zählergeneration verantwortlich. Die neuen Smart-Meter werden zwar von Wesernetz bereitgestellt, doch die Installation eines neuen Zählerschranks (u. a. mit Kosten im mittleren vierstelligen Bereich) müssen vom Immobilieneigentümer bezahlt werden. Neben diesen einmaligen Kosten fallen laufende Kosten für den Betrieb an. Als Alternative zu den grundzuständigen gibt es auch andere wettbewerbliche Messstellenbetreiber bzw. Drittanbieter, die die gleichen Leistungen für die digitale Zähler anbieten. So ein Wechsel würde auch mit anderen Verpflichtungen einher gehen. Drucksache Stadt - Drucksache 21/859 S 1 von 6 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Nicht alle Haushalte sind gleichzeitig von dem Wechsel betroffen. Bei welchem Haushalt demnächst ein Wechsel ansteht, hängt von der Eichfrist der Zähler oder von der Anschaffung einer Strom-erzeugenden Anlage (PV-Anlage) mit sieben Kilowatt ab. Anfang 2025 hatten laut einem Beitrag von buten un binnen 72.000 Haushalte einen Brief von Wesernetz bekommen. Es muss mindestens drei Monate zuvor vom Messstellenbetreiber informiert werden. Der kurze Zeitrahmen kann bei vielen Immobilieneigentümern wegen der Kosten und dem Fachkräftemangel zu Problemen führen. In manchen Fällen fehlen zudem technische Voraussetzungen und ausreichende Platzverhältnisse, die von den Immobilieneigentümern für den Einbau behoben werden müssen. Bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen direkt moderne Messeinrichtungen oder Smart- Meter eingebaut werden. Seit 2025 hat zudem jeder Haushalt auch zusätzlich das Recht, ungeachtet der Initiative von Wesernetz, den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems innerhalb von vier Monaten zu verlangen. In bestimmen Fällen kann es sein, dass ein „alter“ Smart-Meter eingebaut ist, der nicht nach aktueller Gesetzeslage sicherheitszertifiziert ist. Ein solcher kann laut der Verbraucherzentrale noch mehrere Jahre genutzt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Vorbemerkung: Bitte alle Fragen gesondert beantworten 1. Wie weit ist das Land Bremen (Stand Juli 2026) mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Austausch bzw. Roll-Out aller digitalen Stromzähler und besonders bei den drei gesetzlichen Pflichtgruppen zum Einbau eines Smart- Meters vorangekommen (Bitte mit der Anteilsverschiebung von analogen, modernen, intelligenten und sonstigen Messeinrichtungen)? a. Hat der ortsansässige Messstellenbetreiber Wesernetz eigene (abweichende, jährliche oder quartalsbezogene) Zielsetzungen und wurden diese erfüllt? b. Wie schneidet das Land Bremen hierbei im Bundesdurchschnitt ab? c. Hat das Land Bremen die Pflichteinbauquoten für 2025 erreicht und wird es voraussichtlich bei dem aktuellen Tempo die Ziele für 2028 und 2032 erreichen? d. Wie wird der Fortschritt von zuständiger Stelle bewertet und welche Gründe liegen für das Ergebnis vor? e. Was wäre nötig, um den Fortschritt zu beschleunigen? 2. Vor dem Hintergrund des Kontaktes zwischen Messstellenbetreibers und den Haushalten zum gesetzlich vorgeschriebenen Austausch bzw. Roll-Out aller digitalen Stromzähler (insbesondere Smart-Meter) ergeben sich die folgenden Fragen: a. Nach welcher Maßgabe wird die Haushaltsreihenfolge bestimmt (Eichfrist, stromerzeugende Anlagen) und warum? Drucksache Stadt - Drucksache 21/859 S 2 von 6 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen b. Wie viele Haushalte wurden (Stand Juni 2026) bereits kontaktiert, bei wie vielen ist der Zählerwechsel erfolgt und wie viele Haushalte stehen noch aus? c. Wie viele der Zählerwechsel wurden von den Haushalten selbst beantragt und demnach auch selbst gezahlt? d. Liegen Fälle vor, in denen kein Smart-Meter auf Verbraucherwunsch geliefert oder eingebaut werden konnte, und mit welcher Begründung? 3. Welche Möglichkeiten haben Verbraucher im Land Bremen, um von dem grundsätzlichen Messstellenbetreiber Wesernetz zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber bzw. Drittanbieter zu wechseln? a. Wie viele anderen Wettbewerber gab und gibt es? b. Können diese Wettbewerber komplett unabhängig von Wesernetz bzw. der damit verbundenen Marktkommunikation einen Smart-Meter einbauen? c. Welche (finanziellen und service-technischen) Vorteile und Nachteile hat ein Wechsel für die Verbraucher? d. Wie viele Verbraucher sind von Wesernetz zu einem anderen Wettbewerber gewechselt (Bitte jährlich im Verhältnis zur Gesamtanzahl)? e. Können neue Wettbewerber in den Markt einsteigen und welche (wirtschaftlichen) Hindernisse gibt es für diese? f. Wie verhält sich die Situation bei Haushalten mit (eingebauter/ neuer) PV- Anlage im Vergleich zu anderen Haushalten? 4. In welcher Weise wird die Montage durch den grundsätzlichen Messstellenbetreiber Wesernetz durchgeführt? a. Führt er die Montage selbst aus? b. Falls nein, mit welchen Fremdfirmen arbeitet er bzgl. der Montage der digitalen Stromzähler bzw. der Smart-Meter zusammen? c. Welche (service-technischen) Hindernisse und Probleme liegen hier für Wesernetz und die Verbraucher vor? d. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit für Verbraucher, um einen Termin zu bekommen und gibt es hier Unterschiede, ob die Initiative von dem Verbraucher oder von Wesernetz ausgeht? e. Wie verläuft die Koordination zwischen Wesernetz, Verbrauchern und eventuellen Fremdfirmen bzgl. der Montage? f. Wie viel Personal ist mit der Koordination und dem Service bzgl. der Montage beschäftigt? g. Unterscheiden sich eventuelle Hindernisse bei der Montage von den denen in anderen vergleichbaren Städten, Regionen und Bundesländern? Drucksache Stadt - Drucksache 21/859 S 3 von 6 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen 5. Vor dem Hintergrund der Betriebs-, Einbau und Gesamtkosten, der gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen und der jeweiligen Messstellenbetreiber in Bremen ergeben sich die folgenden Fragen: a. Welche Gesamtkosten kommen auf die Verbraucher zu, die eine moderne Messeinrichtungen oder einen Smart-Meter einbauen müssen? b. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten (Kostenvoranschläge) bei einem Austausch (bzw. der elektrotechnischen Installation) mit neuem Zählerschrank, wie setzen diese sich zusammen und haben diese sich seit der Novellierung im Jahr 2023 verändert (Bitte, falls möglich, getrennt für Kleingartenparzellen, Einfamiliengebäude und Mehrfamiliengebäude)? c. Wie können die hohen Kosten für einen Zählerschrank von Betreiberseite, Verbraucherseite und von Senatsseite reduziert werden und wie bewertet der Senat einen Kostendeckel zum Einbau von Zählerschränken? d. Welche Kosten werden im Land Bremen für den Betrieb der modernen Messeinrichtungen und der Smart-Meter berechnet und welche Auswirkungen haben die Preisobergrenzen? e. Wie hoch sind die Einbau- und Betriebskosten im Vergleich mit denen in anderen Städten, Regionen und Bundesländern? f. Wie gehen die öffentlichen Immobilienunternehmen (auch hinsichtlich deren Mieter) mit den Kosten um? 6. Gibt es bei der Bremischen Aufbaubank (BAB) bzw. im Land Bremen die Möglichkeit, ein gesondertes zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung der o.g. Kosten zu bekommen? a. Welches Finanzvolumen wird hierfür vorgehalten? b. Wie viel wurde bereits abgerufen? c. Wie viele Darlehensnehmer im Verhältnis zu den Haushalten gibt es? d. Wie viel Mittel und wie viel Personal werden für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt? e. Gibt es neben solche Darlehen noch andere (indirekte) Förderungsmöglichkeiten? 7. Wie viele „alte“ Smart-Meter sind in Bremen eingebaut, die nicht nach aktueller Gesetzeslage sicherheitszertifiziert sind und daher ausgetauscht werden müssen? a. Wie viele wurden vom grundsätzlichen Messstellenbetreiber Wesernetz und anderen Wettbewerbern/ Anbietern bereits umgebaut? b. Welche Kosten kommen hierbei auf die Verbraucher zu? c. Was ist hierbei die Durchschnittsnutzdauer und wie lange können diese noch genutzt werden? Drucksache Stadt - Drucksache 21/859 S 4 von 6 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen d. Gibt es hierbei spezielle Services vom grundsätzlichen Messstellenbetreiber Wesernetz oder anderen Wettbewerbern/ Anbietern? e. Wann und wie werden die betroffenen Verbraucher kontaktiert? 8. Warum gibt es in Bremen im Vergleich zu anderen Städten, Regionen und Bundesländern ein hohes Ausmaß an veralteten Stromzähler-Anlagen, die einen Zählerschrankaustausch erforderlich machen? 9. Bei der Gruppe von Haushalten mit stromerzeugenden Anlagen (z. B. PV-Anlagen) und dem damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Austausch ergeben sich die folgenden Fragen: a. Wie viele PV-Anlagen sind in diesem Zusammenhang angemeldet? b. Wie kann abgesichert werden, dass die Anlagen angemeldet werden können? c. Wie kann abgesichert und dokumentiert werden, dass die PV-Vergütung gezahlt wird? d. Wie kann (bspw. mit Vorgaben oder Verpflichtungen) abgesichert werden, dass Abrechnungen für Dritte nachvollziehbar gestaltet werden? 10. Welche Stellen in Bremen bieten Rechtsberatungen an, die speziell in diesen Themenbereich fallen? a. Welche personellen Kapazitäten sind hierfür vorgesehen? b. Wie gestaltet sich hierzu personell und finanziell die Öffentlichkeitsarbeit? c. Sieht der Senat die personellen Kapazitäten hierfür als ausreichend an? d. Welche fachlichen Voraussetzungen sieht der Senat für das entsprechendes Beratungspersonal? e. Gibt es hierzu Pläne von Betreiber- oder Senatsseite? Beschlussempfehlung: Martin Michalik, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU Anlage(n): Drucksache Stadt - Drucksache 21/859 S 5 von 6 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen - keine Drucksache Stadt - Drucksache 21/859 S 6 von 6

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