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Parkraum-Moratorium jetzt: Stellplatzabbau aussetzen und tragfähige Parkraumkonzepte entwickeln

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-11-10
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Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Stadtbürgerschaft Drucksache 21/846 S 21. Wahlperiode 24. Juni 2026 Antrag der Fraktion der CDU Parkraum-Moratorium jetzt: Stellplatzabbau aussetzen und tragfähige Parkraumkonzepte entwickeln Die Diskussion um das Gehwegparken und den Umgang mit öffentlichem Parkraum beschäftigt viele Stadtteile Bremens seit Jahren. Dabei stehen die berechtigten Anforderungen an Barrierefreiheit und Rettungssicherheit einerseits sowie die Mobilitätsbedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Besuchern andererseits nicht im Widerspruch. Vielmehr müssen und können reale Barrierefreiheit, Rettungssicherheit und Mobilität als verbundener Dreiklang gemeinsam betrachtet und in ausgewogene Lösungen überführt werden. Der derzeitige Kurs des Senats Bovenschulte führt jedoch vielerorts zu erheblichen Verunsicherungen. Statt zunächst tragfähige Gesamtkonzepte zu entwickeln, werden vielfach einzelne Maßnahmen umgesetzt, deren Auswirkungen auf die betroffenen Quartiere nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders deutlich wird dies aktuell am Beispiel des Pilotclusters in der Neustadt. Nach Angaben des Senats Bovenschulte wurden dort insgesamt 3.657 Stellplätze erfasst. Im Zuge der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen sollen jedoch rund 20 Prozent dieser Parkmöglichkeiten entfallen, sodass künftig lediglich noch 2.891 Stellplätze zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig zeigen die vom Senat Bovenschulte selbst erhobenen Auslastungszahlen, dass die vorhandenen Parkflächen bereits heute in den Abend- und Nachtstunden weitgehend ausgelastet sind. Im Quartier Hohentor wurde eine Auslastung von 108 Prozent festgestellt, im Quartier Neustadt von 102 Prozent. Selbst im Bereich Alte Neustadt liegt die Auslastung bei 80 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Parkdruck bereits heute erheblich ist. Ein weiterer, vom Senat Bovenschulte politisch motivierter Abbau von Stellplätzen droht die Situation für Anwohnerinnen und Anwohner deutlich zu verschärfen, Parkplatzsuchverkehre zusätzlich zu erhöhen und angrenzende Quartiere zu belasten. Hinzu kommt, dass die bauliche Umsetzung der Maßnahmen bereits zum 1. Juli 2026 beginnen soll ohne dass gleichzeitig Alternativen geschaffen werden. Dies erschwert nicht nur die Akzeptanz der Maßnahmen erheblich, sondern verstärkt den Eindruck, dass die Betroffenen nicht ausreichend in die Planungen einbezogen wurden. Am Ende werden die Menschen nicht nur nicht mitgenommen, vielmehr werden vollendete Tatsachen geschaffen ohne Alternativen und Lösungen für die Mobilität im Alltag der Menschen. Auch die geplante Einführung des Bewohnerparkens wirft Fragen auf. Vielen Anwohnerinnen und Anwohnern ist nicht bewusst, dass mit einem Bewohnerparkausweis kein Anspruch auf einen Stellplatz verbunden ist. Der Ausweis gewährt lediglich die Berechtigung, innerhalb des jeweiligen Gebietes zu parken, sofern dort überhaupt ein Drucksache Stadt - Drucksache 21/846 S 1 von 2 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen freier Parkplatz vorhanden ist. Bewohnerparken kann daher fehlende Stellplätze nicht ersetzen und löst das Problem eines bereits bestehenden Parkplatzmangels nicht. Es bedarf daher eines Moratoriums für den weiteren Abbau öffentlicher Stellplätze, bis ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept vorliegt. Ziel muss es sein, Parkplätze nicht nur zu streichen, sondern alternative Park- und Mobilitätslösungen zu schaffen. Beschlussempfehlung: Die Stadtbürgerschaft möge beschließen: Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, 1. ein sofortiges Parkraum-Moratorium nach Hamburger Vorbild für die Stadtgemeinde Bremen umzusetzen. Bis zur Vorlage eines gesamtstädtischen Parkraumkonzeptes sollen keine weiteren öffentlichen Parkplätze abgebaut oder dauerhaft umgewidmet werden. Maßnahmen zum Abbau oder zur Umwidmung öffentlicher Stellplätze bedürfen während des Parkraum-Moratoriums vor ihrer Umsetzung der Zustimmung der Stadtbürgerschaft. 2. ein quartiersbezogenes Parkraumkonzept für die Stadt Bremen zu erarbeiten. Dabei sind die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, die Bedürfnisse von Anwohnern und von Gewerbetreibenden zu berücksichtigen und mit den Anforderungen von realer Barrierefreiheit und Rettungssicherheit im Konzept zusammen zu bringen. 3. den Parkraum in Bremen systematisch zu erfassen und darauf aufbauend die Auswirkungen bereits erfolgter, z.B. durch das Aufstellen von Fahrradbügeln, sowie geplanter Parkraumreduzierungen systematisch zu erfassen und der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung darüber zu berichten. 4. dort, wo die uneingeschränkte Rettungssicherheit und reale Barrierefreiheit gewährleistet werden die Anordnung von Gehwegparken nach den Möglichkeiten der Straßenverkehrs-Ordnung aktiv umzusetzen. 5. der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung regelmäßig über die Ergebnisse der Parkraumanalysen und entwickelter Konzepte sowie deren Umsetzung zu berichten. Michael Jonitz, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU Anlage(n): - keine Drucksache Stadt - Drucksache 21/846 S 2 von 2

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