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Transparenz und Steuerung des Demonstrationsgeschehens in der Bremer Innenstadt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Stadtbürgerschaft Drucksache 21/825 S
21. Wahlperiode
9. Juni 2026
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Transparenz und Steuerung des Demonstrationsgeschehens in der Bremer
Innenstadt
Die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes ist ein zentrales Grundrecht.
Gleichzeitig obliegt es dem Staat, bei der Ausübung dieses Rechts auch andere
verfassungsrechtlich geschützte Positionen – wie die Berufsfreiheit von
Gewerbetreibenden, den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit der Innenstadt –
in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Nach Berichten von t-online vom 2. Juni 2026 hat sich die Zahl der Demonstrationen in
Bremen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Die Cityinitiative Bremen weist darauf
hin, dass insbesondere wiederkehrende Großdemonstrationen in zentralen
Innenstadtbereichen zu spürbaren wirtschaftlichen Belastungen für Einzelhandel und
Gastronomie führen können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, über welche
Daten der Senat verfügt und ob eine bessere Koordinierung und Steuerung des
Versammlungsgeschehens in stark frequentierten Lagen erforderlich ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie viele Versammlungen wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 sowie
im bisherigen Jahr 2026 in Bremen angemeldet und wie viele davon haben
tatsächlich stattgefunden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
2. Wie viele dieser Versammlungen fanden jeweils in der Bremer Innenstadt statt, und
wie hat sich diese Zahl im genannten Zeitraum entwickelt?
3. Welche Bereiche der Bremer Innenstadt wurden im Zeitraum 2022 bis 2026 am
häufigsten als Versammlungsort oder Demonstrationsroute genutzt? Bitte
insbesondere zu Marktplatz, Domsheide, Schüsselkorb, Obernstraße und
Ansgarikirchhof ausführen.
4. An wie vielen Samstagen im Zeitraum 2022 bis 2026 fanden Versammlungen in der
Bremer Innenstadt statt, und wie oft kam es an einem einzelnen Tag zu mehreren
aufeinanderfolgenden oder gleichzeitigen Versammlungen?
5. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu wirtschaftlichen Auswirkungen von
Demonstrationen auf Einzelhandel und Gastronomie in der Bremer Innenstadt vor?
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6. Hat der Senat die Angaben der Cityinitiative zur Kenntnis genommen, wonach
Händler an bestimmten Demo-Samstagen erhebliche Umsatzeinbußen
verzeichnen, und wie bewertet er diese Angaben?
7. Wurden in den Jahren 2022 bis 2026 Lärmmessungen bei Versammlungen in der
Bremer Innenstadt durchgeführt? Wenn ja, bitte nach Ort, Zeitpunkt und
gemessenen Werten darstellen.
8. In welchen Fällen haben gemessene oder wahrgenommene Lärmbelastungen bei
Versammlungen in der Innenstadt nach Einschätzung der zuständigen Behörden
Anlass zu Auflagen, Einschreiten oder nachträglicher Bewertung gegeben?
9. Wie oft wurden in den Jahren 2022 bis 2026 bei Versammlungen in der Innenstadt
Auflagen erteilt, wie oft wurden diese kontrolliert und wie oft wurden Verstöße
geahndet?
10. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat in einem eigenständigen Bremischen
Versammlungsgesetz im Vergleich zur weiteren Anwendung des
Versammlungsgesetzes des Bundes, und besteht aus Sicht des Senats
gesetzgeberischer Handlungsbedarf?
11. Hat der Senat geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine stärkere
räumliche Verteilung von Demonstrationen auf verschiedene Innenstadtbereiche
rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar wäre?
12. Gibt es derzeit ein behördliches Konzept zur Koordinierung stark frequentierter
Demonstrationslagen in der Bremer Innenstadt?
13. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei,
Handelskammer, Cityinitiative und betroffenen Wirtschaftsverbänden bei der
Vorbereitung und Durchführung von Großdemonstrationen in der Innenstadt?
14. Gibt es ein gemeinsames Informationssystem, über das Händler und Gastronomen
frühzeitig über geplante Demonstrationen in der Innenstadt informiert werden?
15. Wie viele Vollzeitstellen sind derzeit im Ordnungsamt mit dem Bereich
Versammlungen befasst, und hält der Senat diese Personalausstattung für
ausreichend?
16. Welche Kosten entstehen dem Land Bremen und der Stadtgemeinde Bremen
jährlich durch Polizeieinsätze und ordnungsbehördliche Maßnahmen im
Zusammenhang mit Versammlungen in der Bremer Innenstadt?
17. Wird bei der Genehmigungspraxis berücksichtigt, dass bestimmte
Innenstadtbereiche durch die Konzentration des Versammlungsgeschehens eine
überproportionale Belastung erfahren?
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18. Plant der Senat, die Versammlungsstatistik künftig regelmäßig und in geeigneter
Form öffentlich zugänglich zu machen?
19. Plant der Senat, gemeinsam mit Polizei, Ordnungsamt, Handelskammer und
Cityinitiative ein abgestimmtes Konzept zur besseren Koordinierung von
Demonstrationen in stark frequentierten Innenstadtlagen zu entwickeln, und wenn
ja, bis wann?
Beschlussempfehlung:
Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Anlage(n):
- keine
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