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Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung "Delta Rhine Corridor - DRC" für Kohlenstoffdioxid von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo hier: Stellungnahme der Stadt Bottrop
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadtplanungsamt (61)
Beschlussvorlage
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
15.10.2026 2026/0433
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Ausschuss für Stadtplanung und
04.11.2026 Entscheidung
Umweltschutz
Betreff
Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung "Delta Rhine Corridor -
DRC" für Kohlenstoffdioxid von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über
Duisburg nach Venlo
hier: Stellungnahme der Stadt Bottrop
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: nein
Haushalt im Jahr:
Produkt und Sachkonto:
Art der Ausgabe:
Bedarf:
Haushaltsansatz:
zusätzliche Einnahmen:
einmalige Belastung:
jährliche Folgekosten:
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Problembeschreibung / Begründung
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer erdverlegten
Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlenstoffdioxid (CO2). Der DRC ist
Kernbestandteil des German Carbon Transport Grid. Es handelt sich um eine Pipeline,
durch die CO2 aus Industrieanlagen transportiert werden soll, das sich kaum oder gar
nicht vermeiden lässt – zum Beispiel aus den Bereichen Chemie, Zement, Kalk und der
Abfallverwertung. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, muss dieses CO2 sicher
abgeschieden und dorthin gebracht werden, wo es gespeichert oder weiterverwendet
werden kann. Durch die CO2-Pipeline soll das abgeschiedene CO2 zunächst in die
Niederlande und von dort weiter Richtung Speicherstätten in der Nordsee transportiert
werden.
Die Maßnahme DRC umfasst die Verlegung der Rohrleitung einschließlich aller dem
Leitungsbetrieb dienenden Anlagen mit einer Gesamtlänge von voraussichtlich ca. 200
km (in Abhängigkeit von der Korridorvariante) und einem Durchmesser von DN 800. Der
DRC verbindet zwischen Wesseling, Gelsenkirchen und Nettetal, dem Grenzbereich zu
den Niederlanden, eine Vielzahl von Emittenten und potenziellen Einspeisern für das
CO2-Netz. Im Grenzbereich zu den Niederlanden befindet sich der
Grenzübergabepunkt, dessen Lage mit dem niederländischen Netzbetreiber Gasunie
abgestimmt wird. Vom Startpunkt in Gelsenkirchen verläuft ein nördlicher Teil des
geplanten DRC zunächst bis zu einem Gabelungspunkt nach Duisburg. Von dort
verzweigt sich der Verlauf in Richtung Venlo, wo an der niederländischen Grenze ein
Endpunkt erreicht wird. Der Gabelungspunkt in Duisburg wird von einem weiteren
Trassenverlauf des DRC, welcher in Wesseling bei Köln beginnt, auch von Süden her
erreicht. Der Verlauf des Antragskorridors sowie der Alternativen kann in der Anlage 1
eingesehen werden.
Beim DRC handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher
Bedeutung, bei dem erhebliche raumbedeutsame Konflikte im Sinne von § 16 Absatz 2
Satz 4 ROG zu erwarten sind. Daher führen die zuständigen Regionalplanungsbehörden
gem. § 15 Abs. 1 S. 1 ROG i. V. m. § 1 Nr. 14 RoV für das Vorhaben Delta Rhine Corridor
(DRC) eine gemeinsame Raumverträglichkeitsprüfung durch.
Gegenstand einer Raumverträglichkeitsprüfung sind
1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter
überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den
Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder
Trassenalternativen und
3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter
nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter
Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Um ein konkretes Vorhaben im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung zu
untersuchen, ist es zunächst erforderlich, dieses Vorhaben zu definieren. Zu diesem
Zweck wurde zunächst eine überörtliche Abfrage von Transportbedarfen industrieller
CO2-Emittenten und Abstimmungen mit dem niederländischen Fernleitungsbetreiber
Gasunie durchgeführt. Die Transportbedarfe bilden die Grundlage des konkreten
Vorhabens DRC und definieren Start- und Endpunkte sowie abzudeckende Cluster mit
potenziellen Einspeisern – die sog. Systemplanerischen Zwangspunkte.
Im nächsten Schritt wurden die sog. Untersuchungsräume gebildet, in denen mögliche
Korridorverläufe zur Verbindung der Start- und Endpunkte sowie der
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systemplanerischen Zwangspunkte entwickelt wurden. Die Untersuchungsräume
enthalten dabei bereits eine frühzeitige Berücksichtigung von Raumwiderständen. Die
Verortung, Größe und Geometrie der Untersuchungsräume ermöglicht im weiteren
Verfahren die Entwicklung möglichst raumverträglicher Korridore für den Verlauf des
DRC.
Die innerhalb der Untersuchungsräume entwickelten Korridore mit einer Breite von 600
m wurden auf Grundlage bestimmter Trassierungskriterien entwickelt und miteinander
verglichen. Die einzelnen Korridorabschnitte werden durch sog. Gelenkpunkte (GP)
miteinander verbunden. Die Bewertung der Trassenkorridore erfolgt auf Grundlage einer
potenziellen Trassenachse (pTA). Eine vollflächige Bewertung des 600 m breiten
Trassenkorridors würde die tatsächlichen Konfliktpotenziale nur eingeschränkt abbilden
und könnte zu einer verzerrten Bewertung führen. So könnten bestimmte Festsetzungen
zu einer erheblichen Abwertung oder sogar zum Ausschluss eines Korridors führen,
obwohl dieses aufgrund der innerhalb des Korridors vorhandenen
Ausweichmöglichkeiten bei der späteren Trassierung umgangen werden kann. Die pTA
berücksichtigt solche Vermeidungsoptionen bereits im aktuellen Planungsstand. Sie ist
innerhalb des jeweiligen Korridors als gestrichelte Linie dargestellt.
Gleichzeitig bleibt die Betrachtung des gesamten Trassenkorridors erforderlich, da für
den Untersuchungsraum noch keine vollständige Datengrundlage vorliegt. Ergebnisse
nachfolgender umweltfachlicher und bodenkundlicher Untersuchungen, Erkenntnisse zu
lokalen Konfliktlagen sowie weitere externe Vorhaben können Anpassungen des
konkreten Trassenverlaufs im Zuge der Detailplanung des DRC für das
Planfeststellungsverfahren erforderlich machen. Die pTA wurde daher so innerhalb des
Korridors entwickelt, dass auch bei späteren Optimierungen ausreichend planerischer
Spielraum verbleibt und Bereiche mit hohem Raumwiderstand sowie lokalen (Bau-)
Konflikten weiterhin vermieden werden können.
Die pTA dient somit als methodisches Hilfsmittel zur nachvollziehbaren Bewertung der
raumordnerischen Verträglichkeit der Trassenkorridore und verdeutlicht zugleich die
grundsätzliche technische Umsetzbarkeit innerhalb des jeweiligen Korridors. Der
endgültige Trassenverlauf wird erst in den nachfolgenden Planungs- und
Genehmigungsphasen auf Grundlage vertiefender Untersuchungen festgelegt.
Einige Korridorvarianten haben sich bei fortgesetzter Untersuchung nicht als ernsthaft in
Betracht kommende Alternativen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ROG
herausgestellt. Diese Korridorvarianten sind damit nicht mehr Gegenstand der RVP.
Diese
Vorabschichtung von Korridoren ist in der Regel auf weitere Prüfungen der technischen
Machbarkeit und auf dazugewonnene Erkenntnisse bspw. aus Fremdleitungsabfragen
zurückzuführen. Nicht zu überwindende Engstellen, die im Korridor nicht umgangen
werden können, machen eine weitere Betrachtung obsolet.
Die entwickelten Korridore wurden miteinander verglichen, wobei zunächst sog.
untergeordnete Vergleiche (1. Tranche) durchgeführt wurden, bei denen kleinräumigere
Varianten innerhalb eines Korridors betrachtet wurden. Im nächsten Schritt wurden die
so gebildeten übergeordneten Einzelkorridore in der 2. und 3. Tranche miteinander
verglichen und hierdurch der vorzugswürdige Korridor ermittelt. Die OGE schlägt im
Rahmen der vorliegenden Raumverträglichkeitsprüfung diejenige Korridorvariante als
„vorzugswürdigen Korridor“ vor, die im Ergebnis der vorgenommenen Bewertung unter
Berücksichtigung der Trassierungskriterien und der systemplanerischen Zwangspunkte
die Bewertungskriterien insgesamt am besten erfüllt.
Weitergehende Informationen zur Methodik und zum Verfahrensablauf sowie die
konkreten Trassierungs- und Bewertungskriterien können dem Erläuterungsbericht
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entnommen werden. Dieser kann bei Bedarf beim Stadtplanungsamt (61/1) angefordert
werden.
Aufgrund des Verlaufes des Antragskorridors und der zu prüfenden Alternativen durch
sehr unterschiedlich geprägte und mehrere raumordnerische Zuständigkeitsbereiche
wurde durch die OGE in Abstimmung mit den zuständigen Regionalplanungsbehörden
zur besseren Übersichtlichkeit für die Unterlagen eine Unterteilung in vier Teilabschnitte
vorgenommen:
- Abschnitt Delta
- Abschnitt 1: Gelsenkirchen – Duisburg
- Abschnitt 2: Krefeld – Venlo
- Abschnitt 3: Wesseling – Ratingen
Die Stadt Bottrop ist durch den Abschnitt 1 des DRC betroffen und wurde daher durch
die Regionalplanungsbehörde des Regionalverband Ruhr in diesem Verfahren beteiligt
(s. Anlage 2). Auf dem Stadtgebiet Bottrops wurden Variantenvergleiche in der 1.
Tranche sowie in der 3. Tranche durchgeführt. Als vorzugswürdiger Korridor hat sich im
Variantenvergleich T1.3.01 der 3. Tranche die Variante C durchgesetzt. Der konkrete
Verlauf des vorzugswürdigen Korridors und der verglichenen Alternativen auf dem
Stadtgebiet Bottrops können in der Anlage 3 eingesehen werden.
Gemäß § 15 Absatz 3 ROG hatten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen Gelegenheit, sich bis zum 26. Oktober 2026 Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme der Stadt Bottrop wurde fristgerecht und vorbehaltlich der
Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz an den
Regionalverband Ruhr übermittelt. Die Stellungnahme ist als Anlage 4 beigefügt.
Müller
Anlage(n):
1. Übersichtsplan des vorzugswürdigen Korridors und seiner Alternativen
2. Anschreiben der Regionalplanungsbehörden
3. Übersichtsplan des vorzugswürdigen Korridors und seiner Alternativen auf dem
Gebiet der Stadt Bottrop
4. Stellungnahme der Stadt Bottrop
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