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Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung "Delta Rhine Corridor - DRC" für Kohlenstoffdioxid von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo hier: Stellungnahme der Stadt Bottrop

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBottrop
Datum2026-11-04
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Stadtplanungsamt (61) Beschlussvorlage öffentlich Datum Drucksache Nr. 15.10.2026 2026/0433 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Ausschuss für Stadtplanung und 04.11.2026 Entscheidung Umweltschutz Betreff Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung "Delta Rhine Corridor - DRC" für Kohlenstoffdioxid von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo hier: Stellungnahme der Stadt Bottrop Beschlussvorschlag Der Stellungnahme wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: nein Haushalt im Jahr: Produkt und Sachkonto: Art der Ausgabe: Bedarf: Haushaltsansatz: zusätzliche Einnahmen: einmalige Belastung: jährliche Folgekosten: Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Problembeschreibung / Begründung Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer erdverlegten Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlenstoffdioxid (CO2). Der DRC ist Kernbestandteil des German Carbon Transport Grid. Es handelt sich um eine Pipeline, durch die CO2 aus Industrieanlagen transportiert werden soll, das sich kaum oder gar nicht vermeiden lässt – zum Beispiel aus den Bereichen Chemie, Zement, Kalk und der Abfallverwertung. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, muss dieses CO2 sicher abgeschieden und dorthin gebracht werden, wo es gespeichert oder weiterverwendet werden kann. Durch die CO2-Pipeline soll das abgeschiedene CO2 zunächst in die Niederlande und von dort weiter Richtung Speicherstätten in der Nordsee transportiert werden. Die Maßnahme DRC umfasst die Verlegung der Rohrleitung einschließlich aller dem Leitungsbetrieb dienenden Anlagen mit einer Gesamtlänge von voraussichtlich ca. 200 km (in Abhängigkeit von der Korridorvariante) und einem Durchmesser von DN 800. Der DRC verbindet zwischen Wesseling, Gelsenkirchen und Nettetal, dem Grenzbereich zu den Niederlanden, eine Vielzahl von Emittenten und potenziellen Einspeisern für das CO2-Netz. Im Grenzbereich zu den Niederlanden befindet sich der Grenzübergabepunkt, dessen Lage mit dem niederländischen Netzbetreiber Gasunie abgestimmt wird. Vom Startpunkt in Gelsenkirchen verläuft ein nördlicher Teil des geplanten DRC zunächst bis zu einem Gabelungspunkt nach Duisburg. Von dort verzweigt sich der Verlauf in Richtung Venlo, wo an der niederländischen Grenze ein Endpunkt erreicht wird. Der Gabelungspunkt in Duisburg wird von einem weiteren Trassenverlauf des DRC, welcher in Wesseling bei Köln beginnt, auch von Süden her erreicht. Der Verlauf des Antragskorridors sowie der Alternativen kann in der Anlage 1 eingesehen werden. Beim DRC handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung, bei dem erhebliche raumbedeutsame Konflikte im Sinne von § 16 Absatz 2 Satz 4 ROG zu erwarten sind. Daher führen die zuständigen Regionalplanungsbehörden gem. § 15 Abs. 1 S. 1 ROG i. V. m. § 1 Nr. 14 RoV für das Vorhaben Delta Rhine Corridor (DRC) eine gemeinsame Raumverträglichkeitsprüfung durch. Gegenstand einer Raumverträglichkeitsprüfung sind 1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, 2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und 3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Um ein konkretes Vorhaben im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung zu untersuchen, ist es zunächst erforderlich, dieses Vorhaben zu definieren. Zu diesem Zweck wurde zunächst eine überörtliche Abfrage von Transportbedarfen industrieller CO2-Emittenten und Abstimmungen mit dem niederländischen Fernleitungsbetreiber Gasunie durchgeführt. Die Transportbedarfe bilden die Grundlage des konkreten Vorhabens DRC und definieren Start- und Endpunkte sowie abzudeckende Cluster mit potenziellen Einspeisern – die sog. Systemplanerischen Zwangspunkte. Im nächsten Schritt wurden die sog. Untersuchungsräume gebildet, in denen mögliche Korridorverläufe zur Verbindung der Start- und Endpunkte sowie der Beschlussvorlage 2026/0433 Seite 2 von 4 systemplanerischen Zwangspunkte entwickelt wurden. Die Untersuchungsräume enthalten dabei bereits eine frühzeitige Berücksichtigung von Raumwiderständen. Die Verortung, Größe und Geometrie der Untersuchungsräume ermöglicht im weiteren Verfahren die Entwicklung möglichst raumverträglicher Korridore für den Verlauf des DRC. Die innerhalb der Untersuchungsräume entwickelten Korridore mit einer Breite von 600 m wurden auf Grundlage bestimmter Trassierungskriterien entwickelt und miteinander verglichen. Die einzelnen Korridorabschnitte werden durch sog. Gelenkpunkte (GP) miteinander verbunden. Die Bewertung der Trassenkorridore erfolgt auf Grundlage einer potenziellen Trassenachse (pTA). Eine vollflächige Bewertung des 600 m breiten Trassenkorridors würde die tatsächlichen Konfliktpotenziale nur eingeschränkt abbilden und könnte zu einer verzerrten Bewertung führen. So könnten bestimmte Festsetzungen zu einer erheblichen Abwertung oder sogar zum Ausschluss eines Korridors führen, obwohl dieses aufgrund der innerhalb des Korridors vorhandenen Ausweichmöglichkeiten bei der späteren Trassierung umgangen werden kann. Die pTA berücksichtigt solche Vermeidungsoptionen bereits im aktuellen Planungsstand. Sie ist innerhalb des jeweiligen Korridors als gestrichelte Linie dargestellt. Gleichzeitig bleibt die Betrachtung des gesamten Trassenkorridors erforderlich, da für den Untersuchungsraum noch keine vollständige Datengrundlage vorliegt. Ergebnisse nachfolgender umweltfachlicher und bodenkundlicher Untersuchungen, Erkenntnisse zu lokalen Konfliktlagen sowie weitere externe Vorhaben können Anpassungen des konkreten Trassenverlaufs im Zuge der Detailplanung des DRC für das Planfeststellungsverfahren erforderlich machen. Die pTA wurde daher so innerhalb des Korridors entwickelt, dass auch bei späteren Optimierungen ausreichend planerischer Spielraum verbleibt und Bereiche mit hohem Raumwiderstand sowie lokalen (Bau-) Konflikten weiterhin vermieden werden können. Die pTA dient somit als methodisches Hilfsmittel zur nachvollziehbaren Bewertung der raumordnerischen Verträglichkeit der Trassenkorridore und verdeutlicht zugleich die grundsätzliche technische Umsetzbarkeit innerhalb des jeweiligen Korridors. Der endgültige Trassenverlauf wird erst in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphasen auf Grundlage vertiefender Untersuchungen festgelegt. Einige Korridorvarianten haben sich bei fortgesetzter Untersuchung nicht als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ROG herausgestellt. Diese Korridorvarianten sind damit nicht mehr Gegenstand der RVP. Diese Vorabschichtung von Korridoren ist in der Regel auf weitere Prüfungen der technischen Machbarkeit und auf dazugewonnene Erkenntnisse bspw. aus Fremdleitungsabfragen zurückzuführen. Nicht zu überwindende Engstellen, die im Korridor nicht umgangen werden können, machen eine weitere Betrachtung obsolet. Die entwickelten Korridore wurden miteinander verglichen, wobei zunächst sog. untergeordnete Vergleiche (1. Tranche) durchgeführt wurden, bei denen kleinräumigere Varianten innerhalb eines Korridors betrachtet wurden. Im nächsten Schritt wurden die so gebildeten übergeordneten Einzelkorridore in der 2. und 3. Tranche miteinander verglichen und hierdurch der vorzugswürdige Korridor ermittelt. Die OGE schlägt im Rahmen der vorliegenden Raumverträglichkeitsprüfung diejenige Korridorvariante als „vorzugswürdigen Korridor“ vor, die im Ergebnis der vorgenommenen Bewertung unter Berücksichtigung der Trassierungskriterien und der systemplanerischen Zwangspunkte die Bewertungskriterien insgesamt am besten erfüllt. Weitergehende Informationen zur Methodik und zum Verfahrensablauf sowie die konkreten Trassierungs- und Bewertungskriterien können dem Erläuterungsbericht Beschlussvorlage 2026/0433 Seite 3 von 4 entnommen werden. Dieser kann bei Bedarf beim Stadtplanungsamt (61/1) angefordert werden. Aufgrund des Verlaufes des Antragskorridors und der zu prüfenden Alternativen durch sehr unterschiedlich geprägte und mehrere raumordnerische Zuständigkeitsbereiche wurde durch die OGE in Abstimmung mit den zuständigen Regionalplanungsbehörden zur besseren Übersichtlichkeit für die Unterlagen eine Unterteilung in vier Teilabschnitte vorgenommen: - Abschnitt Delta - Abschnitt 1: Gelsenkirchen – Duisburg - Abschnitt 2: Krefeld – Venlo - Abschnitt 3: Wesseling – Ratingen Die Stadt Bottrop ist durch den Abschnitt 1 des DRC betroffen und wurde daher durch die Regionalplanungsbehörde des Regionalverband Ruhr in diesem Verfahren beteiligt (s. Anlage 2). Auf dem Stadtgebiet Bottrops wurden Variantenvergleiche in der 1. Tranche sowie in der 3. Tranche durchgeführt. Als vorzugswürdiger Korridor hat sich im Variantenvergleich T1.3.01 der 3. Tranche die Variante C durchgesetzt. Der konkrete Verlauf des vorzugswürdigen Korridors und der verglichenen Alternativen auf dem Stadtgebiet Bottrops können in der Anlage 3 eingesehen werden. Gemäß § 15 Absatz 3 ROG hatten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, sich bis zum 26. Oktober 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Stadt Bottrop wurde fristgerecht und vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz an den Regionalverband Ruhr übermittelt. Die Stellungnahme ist als Anlage 4 beigefügt. Müller Anlage(n): 1. Übersichtsplan des vorzugswürdigen Korridors und seiner Alternativen 2. Anschreiben der Regionalplanungsbehörden 3. Übersichtsplan des vorzugswürdigen Korridors und seiner Alternativen auf dem Gebiet der Stadt Bottrop 4. Stellungnahme der Stadt Bottrop Beschlussvorlage 2026/0433 Seite 4 von 4

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