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Prüfung möglicher Standorte für einen Neubau der Bottroper Polizeiwache

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBottrop
Datum2026-11-04
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Stadtplanungsamt (61) Beschlussvorlage öffentlich Datum Drucksache Nr. 13.10.2026 2026/0425 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Ausschuss für Stadtplanung und 04.11.2026 Kenntnisnahme Umweltschutz Betreff Prüfung möglicher Standorte für einen Neubau der Bottroper Polizeiwache Beschlussvorschlag 1. Das Ergebnis der Prüfung möglicher Standorte wird zur Kenntnis genommen. 2. Als Standort für eine neue Polizeiwache wird ein Standort favorisiert, der nicht weiter von der Bottroper Innenstadt entfernt ist, als der Standort der bisherigen Wache. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese städtebauliche Zielsetzung gegenüber dem Polizeipräsidium Recklinghausen und dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich zu machen. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: nein Haushalt im Jahr: Produkt und Sachkonto: Art der Ausgabe: Bedarf: Haushaltsansatz: zusätzliche Einnahmen: einmalige Belastung: jährliche Folgekosten: Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Problembeschreibung / Begründung Das Polizeipräsidium Recklinghausen beabsichtigt die Anmietung einer neuen Liegenschaft für die Polizeiwache Bottrop. Dazu sollen Flächen von einem Investor nach Vorgaben und Anforderungen der Polizei geplant und errichtet oder umgebaut und auf Grundlage eines langfristigen Vertrages angemietet werden. Am 13.09.2026 hat das Polizeipräsidium Recklinghausen eine entsprechende Ausschreibung veröffentlicht. Eine inhaltliche Abstimmung der Ausschreibung hinsichtlich in Frage kommender Standorte hat seitens des Polizeipräsidium Recklinghausen nicht stattgefunden. Im Rahmen der Ausschreibung werden nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert, die nachweisen können, dass sie über ein passendes Grundstück verfügen können, auf dem die neue Polizeiwache zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Nach den Ausschreibungsunterlagen wird ein mindestens 3.900 m² großes Grundstück benötigt, das sich innerhalb eines vorgegebenen Auswahlgebiets befindet. Interessenten müssen sich mit einem passenden Grundstück bewerben. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein Grundstück nur dann passend ist, wenn der Bau einer Polizeiwache dort heute schon planungsrechtlich zulässig ist. Grundstücke, für die erst noch ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden muss, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind wegen der Dauer des Planverfahrens (etwa drei Jahre) nicht geeignet. Teilnahmeanträge können bis zum 11.12.2026, 12:00 Uhr abgegeben werden. Die Verwaltung hat im Vorfeld denkbare Standorte zusammengestellt und auf ihre Eignung hin überprüft. Nach Veröffentlichung der Ausschreibung wurden weitere Standorte von Interessenten konkret angefragt. Beschlussvorlage 2026/0425 Seite 2 von 4 Die vorstehende Übersicht zeigt das Auswahlgebiet (rote Linie), die im Vorfeld geprüften neuen Standorte (2) bis (12), die nach Veröffentlichung der Ausschreibung angefragten weiteren Standorte (13) bis (23) sowie den derzeitigen Standort (1), auf den im Folgenden nicht weiter eingegangen wird. Aus städtischer Sicht werden Standorte favorisiert, die sich in der Innenstadt bzw. in ihrer unmittelbarer Nähe befinden, weil die Ansiedlung der Polizeiwache zur funktionalen Vielfalt und zur Stärkung der Innenstadt als zentralem Standort öffentlicher Einrichtungen beiträgt und die Lage im Stadtzentrum eine gute Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Hinzu kommt, dass die zentrale Lage die öffentliche Wahrnehmung der Polizei stärkt. Einzelheiten zu den geprüften Standorten können der Anlage entnommen werden. Im Ergebnis verbleiben drei Grundstücke, die aus Sicht der Veraltung gut geeignet sind: ▪ Standort (9) Scharnhölzstraße / Horster Straße, ▪ Standort (10) Hansa Center sowie ▪ Standort (12) Saalbau-Gelände. Die Grundstücke (9) und (10) befinden sich in Privateigentum. Eigentümerin des Grundstücks (12) ist die Stadt Bottrop. Beschlussvorlage 2026/0425 Seite 3 von 4 Weitere Grundstücke könnten unter Umständen ebenfalls geeignet sein. Die Schaffung der dazu erforderlichen Rahmenbedingungen (Bauleitplanung, Abstimmung eines ganzheitlichen städtebaulichen Konzepts, Realisierung eine Ersatzstandortes für die derzeitige Nutzung etc.) innerhalb der zeitlichen Vorgaben des Polizeipräsidiums ist jedoch unrealistisch. Müller Anlage(n): 1. Standortprüfung Beschlussvorlage 2026/0425 Seite 4 von 4

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