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Prüfung möglicher Standorte für einen Neubau der Bottroper Polizeiwache
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadtplanungsamt (61)
Beschlussvorlage
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
13.10.2026 2026/0425
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Ausschuss für Stadtplanung und
04.11.2026 Kenntnisnahme
Umweltschutz
Betreff
Prüfung möglicher Standorte für einen Neubau der Bottroper Polizeiwache
Beschlussvorschlag
1. Das Ergebnis der Prüfung möglicher Standorte wird zur Kenntnis genommen.
2. Als Standort für eine neue Polizeiwache wird ein Standort favorisiert, der nicht
weiter von der Bottroper Innenstadt entfernt ist, als der Standort der bisherigen
Wache.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese städtebauliche Zielsetzung gegenüber dem
Polizeipräsidium Recklinghausen und dem Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen deutlich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: nein
Haushalt im Jahr:
Produkt und Sachkonto:
Art der Ausgabe:
Bedarf:
Haushaltsansatz:
zusätzliche Einnahmen:
einmalige Belastung:
jährliche Folgekosten:
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Problembeschreibung / Begründung
Das Polizeipräsidium Recklinghausen beabsichtigt die Anmietung einer neuen
Liegenschaft für die Polizeiwache Bottrop. Dazu sollen Flächen von einem Investor
nach Vorgaben und Anforderungen der Polizei geplant und errichtet oder umgebaut
und auf Grundlage eines langfristigen Vertrages angemietet werden.
Am 13.09.2026 hat das Polizeipräsidium Recklinghausen eine entsprechende
Ausschreibung veröffentlicht. Eine inhaltliche Abstimmung der Ausschreibung
hinsichtlich in Frage kommender Standorte hat seitens des Polizeipräsidium
Recklinghausen nicht stattgefunden.
Im Rahmen der Ausschreibung werden nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten
Angebotes aufgefordert, die nachweisen können, dass sie über ein passendes
Grundstück verfügen können, auf dem die neue Polizeiwache zukünftig adäquat
untergebracht werden kann. Nach den Ausschreibungsunterlagen wird ein mindestens
3.900 m² großes Grundstück benötigt, das sich innerhalb eines vorgegebenen
Auswahlgebiets befindet.
Interessenten müssen sich mit einem passenden Grundstück bewerben. Die
Verwaltung geht davon aus, dass ein Grundstück nur dann passend ist, wenn der Bau
einer Polizeiwache dort heute schon planungsrechtlich zulässig ist. Grundstücke, für
die erst noch ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden muss, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind wegen der Dauer des
Planverfahrens (etwa drei Jahre) nicht geeignet.
Teilnahmeanträge können bis zum 11.12.2026, 12:00 Uhr abgegeben werden.
Die Verwaltung hat im Vorfeld denkbare Standorte zusammengestellt und auf ihre
Eignung hin überprüft. Nach Veröffentlichung der Ausschreibung wurden weitere
Standorte von Interessenten konkret angefragt.
Beschlussvorlage 2026/0425 Seite 2 von 4
Die vorstehende Übersicht zeigt das Auswahlgebiet (rote Linie), die im Vorfeld
geprüften neuen Standorte (2) bis (12), die nach Veröffentlichung der Ausschreibung
angefragten weiteren Standorte (13) bis (23) sowie den derzeitigen Standort (1), auf
den im Folgenden nicht weiter eingegangen wird.
Aus städtischer Sicht werden Standorte favorisiert, die sich in der Innenstadt bzw. in
ihrer unmittelbarer Nähe befinden, weil die Ansiedlung der Polizeiwache zur
funktionalen Vielfalt und zur Stärkung der Innenstadt als zentralem Standort
öffentlicher Einrichtungen beiträgt und die Lage im Stadtzentrum eine gute
Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Hinzu kommt, dass die zentrale
Lage die öffentliche Wahrnehmung der Polizei stärkt.
Einzelheiten zu den geprüften Standorten können der Anlage entnommen werden.
Im Ergebnis verbleiben drei Grundstücke, die aus Sicht der Veraltung gut geeignet
sind:
▪ Standort (9) Scharnhölzstraße / Horster Straße,
▪ Standort (10) Hansa Center sowie
▪ Standort (12) Saalbau-Gelände.
Die Grundstücke (9) und (10) befinden sich in Privateigentum. Eigentümerin des
Grundstücks (12) ist die Stadt Bottrop.
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Weitere Grundstücke könnten unter Umständen ebenfalls geeignet sein. Die Schaffung
der dazu erforderlichen Rahmenbedingungen (Bauleitplanung, Abstimmung eines
ganzheitlichen städtebaulichen Konzepts, Realisierung eine Ersatzstandortes für die
derzeitige Nutzung etc.) innerhalb der zeitlichen Vorgaben des Polizeipräsidiums ist
jedoch unrealistisch.
Müller
Anlage(n):
1. Standortprüfung
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Text aus PDF extrahiert