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Freiheit Emscher Beantragung von Fördermitteln zur Vorbereitung des Baus des Gewerbeboulevards zur äußeren Erschließung der Entwicklungsflächen im Gebiet Freiheit Emscher in Bottrop und Essen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBottrop
Datum2026-11-04
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Dokument

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Stadtplanungsamt (61) Beschlussvorlage öffentlich Datum Drucksache Nr. 08.10.2026 2026/0415 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Ausschuss für Stadtplanung und 04.11.2026 Entscheidung Umweltschutz Betreff Freiheit Emscher Beantragung von Fördermitteln zur Vorbereitung des Baus des Gewerbeboulevards zur äußeren Erschließung der Entwicklungsflächen im Gebiet Freiheit Emscher in Bottrop und Essen Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt die beschriebenen Maßnahmen zur Vorbereitung der Realisierung des zukünftigen Gewerbeboulevards mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gemeinsam mit der Stadt Essen umzusetzen. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2027 ff. aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Haushalt im Jahr: 2027 - 2029 Produkt und Sachkonto: Produkt 090101 Räumliche Planung und Entwicklung Sachkonto 52910162 Freiheit Emscher Art der Ausgabe: konsumtiv Bedarf: 2.085.000 EUR (2027: 235.000; 2028: 590.000; 2029: 1.260.000) Haushaltsansatz: 2.235.000 EUR (2027: 285.000; 2028: 640.000; 2029: 1.310.000) zusätzliche Einnahmen: 1.824125 EUR (2027: 205.625; 2028: 516.000; 2029: 1.102.500) einmalige Belastung: ja jährliche Folgekosten: nein Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die Einnahmen setzen sich zusammen aus 75% Förderung des Landes und des Bundes (GRW) und der Finanzierung von 50% des Eigenanteils durch die Stadt Essen. Der Eigenanteil der beiden Kommunen beläuft sich auf 521.250 €, die zu gleichen Teilen auf Essen und Bottrop aufgeteilt werden. Der Eigenanteil der Stadt Bottrop von 260.625 € verteilt sich auf die HH-Jahre 2027 bis 2029 wie folgt: 2027: 29.375 €; 2028: 73.750 €; 2029: 157.500 €. Die erforderliche Erhöhung des Haushaltsansatzes für die angegebenen Haushaltsjahre wurde per Änderungsnachweis beim Fachbereich Finanzen angemeldet." Problembeschreibung / Begründung Das Land NRW und die Bezirksregierung Münster begleiten seit Jahren das große Stadtentwicklungsprojekt Freiheit Emscher sehr konstruktiv. Vor wenigen Monaten ist das Land auf die Projektbeteiligten zugekommen mit der Aufforderung, kurzfristig freigewordene Mittel aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für die nächsten Umsetzungsschritte zu nutzen. Die Mittel sollen noch in diesem Jahr beantragt und bewilligt werden, sie stehen in den Jahren 2027 bis 2029 zur Verfügung. Daher haben die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft und die Städte Bottrop und Essen in intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten entsprechende Förderanträge erarbeitet. Durch die Begrenzung der Mittel auf drei Jahre sind größere Baumaßnahmen nicht umzusetzen. Die Fördermittel stehen aber auch für Planungs- und Beratungsleistungen zur Verfügung. Es wurden zwei Anträge erarbeitet, die sich zum einen mit den planerischen Schritten zur Flächenentwicklung im Bereich des sogenannten Nukleus (Flächen Sturmshof und Hafen Coelln-Neuessen) befassen – hier zeichnet die FEEG verantwortlich. Zum anderen haben die Städte Bottrop und Essen einen Antrag zur weiteren Vorbereitung der äußeren Erschließung (Gewerbeboulevard) erarbeitet. Die aktuelle Umsetzung der ersten Teilabschnitte durch Mittel des Just Transition Funds hat deutlich gemacht, dass eine umsetzungsorientierte Gesamtbetrachtung der neuen Erschließungsstraße fehlt. Die personellen und finanziellen Kapazitäten der Trägerkommunen Bottrop und Essen sind wegen der bekannten Haushaltslagen der Kommunen sehr begrenzt. Planung und Umsetzung sind angesichts der Größe und Komplexität des Projekts aus eigener Kraft nicht realisierbar. Das Gesamtprojekt Gewerbeboulevard soll deshalb weiterhin über externe Beauftragung der Projektkoordination und Planungsleistungen unterstützt werden. Mit Hilfe der GRW- Fördermittel soll nun ein detaillierter Zeit- und Maßnahmenplan („Umsetzungsfahrplan“) in Abhängigkeit von Planungs- und Baumaßnahmen anderer Akteure im Raum erstellt werden. Auch die Gestaltung der im Verlauf des Gewerbeboulevards erforderlichen Brücken als Landmarken soll in den Blick genommen werden. Die konkreten Inhalte des Förderantrags werden weiter unten beschrieben. Es wurde vereinbart, dass die gesamte Förderung durch die Bezirksregierung Münster abgewickelt wird, die anders als die Bezirksregierung Düsseldorf bereits intensiv mit dem Projekt Freiheit Emscher befasst war. Das bedeutet, dass der Antrag der Städte formal durch die Stadt Bottrop eingereicht werden muss. Die FEEG reicht ihren flächenbezogenen Antrag ebenfalls bei der Bezirksregierung Münster ein. Da in diesem Förderprogramm Erschließungsmaßnahmen nur im Zusammenhang mit Flächenentwicklung gefördert werden, hängen beide Anträge inhaltlich eng zusammen. Die Antragsarchitektur stellt sich wie folgt dar: Beschlussvorlage 2026/0415 Seite 2 von 4 Konkreter Inhalt des Förderantrags Verkehrliche Infrastruktur Mit dem Fördermittelantrag nach GRW sollen die folgenden wesentlichen vier Arbeitspakete abgedeckt werden: 1) Für das Gesamtinfrastrukturprojekt Gewerbeboulevard soll ein Koordinierungsbüro städteübergreifend beauftragt werden, das unter Berücksichtigung der komplexen Rahmenbedingungen und Belange Dritter ein Umsetzungskonzept für die weitere Planung und anschließende bauliche Umsetzung des gesamten Gewerbeboulevards unter Berücksichtigung aller allgemeinen und projektspezifischen Randbedingungen erarbeitet. Hierzu gehören beispielsweise die Planungen angrenzender relevanter Akteure sowie zeitliche Zwänge, welche sich durch die Flächenentwicklungen der FEEG ergeben. Aber auch technische Anforderungen und Verfahren, wie z. B. ein Gestaltungswettbewerb für die im Projekt enthaltenen Brücken, sind zu beachten. 2) Die Vergabe weiterer notwendiger Planungs- und Ingenieurleistungen ist durch den Projektsteuerer vorzubereiten, sodass die Städte Bottrop und Essen diese für die prioritär zu bearbeitenden Abschnitte (gemäß Umsetzungskonzept) termingerecht vergeben können. Dies beinhaltet unter anderem Gutachten sowie Planungsleistungen nach HOAI für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) und Ingenieurbauwerke (Kanal). 3) Für die drei Brücken über den Rhein-Herne-Kanal, die A 42 und die Emscher soll ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt werden. Zielsetzung ist, einen gestalterisch ansprechendes und identitätsstiftendes Erscheinungsbild für die Brücken im Projektraum Freiheit Emscher zu erhalten. Der zu beauftragende Projektsteuerer hat ggf. in Verbindung mit einem qualifizierten Wettbewerbsbetreuer die Durchführung eines solchen Wettbewerbs vorzubereiten und zu betreuen. Erforderliche Gutachten sollen vor Durchführung des Wettbewerbs erstellt werden und als Planungsgrundlage dienen. Sollte im Zuge der Abstimmung des Umsetzungskonzepts festgestellt werden, dass die Durchführung eines Wettbewerbs bis Ende 2029 nicht sinnvoll realisiert Beschlussvorlage 2026/0415 Seite 3 von 4 werden kann, wird lediglich die Vorbereitung des Wettbewerbs beauftragt und im Zuge der GRW-Förderung realisiert. 4) Als wesentliche Grundlage für weitere Planungen und Bebauungsplanverfahren soll das vorhandene Verkehrsmodell Freiheit Emscher fortgeschrieben und aktualisiert werden. Der bisherige Prognosehorizont 2030 soll auf das Jahr 2040 fortgeschrieben werden. Weiteres Vorgehen Förderantragstellung Die Antragstellung erfolgte im Oktober 2026, die Bewilligung wird bis Ende des Jahres 2026, voraussichtlich im Dezember, erwartet. Anschließend soll bis spätestens Juni 2027 ein Auftragnehmer bzw. eine Bietergemeinschaft für die beschriebenen Leistungen beauftragt werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis Ende 2029, sodass die vier Arbeitspakete bis dahin abgeschlossen sein sollen. Kooperationsvereinbarung Essen – Bottrop Zwischen den Städten Bottrop und Essen ist eine Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Beauftragung der Ingenieurleistungen und die Kostenteilung zu schließen. Diese befindet sich derzeit in Vorbereitung und Abstimmung. Kosten und Finanzierung Nach jetzigem Stand werden die Kosten für Honorare, erforderliche Gutachten und den Brückenwettbewerb insgesamt auf 2.085.000 € geschätzt. Mit der vorliegenden Förderquote von 75 % ist von den Städten Bottrop und Essen ein Eigenanteil von 521.250 € aufzubringen. Der Eigenanteil wird sich gemäß der noch zu schließenden Kooperationsvereinbarung auf die Haushalte der beiden Städte und auf die Haushaltsjahre 2027 bis 2029 aufteilen. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 52910162 Freiheit Emscher im Produkt 090101 Räumliche Planung und Entwicklung (siehe „“Finanzielle Auswirkungen auf dem Deckblatt dieser Vorlage). Unter der Voraussetzung, dass die Mittel wie beantragt bewilligt und wie vorgeschlagen im Haushalt ab 2027 berücksichtigt werden, bietet die Förderung eine Chance, in der Umsetzung des Projektes Freiheit Emscher einen großen Schritt weiterzukommen. Müller Beschlussvorlage 2026/0415 Seite 4 von 4

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