Startseite › Bottrop › Dokument
Freiheit Emscher Beantragung von Fördermitteln zur Vorbereitung des Baus des Gewerbeboulevards zur äußeren Erschließung der Entwicklungsflächen im Gebiet Freiheit Emscher in Bottrop und Essen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadtplanungsamt (61)
Beschlussvorlage
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
08.10.2026 2026/0415
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Ausschuss für Stadtplanung und
04.11.2026 Entscheidung
Umweltschutz
Betreff
Freiheit Emscher
Beantragung von Fördermitteln zur Vorbereitung des Baus des
Gewerbeboulevards zur äußeren Erschließung der Entwicklungsflächen im
Gebiet Freiheit Emscher in Bottrop und Essen
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die beschriebenen Maßnahmen zur Vorbereitung der
Realisierung des zukünftigen Gewerbeboulevards mit Hilfe von Fördermitteln aus dem
Programm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GRW) gemeinsam mit der Stadt Essen umzusetzen. Entsprechende Haushaltsmittel
sind in den Haushalt 2027 ff. aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Haushalt im Jahr: 2027 - 2029
Produkt und Sachkonto: Produkt 090101
Räumliche Planung und Entwicklung
Sachkonto 52910162 Freiheit Emscher
Art der Ausgabe: konsumtiv
Bedarf: 2.085.000 EUR
(2027: 235.000; 2028: 590.000; 2029: 1.260.000)
Haushaltsansatz: 2.235.000 EUR
(2027: 285.000; 2028: 640.000; 2029: 1.310.000)
zusätzliche Einnahmen: 1.824125 EUR
(2027: 205.625; 2028: 516.000; 2029: 1.102.500)
einmalige Belastung: ja
jährliche Folgekosten: nein
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Einnahmen setzen sich zusammen aus 75% Förderung des Landes und des
Bundes (GRW) und der Finanzierung von 50% des Eigenanteils durch die Stadt Essen.
Der Eigenanteil der beiden Kommunen beläuft sich auf 521.250 €, die zu gleichen
Teilen auf Essen und Bottrop aufgeteilt werden. Der Eigenanteil der Stadt Bottrop von
260.625 € verteilt sich auf die HH-Jahre 2027 bis 2029 wie folgt: 2027: 29.375 €; 2028:
73.750 €; 2029: 157.500 €. Die erforderliche Erhöhung des Haushaltsansatzes für die
angegebenen Haushaltsjahre wurde per Änderungsnachweis beim Fachbereich
Finanzen angemeldet."
Problembeschreibung / Begründung
Das Land NRW und die Bezirksregierung Münster begleiten seit Jahren das große
Stadtentwicklungsprojekt Freiheit Emscher sehr konstruktiv. Vor wenigen Monaten ist
das Land auf die Projektbeteiligten zugekommen mit der Aufforderung, kurzfristig
freigewordene Mittel aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für die nächsten Umsetzungsschritte zu nutzen.
Die Mittel sollen noch in diesem Jahr beantragt und bewilligt werden, sie stehen in den
Jahren 2027 bis 2029 zur Verfügung. Daher haben die Freiheit Emscher
Entwicklungsgesellschaft und die Städte Bottrop und Essen in intensiver Abstimmung
mit allen Beteiligten entsprechende Förderanträge erarbeitet.
Durch die Begrenzung der Mittel auf drei Jahre sind größere Baumaßnahmen nicht
umzusetzen. Die Fördermittel stehen aber auch für Planungs- und Beratungsleistungen
zur Verfügung. Es wurden zwei Anträge erarbeitet, die sich zum einen mit den
planerischen Schritten zur Flächenentwicklung im Bereich des sogenannten Nukleus
(Flächen Sturmshof und Hafen Coelln-Neuessen) befassen – hier zeichnet die FEEG
verantwortlich. Zum anderen haben die Städte Bottrop und Essen einen Antrag zur
weiteren Vorbereitung der äußeren Erschließung (Gewerbeboulevard) erarbeitet.
Die aktuelle Umsetzung der ersten Teilabschnitte durch Mittel des Just Transition
Funds hat deutlich gemacht, dass eine umsetzungsorientierte Gesamtbetrachtung der
neuen Erschließungsstraße fehlt. Die personellen und finanziellen Kapazitäten der
Trägerkommunen Bottrop und Essen sind wegen der bekannten Haushaltslagen der
Kommunen sehr begrenzt. Planung und Umsetzung sind angesichts der Größe und
Komplexität des Projekts aus eigener Kraft nicht realisierbar. Das Gesamtprojekt
Gewerbeboulevard soll deshalb weiterhin über externe Beauftragung der
Projektkoordination und Planungsleistungen unterstützt werden. Mit Hilfe der GRW-
Fördermittel soll nun ein detaillierter Zeit- und Maßnahmenplan („Umsetzungsfahrplan“)
in Abhängigkeit von Planungs- und Baumaßnahmen anderer Akteure im Raum erstellt
werden. Auch die Gestaltung der im Verlauf des Gewerbeboulevards erforderlichen
Brücken als Landmarken soll in den Blick genommen werden. Die konkreten Inhalte
des Förderantrags werden weiter unten beschrieben.
Es wurde vereinbart, dass die gesamte Förderung durch die Bezirksregierung Münster
abgewickelt wird, die anders als die Bezirksregierung Düsseldorf bereits intensiv mit
dem Projekt Freiheit Emscher befasst war. Das bedeutet, dass der Antrag der Städte
formal durch die Stadt Bottrop eingereicht werden muss. Die FEEG reicht ihren
flächenbezogenen Antrag ebenfalls bei der Bezirksregierung Münster ein.
Da in diesem Förderprogramm Erschließungsmaßnahmen nur im Zusammenhang mit
Flächenentwicklung gefördert werden, hängen beide Anträge inhaltlich eng zusammen.
Die Antragsarchitektur stellt sich wie folgt dar:
Beschlussvorlage 2026/0415 Seite 2 von 4
Konkreter Inhalt des Förderantrags Verkehrliche Infrastruktur
Mit dem Fördermittelantrag nach GRW sollen die folgenden wesentlichen vier
Arbeitspakete abgedeckt werden:
1) Für das Gesamtinfrastrukturprojekt Gewerbeboulevard soll ein Koordinierungsbüro
städteübergreifend beauftragt werden, das unter Berücksichtigung der komplexen
Rahmenbedingungen und Belange Dritter ein Umsetzungskonzept für die weitere
Planung und anschließende bauliche Umsetzung des gesamten Gewerbeboulevards
unter Berücksichtigung aller allgemeinen und projektspezifischen Randbedingungen
erarbeitet. Hierzu gehören beispielsweise die Planungen angrenzender relevanter
Akteure sowie zeitliche Zwänge, welche sich durch die Flächenentwicklungen der
FEEG ergeben. Aber auch technische Anforderungen und Verfahren, wie z. B. ein
Gestaltungswettbewerb für die im Projekt enthaltenen Brücken, sind zu beachten.
2) Die Vergabe weiterer notwendiger Planungs- und Ingenieurleistungen ist durch den
Projektsteuerer vorzubereiten, sodass die Städte Bottrop und Essen diese für die
prioritär zu bearbeitenden Abschnitte (gemäß Umsetzungskonzept) termingerecht
vergeben können. Dies beinhaltet unter anderem Gutachten sowie Planungsleistungen
nach HOAI für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung
(Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) und Ingenieurbauwerke (Kanal).
3) Für die drei Brücken über den Rhein-Herne-Kanal, die A 42 und die Emscher soll ein
Gestaltungswettbewerb durchgeführt werden. Zielsetzung ist, einen gestalterisch
ansprechendes und identitätsstiftendes Erscheinungsbild für die Brücken im
Projektraum Freiheit Emscher zu erhalten. Der zu beauftragende Projektsteuerer hat
ggf. in Verbindung mit einem qualifizierten Wettbewerbsbetreuer die Durchführung
eines solchen Wettbewerbs vorzubereiten und zu betreuen. Erforderliche Gutachten
sollen vor Durchführung des Wettbewerbs erstellt werden und als Planungsgrundlage
dienen. Sollte im Zuge der Abstimmung des Umsetzungskonzepts festgestellt werden,
dass die Durchführung eines Wettbewerbs bis Ende 2029 nicht sinnvoll realisiert
Beschlussvorlage 2026/0415 Seite 3 von 4
werden kann, wird lediglich die Vorbereitung des Wettbewerbs beauftragt und im Zuge
der GRW-Förderung realisiert.
4) Als wesentliche Grundlage für weitere Planungen und Bebauungsplanverfahren soll
das vorhandene Verkehrsmodell Freiheit Emscher fortgeschrieben und aktualisiert
werden. Der bisherige Prognosehorizont 2030 soll auf das Jahr 2040 fortgeschrieben
werden.
Weiteres Vorgehen
Förderantragstellung
Die Antragstellung erfolgte im Oktober 2026, die Bewilligung wird bis Ende des Jahres
2026, voraussichtlich im Dezember, erwartet. Anschließend soll bis spätestens Juni
2027 ein Auftragnehmer bzw. eine Bietergemeinschaft für die beschriebenen
Leistungen beauftragt werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis Ende 2029,
sodass die vier Arbeitspakete bis dahin abgeschlossen sein sollen.
Kooperationsvereinbarung Essen – Bottrop
Zwischen den Städten Bottrop und Essen ist eine Kooperationsvereinbarung über die
gemeinsame Beauftragung der Ingenieurleistungen und die Kostenteilung zu
schließen. Diese befindet sich derzeit in Vorbereitung und Abstimmung.
Kosten und Finanzierung
Nach jetzigem Stand werden die Kosten für Honorare, erforderliche Gutachten und den
Brückenwettbewerb insgesamt auf 2.085.000 € geschätzt. Mit der vorliegenden
Förderquote von 75 % ist von den Städten Bottrop und Essen ein Eigenanteil von
521.250 € aufzubringen. Der Eigenanteil wird sich gemäß der noch zu schließenden
Kooperationsvereinbarung auf die Haushalte der beiden Städte und auf die
Haushaltsjahre 2027 bis 2029 aufteilen. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle
52910162 Freiheit Emscher im Produkt 090101 Räumliche Planung und Entwicklung
(siehe „“Finanzielle Auswirkungen auf dem Deckblatt dieser Vorlage).
Unter der Voraussetzung, dass die Mittel wie beantragt bewilligt und wie
vorgeschlagen im Haushalt ab 2027 berücksichtigt werden, bietet die Förderung eine
Chance, in der Umsetzung des Projektes Freiheit Emscher einen großen Schritt
weiterzukommen.
Müller
Beschlussvorlage 2026/0415 Seite 4 von 4
Text aus PDF extrahiert