Startseite › Bottrop › Dokument
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW durch einen Bürger der Stadt Bottrop vom 16.05.2025 auf Erhöhung der Verkehrssicherheit an der T-Kreuzung Sterkrader Straße für Fußgänger und Radfahrer.
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachbereich Tiefbau (66)
Beschlussvorlage
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
24.09.2026 2026/0405
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Bezirksvertretung Bottrop-Mitte 16.10.2026 Vorberatung
Bau- und Verkehrsausschuss 05.11.2026 Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss 10.11.2026 Entscheidung
Betreff
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW durch einen Bürger der Stadt
Bottrop vom 16.05.2025 auf Erhöhung der Verkehrssicherheit an der T-Kreuzung
Sterkrader Straße für Fußgänger und Radfahrer.
Beschlussvorschlag
1. Die Anregungen werden abgelehnt.
2. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden die alternativ vorgeschlagenen
Maßnahmen umgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: 1.000€
Haushalt im Jahr:
Produkt und Sachkonto:
Art der Ausgabe:
Bedarf:
Haushaltsansatz:
zusätzliche Einnahmen:
einmalige Belastung:
jährliche Folgekosten:
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Problembeschreibung / Begründung
In der mit dem Schreiben vom 16.05.2025 vorbrachten Einreichung nach §24 GO NRW
beantragt der Bürger eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende
und Radfahrende im Bereich der T-Kreuzung auf der Sterkrader Straße. Der Vorrang
der Radfahrenden würde vielfach missachtet. Aufgrund des vorhandenen
Brückenzauns ist der Kreuzungsbereich zudem schlecht einsehbar. Der Bürger regt
an, von der kleinen Sterkrader Straße aus ein Stopp-Schild zu installieren und den
Kurvenradius zu verringern.
Die T-Kreuzung der Sterkrader Straße wurde seitens des Fachbereichs Tiefbau
dahingehend geprüft, die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu
erhöhen.
Der vorgeschlagene kleinere Radius aus Richtung Westring in die „kleine“ Sterkrader
Straße ist nicht umsetzbar. Durch eine Verkleinerung des Radius ist die Befahrung
durch die Müllfahrzeuge der BEST und Rettungsdienste nicht möglich.
Ein Stopp-Schild würde den Individualverkehr zusätzlich zu einem Halten auf dem
Radweg zwingen, wodurch der Verkehrsfluss gestört würde.
Deshalb sollen die beiden vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Gleichwohl sieht der FB Tiefbau, dass an dieser Stelle die Verbesserung der
Verkehrssicherheit möglich und sinnvoll ist. Es werden alternative Maßnahmen
vorgeschlagen, welche im Folgenden erläutert werden.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll für den aus der „kleinen“ Sterkrader Straße
kommenden MIV durch das neu aufzustellende Verkehrszeichen 138-10 und das
Radfahrer-Piktogramm auf der Fahrbahn mit in beide Fahrrichtungen weisenden
Pfeilen, auf die Radfahrenden aus beiden Richtungen aufmerksam gemacht werden.
Weiter soll durch ein zweites Verkehrszeichen 138-10 für den aus Richtung
Westring kommenden MIV auf den begleitenden und entgegenkommenden
Radverkehr aufmerksam gemacht werden.
Zur Überprüfung eventueller Sichtbehinderungen auf den gemeinsamen Geh- und
Radweg wurde das Sichtdreieck von der kleinen Sterkrader Straße auf die Sterkrader
Straße berechnet. Das vorhandene Brückengeländer und der Grünbewuchs auf dem
Grundstück der DB Netz AG behindern die Sicht auf den Geh- und Radweg teilweise.
Seitens der Verwaltung wird die DB Netz AG nochmals auf die Pflicht zur Ausführung
eines regelmäßigen Grünschnitts zur Erhaltung der Verkehrssicherheit hingewiesen.
Um die Verkehrssicherheit an der T-Kreuzung der Sterkrader Straße zu erhöhen,
werden die oben genannten Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen.
Buschfeld
Anlage(n):
1. Anregung §24 GO NRW
2. Sterkrader Straße - Lageplan
Beschlussvorlage 2026/0405 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert