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Anregung nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW durch einen Bürger der Stadt Bottrop vom 16.05.2025 auf Erhöhung der Verkehrssicherheit an der T-Kreuzung Sterkrader Straße für Fußgänger und Radfahrer.

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBottrop
Datum2026-11-05
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Fachbereich Tiefbau (66) Beschlussvorlage öffentlich Datum Drucksache Nr. 24.09.2026 2026/0405 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Bezirksvertretung Bottrop-Mitte 16.10.2026 Vorberatung Bau- und Verkehrsausschuss 05.11.2026 Vorberatung Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss 10.11.2026 Entscheidung Betreff Anregung nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW durch einen Bürger der Stadt Bottrop vom 16.05.2025 auf Erhöhung der Verkehrssicherheit an der T-Kreuzung Sterkrader Straße für Fußgänger und Radfahrer. Beschlussvorschlag 1. Die Anregungen werden abgelehnt. 2. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden die alternativ vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: 1.000€ Haushalt im Jahr: Produkt und Sachkonto: Art der Ausgabe: Bedarf: Haushaltsansatz: zusätzliche Einnahmen: einmalige Belastung: jährliche Folgekosten: Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Problembeschreibung / Begründung In der mit dem Schreiben vom 16.05.2025 vorbrachten Einreichung nach §24 GO NRW beantragt der Bürger eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende im Bereich der T-Kreuzung auf der Sterkrader Straße. Der Vorrang der Radfahrenden würde vielfach missachtet. Aufgrund des vorhandenen Brückenzauns ist der Kreuzungsbereich zudem schlecht einsehbar. Der Bürger regt an, von der kleinen Sterkrader Straße aus ein Stopp-Schild zu installieren und den Kurvenradius zu verringern. Die T-Kreuzung der Sterkrader Straße wurde seitens des Fachbereichs Tiefbau dahingehend geprüft, die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu erhöhen. Der vorgeschlagene kleinere Radius aus Richtung Westring in die „kleine“ Sterkrader Straße ist nicht umsetzbar. Durch eine Verkleinerung des Radius ist die Befahrung durch die Müllfahrzeuge der BEST und Rettungsdienste nicht möglich. Ein Stopp-Schild würde den Individualverkehr zusätzlich zu einem Halten auf dem Radweg zwingen, wodurch der Verkehrsfluss gestört würde. Deshalb sollen die beiden vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Gleichwohl sieht der FB Tiefbau, dass an dieser Stelle die Verbesserung der Verkehrssicherheit möglich und sinnvoll ist. Es werden alternative Maßnahmen vorgeschlagen, welche im Folgenden erläutert werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll für den aus der „kleinen“ Sterkrader Straße kommenden MIV durch das neu aufzustellende Verkehrszeichen 138-10 und das Radfahrer-Piktogramm auf der Fahrbahn mit in beide Fahrrichtungen weisenden Pfeilen, auf die Radfahrenden aus beiden Richtungen aufmerksam gemacht werden. Weiter soll durch ein zweites Verkehrszeichen 138-10 für den aus Richtung Westring kommenden MIV auf den begleitenden und entgegenkommenden Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Zur Überprüfung eventueller Sichtbehinderungen auf den gemeinsamen Geh- und Radweg wurde das Sichtdreieck von der kleinen Sterkrader Straße auf die Sterkrader Straße berechnet. Das vorhandene Brückengeländer und der Grünbewuchs auf dem Grundstück der DB Netz AG behindern die Sicht auf den Geh- und Radweg teilweise. Seitens der Verwaltung wird die DB Netz AG nochmals auf die Pflicht zur Ausführung eines regelmäßigen Grünschnitts zur Erhaltung der Verkehrssicherheit hingewiesen. Um die Verkehrssicherheit an der T-Kreuzung der Sterkrader Straße zu erhöhen, werden die oben genannten Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Buschfeld Anlage(n): 1. Anregung §24 GO NRW 2. Sterkrader Straße - Lageplan Beschlussvorlage 2026/0405 Seite 2 von 2

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