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Haushaltsentwurf des Jugendamtes (51) für das Jahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-11-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Jugendamt (51)
Beschlussvorlage
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
21.09.2026 2026/0385
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss 06.11.2026 Vorberatung
Betreff
Haushaltsentwurf des Jugendamtes (51) für das Jahr 2027
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in der Anlage aufgeführten und in die
Zuständigkeit des Jugendamtes (51) fallenden Haushaltspositionen für das Jahr 2027
einschließlich beschlossener Ergänzungen und Änderungen zu.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Haushalt im Jahr: 2027
Produkt und Sachkonto: siehe Begründung und Anlage
Art der Ausgabe:
Bedarf:
Haushaltsansatz:
zusätzliche Einnahmen:
einmalige Belastung:
jährliche Folgekosten:
Problembeschreibung / Begründung
Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 in
seiner Sitzung am 22.09.2026 an die Fachausschüsse zur Vorberatung verwiesen.
1. Haushaltswirtschaft für das Jugendamt
Der Haushaltsentwurf ist wie üblich in Form eines Produkthaushalts aufgestellt worden.
Die Ziele aus dem HSK sind dabei entsprechend berücksichtigt worden.
Maßgeblich für das Jugendamt sind bisher folgende Produkte:
05 01 01 Leistungen nach dem Betreuungsgesetz
06 02 01 Jugendarbeit
06 02 02 Einrichtungen der Jugendarbeit
06 02 03 Jugendkombihaus
06 03 01 Förderung junger Menschen und Familien
Als Anlage zu dieser Vorlage sind die entsprechenden Teilpläne zu den o.g. Produkten
als Auszug aus dem Gesamtplan beigefügt.
2. Größere Anpassung im Jugendetat
Wie in den Vorjahren sind die Ansätze für die erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII
auf Grundlage der fortlaufenden Auswertungen festgelegt worden. Da die
Hilfegewährung unterjährig auf nicht planbare Bedarfe, Trends und Entwicklungen
reagiert und sich dadurch zunehmend Verschiebungen innerhalb des Budgets ergeben,
wird hier nur das Gesamtbudget für die Hilfesachkonten betrachtet, ohne auf die
einzelnen Sachkonten einzugehen.
Maßgeblich für die Kostenentwicklung sind u.a. ein zunehmender Bedarf an
intensivpädagogischen und damit teureren Angeboten bei gleichzeitig
zeitumfänglicheren bzw. länger andauernden Bedarfen.
Das Budget für die Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige sowie
Eingliederungshilfen wird für das Jahr 2027 insgesamt wie folgt angepasst:
Produkt 06 03 01
Diverse Sachkonten
Budget 2026 29.2 Mio. €
Budget 2027 32.3 Mio. €
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3. Veränderungen im Kontenbestand
3.1 Wegfallende Sachkonten
Produkt 06 02 01
Sachkonten „Ring politischer Jugend“
4148.0009
5291.0045
5318.0050
Der im Jahr 2009 gegründete Zusammenschluss „Ring politischer Jugend“ ist seit
längerem nicht mehr aktiv; geringfügige Ausgaben waren zuletzt im Jahr 2014 zu
verzeichnen. Auf eine weitere symbolische Fortführung im Haushalt wird daher
verzichtet.
Spenden Kinderferienzirkus
4148.0011
Zur Vereinnahmung von Spenden soll im Produkt 06 02 01 künftig nur noch die Position
4148.0000 Zuwendungen lfd. Zwecke genutzt werden. Die Ansätze sind entsprechend
angepasst worden.
Produkt 06 02 02
Sachkonten Spielraumcafé
4421.0000
5281.0004
Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Cafébetriebes im Spielraum haben sich seit
2015 nicht mehr ergeben. Auf eine Fortschreibung wird daher verzichtet.
Produkt 06 02 03
Sachkonten ehem. Einrichtung „Einstein“
4421.0006
4461.0008
5431.0131
5431.0135
Bedingt durch das ursprüngliche Konzept blieb das Jugendamt verantwortlich für das
gesamte Produkt 06 02 03 Jugendkombihaus, obwohl zuletzt nur noch geringfügige
Ansätze durch das Jugendamt selbst bewirtschaftet wurden. Hierbei ging es lediglich um
kleinere Angebote, die in den Räumen des ehem. „Einstein“ durchgeführt wurden. Ab
2027 wird das Produkt nicht mehr beplant, die v.g. Mittel sind an anderen Stellen im
Jugendetat berücksichtigt worden.
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3.2 Neue Sachkonten
Produkt 05 01 01
Belastungsausgleich Betreuungsrecht
4131.0007
Belastungsausgleich nach der Betreuungsrecht-Belastungsausgleichsverordnung für ab
dem 01.01.2023 im Rahmen des Betreuungsorganisationsgesetzes neue oder
veränderte Aufgaben, deren Erledigung den örtlichen Betreuungsbehörden übertragen
worden ist.
Zuschuss Evangelischer Betreuungsverein
5318.0102
Durch den Ev. Betreuungsverein soll die Übernahme von Betreuungen im Auftrag der
Stadt Bottrop sichergestellt werden, um Behördenbetreuungen zu vermeiden.
Produkt 06 02 01
Sachkonten „Kids on Stage“
4421.0010
4461.0014
5019.0025
5331.0072
Für die Durchführung des Ferienangebots „Kids on Stage“ sind neue Sachkonten zur
Darstellung im Haushalt eingerichtet worden. Die Sachkonten mit dem Zusatz
„Kinderferienzirkus“ beinhalten nur noch das Angebot in den Osterferien.
3.3 Bündelung von Budgets
Produkte 06 02 01 und 06 02 02
Erwerb von GWG
Für die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern standen im Produkt
06 02 01 bisher fünf Ansätze mit insg. 8.000 € zur Verfügung, die um einen weiteren
Betrag für „Kids on Stage“ ergänzt und in Höhe von nun 9.000 € im Sachkonto 06 02 01
/ 7832.0000 zur Verwaltungsvereinfachung zusammengefasst wurden.
Die vier Einzel-Ansätze für die eigenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Produkt
06 02 02 wurden in gleichbleibender Gesamthöhe von 4.000 € bei 06 02 02 / 7832.0000
zusammengefasst.
4. Weitere Entwicklung / nachträglicher Änderungsbedarf
Wie unter Ziff. 2 bereits beschrieben, werden die Kosten und Hilfezahlen im Bereich der
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Wirtschaftlichen Jugendhilfen im Produkt 06 03 01 fortlaufend anhand monatlicher
Auswertungen beobachtet und analysiert.
Sollten die kommenden Auswertungen einen Anpassungsbedarf der bisherigen Planung
aufzeigen, so würde dieser, in Absprache mit dem Fachbereich Finanzen, nachträglich
im Zuge des Änderungsnachweises in der endgültigen Haushaltsplanung für das Jahr
2027 ff. Berücksichtigung finden.
Alexius-Eifert
Anlage(n):
1. Haushalt Jugendamt.pdf
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