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Haushaltsentwurf des Jugendamtes (51) für das Jahr 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBottrop
Datum2026-11-06
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Dokument

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Jugendamt (51) Beschlussvorlage öffentlich Datum Drucksache Nr. 21.09.2026 2026/0385 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 06.11.2026 Vorberatung Betreff Haushaltsentwurf des Jugendamtes (51) für das Jahr 2027 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in der Anlage aufgeführten und in die Zuständigkeit des Jugendamtes (51) fallenden Haushaltspositionen für das Jahr 2027 einschließlich beschlossener Ergänzungen und Änderungen zu. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: ja Haushalt im Jahr: 2027 Produkt und Sachkonto: siehe Begründung und Anlage Art der Ausgabe: Bedarf: Haushaltsansatz: zusätzliche Einnahmen: einmalige Belastung: jährliche Folgekosten: Problembeschreibung / Begründung Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 in seiner Sitzung am 22.09.2026 an die Fachausschüsse zur Vorberatung verwiesen. 1. Haushaltswirtschaft für das Jugendamt Der Haushaltsentwurf ist wie üblich in Form eines Produkthaushalts aufgestellt worden. Die Ziele aus dem HSK sind dabei entsprechend berücksichtigt worden. Maßgeblich für das Jugendamt sind bisher folgende Produkte: 05 01 01 Leistungen nach dem Betreuungsgesetz 06 02 01 Jugendarbeit 06 02 02 Einrichtungen der Jugendarbeit 06 02 03 Jugendkombihaus 06 03 01 Förderung junger Menschen und Familien Als Anlage zu dieser Vorlage sind die entsprechenden Teilpläne zu den o.g. Produkten als Auszug aus dem Gesamtplan beigefügt. 2. Größere Anpassung im Jugendetat Wie in den Vorjahren sind die Ansätze für die erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII auf Grundlage der fortlaufenden Auswertungen festgelegt worden. Da die Hilfegewährung unterjährig auf nicht planbare Bedarfe, Trends und Entwicklungen reagiert und sich dadurch zunehmend Verschiebungen innerhalb des Budgets ergeben, wird hier nur das Gesamtbudget für die Hilfesachkonten betrachtet, ohne auf die einzelnen Sachkonten einzugehen. Maßgeblich für die Kostenentwicklung sind u.a. ein zunehmender Bedarf an intensivpädagogischen und damit teureren Angeboten bei gleichzeitig zeitumfänglicheren bzw. länger andauernden Bedarfen. Das Budget für die Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfen wird für das Jahr 2027 insgesamt wie folgt angepasst: Produkt 06 03 01 Diverse Sachkonten Budget 2026 29.2 Mio. € Budget 2027 32.3 Mio. € Beschlussvorlage 2026/0385 Seite 2 von 5 3. Veränderungen im Kontenbestand 3.1 Wegfallende Sachkonten Produkt 06 02 01 Sachkonten „Ring politischer Jugend“ 4148.0009 5291.0045 5318.0050 Der im Jahr 2009 gegründete Zusammenschluss „Ring politischer Jugend“ ist seit längerem nicht mehr aktiv; geringfügige Ausgaben waren zuletzt im Jahr 2014 zu verzeichnen. Auf eine weitere symbolische Fortführung im Haushalt wird daher verzichtet. Spenden Kinderferienzirkus 4148.0011 Zur Vereinnahmung von Spenden soll im Produkt 06 02 01 künftig nur noch die Position 4148.0000 Zuwendungen lfd. Zwecke genutzt werden. Die Ansätze sind entsprechend angepasst worden. Produkt 06 02 02 Sachkonten Spielraumcafé 4421.0000 5281.0004 Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Cafébetriebes im Spielraum haben sich seit 2015 nicht mehr ergeben. Auf eine Fortschreibung wird daher verzichtet. Produkt 06 02 03 Sachkonten ehem. Einrichtung „Einstein“ 4421.0006 4461.0008 5431.0131 5431.0135 Bedingt durch das ursprüngliche Konzept blieb das Jugendamt verantwortlich für das gesamte Produkt 06 02 03 Jugendkombihaus, obwohl zuletzt nur noch geringfügige Ansätze durch das Jugendamt selbst bewirtschaftet wurden. Hierbei ging es lediglich um kleinere Angebote, die in den Räumen des ehem. „Einstein“ durchgeführt wurden. Ab 2027 wird das Produkt nicht mehr beplant, die v.g. Mittel sind an anderen Stellen im Jugendetat berücksichtigt worden. Beschlussvorlage 2026/0385 Seite 3 von 5 3.2 Neue Sachkonten Produkt 05 01 01 Belastungsausgleich Betreuungsrecht 4131.0007 Belastungsausgleich nach der Betreuungsrecht-Belastungsausgleichsverordnung für ab dem 01.01.2023 im Rahmen des Betreuungsorganisationsgesetzes neue oder veränderte Aufgaben, deren Erledigung den örtlichen Betreuungsbehörden übertragen worden ist. Zuschuss Evangelischer Betreuungsverein 5318.0102 Durch den Ev. Betreuungsverein soll die Übernahme von Betreuungen im Auftrag der Stadt Bottrop sichergestellt werden, um Behördenbetreuungen zu vermeiden. Produkt 06 02 01 Sachkonten „Kids on Stage“ 4421.0010 4461.0014 5019.0025 5331.0072 Für die Durchführung des Ferienangebots „Kids on Stage“ sind neue Sachkonten zur Darstellung im Haushalt eingerichtet worden. Die Sachkonten mit dem Zusatz „Kinderferienzirkus“ beinhalten nur noch das Angebot in den Osterferien. 3.3 Bündelung von Budgets Produkte 06 02 01 und 06 02 02 Erwerb von GWG Für die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern standen im Produkt 06 02 01 bisher fünf Ansätze mit insg. 8.000 € zur Verfügung, die um einen weiteren Betrag für „Kids on Stage“ ergänzt und in Höhe von nun 9.000 € im Sachkonto 06 02 01 / 7832.0000 zur Verwaltungsvereinfachung zusammengefasst wurden. Die vier Einzel-Ansätze für die eigenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Produkt 06 02 02 wurden in gleichbleibender Gesamthöhe von 4.000 € bei 06 02 02 / 7832.0000 zusammengefasst. 4. Weitere Entwicklung / nachträglicher Änderungsbedarf Wie unter Ziff. 2 bereits beschrieben, werden die Kosten und Hilfezahlen im Bereich der Beschlussvorlage 2026/0385 Seite 4 von 5 Wirtschaftlichen Jugendhilfen im Produkt 06 03 01 fortlaufend anhand monatlicher Auswertungen beobachtet und analysiert. Sollten die kommenden Auswertungen einen Anpassungsbedarf der bisherigen Planung aufzeigen, so würde dieser, in Absprache mit dem Fachbereich Finanzen, nachträglich im Zuge des Änderungsnachweises in der endgültigen Haushaltsplanung für das Jahr 2027 ff. Berücksichtigung finden. Alexius-Eifert Anlage(n): 1. Haushalt Jugendamt.pdf Beschlussvorlage 2026/0385 Seite 5 von 5

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