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Haushaltsentwurf des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung (Bereich Kindertagesbetreuung) für das Jahr 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBottrop
Datum2026-11-06
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Dokument

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Fachbereich Schule und Beschlussvorlage Kindertagesbetreuung (40) öffentlich Datum Drucksache Nr. 28.09.2026 2026/0406 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 06.11.2026 Vorberatung Betreff Haushaltsentwurf des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung (Bereich Kindertagesbetreuung) für das Jahr 2027 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in der Anlage aufgeführten und in die Zuständigkeit des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung (40, Bereich Kindertagesbetreuung) fallenden Haushaltspositionen für das Jahr 2027 einschließlich beschlossener Ergänzungen und Änderungen zu. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Ja Haushalt im Jahr: 2027 Produkt und Sachkonto: siehe Begründungen und Anlagen Art der Ausgabe: Bedarf: Haushaltsansatz: zusätzliche Einnahmen: einmalige Belastung: jährliche Folgekosten: Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Problembeschreibung / Begründung Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 in seiner Sitzung am 22.09.2026 an die Fachausschüsse zur Vorberatung verwiesen. Haushaltswirtschaft für den Bereich Kindertagesbetreuung im Fachbereich (40) Schule und Kindertagesbetreuung Der Haushaltsentwurf ist wie in den Vorjahren in Form eines Produkthaushaltes aufgestellt worden. Maßgeblich für den Bereich Kindertagesbetreuung sind folgende Produkte: 060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 060102 Tageseinrichtungen für Kinder Als Anlagen sind die Teilpläne für den Bereich Kindertagesbetreuung als Auszüge aus dem Gesamtplan beigefügt. Hinweise zu größeren Anpassungen der Haushaltsansätze: Förderung von Kindern in Tagespflege Produkt: 060101 Sachkonto: 53320013 Ansatz 2025: 2.471.000 € Ansatz 2026: 2.668.700 € Ansatz 2027: 2.600.000 € Es handelt sich um Kosten für die Förderung von Kindern in Tagespflege (JUGIS- Zahlungen, zusätzliche Einmalzahlungen sowie Kosten für die Untersuchungen und Qualifizierungen von Tagespflegepersonen). Zu beachten ist die jährliche Anpassung der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen an die Fortschreibungsrate gem. KiBiz. Für 2027 erfolgt eine unterjährige Fortschreibung mit KiBiz-Nullrunde bis 31.07.2027 und anschließender Anpassung um 3 %. Elternbeiträge Elternbeiträge nicht städtische Träger Produkt: 060101 Sachkonto: 43210014 Ansatz 2025: 3.825.000 € Ansatz 2026: 4.055.000 € Ansatz 2027: 3.636.000 € Elternbeiträge Tagespflege Produkt: 060101 Sachkonto: 43210017 Ansatz 2025: 865.000 € Ansatz 2026: 890.000 € Ansatz 2027: 720.000 € Elternbeiträge städt. Kitas Produkt: 060102 Sachkonto: 43210014 Beschlussvorlage 2026/0406 Seite 2 von 4 Ansatz 2025: 772.000 € Ansatz 2026: 795.000 € Ansatz 2027: 855.000 € Bei den Elternbeiträgen erfolgt eine Anpassung an die tatsächlichen Einnahmen aus 2025 und 2026 unter Berücksichtigung der Beitragssteigerung von 3 % (Maßnahme zur Haushaltssicherung). Bei der Höhe der Einnahmen zu berücksichtigen sind insgesamt zwei beitragsfreie Kita-Jahre sowie eine Angebotsübergreifende Geschwisterkind Regelung (Kita/TPF/OGS). Die Beiträge werden einkommensabhängig erhoben und sind grundsätzlich schwer kalkulierbar. Allgemeine Investitionszuweisungen (Landesmittel) Produkt: 60101 Sachkonto: 68110000 Ansatz 2027: 1.879.000 € Sachkonto: 78180004 Ansatz 2027: 2.416.000 € Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Zuwendungen in Form der Anteilsfinanzierung (90 %). Darüber hinaus werden Sanierungsmaßnahmen mit einem Anteil von 70 % gefördert. Die Zuwendung an die Träger wird in voller Höhe (100 %) gewährt. Bislang erfolgte eine Unterscheidung der Bereiche U3 und Ü3. Das Land nimmt jedoch keine Unterscheidung mehr vor und gewährt nur noch eine insgesamte Förderung, sodass sich ab 2027 die Kontenstruktur verändert. Bisherige Kontenstruktur: Sachkonto 68100000 Investitionszuw. Bund (U3) Ansatz 2025: 1.849.000 € Ansatz 2026: 57.000 € Sachkonto: 68100000 Investitionszuw. Bund (Ü3) Ansatz 2025: 4.658.000 € Ansatz 2026: 194.000 € Sachkonto: 78180002 Investitionszuw. Bund (U3) Ansatz 2025: 2.055.000 € Ansatz 2026: 64.000 € Sachkonto: 78180002 Investitionszuw. Bund (Ü3) Ansatz 2025: 5.176.000 € Ansatz 2026: 216.000 € LZW für die Arbeit mit behinderten Kindern Produkt: 60102 Sachkonto: 41410013 Ansatz 2025: 142.000 € Ansatz 2026: 142.000 € Ansatz 2027: 244.000 € Beschlussvorlage 2026/0406 Seite 3 von 4 Das Land fördert die Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen bis zum Beginn der Schulpflicht. Das Land gewährt die Zuwendung in Form von Pauschalen, die nach Anzahl der anerkannten Kinder mit Behinderung und Trägerart gestaffelt sind. Die finanziellen Auswirkungen der KiBiz-Reform sowie der ABC-Klassen sind derzeit noch nicht absehbar. Alexius-Eifert Anlage(n): 1. Haushaltsplanentwurf_FB40_Kita_2027 Beschlussvorlage 2026/0406 Seite 4 von 4

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