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Haushaltsentwurf des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung (Bereich Kindertagesbetreuung) für das Jahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-11-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachbereich Schule und
Beschlussvorlage
Kindertagesbetreuung (40)
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
28.09.2026 2026/0406
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss 06.11.2026 Vorberatung
Betreff
Haushaltsentwurf des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung (Bereich
Kindertagesbetreuung) für das Jahr 2027
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in der Anlage aufgeführten und in die
Zuständigkeit des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung (40, Bereich
Kindertagesbetreuung) fallenden Haushaltspositionen für das Jahr 2027 einschließlich
beschlossener Ergänzungen und Änderungen zu.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Haushalt im Jahr: 2027
Produkt und Sachkonto: siehe Begründungen und Anlagen
Art der Ausgabe:
Bedarf:
Haushaltsansatz:
zusätzliche Einnahmen:
einmalige Belastung:
jährliche Folgekosten:
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Problembeschreibung / Begründung
Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 in
seiner Sitzung am 22.09.2026 an die Fachausschüsse zur Vorberatung verwiesen.
Haushaltswirtschaft für den Bereich Kindertagesbetreuung im Fachbereich (40)
Schule und Kindertagesbetreuung
Der Haushaltsentwurf ist wie in den Vorjahren in Form eines Produkthaushaltes
aufgestellt worden. Maßgeblich für den Bereich Kindertagesbetreuung sind folgende
Produkte:
060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
060102 Tageseinrichtungen für Kinder
Als Anlagen sind die Teilpläne für den Bereich Kindertagesbetreuung als Auszüge aus
dem Gesamtplan beigefügt.
Hinweise zu größeren Anpassungen der Haushaltsansätze:
Förderung von Kindern in Tagespflege
Produkt: 060101
Sachkonto: 53320013
Ansatz 2025: 2.471.000 €
Ansatz 2026: 2.668.700 €
Ansatz 2027: 2.600.000 €
Es handelt sich um Kosten für die Förderung von Kindern in Tagespflege (JUGIS-
Zahlungen, zusätzliche Einmalzahlungen sowie Kosten für die Untersuchungen und
Qualifizierungen von Tagespflegepersonen). Zu beachten ist die jährliche Anpassung
der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen an die Fortschreibungsrate
gem. KiBiz. Für 2027 erfolgt eine unterjährige Fortschreibung mit KiBiz-Nullrunde bis
31.07.2027 und anschließender Anpassung um 3 %.
Elternbeiträge
Elternbeiträge nicht städtische Träger
Produkt: 060101
Sachkonto: 43210014
Ansatz 2025: 3.825.000 €
Ansatz 2026: 4.055.000 €
Ansatz 2027: 3.636.000 €
Elternbeiträge Tagespflege
Produkt: 060101
Sachkonto: 43210017
Ansatz 2025: 865.000 €
Ansatz 2026: 890.000 €
Ansatz 2027: 720.000 €
Elternbeiträge städt. Kitas
Produkt: 060102
Sachkonto: 43210014
Beschlussvorlage 2026/0406 Seite 2 von 4
Ansatz 2025: 772.000 €
Ansatz 2026: 795.000 €
Ansatz 2027: 855.000 €
Bei den Elternbeiträgen erfolgt eine Anpassung an die tatsächlichen Einnahmen aus
2025 und 2026 unter Berücksichtigung der Beitragssteigerung von 3 % (Maßnahme
zur Haushaltssicherung). Bei der Höhe der Einnahmen zu berücksichtigen sind
insgesamt zwei beitragsfreie Kita-Jahre sowie eine Angebotsübergreifende
Geschwisterkind Regelung (Kita/TPF/OGS). Die Beiträge werden
einkommensabhängig erhoben und sind grundsätzlich schwer kalkulierbar.
Allgemeine Investitionszuweisungen (Landesmittel)
Produkt: 60101
Sachkonto: 68110000
Ansatz 2027: 1.879.000 €
Sachkonto: 78180004
Ansatz 2027: 2.416.000 €
Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege Zuwendungen in Form der Anteilsfinanzierung (90 %). Darüber
hinaus werden Sanierungsmaßnahmen mit einem Anteil von 70 % gefördert. Die
Zuwendung an die Träger wird in voller Höhe (100 %) gewährt. Bislang erfolgte eine
Unterscheidung der Bereiche U3 und Ü3. Das Land nimmt jedoch keine
Unterscheidung mehr vor und gewährt nur noch eine insgesamte Förderung, sodass
sich ab 2027 die Kontenstruktur verändert.
Bisherige Kontenstruktur:
Sachkonto 68100000 Investitionszuw. Bund (U3)
Ansatz 2025: 1.849.000 €
Ansatz 2026: 57.000 €
Sachkonto: 68100000 Investitionszuw. Bund (Ü3)
Ansatz 2025: 4.658.000 €
Ansatz 2026: 194.000 €
Sachkonto: 78180002 Investitionszuw. Bund (U3)
Ansatz 2025: 2.055.000 €
Ansatz 2026: 64.000 €
Sachkonto: 78180002 Investitionszuw. Bund (Ü3)
Ansatz 2025: 5.176.000 €
Ansatz 2026: 216.000 €
LZW für die Arbeit mit behinderten Kindern
Produkt: 60102
Sachkonto: 41410013
Ansatz 2025: 142.000 €
Ansatz 2026: 142.000 €
Ansatz 2027: 244.000 €
Beschlussvorlage 2026/0406 Seite 3 von 4
Das Land fördert die Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes von Kindern
mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen bis zum Beginn der Schulpflicht. Das
Land gewährt die Zuwendung in Form von Pauschalen, die nach Anzahl der
anerkannten Kinder mit Behinderung und Trägerart gestaffelt sind.
Die finanziellen Auswirkungen der KiBiz-Reform sowie der ABC-Klassen sind derzeit
noch nicht absehbar.
Alexius-Eifert
Anlage(n):
1. Haushaltsplanentwurf_FB40_Kita_2027
Beschlussvorlage 2026/0406 Seite 4 von 4
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