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Förderung der Spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bottrop |
| Datum | 2026-11-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Jugendamt (51)
Beschlussvorlage
öffentlich
Datum Drucksache Nr.
06.10.2026 2026/0412
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss 06.11.2026 Entscheidung
Betreff
Förderung der Spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Angebote der spezialisierten Beratung bei
sexualisierter Gewalt durch die Träger Gegenwind e.V. (1,5 Vollzeit-Äquivalente),
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (0,5 VZÄ) und Caritasverband Bottrop e.V. (0,5
VZÄ) in den Jahren 2027 bis 2030
a) weiterhin in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach §
8a SGB VIII einzubeziehen und damit als Teil der Jugendhilfeplanung zu bestätigen
sowie diese
b) weiterhin mit einem kommunalen Zuschuss zu fördern, der sich nach den mit der
Drucksache 2024/0375 beschriebenen und bereits in den Jahren 2024 – 2026
angewandten Modalitäten richtet.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Haushalt im Jahr: 2027 - 2030
Produkt und Sachkonto: 060301 / 53180134
Art der Ausgabe: konsumtiv
Bedarf: 82.000 Euro
Haushaltsansatz: 82.000 Euro
zusätzliche Einnahmen:
einmalige Belastung:
jährliche Folgekosten: 82.000 Euro vsl. zzgl. Steigerungen
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Der Zuschussbetrag entspricht den
Fehlbeträgen zwischen den realen Personalkosten der Träger und den jeweiligen
Landeszuschüssen. Absehbare Personalkostensteigerungen führen vsl. zu einer
Steigerung des Fehlbetrages.
Problembeschreibung / Begründung
Seit 2021 fördert das Land Nordrhein-Westfalen flächendeckend Angebote der
Spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt. Fördervoraussetzung ist, dass die
jeweiligen Angebote Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind und dies durch die
durchführenden Träger spätestens alle fünf Jahre durch die Vorlage eines Beschlusses
des örtlichen Jugendhilfeausschusses nachgewiesen wird.
Vor diesem Hintergrund hat der Jugendhilfeausschuss
1. am 02.09.2021 beschlossen, das durch den Träger Gegenwind e.V. erarbeitete
Beratungskonzept in die örtliche Jugendhilfestruktur einzubeziehen
(Drucksache 2021/0306) und
2. am 09.03.2022 beschlossen, das Beratungsangebot des Sozialdienst
katholischer Frauen Bottrop e.V. und des Caritasverbandes für die Stadt
Bottrop e.V. in die örtliche Jugendhilfestruktur einzubeziehen (Drucksache
2022/0070),
woraufhin die vorgenannten drei Träger seit dem Jahr 2021 bzw. 2022 einen
Landeszuschuss zu Fachkraftstellen im Umfang von insgesamt 2,5 Vollzeit-
Äquivalenten erhalten.
Die Förderung bezieht sich gemäß der Förderrichtlinie ausschließlich auf
Personalkosten und beträgt 80 % von Förderpauschalen, die durch das Land
festgesetzt werden.
Mit dem Beschlussvorschlag zu a) wird die erforderliche Grundlage für die weitere
Inanspruchnahme der Landesförderung geschaffen, indem die Einbindung in die
örtliche Jugendhilfehilfeplanung erneut bestätigt wird.
Kommunaler Zuschuss
Neben der Landesförderung erhalten die genannten Träger für Ihre Angebote seit 2021
bzw. 2022 ergänzende kommunale Zuschüsse. Zuletzt hat der Jugendhilfeausschuss
darüber am 07.11.2024 Beschluss gefasst (Drucksache 2024/0375) und die Förderung
für die Jahre 2024 – 2026 wie folgt geregelt:
Der Zuschuss wird ausschließlich zu den Personalkosten gewährt und bemisst sich
anhand der Differenz zwischen der vom Land NRW im jeweiligen Jahr gewährten
Förderung und den tatsächlich anfallenden Personalkosten – wobei die
anerkennungsfähigen Kosten auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 12 des
Sozial- und Erziehungsdienstes / Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bzw. eines
entsprechenden Tarifwerkes begrenzt sind.
Mit dem Beschlussvorschlag zu b) wird vorgeschlagen, die Förderung mit
unveränderten Modalitäten bis einschließlich 2030 fortzuschreiben. Die Träger wurden
vorab durch die Verwaltung über diesen Vorschlag informiert und begrüßen diesen.
Befristung
Es wird vorgeschlagen, die Fördermodalitäten – analog zu denen der Kinder- und
Jugendförderplanung - für die Dauer der laufenden Ratsperiode festzulegen. Da die
Förderrichtlinien des Landes die regelmäßige Vorlage aktualisierter Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses vorsehen, ist eine turnusmäßige Befassung zukünftig jeweils
zu Beginn einer Ratsperiode sachgerecht.
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Alexius-Eifert
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