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Förderung der Spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBottrop
Datum2026-11-06
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Jugendamt (51) Beschlussvorlage öffentlich Datum Drucksache Nr. 06.10.2026 2026/0412 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 06.11.2026 Entscheidung Betreff Förderung der Spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Angebote der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt durch die Träger Gegenwind e.V. (1,5 Vollzeit-Äquivalente), Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (0,5 VZÄ) und Caritasverband Bottrop e.V. (0,5 VZÄ) in den Jahren 2027 bis 2030 a) weiterhin in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einzubeziehen und damit als Teil der Jugendhilfeplanung zu bestätigen sowie diese b) weiterhin mit einem kommunalen Zuschuss zu fördern, der sich nach den mit der Drucksache 2024/0375 beschriebenen und bereits in den Jahren 2024 – 2026 angewandten Modalitäten richtet. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Ja Haushalt im Jahr: 2027 - 2030 Produkt und Sachkonto: 060301 / 53180134 Art der Ausgabe: konsumtiv Bedarf: 82.000 Euro Haushaltsansatz: 82.000 Euro zusätzliche Einnahmen: einmalige Belastung: jährliche Folgekosten: 82.000 Euro vsl. zzgl. Steigerungen Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Der Zuschussbetrag entspricht den Fehlbeträgen zwischen den realen Personalkosten der Träger und den jeweiligen Landeszuschüssen. Absehbare Personalkostensteigerungen führen vsl. zu einer Steigerung des Fehlbetrages. Problembeschreibung / Begründung Seit 2021 fördert das Land Nordrhein-Westfalen flächendeckend Angebote der Spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt. Fördervoraussetzung ist, dass die jeweiligen Angebote Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind und dies durch die durchführenden Träger spätestens alle fünf Jahre durch die Vorlage eines Beschlusses des örtlichen Jugendhilfeausschusses nachgewiesen wird. Vor diesem Hintergrund hat der Jugendhilfeausschuss 1. am 02.09.2021 beschlossen, das durch den Träger Gegenwind e.V. erarbeitete Beratungskonzept in die örtliche Jugendhilfestruktur einzubeziehen (Drucksache 2021/0306) und 2. am 09.03.2022 beschlossen, das Beratungsangebot des Sozialdienst katholischer Frauen Bottrop e.V. und des Caritasverbandes für die Stadt Bottrop e.V. in die örtliche Jugendhilfestruktur einzubeziehen (Drucksache 2022/0070), woraufhin die vorgenannten drei Träger seit dem Jahr 2021 bzw. 2022 einen Landeszuschuss zu Fachkraftstellen im Umfang von insgesamt 2,5 Vollzeit- Äquivalenten erhalten. Die Förderung bezieht sich gemäß der Förderrichtlinie ausschließlich auf Personalkosten und beträgt 80 % von Förderpauschalen, die durch das Land festgesetzt werden. Mit dem Beschlussvorschlag zu a) wird die erforderliche Grundlage für die weitere Inanspruchnahme der Landesförderung geschaffen, indem die Einbindung in die örtliche Jugendhilfehilfeplanung erneut bestätigt wird. Kommunaler Zuschuss Neben der Landesförderung erhalten die genannten Träger für Ihre Angebote seit 2021 bzw. 2022 ergänzende kommunale Zuschüsse. Zuletzt hat der Jugendhilfeausschuss darüber am 07.11.2024 Beschluss gefasst (Drucksache 2024/0375) und die Förderung für die Jahre 2024 – 2026 wie folgt geregelt: Der Zuschuss wird ausschließlich zu den Personalkosten gewährt und bemisst sich anhand der Differenz zwischen der vom Land NRW im jeweiligen Jahr gewährten Förderung und den tatsächlich anfallenden Personalkosten – wobei die anerkennungsfähigen Kosten auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 12 des Sozial- und Erziehungsdienstes / Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bzw. eines entsprechenden Tarifwerkes begrenzt sind. Mit dem Beschlussvorschlag zu b) wird vorgeschlagen, die Förderung mit unveränderten Modalitäten bis einschließlich 2030 fortzuschreiben. Die Träger wurden vorab durch die Verwaltung über diesen Vorschlag informiert und begrüßen diesen. Befristung Es wird vorgeschlagen, die Fördermodalitäten – analog zu denen der Kinder- und Jugendförderplanung - für die Dauer der laufenden Ratsperiode festzulegen. Da die Förderrichtlinien des Landes die regelmäßige Vorlage aktualisierter Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vorsehen, ist eine turnusmäßige Befassung zukünftig jeweils zu Beginn einer Ratsperiode sachgerecht. Beschlussvorlage 2026/0412 Seite 2 von 3 Alexius-Eifert Beschlussvorlage 2026/0412 Seite 3 von 3

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