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Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Anregung von Herrn Cillessen vom 19.10.2026 zur Einführung einer Neubürgerbegrüßung mit Willkommensmappe in Bad Driburg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0194-2026
Hauptamt
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Anregung von Herrn Cillessen vom 19.10.2026 zur Einführung einer Neubürgerbegrüßung
mit Willkommensmappe in Bad Driburg
finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Für die Erledigung von Anregungen nach § 24 GO NRW hat der Rat gem. § 7 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Stadt Bad Driburg den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.
Mit Schreiben vom 19.10.2026 wendet sich Herr Cillessen mit der Anregung einer
Einführung einer Neubürgerbegrüßung mit Willkommensmappe in Bad Driburg an den
Bürgermeister.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung bezüglich der Einführung einer
Neubürgerbegrüßung mit Willkommensmappe in Bad Driburg zuständigkeitshalber in
den Ausschuss für Soziales, Familien, Jugend und Senioren zu verweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Bürgeranregung von Herrn Cillessen vom
19.10.2026 zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Soziales, Familien, Jugend und
Senioren.
Bad Driburg, 22.10.2026
Der Bürgermeister
Tobias Tölle
Anlage(n):
(1) Beratungsvorlage leichte Sprache_0194-2026
(2) Bürgeranregung vom 19.10.2026
Text aus PDF extrahiert