Startseite › Bad Driburg › Dokument

Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder ab dem 01.01.2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBad Driburg
Datum2026-11-09
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Bad Driburg 0148-2026 Stadtwerke Bad Driburg GmbH Beratungsvorlage (öffentlich) zur Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Stadtrat 16.11.2026 Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder ab dem 01.01.2027 finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig Die letzten Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder Freizeitbad Bad Driburg, Hallenbad Bad Driburg und Eggefreibad Bad Driburg erfolgten am 20.05.2019. Seit diesem Datum haben sich Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben und den gesellschaftlichen Voraussetzungen ergeben, welche Anpassungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder unumgänglich machen. Die folgend genannten Anpassungen sind besonders hervorzuheben: - In § 2 Abs. 3 ändert sich der Eintritt für Kinder ohne Begleitung einer geeigneten Person. In der bisherigen Haus- und Badeordnung dürfen Kinder ab 6 Jahren die Bäder ohne Begleitung einer geeigneten Person besuchen. Gemäß der neuen Haus- und Badeordnungen ist für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr für den Besuch der Bäder die Begleitung einer geeigneten Person erforderlich. Ab dem 8. Lebensjahr dürfen Kinder das Bad nur alleine betreten, wenn die Schwimmfähigkeit mindestens durch das Schwimmabzeichen in Bronze nachgewiesen wird. Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder das Bad ohne Begleitung einer geeigneten Person und ohne Nachweis der Schwimmfähigkeit betreten. Das Alter ist durch geeignete Dokumente, wie Schüler- oder Personalausweis, nachzuweisen. - In § 9 wird nun explizit auf die Benutzung von Fortbewegungsmitteln, auf die Besucher wegen körperlicher Einschränkungen, bzw. Behinderungen zwingend angewiesen sind, eingegangen. - Gem. § 11 Abs. 4 ist nun nicht nur für Badegäste unter 18 Jahren der Verzehr von alkoholischen Getränken verboten, sondern für alle Badegäste gilt dieses Verbot. - Gem. § 15 Abs. 4 ist im Bereich des Kinderplanschbeckens der Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen verboten. Weiterhin wird das Inkrafttreten der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder durch den aktuellen Bürgermeister Herrn Tobias Tölle und der aktuellen Betriebsleiterin Frau Verena Reimann, bestätigt. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Betriebsleitung die Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder Freizeitbad Bad Driburg Hallenbad Bad Driburg und Eggefreibad Neuenheerse gemäß den Anlagen vor. - 2 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder, Freizeitbad Bad Driburg, Hallenbad Bad Driburg und Eggefreibad Bad Driburg, wie vorgelegt, ab dem 01.01.2027 anzuwenden. Bad Driburg, 18.08.2026 Der Bürgermeister Tobias Tölle Anlage(n): (1) Beratungsvorlage leichte Sprache_0148-2026 (2) Anlage 2 zu Vorlage 0148-2026_Haus und Badeordnung Freizeitbad 2027 (3) Anlage 3 zu Vorlage 0148-2026_Haus und Badeordnung Eggefreibad 2027 (4) Anlage 4 zu Vorlage 0148-2026_Haus und Badeordnung Hallenbad 2027

Text aus PDF extrahiert