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Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder ab dem 01.01.2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0148-2026
Stadtwerke Bad Driburg GmbH
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Stadtrat 16.11.2026
Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder ab dem
01.01.2027
finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Die letzten Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder
Freizeitbad Bad Driburg, Hallenbad Bad Driburg und Eggefreibad Bad Driburg erfolgten
am 20.05.2019.
Seit diesem Datum haben sich Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben und den
gesellschaftlichen Voraussetzungen ergeben, welche Anpassungen in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder unumgänglich machen. Die folgend
genannten Anpassungen sind besonders hervorzuheben:
- In § 2 Abs. 3 ändert sich der Eintritt für Kinder ohne Begleitung einer geeigneten
Person. In der bisherigen Haus- und Badeordnung dürfen Kinder ab 6 Jahren die
Bäder ohne Begleitung einer geeigneten Person besuchen. Gemäß der neuen
Haus- und Badeordnungen ist für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr für den
Besuch der Bäder die Begleitung einer geeigneten Person erforderlich. Ab dem 8.
Lebensjahr dürfen Kinder das Bad nur alleine betreten, wenn die
Schwimmfähigkeit mindestens durch das Schwimmabzeichen in Bronze
nachgewiesen wird. Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder das Bad ohne Begleitung
einer geeigneten Person und ohne Nachweis der Schwimmfähigkeit betreten. Das
Alter ist durch geeignete Dokumente, wie Schüler- oder Personalausweis,
nachzuweisen.
- In § 9 wird nun explizit auf die Benutzung von Fortbewegungsmitteln, auf die
Besucher wegen körperlicher Einschränkungen, bzw. Behinderungen zwingend
angewiesen sind, eingegangen.
- Gem. § 11 Abs. 4 ist nun nicht nur für Badegäste unter 18 Jahren der Verzehr von
alkoholischen Getränken verboten, sondern für alle Badegäste gilt dieses Verbot.
- Gem. § 15 Abs. 4 ist im Bereich des Kinderplanschbeckens der Konsum von
Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen verboten.
Weiterhin wird das Inkrafttreten der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen der
städtischen Bäder durch den aktuellen Bürgermeister Herrn Tobias Tölle und der
aktuellen Betriebsleiterin Frau Verena Reimann, bestätigt.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Betriebsleitung die Anpassung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder Freizeitbad Bad Driburg
Hallenbad Bad Driburg und Eggefreibad Neuenheerse gemäß den Anlagen vor.
- 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt die neuen
allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Bäder, Freizeitbad Bad Driburg,
Hallenbad Bad Driburg und Eggefreibad Bad Driburg, wie vorgelegt, ab dem 01.01.2027
anzuwenden.
Bad Driburg, 18.08.2026
Der Bürgermeister
Tobias Tölle
Anlage(n):
(1) Beratungsvorlage leichte Sprache_0148-2026
(2) Anlage 2 zu Vorlage 0148-2026_Haus und Badeordnung Freizeitbad 2027
(3) Anlage 3 zu Vorlage 0148-2026_Haus und Badeordnung Eggefreibad 2027
(4) Anlage 4 zu Vorlage 0148-2026_Haus und Badeordnung Hallenbad 2027
Text aus PDF extrahiert