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Erhöhung der Eintrittspreise der städtischen Bäder ab dem 01.01.2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0147-2026
Stadtwerke Bad Driburg GmbH
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Stadtrat 16.11.2026
Erhöhung der Eintrittspreise der städtischen Bäder ab dem 01.01.2027
finanzielle Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Die letzte Änderung der Entgeltordnung des städtischen Bäderbereichs erfolgte zum
01.01.2024.
Seit diesem Datum haben sich aufgrund des Kriegs im Nahen Osten und des weiterhin
anhaltenden Ukraine-Kriegs besonders die Energiekosten deutlich verteuert, was zu einer
Erhöhung bei der Materialbeschaffung führte, die Zinsaufwendungen stiegen und eine
Anpassung der Gehälter und Löhne unumgänglich war. Weiterhin erfolgte in 2026 eine
Erweiterung der Öffnungszeiten im Freizeitbad Bad Driburg von 13 – 19 Uhr auf 11 – 19 Uhr.
Aus diesem Grund schlägt die Betriebsleitung die Erhöhung der Eintrittspreise der
städtischen Bäder, Freizeitbad Bad Driburg, Hallenbad Bad Driburg und Eggefreibad
Neuenheerse ab dem 01.01.2027 vor (siehe Anlage Eintrittspreise 2027). Diese moderate
Erhöhung der Eintrittspreise orientiert sich an den durchschnittlichen Preisen von Bädern
in Nordrhein-Westfalen in 2026.
Aus Sicht der Betriebsleitung ist die Anpassung der Entgeltordnung auch im Hinblick auf
zukünftige Investitionen und der bestehenden Attraktionen, insbesondere im Freizeitbad
Bad Driburg angemessen. Weiterhin ist der Begriff „Familie“ nun genau definiert,
wodurch deutlich weniger Diskussionen mit Badbesuchern erwartet werden. Die
Erhöhung der Eintrittsgelder wurde so gestaltet, dass möglichst geringe Probleme in
Bezug auf Wechselgeld auftreten.
Kostendeckende Eintrittspreise der städtischen Bäder können am Markt nicht erzielt
werden, so dass sich auch trotz der Erhöhung der Eintrittsgelder keine Kostendeckung
(Gewinnerzielung) erwirtschaften lässt. Die Preiserhöhung leistet lediglich einen Beitrag
zur Kostendeckung und soll insbesondere auch die Kostensteigerungen aufgrund der
Inflation teilweise kompensieren.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt die Erhöhung der
Eintrittspreise der städtischen Bäder ab dem 01.01.2027, wie vorgelegt, durchzuführen.
Bad Driburg, 18.08.2026
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Der Bürgermeister
Tobias Tölle
Anlage(n):
(1) Beratungsvorlage leichte Sprache_0147-2026
(2) Anlage 2 zu Vorlage 0147-2026 Entgeltordnung Hallenbad ab 01.01.27
(3) Anlage 3 zu Vorlage 0147-2026_Entgeltordnung Freibäder ab 01.01.27
Text aus PDF extrahiert