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Straßen- und Wegekonzept hier: Aktualisierung des bestehenden Straßen- und Wegekonzeptes aus dem Jahr 2023
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0185-2026
Tiefbau- und Umweltamt
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 12.11.2026
und Klimaschutz
Straßen- und Wegekonzept
hier: Aktualisierung des bestehenden Straßen- und Wegekonzeptes aus dem Jahr 2023
finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Gemäß den damaligen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW in der Fassung gültig vom 01.01.2020 bis zum 14.12.2022)
waren die Kommunen gesetzlich verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzept
aufzustellen. Mit der späteren Änderung des KAG NRW (Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge) ist die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines solchen
Straßen- und Wegekonzeptes entfallen.
Obwohl keine gesetzliche Pflicht mehr besteht, bietet die Fortführung des Straßen- und
Wegekonzeptes erhebliche Vorteile für die politische Steuerung und die
Öffentlichkeitsarbeit:
Transparenz: Bürgerinnen, Bürger sowie die Gremien der Stadt Bad Driburg erhalten eine
Übersicht über geplante Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen der kommenden
Jahre.
Finanzplanung: Das Konzept bildet eine wichtige fachliche Grundlage für die
mittelfristige Finanzplanung im Haushaltsplan und stellt sicher, dass Investitionen
zielgerichtet und nachvollziehbar priorisiert werden.
Es wird ausdrücklich betont, dass das Straßen- und Wegekonzept keine rechtlichen
Vorentscheidungen über konkrete Baumaßnahmen trifft. Jedes einzelne Bauvorhaben
bedarf nach wie vor eines gesonderten politischen Beschlusses.
Die vorliegende Aktualisierung des Konzeptes umfasst:
1. KAG Maßnahmen innerorts
2. Radwege/Wirtschaftswege
3. Baustraßen (BauGB)
4. Endausbauten (BauGB)
5. Brücken
6. ÖPNV Bushaltestellen
Nicht erfasst sind Unterhaltungsmaßnahmen, wie z. B. Oberflächensanierungen oder
Straßenreparaturen im Zuge der Verkehrssicherheit.
Es ist beabsichtigt das Straßen- und Wegekonzept regelmäßig fortzuschreiben.
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz beschließt das in der Anlage
beigefügte Straßen- und Wegekonzept als Handlungsgrundlage.
Bad Driburg, 19.10.2026
Der Bürgermeister
i. A.
Carmen Niggemeyer
Amtsleitung
Anlage(n):
(1) Straßen- und Wegekonzept
Text aus PDF extrahiert