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Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Förderantrag zur Sanierung des Daches der Burg Dringenberg

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBad Driburg
Datum2026-11-12
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Stadt Bad Driburg 0184-2026 Hochbau und Gebäudewirtschaft Beratungsvorlage (öffentlich) zur Sitzung Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 12.11.2026 und Klimaschutz Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Förderantrag zur Sanierung des Daches der Burg Dringenberg finanzielle Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein Mittelbereitstellung erfolgt: ☒ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig Die mittelalterliche Burg Dringenberg ist die einzige vollständig erhaltene Burgenanlage in der Region. Sie war eine der wichtigsten Landesburgen des Hochstifts Paderborn. Die Anlage hat eine Dacheindeckung aus historischem Solling-Sandstein mit Dachrinnen aus Kupfer, Schnee- und Steinfangbohlen aus Lärche und Anschlüssen mit Blei. Die gesamte Dacheindeckung weist große Schäden und Undichtigkeiten auf. In den vergangenen Jahren wurden diese provisorisch repariert. Ein Fachbetrieb für Denkmalpflege und Solling-Sandstein-Eindeckungen hat in den Jahren 2023/2024 eine Begehung und Dokumentation des Zustandes durchgeführt und im Kontext des vorgefundenen Schadenbildes die Beauftragung eines erfahrenen Fachbüros für Denkmalpflege empfohlen. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Müntinga | Puy | Schimmelpfeng, Bad Arolsen, im Herbst 2025 mit einer Voruntersuchung und Vorplanung zu Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen in mehreren Bauabschnitten sowie einer möglichen Fördermittelbeantragung von Bundes- und Landesmitteln im Denkmalschutz beauftragt. Über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden seit dem Jahr 2009 Denkmalschutz-Sonderprogramme aufgelegt. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das förderpolitische Ziel ist insbesondere die Erhaltung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler. Die Förderaufrufe erfolgen in unregelmäßigen Abständen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel des Kulturetats. Ergänzend kommt eine Förderantragstellung zur Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz über das Denkmalförderprogramm des Landes NRW in Betracht. Die Förderhöchstgrenze beläuft sich grundsätzlich auf 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bzw. 350.000 Euro. In besonderen Ausnahmefällen und mit erhöhter Begründungsanforderung kann in Abhängigkeit von der besonderen Bedeutung eines Denkmales oder der Dringlichkeit einer Maßnahme ein höherer Prozentsatz und/oder eine höhere Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden. Beide Förderprogramme bieten die Chance und Möglichkeit des Einstiegs in einen langfristigen Sanierungsfahrplan zum Erhalt der historischen Bausubstanz. - 2 - Das Büro Müntinga | Puy | Schimmelpfeng hat die Bestandsaufnahme und Vorplanung weiter vorangebracht und ausgearbeitet. Eine Aufnahme und Prioritätenbildung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind erfolgt. Eine Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 der HOAI liegt bis zum 4. Bauabschnitt vor. Die Übersicht der gebildeten Bauabschnitte und Prioritäten einer langfristigen Sanierungsplanung sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Mit Datum vom 14.09.2026 hat der Beauftragte für Kultur und Medien das BKM- Denkmalschutz-Sonderprogramm 2026 mit Eingangsfrist 28.09.2026 veröffentlicht. Der Gesamtetat beläuft sich auf 50 Millionen Euro. Von der Verwaltung wurde auf der Basis der in der Leistungsphase 2 der HOAI ausgearbeiteten Planungsunterlagen ein Förderantrag für die Voruntersuchungen und die Sanierung von Dach und Fassade des Westflügels (2. Bauabschnitt) eingereicht. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.090.002 Euro, bei einer Förderquote von 50%. Ergänzend bzw. kumulierend wird mit der Antragsfrist zum 31.10.2026 ein Antrag für das Landes-Denkmalförderprogramm 2027 eingereicht. Aufgrund der Kürze der Antragsfristen erfolgt die Information zur eingereichten Antragstellung nachträglich. Ergänzend soll, sofern die Förderanträge seitens des Bundes und des Landes Nordrhein- Westfalen positiv beschieden werden, ein Förderantrag bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gestellt werden. Mit Blick auf die angespannte kommunale Haushaltslage ist die Maßnahme für die Stadt Bad Driburg nur unter Inanspruchnahme der drei Förderprogramme finanziell darstellbar. Weitere Erläuterungen erfolgen auf Wunsch in der Sitzung. Beschlussvorschlag: Der Teilnahme an dem Projektaufruf zum BKM-Sonderprogramm 2026 sowie dem ergänzenden Antrag zum Denkmalförderprogramm des Landes NRW für die Voruntersuchungen sowie die Sanierung der Dachflächen und Fassade des Westflügels der Burg Dringenberg wird zugestimmt. Bad Driburg, 19.10.2026 Der Bürgermeister i. A. Dagmar Hillen Amtsleitung Anlage(n): (1) Übersicht Bauabschnitte Sanierungsplanung

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