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Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Förderantrag zur Sanierung des Daches der Burg Dringenberg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0184-2026
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 12.11.2026
und Klimaschutz
Denkmalschutz und Denkmalpflege
hier: Förderantrag zur Sanierung des Daches der Burg Dringenberg
finanzielle Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☒ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Die mittelalterliche Burg Dringenberg ist die einzige vollständig erhaltene Burgenanlage
in der Region. Sie war eine der wichtigsten Landesburgen des Hochstifts Paderborn. Die
Anlage hat eine Dacheindeckung aus historischem Solling-Sandstein mit Dachrinnen aus
Kupfer, Schnee- und Steinfangbohlen aus Lärche und Anschlüssen mit Blei. Die gesamte
Dacheindeckung weist große Schäden und Undichtigkeiten auf. In den vergangenen
Jahren wurden diese provisorisch repariert. Ein Fachbetrieb für Denkmalpflege und
Solling-Sandstein-Eindeckungen hat in den Jahren 2023/2024 eine Begehung und
Dokumentation des Zustandes durchgeführt und im Kontext des vorgefundenen
Schadenbildes die Beauftragung eines erfahrenen Fachbüros für Denkmalpflege
empfohlen.
Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Müntinga | Puy | Schimmelpfeng, Bad Arolsen, im
Herbst 2025 mit einer Voruntersuchung und Vorplanung zu Instandsetzungs- und
Sanierungsmaßnahmen in mehreren Bauabschnitten sowie einer möglichen
Fördermittelbeantragung von Bundes- und Landesmitteln im Denkmalschutz
beauftragt.
Über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden seit
dem Jahr 2009 Denkmalschutz-Sonderprogramme aufgelegt. Der Bund beteiligt sich mit
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das förderpolitische Ziel ist
insbesondere die Erhaltung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender
Kulturdenkmäler. Die Förderaufrufe erfolgen in unregelmäßigen Abständen im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Mittel des Kulturetats.
Ergänzend kommt eine Förderantragstellung zur Instandsetzung und Restaurierung
historischer Bausubstanz über das Denkmalförderprogramm des Landes NRW in
Betracht. Die Förderhöchstgrenze beläuft sich grundsätzlich auf 30% der
zuwendungsfähigen Ausgaben, bzw. 350.000 Euro. In besonderen Ausnahmefällen und
mit erhöhter Begründungsanforderung kann in Abhängigkeit von der besonderen
Bedeutung eines Denkmales oder der Dringlichkeit einer Maßnahme ein höherer
Prozentsatz und/oder eine höhere Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
gewährt werden.
Beide Förderprogramme bieten die Chance und Möglichkeit des Einstiegs in einen
langfristigen Sanierungsfahrplan zum Erhalt der historischen Bausubstanz.
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Das Büro Müntinga | Puy | Schimmelpfeng hat die Bestandsaufnahme und Vorplanung
weiter vorangebracht und ausgearbeitet. Eine Aufnahme und Prioritätenbildung der
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind erfolgt. Eine Kostenschätzung in der
Leistungsphase 2 der HOAI liegt bis zum 4. Bauabschnitt vor.
Die Übersicht der gebildeten Bauabschnitte und Prioritäten einer langfristigen
Sanierungsplanung sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Mit Datum vom 14.09.2026 hat der Beauftragte für Kultur und Medien das BKM-
Denkmalschutz-Sonderprogramm 2026 mit Eingangsfrist 28.09.2026 veröffentlicht. Der
Gesamtetat beläuft sich auf 50 Millionen Euro.
Von der Verwaltung wurde auf der Basis der in der Leistungsphase 2 der HOAI
ausgearbeiteten Planungsunterlagen ein Förderantrag für die Voruntersuchungen und
die Sanierung von Dach und Fassade des Westflügels (2. Bauabschnitt) eingereicht. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf 2.090.002 Euro, bei einer Förderquote von 50%.
Ergänzend bzw. kumulierend wird mit der Antragsfrist zum 31.10.2026 ein Antrag für das
Landes-Denkmalförderprogramm 2027 eingereicht.
Aufgrund der Kürze der Antragsfristen erfolgt die Information zur eingereichten
Antragstellung nachträglich.
Ergänzend soll, sofern die Förderanträge seitens des Bundes und des Landes Nordrhein-
Westfalen positiv beschieden werden, ein Förderantrag bei der Deutschen Stiftung
Denkmalschutz gestellt werden.
Mit Blick auf die angespannte kommunale Haushaltslage ist die Maßnahme für die Stadt
Bad Driburg nur unter Inanspruchnahme der drei Förderprogramme finanziell
darstellbar.
Weitere Erläuterungen erfolgen auf Wunsch in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Der Teilnahme an dem Projektaufruf zum BKM-Sonderprogramm 2026 sowie dem
ergänzenden Antrag zum Denkmalförderprogramm des Landes NRW für die
Voruntersuchungen sowie die Sanierung der Dachflächen und Fassade des Westflügels
der Burg Dringenberg wird zugestimmt.
Bad Driburg, 19.10.2026
Der Bürgermeister
i. A.
Dagmar Hillen
Amtsleitung
Anlage(n):
(1) Übersicht Bauabschnitte Sanierungsplanung
Text aus PDF extrahiert