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Überörtliche Prüfung der Hansestadt Attendorn im Jahr 2025/2026 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeAttendorn
Datum2026-11-10
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HANSESTADT ATTENDORN Sitzungsvorlage DER BÜRGERMEISTER - öffentlich - Nr. 124/2026 2 Anlage/n Aktenzeichen: 20 Wr federführendes Amt: 20 Amt für Finanzen und Steuern Sachbearbeiter/in: Herr Wrede Datum: 07.10.2026 Beratungsfolge Termin TOP EINST JA NEIN ENTH Rechnungsprüfungsausschuss 10.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 10.11.2026 Überörtliche Prüfung der Hansestadt Attendorn im Jahr 2025/2026 durch die Gemein­ deprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) Beschlussvorschlag: Der Prüfungsbericht der GPA NRW zur überörtlichen Prüfung der Hansestadt Attendorn im Jahr 2025/2026 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichtes gegenüber der GPA NRW und dem Landrat des Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Aufsichtsbehörde) abzugeben. Sachdarstellung: Die überörtliche Prüfung durch die GPA NRW hat nach § 105 GO NRW im Jahr 2025/2026 stattge- funden. Geprüft wurden folgende Themenfelder:  Finanzen  Zahlungsabwicklung und Vollstreckung  Gremienarbeit  Personal, Organisation und IT  Gebäudewirtschaft – Klimaschutz  Kommunales Krisenmanagement Der vollständige Bericht über die Prüfung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Dieser enthält Feststellungen und Empfehlungen, zu denen der Bürgermeister gem. § 105 Abs. 6 GO NRW gegen- über dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat Stellung zu beziehen hat. Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden durch Vertreter/innen der GPA NRW bereits in der Stadtverordne- tenversammlung am 30.09.2026 ausführlich vorgestellt. Die notwendige Stellungnahme des Bürgermeisters ist als Anlage 2 beigefügt. Der Rechnungsprü- fungsausschuss hat über den Bericht zu beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung ab- zugeben. Hierüber unterrichtet der Ausschussvorsitzende im Rahmen der Ratssitzung. Gemäß § 105 Vorlage: Seite - 2 - Abs. 7 GO NRW hat der Rat abschließend über die gegenüber der GPA NRW und der Aufsichtsbe- hörde (Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde) abzugebende Stellungnahme zu beschlie- ßen. Die Anlagen stehen im Ratsinfosystem zur Verfügung.

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