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Überörtliche Prüfung der Hansestadt Attendorn im Jahr 2025/2026 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Attendorn |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
HANSESTADT ATTENDORN Sitzungsvorlage
DER BÜRGERMEISTER
- öffentlich -
Nr. 124/2026
2 Anlage/n
Aktenzeichen: 20 Wr
federführendes Amt: 20 Amt für Finanzen und Steuern
Sachbearbeiter/in: Herr Wrede
Datum: 07.10.2026
Beratungsfolge Termin TOP EINST JA NEIN ENTH
Rechnungsprüfungsausschuss 10.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 10.11.2026
Überörtliche Prüfung der Hansestadt Attendorn im Jahr 2025/2026 durch die Gemein
deprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Prüfungsbericht der GPA NRW zur überörtlichen Prüfung der Hansestadt Attendorn im Jahr
2025/2026 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als
Anlage 2 beigefügte Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichtes
gegenüber der GPA NRW und dem Landrat des Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde
(Aufsichtsbehörde) abzugeben.
Sachdarstellung:
Die überörtliche Prüfung durch die GPA NRW hat nach § 105 GO NRW im Jahr 2025/2026 stattge-
funden.
Geprüft wurden folgende Themenfelder:
Finanzen
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
Gremienarbeit
Personal, Organisation und IT
Gebäudewirtschaft – Klimaschutz
Kommunales Krisenmanagement
Der vollständige Bericht über die Prüfung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Dieser enthält
Feststellungen und Empfehlungen, zu denen der Bürgermeister gem. § 105 Abs. 6 GO NRW gegen-
über dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat Stellung zu beziehen hat. Die wesentlichen
Ergebnisse der Prüfung wurden durch Vertreter/innen der GPA NRW bereits in der Stadtverordne-
tenversammlung am 30.09.2026 ausführlich vorgestellt.
Die notwendige Stellungnahme des Bürgermeisters ist als Anlage 2 beigefügt. Der Rechnungsprü-
fungsausschuss hat über den Bericht zu beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung ab-
zugeben. Hierüber unterrichtet der Ausschussvorsitzende im Rahmen der Ratssitzung. Gemäß § 105
Vorlage: Seite - 2 -
Abs. 7 GO NRW hat der Rat abschließend über die gegenüber der GPA NRW und der Aufsichtsbe-
hörde (Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde) abzugebende Stellungnahme zu beschlie-
ßen.
Die Anlagen stehen im Ratsinfosystem zur Verfügung.
Text aus PDF extrahiert