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Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Patenschaftsprojektes für Kinder psychisch belasteter Eltern für die Jahre 2027 und 2028.

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeAmt Pellworm
Datum2026-11-05
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V O R L A G E : 142/2026 1. Ergänzung Vorlagen-Nr. Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Patenschaftsprojektes für Kinder psychisch belasteter Eltern für die Jahre 2027 und 2028. Federführender Fachbereich: X öffentlich Haushalt: 2027, 2028 Fachdienst Jugend, Familie und Bildung nicht öffentlich Aktenzeichen: 5.53.6 Sachbearbeiter/in: Schwerdtfeger, Lars mitwirkende Fachbereiche: Datum: 09.10.2026 03 / 1.11 / 5 / 5.53 BERATUNGSFOLGE DATUM ERGEBNIS Jugendhilfeausschuss 01.10.2026 Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Jugendhilfeausschuss 05.11.2026 Finanz- und Bauausschuss 24.11.2026 Kreistag des Kreises Nordfriesland 11.12.2026 Finanzielle Auswirkungen Genderaspekt Stellenplanmäßige Auswirkungen Ja betroffen Nein Ja Nr. Zielsetzung des Kreises Nordfriesland 5 Den Kreis Nordfriesland als einen besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen Wohn- und Lebensraum partizipativ weiterentwickeln und herausstellen 5.1 Kinder- und Jugendhilfe präventiv, fördernd, nachsorgend und nachhaltig gestalten, sicherstellen und weiterentwickeln und dabei ihre Qualität ausbauen und verbessern 5.1.5 Kinder- und Jugendschutz dauerhaft sicherstellen und fördern 5.1.6 Kinder und Jugendliche durch Beratungs- und Präventionsangebote schützen und stärken Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt, die Personal- und Sachkosten in Höhe von 31.720 € brutto für das Jahr 2027 und 32.847 € brutto für das Jahr 2028 für die Fortführung des Projektes „Pateneltern für Kinder psychisch kranker Eltern zu fördern und das Patenschaftsprojekt perspektivisch auf die Aufgaben nach § 20 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) kreisweit zu erweitern. Die konkrete Ausgestaltung (Zielgruppe, Umfang und Rahmenbedingung) wird gemeinsam mit dem Träger abgestimmt. Eine Umsetzung erfolgt nach einer gemeinsamen Verständigung. Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 und 2028 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 Jugend und Familie gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027 und 2028. Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bzgl. des Gesamthaushalts 2027 und 2028 sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027 und 2028 durch das MIKWS. - 2 - Es ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Begründung: Der Kreistag hat am 13.12.2024 die Förderung für das oben genannte Projekt beschlossen (Vorlage 113/2024 und Vorlage 113/2024 1. Ergänzung). Im Antrag vom 22.06.2026 durch das Diakonische Werk Husum ist eine Fortführung des Projekts unter Einbeziehung der 13.360 € brutto der fallunspezifischen Arbeit beantragt worden. Der Kreis Nordfriesland ist unter anderem für die Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verantwortlich. Seit vielen Jahren wird ein Anstieg von Eltern mit psychischen Erkrankungen ahrgenommen. Dabei haben die psychischen Erkrankungen der Eltern nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Korrelation auf das Erziehungs- und Bindungsverhalten der Eltern und damit Folgen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Zur Stärkung des Familiensystems und zur Stärkung der Kinder und Jugendlichen sind Unterstützungen hilfreich, die neben entlastenden Inhalten insbesondere die Ressourcenaktivierung und Stärkung der Bindung der Beteiligten im Fokus haben. Das Diakonische Werk Husum hat dazu das Angebot Pateneltern entwickelt und umgesetzt. Das Patenelternprojekt hat inhaltlich die Stärkung der Kinder, Jugendlichen und Familien im Fokus und ist erfolgreich in der Umsetzung. Daher wird es vom Kreis Nordfriesland inhaltlich unterstützt. Das seit Jahren bestehende Projekt gewinnt, qualifiziert und begleitet ehrenamtliche Patinnen und Paten, die betroffenen Kindern als verlässliche Bezugspersonen zur Seite stehen und regelmäßig Zeit mit ihnen verbringen. Die Koordination umfasst die Gewinnung und Vermittlung der Ehrenamtlichen, deren fachliche Begleitung, regelmäßige Austauschtreffen, die Gestaltung eines gemeinsamen Sommerfestes, Qualifizierungsangebote sowie die Unterstützung bei Fragen und Herausforderungen. Die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen ist ein wichtiges Instrument, wenn in Familien der betreuende Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Bundesweit leben rund 3,8 Millionen Kinder mit einem psychisch belasteten Elternteil. Die Auswirkungen auf ihre Entwicklung sind vielfach belegt, bleiben jedoch häufig verborgen. Das Projekt wirkt präventiv, stärkt die Resilienz der Kinder und fördert soziale Teilhabe durch stabile Beziehungen und verlässliche Unterstützung. Im Jahr 2025 wurde das Patenschaftsprojekt auf Anregung des Jugendhilfeausschusses u. a. mit der Unterstützung des Diakonischen Werkes Südtondern auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet. Es wurden neue Interessenten für das Ehrenamt gewonnen und 10 Patenschaften begleitet (Sozialraum Mitte 3, Husum 6, Südtondern 1). Es stehen zurzeit 11 Paten zur Verfügung, drei weitere Paten auf Sylt können seit Juni vermittelt werden. - 3 - Die Verwaltung wird darüber hinaus mit dem Patenschaftsprojekt erörtern, wie zukünftig eine Unterstützung nach § 20 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auch über das Patenschaftsprojekt erfolgen kann. Danach haben Eltern einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt, das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann, der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen. Unter der Voraussetzung, dass eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, können bei der Betreuung und Versorgung des Kindes auch ehrenamtlich tätige Patinnen und Paten zum Einsatz kommen. Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „Pateneltern für Kinder psychisch kranker Eltern“ während der Laufzeit 2027 bis 2028 insgesamt mit 64.567 € brutto zu fördern. Eine Weiterführung wäre sonst nicht möglich. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 2027 2028 19,5 Wochenstunden 40.613 € 41.628 € Sozialpädagoge 11% Sach- und 4.467 € 4.579 € Verwaltungskosten Summe 45.080 € 46.207 € Abzüglich der FuA- 13.360 € 13.360 € Mittel der Sozialräume Summe 31.720 € 32.847 € In 2026 wurden 29.665,00 € an finanziellen Mitteln sowie die Bezuschussung aus den Regionalteams bereitgestellt. Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 und 2028 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027 und 2028. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von jährlich 31.800 € brutto für das Jahr 2027 und 32.900 € brutto für das Jahr 2028 sind im Teilhaushalt 531 in die jeweilige Haushaltsplanung aufzunehmen. Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bezüglich des Gesamthaushalts 2027 und 2028sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung des Haushalts 2027 und 2028 durch das MIKWS. Änderung zur Ursprungsvorlage: Der Beschlussvorschlag würde um folgendes ergänzt: - 4 - Das Patenschaftsprojekt wird perspektivisch kreisweit auf die Aufgaben des § 20 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) erweitert. Die konkrete Ausgestaltung (Zielgruppe, Umfang und Rahmenbedingung) wird gemeinsam mit dem Träger abgestimmt. Eine Umsetzung erfolgt nach einer gemeinsamen Verständigung. gez. Florian Lorenzen Landrat - 5 - Haushalterische Auswirkungen der eingebrachten Vorlage 142/2026 1. Ergänzung Teilhaushalt: 531 Betroffene Produkt: 3633701 Konto: 5318038 Produktkonten: Produkt: Konto: Produkt: Konto: Bereits im Haushaltsplan ☐ Ja ☒ Nein ☐ Teilweise enthalten: Rechtliche Qualität: ☐ Pflichtig ☒ Freiwillig Bindung von zusätzlichen Personalressourcen ☒ Ja ☐ Nein insbesondere der zentralen Dienste ☐ 1.01 FD Digitalisierung und ☐ 1.10 FD Personal Organisationsentwicklung ☒ 1.11 FD Finanzen ☐1.12 FD Gebäude und Liegenschaften Personalressourcen des Fachbereiches 2026 2027 2028 2029 2030 Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 davon im Stellenplan enthalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 davon zusätzlich benötigt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Personalaufwand (in €) 500 500 500 500 500 davon im Ergebnisplan enthalten 500 500 500 500 500 Gegenfinanzierter Personalaufwand (in €) 0 0 0 0 0 davon im Ergebnisplan enthalten 0 0 0 0 0 Nettoauswirkung ggü. Haushaltsplanung 0 0 0 0 0 Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 2030 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Erträge 0 0 0 0 0 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Aufwendungen 29.700 0 0 0 0 Derzeitiger Saldo im Ergebnisplan -29.700 0 0 0 0 Veränderung Erträge 0 0 0 0 0 Veränderung Aufwendungen 0 31.800 32.900 0 0 Auswirkungen auf den Ergebnisplan 0 -31.800 -32.900 0 0 Deckung über andere Haushaltspositionen 0 0 0 0 0 Neuer Saldo im Ergebnisplan -29.700 -31.800 -32.900 0 0 Keine Investition, daher keine Auswirkung auf den Finanzplan.

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