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Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Patenschaftsprojektes für Kinder psychisch belasteter Eltern für die Jahre 2027 und 2028.
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Amt Pellworm |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V O R L A G E
: 142/2026 1. Ergänzung
Vorlagen-Nr.
Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Patenschaftsprojektes für
Kinder psychisch belasteter Eltern für die Jahre 2027 und 2028.
Federführender Fachbereich: X öffentlich Haushalt: 2027, 2028
Fachdienst Jugend, Familie und Bildung nicht öffentlich Aktenzeichen: 5.53.6
Sachbearbeiter/in: Schwerdtfeger, Lars
mitwirkende Fachbereiche: Datum: 09.10.2026
03 / 1.11 / 5 / 5.53
BERATUNGSFOLGE DATUM ERGEBNIS
Jugendhilfeausschuss 01.10.2026 Der Tagesordnungspunkt wurde von der
Tagesordnung abgesetzt.
Jugendhilfeausschuss 05.11.2026
Finanz- und Bauausschuss 24.11.2026
Kreistag des Kreises Nordfriesland 11.12.2026
Finanzielle Auswirkungen Genderaspekt Stellenplanmäßige Auswirkungen
Ja betroffen Nein
Ja
Nr. Zielsetzung des Kreises Nordfriesland
5 Den Kreis Nordfriesland als einen besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen
Wohn- und Lebensraum partizipativ weiterentwickeln und herausstellen
5.1 Kinder- und Jugendhilfe präventiv, fördernd, nachsorgend und nachhaltig gestalten, sicherstellen
und weiterentwickeln und dabei ihre Qualität ausbauen und verbessern
5.1.5 Kinder- und Jugendschutz dauerhaft sicherstellen und fördern
5.1.6 Kinder und Jugendliche durch Beratungs- und Präventionsangebote schützen und stärken
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Personal- und Sachkosten in Höhe von 31.720 € brutto für
das Jahr 2027 und 32.847 € brutto für das Jahr 2028 für die Fortführung des Projektes
„Pateneltern für Kinder psychisch kranker Eltern zu fördern und das Patenschaftsprojekt
perspektivisch auf die Aufgaben nach § 20 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) kreisweit zu
erweitern. Die konkrete Ausgestaltung (Zielgruppe, Umfang und Rahmenbedingung) wird
gemeinsam mit dem Träger abgestimmt. Eine Umsetzung erfolgt nach einer gemeinsamen
Verständigung.
Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 und 2028 können nicht durch
Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 Jugend und
Familie gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027 und
2028.
Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Kreistages bzgl. des Gesamthaushalts 2027 und 2028 sowie einer evtl. erforderlichen
Genehmigung der Haushalte 2027 und 2028 durch das MIKWS.
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Es ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Begründung:
Der Kreistag hat am 13.12.2024 die Förderung für das oben genannte Projekt
beschlossen (Vorlage 113/2024 und Vorlage 113/2024 1. Ergänzung).
Im Antrag vom 22.06.2026 durch das Diakonische Werk Husum ist eine Fortführung des
Projekts unter Einbeziehung der 13.360 € brutto der fallunspezifischen Arbeit beantragt
worden.
Der Kreis Nordfriesland ist unter anderem für die Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch
VIII (SGB VIII) verantwortlich.
Seit vielen Jahren wird ein Anstieg von Eltern mit psychischen Erkrankungen
ahrgenommen. Dabei haben die psychischen Erkrankungen der Eltern nach den
vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Korrelation auf das Erziehungs- und
Bindungsverhalten der Eltern und damit Folgen für die Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen. Zur Stärkung des Familiensystems und zur Stärkung der Kinder und
Jugendlichen sind Unterstützungen hilfreich, die neben entlastenden Inhalten
insbesondere die Ressourcenaktivierung und Stärkung der Bindung der Beteiligten im
Fokus haben.
Das Diakonische Werk Husum hat dazu das Angebot Pateneltern entwickelt und
umgesetzt. Das Patenelternprojekt hat inhaltlich die Stärkung der Kinder, Jugendlichen
und Familien im Fokus und ist erfolgreich in der Umsetzung. Daher wird es vom Kreis
Nordfriesland inhaltlich unterstützt.
Das seit Jahren bestehende Projekt gewinnt, qualifiziert und begleitet ehrenamtliche
Patinnen und Paten, die betroffenen Kindern als verlässliche Bezugspersonen zur Seite
stehen und regelmäßig Zeit mit ihnen verbringen. Die Koordination umfasst die
Gewinnung und Vermittlung der Ehrenamtlichen, deren fachliche Begleitung, regelmäßige
Austauschtreffen, die Gestaltung eines gemeinsamen Sommerfestes,
Qualifizierungsangebote sowie die Unterstützung bei Fragen und Herausforderungen.
Die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen ist ein wichtiges Instrument,
wenn in Familien der betreuende Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen
zwingenden Gründen ausfällt.
Bundesweit leben rund 3,8 Millionen Kinder mit einem psychisch belasteten Elternteil. Die
Auswirkungen auf ihre Entwicklung sind vielfach belegt, bleiben jedoch häufig verborgen.
Das Projekt wirkt präventiv, stärkt die Resilienz der Kinder und fördert soziale Teilhabe
durch stabile Beziehungen und verlässliche Unterstützung.
Im Jahr 2025 wurde das Patenschaftsprojekt auf Anregung des Jugendhilfeausschusses
u. a. mit der Unterstützung des Diakonischen Werkes Südtondern auf das gesamte
Kreisgebiet ausgeweitet.
Es wurden neue Interessenten für das Ehrenamt gewonnen und 10 Patenschaften
begleitet (Sozialraum Mitte 3, Husum 6, Südtondern 1). Es stehen zurzeit 11 Paten zur
Verfügung, drei weitere Paten auf Sylt können seit Juni vermittelt werden.
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Die Verwaltung wird darüber hinaus mit dem Patenschaftsprojekt erörtern, wie zukünftig
eine Unterstützung nach § 20 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auch über das
Patenschaftsprojekt erfolgen kann.
Danach haben Eltern einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und
Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn ein Elternteil, der für die Betreuung
des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen
zwingenden Gründen ausfällt, das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch
Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann, der
familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und Angebote der Förderung des
Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen. Unter der
Voraussetzung, dass eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, können bei der Betreuung
und Versorgung des Kindes auch ehrenamtlich tätige Patinnen und Paten zum Einsatz
kommen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „Pateneltern für Kinder psychisch kranker Eltern“
während der Laufzeit 2027 bis 2028 insgesamt mit 64.567 € brutto zu fördern. Eine
Weiterführung wäre sonst nicht möglich.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
2027 2028
19,5 Wochenstunden 40.613 € 41.628 €
Sozialpädagoge
11% Sach- und 4.467 € 4.579 €
Verwaltungskosten
Summe 45.080 € 46.207 €
Abzüglich der FuA- 13.360 € 13.360 €
Mittel der Sozialräume
Summe 31.720 € 32.847 €
In 2026 wurden 29.665,00 € an finanziellen Mitteln sowie die Bezuschussung aus den
Regionalteams bereitgestellt.
Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 und 2028 können nicht durch
Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden
und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027 und 2028.
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von jährlich 31.800 € brutto für das Jahr 2027 und
32.900 € brutto für das Jahr 2028 sind im Teilhaushalt 531 in die jeweilige
Haushaltsplanung aufzunehmen.
Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Kreistages bezüglich des Gesamthaushalts 2027 und 2028sowie einer evtl. erforderlichen
Genehmigung des Haushalts 2027 und 2028 durch das MIKWS.
Änderung zur Ursprungsvorlage:
Der Beschlussvorschlag würde um folgendes ergänzt:
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Das Patenschaftsprojekt wird perspektivisch kreisweit auf die Aufgaben des § 20
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) erweitert. Die konkrete Ausgestaltung (Zielgruppe,
Umfang und Rahmenbedingung) wird gemeinsam mit dem Träger abgestimmt. Eine
Umsetzung erfolgt nach einer gemeinsamen Verständigung.
gez.
Florian Lorenzen
Landrat
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Haushalterische Auswirkungen der eingebrachten Vorlage 142/2026 1. Ergänzung
Teilhaushalt: 531
Betroffene Produkt: 3633701 Konto: 5318038
Produktkonten: Produkt: Konto:
Produkt: Konto:
Bereits im Haushaltsplan ☐ Ja ☒ Nein ☐ Teilweise
enthalten:
Rechtliche Qualität: ☐ Pflichtig ☒ Freiwillig
Bindung von zusätzlichen Personalressourcen ☒ Ja ☐ Nein
insbesondere der zentralen Dienste
☐ 1.01 FD Digitalisierung und ☐ 1.10 FD Personal
Organisationsentwicklung
☒ 1.11 FD Finanzen ☐1.12 FD Gebäude und Liegenschaften
Personalressourcen des Fachbereiches 2026 2027 2028 2029 2030
Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon im Stellenplan enthalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon zusätzlich benötigt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Personalaufwand (in €) 500 500 500 500 500
davon im Ergebnisplan enthalten 500 500 500 500 500
Gegenfinanzierter Personalaufwand (in €) 0 0 0 0 0
davon im Ergebnisplan enthalten 0 0 0 0 0
Nettoauswirkung ggü. Haushaltsplanung 0 0 0 0 0
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 2030
Bereits im Ergebnisplan enthaltene Erträge 0 0 0 0 0
Bereits im Ergebnisplan enthaltene Aufwendungen 29.700 0 0 0 0
Derzeitiger Saldo im Ergebnisplan -29.700 0 0 0 0
Veränderung Erträge 0 0 0 0 0
Veränderung Aufwendungen 0 31.800 32.900 0 0
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 0 -31.800 -32.900 0 0
Deckung über andere Haushaltspositionen 0 0 0 0 0
Neuer Saldo im Ergebnisplan -29.700 -31.800 -32.900 0 0
Keine Investition, daher keine Auswirkung auf den Finanzplan.
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