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Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Projekts DrachenMut #kindernichtalleinelassen für die Jahre 2027 bis 2029.
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Amt Pellworm |
| Datum | 2026-11-13 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V O R L A G E
: 141/2026
Vorlagen-Nr.
Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Projekts DrachenMut
#kindernichtalleinelassen für die Jahre 2027 bis 2029.
Federführender Fachbereich: X öffentlich Haushalt: 2027, 2028, 2029
Fachdienst Jugend, Familie und Bildung nicht öffentlich Aktenzeichen: 5.53.6
Sachbearbeiter/in: Schwerdtfeger, Lars
mitwirkende Fachbereiche: Datum: 04.08.2026
03 / 1.11 / 5 / 5.53
BERATUNGSFOLGE DATUM ERGEBNIS
Jugendhilfeausschuss 01.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig:
Finanz- und Bauausschuss 07.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig:
Kreistag des Kreises Nordfriesland 13.11.2026
Finanzielle Auswirkungen Genderaspekt Stellenplanmäßige Auswirkungen
Ja betroffen Nein
Ja
Nr. Zielsetzung des Kreises Nordfriesland
5 Den Kreis Nordfriesland als einen besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen
Wohn- und Lebensraum partizipativ weiterentwickeln und herausstellen
5.1 Kinder- und Jugendhilfe präventiv, fördernd, nachsorgend und nachhaltig gestalten, sicherstellen
und weiterentwickeln und dabei ihre Qualität ausbauen und verbessern
5.1.5 Kinder- und Jugendschutz dauerhaft sicherstellen und fördern
5.1.6 Kinder und Jugendliche durch Beratungs- und Präventionsangebote schützen und stärken
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Personal- sowie Sachkosten in Höhe von
- 51.083 € brutto für 2027 (+ 2.655 €),
- 53.889 € brutto für 2028 (+ 5.461 €) und
- 55.634 € brutto für 2029 (+ 7.206 €)
für die Fortführung des Projekts „DrachenMut #kindernichtalleinelassen“ zu fördern.
Diese Fördersumme wird in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 in dem Teilhaushalt 531
Jugend und Familie eingeplant.
Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028 und 2029 können nicht durch
Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden
und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag der Haushalte 2027, 2028 und 2029.
Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Kreistages bzgl. der Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl.
erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS.
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Es ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Begründung:
Der Kreistag hat am 15.12.2023 die Förderung für das Projekt DrachenMut
#kindernichtalleinelassen beschlossen (Vorlage 142/2023).
Das Diakonische Werk Husum beantragt für die Fortsetzung der Arbeit für die Jahre 2027
bis 2029 die entsprechenden Mittel im Umfang der bisherigen Ausstattung. An den Kreis
Dithmarschen ist ein identischer Antrag gestellt worden.
Der Kreis Nordfriesland fördert das Kinderschutz-Zentrum darüber hinaus mit dem Projekt
Ankerplatz/ Sicherer Hafen (2026: 93.099 €) sowie einem jährlichen Zuschuss (2026:
117.254 €).
Der Kreis Nordfriesland ist unter anderem für die Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch
VIII (SGB VIII) verantwortlich.
DrachenMut ist ein Angebot des Kinderschutz-Zentrums Westküste des Diakonischen
Werkes Husum, das seit 2021 besteht. Im Umfang einer vollen Stelle für beide Landkreise
werden Kinder und Jugendliche unterstützt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind sowie
Informations- und Vernetzungsveranstaltungen angeboten.
Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt miterleben, sind häufig isoliert und dürfen
nicht mit Außenstehenden über das Erlebte sprechen. Dies verschlimmert ihre Situation.
Aus der täglichen Arbeit des Kinderschutz-Zentrums mit Kindern und aus den Ergebnissen
der Forschung wissen wir heute sehr gut, dass Kinder, die Gewalt zwischen den Eltern
oder Erwachsenen in Elternfunktion miterleben, vielfältige Reaktionen zeigen.
Es ist eine tiefe Verunsicherung, wenn die Erwachsenen, die versorgend und
schutzgewährend sein sollen, gewalttätig und / oder hilflos werden und Kinder mitansehen
müssen, wie diese Erwachsenen Verletzungen erleiden.
Dies betrifft sowohl die körperliche Gewalt, als auch die verbale, psychische, sexuelle und
ökonomische Gewalt. Mögliche Reaktionen auf das Miterleben von häuslicher Gewalt sind
aggressive Auffälligkeiten dieser Kinder, depressiver Rückzug, Traumareaktionen wie
Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Überregung, Flashbacks und vieles mehr.
Studien zeigen auch, dass transgenerationale Folgen auftreten und die
Beziehungsgestaltung im Erwachsenenalter häufiger von der miterlebten Opfer- und
Täterrolle geprägt ist.
Um die Situation der von häuslicher Gewalt mitbetroffenen Mädchen und Jungen zu
verbessern sowie vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen durch die
Istanbul-Konvention wurde das Konzept in Kooperation zwischen dem Kinderschutz-
Zentrum und den KIK-Koordinatorinnen der beiden Landkreise Nordfriesland und
Dithmarschen entwickelt und vor Ort ein eigenständiges Angebot für die betroffenen
Kinder geschaffen.
Für DrachenMut wurden 136 Fälle im Jahr 2025 begleitet. Davon 52 Jungen und 84
Mädchen. Das Kernalter war zwischen 6 und 15 Jahren. 27 Fachberatungen wurden in
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2025 durchgeführt, die mit dem Fokus „Häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt“ versehen
waren. Das sind 10 Fachberatungen mehr als 2024. Hier war der erste Anmeldegrund das
Thema „Häusliche Gewalt“.
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „DrachenMut #kindernichtalleinelassen“ während
der Laufzeit 2027 bis 2029 insgesamt mit 160.607 € zu fördern.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
2027 2028 2029
19,5 Wochenstunden 43.382 € 45.765 € 47.247 €
Sozialpädagoge
E10
Leitung KIZ 2.639 € 2.784 € 2.874 €
1 Wochenstunde
Summe 46.021 € 48.549 € 50.121 €
Personalkosten
11% Sach- und 5.062 € 5.340 € 5.513 €
Verwaltungskosten
Summe 51.083 € 53.889 € 55.634 €
In 2026 wurden 48.428 € an finanziellen Mitteln bereitgestellt.
Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028, und 2029 können nicht durch
Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden
und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027, 2028, und 2029.
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von jährlich 51.100 € brutto für 2027 sowie 53.900
€ brutto für 2028 und 55.700 € brutto für 2029 sind im Teilhaushalt 531 in die jeweilige
Haushaltsplanung aufzunehmen.
Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Kreistages bezüglich des Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl.
erforderlichen Genehmigung des Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS.
gez.
Florian Lorenzen
Landrat
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Haushalterische Auswirkungen der eingebrachten Vorlage 141/2026
Teilhaushalt: 531
Betroffene Produkt: 3675011 Konto: 5318043
Produktkonten: Produkt: Konto:
Produkt: Konto:
Bereits im Haushaltsplan ☐ Ja ☒ Nein ☐ Teilweise
enthalten:
Rechtliche Qualität: ☐ Pflichtig ☒ Freiwillig
Bindung von zusätzlichen Personalressourcen ☒ Ja ☐ Nein
insbesondere der zentralen Dienste
☐ 1.01 FD Digitalisierung und ☐ 1.10 FD Personal
Organisationsentwicklung
☒ 1.11 FD Finanzen ☐1.12 FD Gebäude und Liegenschaften
Personalressourcen des Fachbereiches 2026 2027 2028 2029 2030
Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) 0,0 0,0 2,0 0,0 0,0
davon im Stellenplan enthalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
davon zusätzlich benötigt 0,0 0,0 2,0 0,0 0,0
Personalaufwand (in €) 200 200 200 200 0
davon im Ergebnisplan enthalten 200 200 200 200 0
Gegenfinanzierter Personalaufwand (in €) 0 0 0 0 0
davon im Ergebnisplan enthalten 0 0 0 0 0
Nettoauswirkung ggü. Haushaltsplanung 0 0 0 0 0
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 2030
Bereits im Ergebnisplan enthaltene Erträge 0 0 0 0 0
Bereits im Ergebnisplan enthaltene Aufwendungen 48.500 0 0 0 0
Derzeitiger Saldo im Ergebnisplan -48.500 0 0 0 0
Veränderung Erträge 0 0 0 0 0
Veränderung Aufwendungen 0 51.100 53.900 55.700
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 0 -51.100 -53.900 -55.700 0
Deckung über andere Haushaltspositionen
Neuer Saldo im Ergebnisplan -48.500 -51.100 -53.900 -55.700 0
Keine Investition, daher keine Auswirkung auf den Finanzplan.
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