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Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Projekts DrachenMut #kindernichtalleinelassen für die Jahre 2027 bis 2029.

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeAmt Pellworm
Datum2026-11-13
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V O R L A G E : 141/2026 Vorlagen-Nr. Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Projekts DrachenMut #kindernichtalleinelassen für die Jahre 2027 bis 2029. Federführender Fachbereich: X öffentlich Haushalt: 2027, 2028, 2029 Fachdienst Jugend, Familie und Bildung nicht öffentlich Aktenzeichen: 5.53.6 Sachbearbeiter/in: Schwerdtfeger, Lars mitwirkende Fachbereiche: Datum: 04.08.2026 03 / 1.11 / 5 / 5.53 BERATUNGSFOLGE DATUM ERGEBNIS Jugendhilfeausschuss 01.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig: Finanz- und Bauausschuss 07.10.2026 Das Gremium empfiehlt einstimmig: Kreistag des Kreises Nordfriesland 13.11.2026 Finanzielle Auswirkungen Genderaspekt Stellenplanmäßige Auswirkungen Ja betroffen Nein Ja Nr. Zielsetzung des Kreises Nordfriesland 5 Den Kreis Nordfriesland als einen besonders kinder-, jugend- und familienfreundlichen Wohn- und Lebensraum partizipativ weiterentwickeln und herausstellen 5.1 Kinder- und Jugendhilfe präventiv, fördernd, nachsorgend und nachhaltig gestalten, sicherstellen und weiterentwickeln und dabei ihre Qualität ausbauen und verbessern 5.1.5 Kinder- und Jugendschutz dauerhaft sicherstellen und fördern 5.1.6 Kinder und Jugendliche durch Beratungs- und Präventionsangebote schützen und stärken Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt, die Personal- sowie Sachkosten in Höhe von - 51.083 € brutto für 2027 (+ 2.655 €), - 53.889 € brutto für 2028 (+ 5.461 €) und - 55.634 € brutto für 2029 (+ 7.206 €) für die Fortführung des Projekts „DrachenMut #kindernichtalleinelassen“ zu fördern. Diese Fördersumme wird in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 in dem Teilhaushalt 531 Jugend und Familie eingeplant. Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028 und 2029 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag der Haushalte 2027, 2028 und 2029. Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bzgl. der Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung der Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS. - 2 - Es ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Begründung: Der Kreistag hat am 15.12.2023 die Förderung für das Projekt DrachenMut #kindernichtalleinelassen beschlossen (Vorlage 142/2023). Das Diakonische Werk Husum beantragt für die Fortsetzung der Arbeit für die Jahre 2027 bis 2029 die entsprechenden Mittel im Umfang der bisherigen Ausstattung. An den Kreis Dithmarschen ist ein identischer Antrag gestellt worden. Der Kreis Nordfriesland fördert das Kinderschutz-Zentrum darüber hinaus mit dem Projekt Ankerplatz/ Sicherer Hafen (2026: 93.099 €) sowie einem jährlichen Zuschuss (2026: 117.254 €). Der Kreis Nordfriesland ist unter anderem für die Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verantwortlich. DrachenMut ist ein Angebot des Kinderschutz-Zentrums Westküste des Diakonischen Werkes Husum, das seit 2021 besteht. Im Umfang einer vollen Stelle für beide Landkreise werden Kinder und Jugendliche unterstützt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind sowie Informations- und Vernetzungsveranstaltungen angeboten. Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt miterleben, sind häufig isoliert und dürfen nicht mit Außenstehenden über das Erlebte sprechen. Dies verschlimmert ihre Situation. Aus der täglichen Arbeit des Kinderschutz-Zentrums mit Kindern und aus den Ergebnissen der Forschung wissen wir heute sehr gut, dass Kinder, die Gewalt zwischen den Eltern oder Erwachsenen in Elternfunktion miterleben, vielfältige Reaktionen zeigen. Es ist eine tiefe Verunsicherung, wenn die Erwachsenen, die versorgend und schutzgewährend sein sollen, gewalttätig und / oder hilflos werden und Kinder mitansehen müssen, wie diese Erwachsenen Verletzungen erleiden. Dies betrifft sowohl die körperliche Gewalt, als auch die verbale, psychische, sexuelle und ökonomische Gewalt. Mögliche Reaktionen auf das Miterleben von häuslicher Gewalt sind aggressive Auffälligkeiten dieser Kinder, depressiver Rückzug, Traumareaktionen wie Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Überregung, Flashbacks und vieles mehr. Studien zeigen auch, dass transgenerationale Folgen auftreten und die Beziehungsgestaltung im Erwachsenenalter häufiger von der miterlebten Opfer- und Täterrolle geprägt ist. Um die Situation der von häuslicher Gewalt mitbetroffenen Mädchen und Jungen zu verbessern sowie vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen durch die Istanbul-Konvention wurde das Konzept in Kooperation zwischen dem Kinderschutz- Zentrum und den KIK-Koordinatorinnen der beiden Landkreise Nordfriesland und Dithmarschen entwickelt und vor Ort ein eigenständiges Angebot für die betroffenen Kinder geschaffen. Für DrachenMut wurden 136 Fälle im Jahr 2025 begleitet. Davon 52 Jungen und 84 Mädchen. Das Kernalter war zwischen 6 und 15 Jahren. 27 Fachberatungen wurden in - 3 - 2025 durchgeführt, die mit dem Fokus „Häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt“ versehen waren. Das sind 10 Fachberatungen mehr als 2024. Hier war der erste Anmeldegrund das Thema „Häusliche Gewalt“. Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „DrachenMut #kindernichtalleinelassen“ während der Laufzeit 2027 bis 2029 insgesamt mit 160.607 € zu fördern. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 2027 2028 2029 19,5 Wochenstunden 43.382 € 45.765 € 47.247 € Sozialpädagoge E10 Leitung KIZ 2.639 € 2.784 € 2.874 € 1 Wochenstunde Summe 46.021 € 48.549 € 50.121 € Personalkosten 11% Sach- und 5.062 € 5.340 € 5.513 € Verwaltungskosten Summe 51.083 € 53.889 € 55.634 € In 2026 wurden 48.428 € an finanziellen Mitteln bereitgestellt. Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027, 2028, und 2029 können nicht durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen des Teilhaushaltes 531 gedeckt werden und erhöhen somit den Jahresfehlbetrag des Haushalts 2027, 2028, und 2029. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von jährlich 51.100 € brutto für 2027 sowie 53.900 € brutto für 2028 und 55.700 € brutto für 2029 sind im Teilhaushalt 531 in die jeweilige Haushaltsplanung aufzunehmen. Der Beschluss über freiwillige Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages bezüglich des Gesamthaushalte 2027, 2028 und 2029 sowie einer evtl. erforderlichen Genehmigung des Haushalte 2027, 2028 und 2029 durch das MIKWS. gez. Florian Lorenzen Landrat - 4 - Haushalterische Auswirkungen der eingebrachten Vorlage 141/2026 Teilhaushalt: 531 Betroffene Produkt: 3675011 Konto: 5318043 Produktkonten: Produkt: Konto: Produkt: Konto: Bereits im Haushaltsplan ☐ Ja ☒ Nein ☐ Teilweise enthalten: Rechtliche Qualität: ☐ Pflichtig ☒ Freiwillig Bindung von zusätzlichen Personalressourcen ☒ Ja ☐ Nein insbesondere der zentralen Dienste ☐ 1.01 FD Digitalisierung und ☐ 1.10 FD Personal Organisationsentwicklung ☒ 1.11 FD Finanzen ☐1.12 FD Gebäude und Liegenschaften Personalressourcen des Fachbereiches 2026 2027 2028 2029 2030 Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) 0,0 0,0 2,0 0,0 0,0 davon im Stellenplan enthalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 davon zusätzlich benötigt 0,0 0,0 2,0 0,0 0,0 Personalaufwand (in €) 200 200 200 200 0 davon im Ergebnisplan enthalten 200 200 200 200 0 Gegenfinanzierter Personalaufwand (in €) 0 0 0 0 0 davon im Ergebnisplan enthalten 0 0 0 0 0 Nettoauswirkung ggü. Haushaltsplanung 0 0 0 0 0 Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 2030 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Erträge 0 0 0 0 0 Bereits im Ergebnisplan enthaltene Aufwendungen 48.500 0 0 0 0 Derzeitiger Saldo im Ergebnisplan -48.500 0 0 0 0 Veränderung Erträge 0 0 0 0 0 Veränderung Aufwendungen 0 51.100 53.900 55.700 Auswirkungen auf den Ergebnisplan 0 -51.100 -53.900 -55.700 0 Deckung über andere Haushaltspositionen Neuer Saldo im Ergebnisplan -48.500 -51.100 -53.900 -55.700 0 Keine Investition, daher keine Auswirkung auf den Finanzplan.

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