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Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auf Vorschlag von Fraktionen und Gruppen gem. § 105 NKomVG a) Beschluss über die Bildung eines Verwaltungsausschusses gem. § 104 Satz 1 NKomVG b) Beschluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten gem. § 104 NKomVG c) Feststellung der Fraktionen und Gruppen und der Vorschlagsberechtigung d) Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters gem. § 67 NKomVG

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Lathen
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →