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Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Rosa-Luxemburg-Straße" für die Grundstücke im Bereich GI 1, GI 2 und MI 2
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Velten |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ofenstadt Velten
Wahlperiode 2024 - 2029
Stadtverwaltung
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage Nummer: 2026/124
Datum: 17.09.2026
Wiedervorlage
Aktenzeichen
Bezug-Nr. 2026/014, 2024/110,
2023/092, 2020/137
Einreicher Bürgermeisterin
Nebel, Manuela
Beratungsfolge Terminplan Status
Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung 10.11.2026 öffentlich vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2026 öffentlich beschließend
Antragsgegenstand
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Rosa-
Luxemburg-Straße" für die Grundstücke im Bereich GI 1, GI 2 und MI 2
Beschlussantrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
eigegangenen Stellungnahmen in der Fassung vom 02.10.2026 (Anlage 1) sowie die Abwägung der
im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangene Stellungnahmen in der
Fassung vom 21.08.2026 (Anlage 2) werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Rosa-Luxemburg-Straße" für die Grundstücke im
Bereich GI 1, GI 2 und MI 2 in der Fassung vom 02.10.2026, bestehend aus der Planzeichnung mit
den textlichen Festsetzungen (Anlage 3), wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung mit integrierten Umweltbericht in der Fassung von 02.10.2026 (Anlage 4) wird
gebilligt.
3. Die Verwaltung -Luxemburg-
Beschlussbegründung
Die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Velten weist das
Gewerbegebiet Rosa-Luxemburg-Straße als Gebiet mit großen Entwicklungspotenzialen aus. Sowohl
hinsichtlich der Ausschöpfung/ Reaktivierung von Flächen als auch in Bezug auf eine Neuprofilierung
werden hier Potenziale gesehen.
Das Plangebiet ist vor allem durch ehemals industriell genutzte Leerstände und Brachen
gekennzeichnet. Der Standort diente bis zum Jahr 2011 dem Glasrecycling. Seit der Stilllegung der
Glasaufbereitungsanlage werden die Hallen, das Verwaltungsgebäude und die umliegenden Freiflächen
sowie kleineren Bauten nicht mehr genutzt.
Um das brachliegende aber voll erschlossene Gebiet entwickeln zu können, hat die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
de -Luxemburg-
Der Geltungsbereich der 1. Änderung betrifft den Bereich der Baugebiete GI 1, GI 2 und MI 2 der
Ursprungsfassung des Bebauungsplans und umfasst eine Fläche von ca. 13,6 ha. Planungsziele sind dabei
die Änderung der zulässigen Nutzung des Industriegebietes (GI) in Gewerbegebiete (GE) sowie die
Festsetzung von Verkehrsflächen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 (Beschluss-Nr.
-Luxemburg-
Begründung in der Fassung vom 24.02.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten in ihrer Sitzung am 26.03.2026
(Beschluss-Nr. 2026/014) die eingegangenen Stellungnahmen aus der bisherigen Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Rosa-Luxemburg-
Straße" in der Fassung vom 29.01.2026 zur Kenntnis genommen und den geänderten Entwurf der 1.
-Luxemburg-
26.02.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes sowie die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. v. m. § 2
Abs. 2 Satz 1 beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB musste aufgrund eines formellen Fehlers im
Rahmen der bisherigen Bekanntmachung wiederholt werden. Der im Amtsblatt angegebene Pfad zur
Internetveröffentlichung war nicht eindeutig nachvollziehbar. Daher konnte die gesetzlich vorgesehene
Anstoßwirkung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht gewährleistet werden.
Um die Rechtssicherheit des Bauleitplanverfahrens zu gewährleisten, wurde die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfs geführt
haben. Aus diesem Grund wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange parallel zur wiederholenden Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Unabhängig von der formellen Unwirksamkeit der bisherigen Auslegung wurden die Stellungnahmen im
Rahmen der Abwägung berücksichtigt.
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren abgeschlossen.
Die Planunterlagen sind auszufertigen und der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
struktur und
Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer
Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung
sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land
Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020 t bis
Anfang Januar 2027 bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen
haushaltsmäßige Berührung keine haushaltsmäßige Berührung
Kosten Haushaltsstelle HH-Jahr Mittel stehen nicht zur Verfügung
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur
Verfügung: Euro
Velten, den 08.10.2026
gez. Manuela Nebel gez. Stephanie Amelung
Die Bürgermeisterin verantwortliche Fachdienstleiterin
Anlagenverzeichnis
1 Abwägung der Öffentlichkeit
2 Abwägung der Behörden, TöB und Nachbargemeinden
3 Planzeichnung
4 Begründung
Text aus PDF extrahiert