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Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 hier: Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 (1) NKomVG für den Bereich ABU
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Seelze |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Beschlussvorlage Nummer: XVIII/0922d
seel z e
Stadt mit Schwung
Der Bürgermeister Seelze, 15.10.2026
OE: Stadtbaurat
Az:
Beratungsfolge
Termin Status
Ausschuss für Bau und Umwelt 11.11.2026 öffentlich
vorberatend
Beratungsgegenstand
Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025
hier: Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 (1) NKomVG für den
Bereich ABU
Beschlussvorschlag
a) Die Haushaltswirtschaft wurde im Haushaltsjahr 2025 gemäß der Festsetzungen durch die
Haushaltssatzungen und der Beschlüsse nach § 117 NKomVG (über- und außerplanmä-
ßige Aufwendungen und Auszahlungen) ordnungsgemäß durchgeführt.
Von dem Prüfungsbericht wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Kenntnis genommen.
b) Die Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025, für
den Bereich des ABU, wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.
Begründung
Nach § 128 Abs. 1 NKomVG stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der
Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und seiner
Stellungnahme hierzu dem Rat vor. Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2025 wurde
festgestellt.
Der Rat der Stadt Seelze nimmt den Jahresabschluss 2025 mit der Beschlussvorlage XVIII/0922a
zur Kenntnis.
Den Fachausschüssen wird der Monatsbericht 12/2025 mit den jeweiligen Erläuterungen der
Fachbereiche mit den Informationsvorlagen XVIII/0922e-g zur Kenntnis gegeben.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Seelze hat den Schlussbericht über die Prüfung des
Haushaltsjahres 2025 am 14.10.2026 vorgelegt. Es wurde darin zu drei Vorgängen eine Stellung-
nahme gefordert.
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Der Prüfbericht wird der Beschlussvorlage XVIII/0922a daher zusammen mit den Stellungnah-
men des Bürgermeisters als Anlagen 2 und 2 a beigefügt.
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