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Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 hier: Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 (1) NKomVG für den Bereich ABU

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Seelze
Datum2026-11-11
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- 1 - Beschlussvorlage Nummer: XVIII/0922d seel z e Stadt mit Schwung Der Bürgermeister Seelze, 15.10.2026 OE: Stadtbaurat Az: Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Bau und Umwelt 11.11.2026 öffentlich vorberatend Beratungsgegenstand Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 hier: Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 (1) NKomVG für den Bereich ABU Beschlussvorschlag a) Die Haushaltswirtschaft wurde im Haushaltsjahr 2025 gemäß der Festsetzungen durch die Haushaltssatzungen und der Beschlüsse nach § 117 NKomVG (über- und außerplanmä- ßige Aufwendungen und Auszahlungen) ordnungsgemäß durchgeführt. Von dem Prüfungsbericht wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Kenntnis genommen. b) Die Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025, für den Bereich des ABU, wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt. Begründung Nach § 128 Abs. 1 NKomVG stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und seiner Stellungnahme hierzu dem Rat vor. Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2025 wurde festgestellt. Der Rat der Stadt Seelze nimmt den Jahresabschluss 2025 mit der Beschlussvorlage XVIII/0922a zur Kenntnis. Den Fachausschüssen wird der Monatsbericht 12/2025 mit den jeweiligen Erläuterungen der Fachbereiche mit den Informationsvorlagen XVIII/0922e-g zur Kenntnis gegeben. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Seelze hat den Schlussbericht über die Prüfung des Haushaltsjahres 2025 am 14.10.2026 vorgelegt. Es wurde darin zu drei Vorgängen eine Stellung- nahme gefordert. - 2 - Der Prüfbericht wird der Beschlussvorlage XVIII/0922a daher zusammen mit den Stellungnah- men des Bürgermeisters als Anlagen 2 und 2 a beigefügt.

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