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Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums hier: aktuelle Kostenverfolgung und Zeitplan

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Seelze
Datum2026-11-10
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- 1 - Beschlussvorlage Nummer: XIX/0076 seel z e Stadt mit Schwung Der Bürgermeister Seelze, 23.10.2026 OE: Abt. Weiterführende Schulen Az: Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Bildung und So- 10.11.2026 öffentlich ziales vorberatend Verwaltungsausschuss 26.11.2026 nichtöffentlich vorberatend Rat der Stadt Seelze 26.11.2026 öffentlich beschließend Beratungsgegenstand Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums hier: aktuelle Kostenverfolgung und Zeitplan Beschlussvorschlag Der in der Sitzung des Rates der Stadt Seelze vom 24.06.2021 beschlossene Kostenrahmen für das Projekt i.H.v. € 40,8 Mio wird um € 8,7 Mio erhöht. Die Bruttogesamtkosten des Pro- jektes belaufen sich damit auf 49,5 Mio. Der prognostizierte Nettofinanzbedarf der Baumaß- nahme beläuft sich abzüglich der bereits ausgezahlten Kfw-Förderung in Höhe von 1.439.503,27 € auf ca. 48.060.000 €. Begründung 1. Beschlusslage Im Herbst 2018 wurde aufgrund der veränderten Schulstruktur eine Bedarfsplanung durchge- führt. Auslösende Gründe für die Erweiterungsbedarf waren u.a. steigende Schülerzahlen und der bauliche Zustand des Südflügels. Der Rat der Stadt Seelze hat in seiner Sitzung vom 24.06.2021 (BV-Nr. XVII/0485a) die Um- setzung der Entwurfsplanung Erweiterung/Neubau in zwei Bauabschnitten sowie die Gestal- tung der Außenanlagen mit einem Kostenvolumen von € 40,8 Mio. beschlossen. Bereits im Rahmen der politischen Diskussionen wurde die dynamische Baukostenentwicklung durch die Verwaltung thematisiert und eine entsprechende der Steigerung erforderliche Anpassung des Kostenrahmens benannt. - 2 - 2. Kostenentwicklung Die Baupreise für Nichtwohngebäude in Deutschland sind zwischen Mai 2021 und Mai 2026 deutlich gestiegen. Die Folgen für die Baumaßnahme ließen sich zu großen Teilen abfedern. Besonders ausgeprägt war die Baupreisentwicklung zwischen 2021 und 2023. Wesentliche Einflussfaktoren waren globale Krisen wie die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg, die zu erheblichen Materialpreissteigerungen und Lieferengpässen sowie zu höheren Energie-, Transport-, Lohn- und Personalkosten führten. Seit 2024 hat sich die Dynamik der Preisstei- gerungen abgeschwächt; das erreichte Baupreisniveau bleibt jedoch hoch und steigt weiter an. Von Mai 2021 bis Mai 2026 sind die Baupreise für Nichtwohngebäude um rund 44 % gestie- gen – gegenüber rund 22 % bei den allgemeinen Verbraucherpreisen. Die Baupreisentwick- lung war damit etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Inflation. Index – Mai 2021 = 100 Mai 2021 Mai 2026 Steigerung Nichtwohngebäude 100,0 ca. 144,0 ca. +44 % Verbraucherpreisindex 100,0 121,8 +21,8 % Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Preisindizes für Bauwerke – Neubau von Nicht- wohngebäuden sowie Verbraucherpreisindex Deutschland Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme wurde am 24.06.2021 durch Ratsbeschluss (XVII/0485a) auf 40.800.000,00 € (ohne den Rückbau der Interimsgebäude) festgelegt. Die aktuelle Prognose für die Kostenfeststellung im Jahr 2032 ergibt einen Bruttogesamtbedarf für die Baumaßnahme in Höhe von ca. 49.500.000,00 €. Trotz des Anstiegs konnte die Bau- preisentwicklung zwischen 2021 und 2026 zu großen Teilen ausgeglichen werden. Der prog- nostizierte Bruttogesamtbedarf liegt ca. 21 Prozentpunkte über den Kostenschätzungen aus 2021. Baukostenentwicklung € Brutto Steigerung Kostenrahmen, Beschluss 24.06.2021 40.800.000,00 € Kostenprognose, Kostenfeststellung in ca. 49.500.000,00 € +21,0 % 2032 Steigerung: Prozent bezogen auf Zeile 1 - 3 - 3. Finanzbedarf und Mittelabflussplanung Die aktuelle Kostenprognose der Kostenfeststellung der Gesamtbaumaßnahme im Jahr 2032, einschließlich des Rückbaus der Interimsgebäude, stellt sich wie folgt dar: Kosten- Brutto Beschreibung gruppe KG 200 Herrichten und Erschließen 320.000,00 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 24.080.000,00 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 11.900.000,00 € KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 4.650.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 950.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 7.600.000,00 € Summe 49.500.000,00 € Der prognostizierte Nettofinanzbedarf der Baumaßnahme beläuft sich durch Abzug der KfW- Förderung in Höhe von 1.439.503,27 € auf ca. 48.060.000,00 €. Finanzbedarf € Brutto Mehrbedarf Kostenrahmen, Beschluss 24.06.2021 40.800.000,00 € Kostenprognose, Kostenfeststellung in ca. 49.500.000,00 € / 2032 KfW-Förderung, ausgezahlt 17.09.2026 -1.439.503,27 € / Finanzbedarf nach Kostenfeststellung in ca. 48.060.000,00 € +17,8 % 2032 Steigerung: Prozent bezogen auf Zeile 1 - 4 - Zum Abschluss der Baumaßnahme im Jahr 2032 werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von ca. € 7,26 Mio. benötigt. Die notwendigen Mittel sind bereits in die Haushaltsplanung 2027 und in die mittelfristige Fi- nanzplanung eingeflossen. Aufgrund von Verzögerungen innerhalb der Baumaßnahme wur- den Mittelbedarfe anderer Maßnahmen im Rahmen einer Deckungsreserve verwandt. Diese Mittel fließen nun wie folgt zurück: Haushaltsplanung Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 Plan 2030 Plan 2031 Plan 2032 geplanter Mittelabfluss 1.000.000 € 3.250.000 € 6.000.000 € 4.000.000 € 4.000.000 € 2.400.000 € davon Rückführung Grund- 1.000.000 € 800.000 € schule Mühlenfeld davon Rückführung Grund- 2.200.000 € schule an den Grachten Rückführung Mittel für GBG 4.750.000 € 250.000 € bereitgestellt 4. Perspektive und Zeitplan Der erste Teil der Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums (Bauteil B) ist fertiggestellt und wurde nach den Sommerferien 2025 in die schulische Nutzung übergeben. Die weitere Planung des Hauptgebäudes (Bauteils A) hat sich gegenüber der ursprünglichen Terminplanung um rund 18 Monate verzögert. Die Fortführung der Planung für Bauteil A verzögert sich, da zwei der beauftragten Fachpla- nungsbüros ihre Leistungen nicht fortführen konnten. Beim Gewerk Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) führten erhebliche Mängel in der bisherigen Planung zunächst zu notwendigen Nachbesserungen in Bauteil B. Das Elektroplanungsbüro stellte seine Tätigkeit aufgrund ei- ner internen Umstrukturierung ein. Die Planungsleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik mussten deshalb europaweit neu ausgeschrieben werden. Die Vergabe ist bis Ende 2026 vorgesehen. Die Planung für Bauteil A kann voraussichtlich erst ab Februar 2027 fortgesetzt werden. Voraussichtlicher Zeitplan: Meilenstein Termin Vergabe Fachplanung HLS und ELT Ende 2026 - 5 - Meilenstein Termin Wiederaufnahme der Planung Bauteil A Februar 2027 Baubeginn Bauteil A Frühjahr 2028 Fertigstellung und Nutzungsbeginn Bauteil A Anfang 2031 Rückbau der Interimscontainer ab Anfang 2031 Fertigstellung Außenanlagen (Containerfläche und Park- Von Mitte 2031 bis Mitte platz) 2032 Kostenfeststellung 2032 Erst nach Abschluss der Planungsphase für Bauteil A, Ende 2027, kann ein verbindlicher Ter- minplan für die Fertigstellung der Baumaßnahme erstellt werden. Die Kosten für den Rückbau der Interimscontainer und die Herstellung der Außenanlagen in diesem Bereich sind in der Kostenprognose von ca. 49.500.000,00 € bereits enthalten. Trotz der außergewöhnlichen Baupreisentwicklung seit 2021 (rund +44 %) steigen die prog- nostizierten Bruttogesamtkosten gegenüber dem beschlossenen Kostenrahmen von 40,8 Mio.€ um lediglich rund 21 % auf ca. 49.5 Mio.€. Die Mittel für 2031/2032 werden in den kom- menden Haushaltsjahren veranschlagt. Der Schulbetrieb kann während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden. Einschrän- kungen über das baustellenübliche Maß hinaus sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten. Zudem ist der Bauteil B inzwischen in voller Nutzung/Auslastung, sämtliche Mängel sind be- hoben. In dem Bauteil B befinden sich neben den allgemeinen Unterrichtsräumen auch die modernen und neu ausgestatteten Fachunterrichtsräume „Physik“ sowie der Freizeitbereich für den Ganztagsbetrieb. Diese Bereiche werden inzwischen vollumfänglich für den Schulbe- trieb genutzt.

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