Startseite › Stadt Seelze › Dokument
Erweiterung und Umgestaltung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule hier: aktuelle Kostenverfolgung und Zeitplan
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Seelze |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
- 1 -
Beschlussvorlage Nummer: XIX/0075
seel z e
Stadt mit Schwung
Der Bürgermeister Seelze, 23.10.2026
OE: Abt. Weiterführende Schulen
Az:
Beratungsfolge
Termin Status
Ausschuss für Bildung und So- 10.11.2026 öffentlich
ziales vorberatend
Verwaltungsausschuss 26.11.2026 nichtöffentlich
vorberatend
Rat der Stadt Seelze 26.11.2026 öffentlich
beschließend
Beratungsgegenstand
Erweiterung und Umgestaltung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule
hier: aktuelle Kostenverfolgung und Zeitplan
Beschlussvorschlag
Der in der Sitzung des Rates vom 30.06.2022 beschlossene Kostenrahmen für das Projekt
Erweiterung/Sanierung Bertolt-Brecht-Gesamtschule“ i.H.v. 52,8 Mio. Euro (brutto) wird um
17,2 Mio. Euro (brutto) erhöht. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich damit
auf 70 Mio. Euro (brutto).
Begründung
1. Entwicklung/Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Seelze
Die Neuausrichtung der Seelzer Schullandschaft, besonders die Entwicklung der weiterfüh-
renden Schulen, war das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses. Im Jahr 2015
wurde der politische Beschluss gefasst, am Schulzentrum in Seelze jahrgangsweise eine In-
tegrierte Gesamtschule (IGS) aufzubauen. Damit war das Auslaufen der bisherigen beiden
Schulformen, Hauptschule und Realschule, ebenfalls beschlossen worden. Start der IGS in
Seelze, beginnend mit dem 5. Jahrgang, war das Schuljahr 2016/2017.
Ab 2016 erfolgte die pädagogische und räumliche Planung sowie die schrittweise Anpassung
der Bestandsgebäude an die neuen Anforderungen. Nach dem Rückbau der alten Geschwis-
ter-Scholl-Schule, im Frühjahr 2023, starteten der Neubau sowie die Sanierung des Forums
der Bertolt-Brecht-Schule im Bestandsgebäude. Der Erweiterungsbau wurde im August 2025
- 2 -
in Betrieb genommen, während die Sanierung des Bestandsgebäudes u.a. aufgrund aufwendi-
ger Schadstoffsanierungen noch andauert. Mit der Inbetriebnahme des digitalen Selbstlern-
zentrums, der Neugestaltung der Außenflächen und der ersten Abiturabnahme entwickelt sich
der Standort weiter. In den Folgejahren stehen die Fertigstellung der Bestandssanierung, die
Erneuerung der Fachunterrichtsräume sowie der Abschluss des Neubaus der Sporthalle im
Mittelpunkt.
2. Historie der Kostenentwicklung
Die Baupreise für Nichtwohngebäude in Deutschland sind zwischen Mai 2021 und Mai 2026
deutlich gestiegen. Die Folgen für die Baumaßnahme ließen sich nur teilweise abfedern.
Besonders ausgeprägt war die Baupreisentwicklung zwischen 2021 und 2023. Wesentliche
Einflussfaktoren waren globale Krisen wie die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg, die
zu erheblichen Materialpreissteigerungen und Lieferengpässen sowie zu höheren Energie-,
Transport-, Lohn- und Personalkosten führten. Seit 2024 hat sich die Dynamik der Preisstei-
gerungen abgeschwächt; das erreichte Baupreisniveau bleibt jedoch hoch und steigt weiter
an.
Von Mai 2021 bis Mai 2026 sind die Baupreise für Nichtwohngebäude um rund 44 % gestiegen
– gegenüber rund 22 % bei den allgemeinen Verbraucherpreisen. Die Baupreisentwicklung
war damit etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Inflation.
Index – Mai 2021 = 100 Mai 2021 Mai 2026 Steigerung
Nichtwohngebäude 100,0 ca. 144,0 ca. +44 %
Verbraucherpreisindex 100,0 121,8 +21,8 %
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Preisindizes für Bauwerke – Neubau von Nicht-
wohngebäuden sowie Verbraucherpreisindex Deutschland
Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme wurde am 30.06.2022 durch Ratsbeschluss
(XVIII/0191) auf 52.800.000,00 € festgelegt. Darin waren bereits Mehrkosten aus den begin-
nenden Preissteigerungen eingeplant in den Kostengruppen 300 und 600 rd. 1,83 Mio. € (ca.
8 %), in den Kostengruppen 400 und 500 (TGA) rd. 4,0 Mio. € sowie für die Planungsvertiefung
von der Vor- zur Entwurfsplanung rd. 0,4 Mio. €. Nicht enthalten waren die Kosten für die
Verlegung der Hausanschluss- und Serverräume aus dem Keller in das Erdgeschoss zum
Schutz vor Hochwasser.
Die aktuelle Prognose für die Kostenfeststellung nach Abschluss der Baumaßnahme Ende
2029 ergibt einen Gesamtbedarf von ca. 70.000.000,00 €. Die außergewöhnliche Baupreis-
entwicklung zwischen 2021 und 2026 konnte nur teilweise ausgeglichen werden. Der prog-
nostizierte Gesamtbedarf liegt ca. 33 Prozent über dem Kostenrahmen aus 2022, somit etwa
11 Prozentpunkte unter der Baupreisentwicklung:
- 3 -
Baukostenentwicklung € Brutto Steigerung
Kostenrahmen, Beschluss XVIII/0191 vom
52.800.000,00 €
30.06.2022
Kostenprognose, Kostenfeststellung nach
ca. 70.000.000,00 € +32,6 %
Abschluss Ende 2029
Steigerung: Prozent bezogen auf Zeile 1
Begründung der Mehrkosten
Neben der allgemeinen Baupreisentwicklung sind die Mehrkosten im Wesentlichen auf zusätz-
liche Leistungen zurückzuführen, die sich erst im Zuge der vertieften Planung und der Arbeiten
im Bestand ergeben haben. Sie verteilen sich auf die einzelnen Bauteile wie folgt:
Bauteil A – Medientechnik: Für das Lernzentrum war aufgrund der fortschreitenden Entwick-
lung eine erweiterte Medientechnik erforderlich, damit es als Selbstlernzentrum genutzt wer-
den kann und den Anforderungen einer digitalen Schule entspricht. Zudem musste die Hei-
zungsplanung angepasst werden. Darüber hinaus ergaben sich veränderte Planungen der
Klassenräume.
Bauteil B – Brandschutz: Im Bauteil B ergaben sich umfangreiche zusätzliche Anforderungen
aus dem Brandschutz. Die Elektroinstallation musste teilweise saniert und die technische Ge-
bäudeausrüstung brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Sanierung des Forums wurde
über den ursprünglich geplanten Umfang hinaus erweitert.
Bauteil C – Schadstoffe: Bei den Arbeiten im Bestand wurden in Bauteil C Schadstoffe fest-
gestellt, insbesondere asbesthaltige Materialien sowie alte künstliche Mineralfasern (alte Mi-
neralwolle). Nach der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 gilt für asbest-
haltige Bauteile ein Überdeckungs-, Überbauungs- und Beschichtungsverbot. Die belasteten
Bauteile dürfen demnach nicht verkleidet, überbaut oder im Zuge der Sanierung überdeckt
werden, sondern müssen vollständig ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Auch die
alte Mineralwolle muss nach TRGS 521 unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgebaut und
entsorgt werden. Bauteil C musste daher im Rahmen der Schadstoffsanierung komplett ent-
kernt werden. Statt der ursprünglich geplanten Teilsanierung ist infolgedessen eine Kernsa-
nierung erforderlich, die zu erheblichen Mehrkosten in der Baukonstruktion (KG 300) und bei
den technischen Anlagen (KG 400) führt.
Bauteile D und E – naturwissenschaftliche Fachräume: Auch in den Bauteilen D und E
sind nach den vorliegenden Schadstoffuntersuchungen asbesthaltige Materialien und alte Mi-
neralwolle vorhanden. Es gelten dieselben Anforderungen wie in Bauteil C: Wegen des Über-
deckungsverbots für asbesthaltige Bauteile und der Schutzanforderungen beim Umgang mit
alter Mineralwolle (TRGS 521) müssen auch die Bauteile D und E im Rahmen der noch aus-
zuführenden Schadstoffsanierung entkernt werden. Zusätzlich ergeben sich erhöhte Anforde-
rungen an die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume aus den aktuellen sicherheitstechni-
schen und fachlichen Vorgaben sowie an die technische Ausstattung der Fachräume.
Bauteilübergreifend – TGA und Außenanlagen: Im Zuge der Arbeiten hat sich ein erhebli-
cher Sanierungsbedarf an der Grundstücksentwässerung gezeigt. Neben Arbeiten an den Ent-
wässerungskanälen ist eine Sanierung der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage
- 4 -
erforderlich, die gemeinsam mit der Neugestaltung der Außenanlagen umgesetzt wird. Auch
wurde in der vertieften Planung das Wegekonzept der Außenanlage aufgrund der notwendigen
Wegebeziehung an der östlichen Grundstücksgrenze zur Kristall-Therme überarbeitet. Die In-
tegration der Neugestaltung des Schulgartens/Minigolfanlage erfolgte ebenfalls.
Fazit: Die Mehrkosten resultieren überwiegend aus zusätzlichen, technisch und rechtlich zwin-
gend erforderlichen Arbeiten. Einsparpotenziale wurden geprüft, sind jedoch kaum vorhanden,
ohne die Funktionsfähigkeit der Schule oder das pädagogische Konzept einzuschränken. Eine
Kompensation innerhalb des bestehenden Kostenrahmens ist daher nicht möglich.
Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung des Kostenrahmens um rd. 33% bzw. rd. 17.200.000,00
€.
3. Finanzbedarf und Mittelabflussplanung
Die aktuelle Kostenprognose der Kostenfeststellung der Gesamtbaumaßnahme (Bauab-
schnitte 1 bis 3 einschließlich Außenanlagen) nach Abschluss Ende 2029 stellt sich wie folgt
dar:
Kosten- Brutto
Beschreibung
gruppe
KG 200 Herrichten und Erschließen 20.000,00 €
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 29.480.000,00 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 19.000.000,00 €
KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 5.850.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 2.850.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 12.800.000,00 €
Summe 70.000.000,00 €
Der prognostizierte Finanzbedarf der Baumaßnahme beläuft sich auf ca. 70.000.000,00 €.
- 5 -
Finanzbedarf € Brutto Mehrbedarf
Kostenrahmen, Beschluss XVIII/0191 vom
52.800.000,00 €
30.06.2022
Kostenprognose, Kostenfeststellung nach
ca. 70.000.000,00 € /
Abschluss Ende 2029
Finanzbedarf nach Kostenfeststellung
ca. 70.000.000,00 € +32,6 %
Ende 2029
Steigerung: Prozent bezogen auf Zeile 1
Zum Abschluss der Baumaßnahme Ende 2029 werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von
ca. 17.200.000,00 € benötigt.
Die erforderlichen Restmittel sind in die Haushaltsplanung 2027 und die mittelfristige Finanz-
planung aufgenommen worden. Im Haushaltsjahr 2026 wurden für die Bertolt-Brecht-Gesamt-
schule zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von 5.000.000 € aus dem Projekt Georg-Büchner-
Gymnasium zur Verfügung gestellt. Diese werden in den Jahren 2028 und 2029 an das Projekt
Georg-Büchner-Gymnasium zurückgeführt. Der Mittelabfluss ab 2027 stellt sich wie folgt dar:
Haushaltspla- Plan 2029 Plan 2030
Plan 2027 Plan 2028
nung
geplanter Mittel-
abfluss Bertolt-
15.000.000,00 € 7.250.000,00 € 9.750.000,00 € 3.000.000,00 €
Brecht-Gesamt-
schule (BBG)
davon Rückfüh-
rung Mittel für
das Georg- 250.000,00 € 4.750.000,00 €
Büchner-Gym-
nasium (GBG)
- 6 -
4. Perspektive und Zeitplan
Die Kosten der Baumaßnahme steigen gegenüber dem Kostenrahmen aus 2022 um rd. 17,2
Mio. € bzw. ca. 33 % auf ca. 70,0 Mio. €. Die Kostensteigerung bleibt damit rund 11 Prozent-
punkte unter der allgemeinen Baupreisentwicklung seit 2021.
Die Baumaßnahme soll Ende 2029 abgeschlossen werden. Der zusätzliche Finanzbedarf ist
in der Haushaltsplanung 2027 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Voraussichtlicher Zeitplan:
Meilenstein Termin
Fertigstellung Bauteil C Juli 2027
Fertigstellung Bauteil H (kleine Sporthalle) Juli 2027
Fertigstellung Umrüstung TUG zu Fachräumen August 2027
Beginn Sanierung Bauteil D + E September 2027
Fertigstellung Sanierung Bauteil D + E Herbst 2028
Rückbau TUG´s Herbst/Winter 2028
Fertigstellung Außenanlagen Frühjahr/Sommer 2029
Kostenfeststellung 2029
Der Neubau (Bauteil A) wurde nach den Sommerferien für die schulische Nutzung freigege-
ben. Neben allgemeinen Unterrichtsräumen, unter anderem für die Oberstufe, befinden sich
in diesem Gebäude auch die Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik.
Im obersten Geschoss wurde zum 1. März 2026 das digitale Selbstlernzentrum für die Ober-
stufe eröffnet.
- 7 -
Seit August 2026 ist die Cafeteria verpachtet und steht der Schulgemeinschaft damit uneinge-
schränkt zur Verfügung. Ebenfalls seit Sommer 2026 ist der Schulkiosk im Pausenbereich für
die Sekundarstufe I in Betrieb.
Verwaltungsleitung Abteilungsleitung
Text aus PDF extrahiert