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Erweiterung und Umgestaltung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule hier: aktuelle Kostenverfolgung und Zeitplan

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Seelze
Datum2026-11-10
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- 1 - Beschlussvorlage Nummer: XIX/0075 seel z e Stadt mit Schwung Der Bürgermeister Seelze, 23.10.2026 OE: Abt. Weiterführende Schulen Az: Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Bildung und So- 10.11.2026 öffentlich ziales vorberatend Verwaltungsausschuss 26.11.2026 nichtöffentlich vorberatend Rat der Stadt Seelze 26.11.2026 öffentlich beschließend Beratungsgegenstand Erweiterung und Umgestaltung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule hier: aktuelle Kostenverfolgung und Zeitplan Beschlussvorschlag Der in der Sitzung des Rates vom 30.06.2022 beschlossene Kostenrahmen für das Projekt Erweiterung/Sanierung Bertolt-Brecht-Gesamtschule“ i.H.v. 52,8 Mio. Euro (brutto) wird um 17,2 Mio. Euro (brutto) erhöht. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich damit auf 70 Mio. Euro (brutto). Begründung 1. Entwicklung/Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Seelze Die Neuausrichtung der Seelzer Schullandschaft, besonders die Entwicklung der weiterfüh- renden Schulen, war das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses. Im Jahr 2015 wurde der politische Beschluss gefasst, am Schulzentrum in Seelze jahrgangsweise eine In- tegrierte Gesamtschule (IGS) aufzubauen. Damit war das Auslaufen der bisherigen beiden Schulformen, Hauptschule und Realschule, ebenfalls beschlossen worden. Start der IGS in Seelze, beginnend mit dem 5. Jahrgang, war das Schuljahr 2016/2017. Ab 2016 erfolgte die pädagogische und räumliche Planung sowie die schrittweise Anpassung der Bestandsgebäude an die neuen Anforderungen. Nach dem Rückbau der alten Geschwis- ter-Scholl-Schule, im Frühjahr 2023, starteten der Neubau sowie die Sanierung des Forums der Bertolt-Brecht-Schule im Bestandsgebäude. Der Erweiterungsbau wurde im August 2025 - 2 - in Betrieb genommen, während die Sanierung des Bestandsgebäudes u.a. aufgrund aufwendi- ger Schadstoffsanierungen noch andauert. Mit der Inbetriebnahme des digitalen Selbstlern- zentrums, der Neugestaltung der Außenflächen und der ersten Abiturabnahme entwickelt sich der Standort weiter. In den Folgejahren stehen die Fertigstellung der Bestandssanierung, die Erneuerung der Fachunterrichtsräume sowie der Abschluss des Neubaus der Sporthalle im Mittelpunkt. 2. Historie der Kostenentwicklung Die Baupreise für Nichtwohngebäude in Deutschland sind zwischen Mai 2021 und Mai 2026 deutlich gestiegen. Die Folgen für die Baumaßnahme ließen sich nur teilweise abfedern. Besonders ausgeprägt war die Baupreisentwicklung zwischen 2021 und 2023. Wesentliche Einflussfaktoren waren globale Krisen wie die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg, die zu erheblichen Materialpreissteigerungen und Lieferengpässen sowie zu höheren Energie-, Transport-, Lohn- und Personalkosten führten. Seit 2024 hat sich die Dynamik der Preisstei- gerungen abgeschwächt; das erreichte Baupreisniveau bleibt jedoch hoch und steigt weiter an. Von Mai 2021 bis Mai 2026 sind die Baupreise für Nichtwohngebäude um rund 44 % gestiegen – gegenüber rund 22 % bei den allgemeinen Verbraucherpreisen. Die Baupreisentwicklung war damit etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Inflation. Index – Mai 2021 = 100 Mai 2021 Mai 2026 Steigerung Nichtwohngebäude 100,0 ca. 144,0 ca. +44 % Verbraucherpreisindex 100,0 121,8 +21,8 % Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Preisindizes für Bauwerke – Neubau von Nicht- wohngebäuden sowie Verbraucherpreisindex Deutschland Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme wurde am 30.06.2022 durch Ratsbeschluss (XVIII/0191) auf 52.800.000,00 € festgelegt. Darin waren bereits Mehrkosten aus den begin- nenden Preissteigerungen eingeplant in den Kostengruppen 300 und 600 rd. 1,83 Mio. € (ca. 8 %), in den Kostengruppen 400 und 500 (TGA) rd. 4,0 Mio. € sowie für die Planungsvertiefung von der Vor- zur Entwurfsplanung rd. 0,4 Mio. €. Nicht enthalten waren die Kosten für die Verlegung der Hausanschluss- und Serverräume aus dem Keller in das Erdgeschoss zum Schutz vor Hochwasser. Die aktuelle Prognose für die Kostenfeststellung nach Abschluss der Baumaßnahme Ende 2029 ergibt einen Gesamtbedarf von ca. 70.000.000,00 €. Die außergewöhnliche Baupreis- entwicklung zwischen 2021 und 2026 konnte nur teilweise ausgeglichen werden. Der prog- nostizierte Gesamtbedarf liegt ca. 33 Prozent über dem Kostenrahmen aus 2022, somit etwa 11 Prozentpunkte unter der Baupreisentwicklung: - 3 - Baukostenentwicklung € Brutto Steigerung Kostenrahmen, Beschluss XVIII/0191 vom 52.800.000,00 € 30.06.2022 Kostenprognose, Kostenfeststellung nach ca. 70.000.000,00 € +32,6 % Abschluss Ende 2029 Steigerung: Prozent bezogen auf Zeile 1 Begründung der Mehrkosten Neben der allgemeinen Baupreisentwicklung sind die Mehrkosten im Wesentlichen auf zusätz- liche Leistungen zurückzuführen, die sich erst im Zuge der vertieften Planung und der Arbeiten im Bestand ergeben haben. Sie verteilen sich auf die einzelnen Bauteile wie folgt: Bauteil A – Medientechnik: Für das Lernzentrum war aufgrund der fortschreitenden Entwick- lung eine erweiterte Medientechnik erforderlich, damit es als Selbstlernzentrum genutzt wer- den kann und den Anforderungen einer digitalen Schule entspricht. Zudem musste die Hei- zungsplanung angepasst werden. Darüber hinaus ergaben sich veränderte Planungen der Klassenräume. Bauteil B – Brandschutz: Im Bauteil B ergaben sich umfangreiche zusätzliche Anforderungen aus dem Brandschutz. Die Elektroinstallation musste teilweise saniert und die technische Ge- bäudeausrüstung brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Sanierung des Forums wurde über den ursprünglich geplanten Umfang hinaus erweitert. Bauteil C – Schadstoffe: Bei den Arbeiten im Bestand wurden in Bauteil C Schadstoffe fest- gestellt, insbesondere asbesthaltige Materialien sowie alte künstliche Mineralfasern (alte Mi- neralwolle). Nach der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 gilt für asbest- haltige Bauteile ein Überdeckungs-, Überbauungs- und Beschichtungsverbot. Die belasteten Bauteile dürfen demnach nicht verkleidet, überbaut oder im Zuge der Sanierung überdeckt werden, sondern müssen vollständig ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Auch die alte Mineralwolle muss nach TRGS 521 unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgebaut und entsorgt werden. Bauteil C musste daher im Rahmen der Schadstoffsanierung komplett ent- kernt werden. Statt der ursprünglich geplanten Teilsanierung ist infolgedessen eine Kernsa- nierung erforderlich, die zu erheblichen Mehrkosten in der Baukonstruktion (KG 300) und bei den technischen Anlagen (KG 400) führt. Bauteile D und E – naturwissenschaftliche Fachräume: Auch in den Bauteilen D und E sind nach den vorliegenden Schadstoffuntersuchungen asbesthaltige Materialien und alte Mi- neralwolle vorhanden. Es gelten dieselben Anforderungen wie in Bauteil C: Wegen des Über- deckungsverbots für asbesthaltige Bauteile und der Schutzanforderungen beim Umgang mit alter Mineralwolle (TRGS 521) müssen auch die Bauteile D und E im Rahmen der noch aus- zuführenden Schadstoffsanierung entkernt werden. Zusätzlich ergeben sich erhöhte Anforde- rungen an die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume aus den aktuellen sicherheitstechni- schen und fachlichen Vorgaben sowie an die technische Ausstattung der Fachräume. Bauteilübergreifend – TGA und Außenanlagen: Im Zuge der Arbeiten hat sich ein erhebli- cher Sanierungsbedarf an der Grundstücksentwässerung gezeigt. Neben Arbeiten an den Ent- wässerungskanälen ist eine Sanierung der gesamten Grundstücksentwässerungsanlage - 4 - erforderlich, die gemeinsam mit der Neugestaltung der Außenanlagen umgesetzt wird. Auch wurde in der vertieften Planung das Wegekonzept der Außenanlage aufgrund der notwendigen Wegebeziehung an der östlichen Grundstücksgrenze zur Kristall-Therme überarbeitet. Die In- tegration der Neugestaltung des Schulgartens/Minigolfanlage erfolgte ebenfalls. Fazit: Die Mehrkosten resultieren überwiegend aus zusätzlichen, technisch und rechtlich zwin- gend erforderlichen Arbeiten. Einsparpotenziale wurden geprüft, sind jedoch kaum vorhanden, ohne die Funktionsfähigkeit der Schule oder das pädagogische Konzept einzuschränken. Eine Kompensation innerhalb des bestehenden Kostenrahmens ist daher nicht möglich. Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung des Kostenrahmens um rd. 33% bzw. rd. 17.200.000,00 €. 3. Finanzbedarf und Mittelabflussplanung Die aktuelle Kostenprognose der Kostenfeststellung der Gesamtbaumaßnahme (Bauab- schnitte 1 bis 3 einschließlich Außenanlagen) nach Abschluss Ende 2029 stellt sich wie folgt dar: Kosten- Brutto Beschreibung gruppe KG 200 Herrichten und Erschließen 20.000,00 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 29.480.000,00 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 19.000.000,00 € KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 5.850.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 2.850.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 12.800.000,00 € Summe 70.000.000,00 € Der prognostizierte Finanzbedarf der Baumaßnahme beläuft sich auf ca. 70.000.000,00 €. - 5 - Finanzbedarf € Brutto Mehrbedarf Kostenrahmen, Beschluss XVIII/0191 vom 52.800.000,00 € 30.06.2022 Kostenprognose, Kostenfeststellung nach ca. 70.000.000,00 € / Abschluss Ende 2029 Finanzbedarf nach Kostenfeststellung ca. 70.000.000,00 € +32,6 % Ende 2029 Steigerung: Prozent bezogen auf Zeile 1 Zum Abschluss der Baumaßnahme Ende 2029 werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von ca. 17.200.000,00 € benötigt. Die erforderlichen Restmittel sind in die Haushaltsplanung 2027 und die mittelfristige Finanz- planung aufgenommen worden. Im Haushaltsjahr 2026 wurden für die Bertolt-Brecht-Gesamt- schule zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von 5.000.000 € aus dem Projekt Georg-Büchner- Gymnasium zur Verfügung gestellt. Diese werden in den Jahren 2028 und 2029 an das Projekt Georg-Büchner-Gymnasium zurückgeführt. Der Mittelabfluss ab 2027 stellt sich wie folgt dar: Haushaltspla- Plan 2029 Plan 2030 Plan 2027 Plan 2028 nung geplanter Mittel- abfluss Bertolt- 15.000.000,00 € 7.250.000,00 € 9.750.000,00 € 3.000.000,00 € Brecht-Gesamt- schule (BBG) davon Rückfüh- rung Mittel für das Georg- 250.000,00 € 4.750.000,00 € Büchner-Gym- nasium (GBG) - 6 - 4. Perspektive und Zeitplan Die Kosten der Baumaßnahme steigen gegenüber dem Kostenrahmen aus 2022 um rd. 17,2 Mio. € bzw. ca. 33 % auf ca. 70,0 Mio. €. Die Kostensteigerung bleibt damit rund 11 Prozent- punkte unter der allgemeinen Baupreisentwicklung seit 2021. Die Baumaßnahme soll Ende 2029 abgeschlossen werden. Der zusätzliche Finanzbedarf ist in der Haushaltsplanung 2027 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Voraussichtlicher Zeitplan: Meilenstein Termin Fertigstellung Bauteil C Juli 2027 Fertigstellung Bauteil H (kleine Sporthalle) Juli 2027 Fertigstellung Umrüstung TUG zu Fachräumen August 2027 Beginn Sanierung Bauteil D + E September 2027 Fertigstellung Sanierung Bauteil D + E Herbst 2028 Rückbau TUG´s Herbst/Winter 2028 Fertigstellung Außenanlagen Frühjahr/Sommer 2029 Kostenfeststellung 2029 Der Neubau (Bauteil A) wurde nach den Sommerferien für die schulische Nutzung freigege- ben. Neben allgemeinen Unterrichtsräumen, unter anderem für die Oberstufe, befinden sich in diesem Gebäude auch die Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik. Im obersten Geschoss wurde zum 1. März 2026 das digitale Selbstlernzentrum für die Ober- stufe eröffnet. - 7 - Seit August 2026 ist die Cafeteria verpachtet und steht der Schulgemeinschaft damit uneinge- schränkt zur Verfügung. Ebenfalls seit Sommer 2026 ist der Schulkiosk im Pausenbereich für die Sekundarstufe I in Betrieb. Verwaltungsleitung Abteilungsleitung

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