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Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Seelze
Datum2026-11-09
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- 1 - Informationsvorlage Nummer: XIX/0012 seel z e Stadt mit Schwung Der Bürgermeister Seelze, 22.07.2026 OE: Büro des Bürgermeisters Az: 0.1/Y.Lah Beratungsfolge Termin Status Ortsrat Lathwehren 09.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Velber 09.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Almhorst 16.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Letter 16.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Seelze 16.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Dedensen 17.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Lohnde 17.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Gümmer 18.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Harenberg 18.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Kirchwehren 18.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Ortsrat Döteberg 19.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Beratungsgegenstand Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder Sachverhalt Nach § 91 IV NKomVG werden die Mitglieder des Ortsrates zu Beginn der ersten Sitzung von dem oder der bisherigen Vorsitzenden (Ortsbürgermeister/in) auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hingewiesen und förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Erforderliche weitere Verpflich- tungen nimmt die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende wahr. - 2 - Nach § 92 I S1 NKomVG führt die Leitung der Sitzung das am längsten dem Ortsrat angehö- renden Anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds; bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend. Der Verpflichtung soll die Pflichtenbelehrung vorausgehen. Pflichtenbelehrung und Verpflich- tung sind aktenkundig zu machen.

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