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Wahl des/der Vorsitzenden (Ortsbürgermeister/in) hier: Ortsrat Velber
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Seelze |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Beschlussvorlage Nummer: XIX/0033
seel z e
Stadt mit Schwung
Der Bürgermeister Seelze, 12.08.2026
OE: Büro des Bürgermeisters
Az: 0.1/Y.Lah
Beratungsfolge
Termin Status
Beratungsgegenstand
Wahl des/der Vorsitzenden (Ortsbürgermeister/in)
hier: Ortsrat Velber
Beschlussvorschlag
Das Ortsratsmitglied ____________________________ ist für die Dauer der Wahlperiode
zum/zur Vorsitzenden (Ortsbürgermeister/in) gewählt.
Begründung
Der Ortsrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzenden oder Vorsitzende. Diese führt die
Bezeichnung Ortsbürgermeister/in.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied.
Nach §92 I S1 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des am
längsten dem angehörenden Anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für
die Dauer der Wahlperiode die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen
Stellvertretung; bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend.
Gewählt wird schriftlich, steht nur eine Person zur Wahl, wird, wenn niemand widerspricht,
durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist, wer die Stimmen der Mitgliedermehrheit auf sich vereinigt (bei 7 Ortsratsmitglie-
dern= 4). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahl-
gang statt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Ergibt sich im
zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die Sitzungs-
leitung.
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