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Wahl des/der Vorsitzenden (Ortsbürgermeister/in) hier: Ortsrat Velber

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Seelze
Datum2026-11-09
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- 1 - Beschlussvorlage Nummer: XIX/0033 seel z e Stadt mit Schwung Der Bürgermeister Seelze, 12.08.2026 OE: Büro des Bürgermeisters Az: 0.1/Y.Lah Beratungsfolge Termin Status Beratungsgegenstand Wahl des/der Vorsitzenden (Ortsbürgermeister/in) hier: Ortsrat Velber Beschlussvorschlag Das Ortsratsmitglied ____________________________ ist für die Dauer der Wahlperiode zum/zur Vorsitzenden (Ortsbürgermeister/in) gewählt. Begründung Der Ortsrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzenden oder Vorsitzende. Diese führt die Bezeichnung Ortsbürgermeister/in. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Nach §92 I S1 NKomVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des am längsten dem angehörenden Anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretung; bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend. Gewählt wird schriftlich, steht nur eine Person zur Wahl, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mitgliedermehrheit auf sich vereinigt (bei 7 Ortsratsmitglie- dern= 4). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahl- gang statt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die Sitzungs- leitung.

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