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Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP-Plan); Festlegung möglicher Maßnahmen zur Verwendung des Regionalbudgets

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeWorms
Datum2026-11-04
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B e s c h l u s s v o r l a g e Bereich/Aktenzeichen/Sachbearbeiter Tagesordnungspunkt: 2 / 2.02 / 910 / 25 / 26 / Schmitt, Markus Drucksachennummer: 2/206/24-29 Beratungsfolge Zuständigkeit Status Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss 2024-2029 zur Vorberatung Ö 03.11.2026 Stadtrat 2024-2029 zur Entscheidung Ö 15.12.2026 Betreff: Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP-Plan); Festlegung möglicher Maßnahmen zur Verwendung des Regionalbudgets Beschlussantrag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die in der Anlage aufgeführten möglichen Maßnahmen weiterzuverfolgen und die Verwaltung mit deren weiterer Prüfung hinsichtlich konkreter Ausgestaltung, Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbar- keit zu beauftragen. 2. Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage aufgeführten möglichen Maßnahmen weiterzu- verfolgen und beauftragt die Verwaltung mit deren weiterer Prüfung hinsichtlich konkreter Ausgestaltung, Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit sowie – soweit die Voraussetzungen vorliegen – mit der Einleitung der erforderlichen Schritte zur Beantra- gung der Fördermittel. Worms, 22.10.2026 Stadtverwaltung Worms Vorsitzende/r Begründung: Mit Beschluss vom 24.06.2026 hat der Stadtrat das regionale Umsetzungskonzept der Stadt Worms zum „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ beschlossen. Das Um- setzungskonzept bildet den strategischen Rahmen für die Verwendung des der Stadt Worms zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Für die Stadt Worms steht ein Regionalbudget in Höhe von 81.074.644 € zur Verfügung. Das Sondervermögen ist auf eine Programmlaufzeit von zwölf Jahren angelegt. Eine Festlegung auf konkrete Einzelmaßnahmen oder eine Zuordnung von Budgets zu einzelnen Projekten war damit ausdrücklich nicht verbunden. Zur Vorbereitung der weiteren Umsetzung wurden innerhalb der Verwaltung mögliche Maßnah- men zusammengetragen, die den im regionalen Umsetzungskonzept festgelegten Investitions- bereichen zugeordnet werden können. Die als Anlage beigefügte Maßnahmenliste stellt den der- zeitigen Arbeitsstand dar und soll als Grundlage für die politische Beratung und Auswahl im Rah- men der Etatberatungen des Haupt- und Finanzausschusses dienen. Auch wenn eine Vielzahl weiterer Maßnahmen fachlich oder politisch wünschenswert sein kann, können und sollten die Mittel des Sondervermögens nicht als Finanzierungsmög- lichkeit für sämtliche bestehenden Investitionsbedarfe verstanden werden. Vielmehr gilt es, die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet für notwendige, wirtschaftliche und innerhalb des Förderzeitraums tatsächlich realisierbare Investitionen einzusetzen. Bei der weiteren Auswahl und Konkretisierung der Maßnahmen sind daher insbesondere die Förderfähigkeit, die Planungsreife, die zeitliche Umsetzbarkeit, die vorhandenen personellen Ressourcen sowie die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Ebenso sind alternative Fördermög- lichkeiten einzubeziehen, um das Regionalbudget möglichst effizient einzusetzen und eine größtmögliche Entlastung des städtischen Haushalts zu erreichen. Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen weisen derzeit unterschiedliche Planungs- und Kon- kretisierungsstände auf. Teilweise sind Umfang und konkrete Ausgestaltung noch festzulegen. Die Aufnahme einer Maßnahme in die Liste stellt daher noch keine abschließende Entscheidung über deren Umsetzung oder Finanzierung aus dem Regionalbudget dar. Auf Grundlage der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss soll eine politische Auswahl der weiterzuverfolgenden Maßnahmen erfolgen. Diese werden anschließend durch die Verwaltung weiter konkretisiert und hinsichtlich der förderrechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft. Die Maßnahmenliste ist dabei nicht abschließend. Im weiteren Verlauf können zusätzliche geeignete Maßnahmen entwickelt und in die Liste aufgenommen werden. Ebenso können bereits enthaltene Maßnahmen aufgrund neuer Erkenntnisse, veränderter Rahmenbedin- gungen oder fehlender Umsetzbarkeit durch andere Maßnahmen ersetzt werden. Ände- rungen der Maßnahmenliste erfolgen nach entsprechender politischer Beratung und Be- schlussfassung. Finanzielle Auswirkungen: Alle freien Dropdown- und Textfelder sind verpflichtend auszufüllen, mindestens „./.“ wenn an anderer Stelle Angaben gemacht werden. ☐ Ja Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. Weitere Informationen: ☒ Nein Wählen Sie ein Element aus. Weitere Informationen: Die Entscheidung über die weitere Verfolgung und Prüfung möglicher Maßnahmen führt noch nicht zu einer unmittelbaren Mittelbindung. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst im Zug der weiteren Konkretisierung sowie gegebenenfalls der Förderentscheidung und Umsetzung einzelner Maßnahmen. Anlagen: Demografie: Die Maßnahmen haben ☒ keine ☐ geringe ☐ hohe positive Auswirkung auf die demografische Entwicklung. Klimaschutz: Die Maßnahmen haben folgende Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Kli- mawandel und die Luftqualität/das Stadtklima: Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Luftqualität/Stadtklima ☐ positive ☐ positive ☐ positive ☒ keine ☒ keine ☒ keine ☐ negative ☐ negative ☐ negative Die Entscheidung über die weitere Verfolgung und Prüfung möglicher Maßnahmen hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anmerkung: Anpassung an den Klimawandel oder die Luftqualität bzw. das Stadtklima. Mögliche Auswirkungen sind im Rahmen der Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen projektbezogen zu bewerten. 3

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