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Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP-Plan); Festlegung möglicher Maßnahmen zur Verwendung des Regionalbudgets
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Worms |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B e s c h l u s s v o r l a g e
Bereich/Aktenzeichen/Sachbearbeiter Tagesordnungspunkt:
2 / 2.02 / 910 / 25 / 26 / Schmitt, Markus Drucksachennummer: 2/206/24-29
Beratungsfolge Zuständigkeit Status Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss 2024-2029 zur Vorberatung Ö 03.11.2026
Stadtrat 2024-2029 zur Entscheidung Ö 15.12.2026
Betreff: Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP-Plan);
Festlegung möglicher Maßnahmen zur Verwendung des Regionalbudgets
Beschlussantrag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die in der Anlage aufgeführten
möglichen Maßnahmen weiterzuverfolgen und die Verwaltung mit deren weiterer Prüfung
hinsichtlich konkreter Ausgestaltung, Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbar-
keit zu beauftragen.
2. Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage aufgeführten möglichen Maßnahmen weiterzu-
verfolgen und beauftragt die Verwaltung mit deren weiterer Prüfung hinsichtlich konkreter
Ausgestaltung, Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit sowie – soweit die
Voraussetzungen vorliegen – mit der Einleitung der erforderlichen Schritte zur Beantra-
gung der Fördermittel.
Worms, 22.10.2026
Stadtverwaltung Worms
Vorsitzende/r
Begründung:
Mit Beschluss vom 24.06.2026 hat der Stadtrat das regionale Umsetzungskonzept der Stadt
Worms zum „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ beschlossen. Das Um-
setzungskonzept bildet den strategischen Rahmen für die Verwendung des der Stadt Worms zur
Verfügung stehenden Regionalbudgets. Für die Stadt Worms steht ein Regionalbudget in Höhe
von 81.074.644 € zur Verfügung. Das Sondervermögen ist auf eine Programmlaufzeit von zwölf
Jahren angelegt. Eine Festlegung auf konkrete Einzelmaßnahmen oder eine Zuordnung von
Budgets zu einzelnen Projekten war damit ausdrücklich nicht verbunden.
Zur Vorbereitung der weiteren Umsetzung wurden innerhalb der Verwaltung mögliche Maßnah-
men zusammengetragen, die den im regionalen Umsetzungskonzept festgelegten Investitions-
bereichen zugeordnet werden können. Die als Anlage beigefügte Maßnahmenliste stellt den der-
zeitigen Arbeitsstand dar und soll als Grundlage für die politische Beratung und Auswahl im Rah-
men der Etatberatungen des Haupt- und Finanzausschusses dienen.
Auch wenn eine Vielzahl weiterer Maßnahmen fachlich oder politisch wünschenswert sein
kann, können und sollten die Mittel des Sondervermögens nicht als Finanzierungsmög-
lichkeit für sämtliche bestehenden Investitionsbedarfe verstanden werden. Vielmehr gilt
es, die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet für notwendige, wirtschaftliche und
innerhalb des Förderzeitraums tatsächlich realisierbare Investitionen einzusetzen.
Bei der weiteren Auswahl und Konkretisierung der Maßnahmen sind daher insbesondere die
Förderfähigkeit, die Planungsreife, die zeitliche Umsetzbarkeit, die vorhandenen personellen
Ressourcen sowie die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Ebenso sind alternative Fördermög-
lichkeiten einzubeziehen, um das Regionalbudget möglichst effizient einzusetzen und eine
größtmögliche Entlastung des städtischen Haushalts zu erreichen.
Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen weisen derzeit unterschiedliche Planungs- und Kon-
kretisierungsstände auf. Teilweise sind Umfang und konkrete Ausgestaltung noch festzulegen.
Die Aufnahme einer Maßnahme in die Liste stellt daher noch keine abschließende Entscheidung
über deren Umsetzung oder Finanzierung aus dem Regionalbudget dar.
Auf Grundlage der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss soll eine politische Auswahl der
weiterzuverfolgenden Maßnahmen erfolgen. Diese werden anschließend durch die Verwaltung
weiter konkretisiert und hinsichtlich der förderrechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
geprüft.
Die Maßnahmenliste ist dabei nicht abschließend. Im weiteren Verlauf können zusätzliche
geeignete Maßnahmen entwickelt und in die Liste aufgenommen werden. Ebenso können
bereits enthaltene Maßnahmen aufgrund neuer Erkenntnisse, veränderter Rahmenbedin-
gungen oder fehlender Umsetzbarkeit durch andere Maßnahmen ersetzt werden. Ände-
rungen der Maßnahmenliste erfolgen nach entsprechender politischer Beratung und Be-
schlussfassung.
Finanzielle Auswirkungen:
Alle freien Dropdown- und Textfelder sind verpflichtend auszufüllen, mindestens „./.“ wenn an anderer Stelle Angaben
gemacht werden.
☐ Ja
Wählen Sie ein Element aus.
Wählen Sie ein Element aus.
Weitere Informationen:
☒ Nein
Wählen Sie ein Element aus.
Weitere Informationen: Die Entscheidung über die weitere Verfolgung und Prüfung
möglicher Maßnahmen führt noch nicht zu einer unmittelbaren Mittelbindung. Finanzielle
Auswirkungen ergeben sich erst im Zug der weiteren Konkretisierung sowie
gegebenenfalls der Förderentscheidung und Umsetzung einzelner Maßnahmen.
Anlagen:
Demografie:
Die Maßnahmen haben
☒ keine
☐ geringe
☐ hohe
positive Auswirkung auf die demografische Entwicklung.
Klimaschutz:
Die Maßnahmen haben folgende Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Kli-
mawandel und die Luftqualität/das Stadtklima:
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Luftqualität/Stadtklima
☐ positive ☐ positive ☐ positive
☒ keine ☒ keine ☒ keine
☐ negative ☐ negative ☐ negative
Die Entscheidung über die weitere Verfolgung und Prüfung möglicher
Maßnahmen hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz, die
Anmerkung: Anpassung an den Klimawandel oder die Luftqualität bzw. das Stadtklima.
Mögliche Auswirkungen sind im Rahmen der Konkretisierung der einzelnen
Maßnahmen projektbezogen zu bewerten.
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