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Beratung des Haushaltsentwurfs 2027 für den Kernhaushalt der Stadt Worms
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Worms |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B e s c h l u s s v o r l a g e
Bereich/Aktenzeichen/Sachbearbeiter Tagesordnungspunkt:
2 / 2.02/910/16/27 / Adelfinger, Daniela Drucksachennummer: 2/196/24-29
Beratungsfolge Zuständigkeit Status Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss 2024-2029 zur Entscheidung Ö 03.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 2024-2029 zur Entscheidung Ö 04.11.2026
Betreff: Beratung des Haushaltsentwurfs 2027 für den Kernhaushalt der Stadt
Worms
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss berät den Haushaltsentwurf 2027 für den städtischen Kern-
haushalt anhand der beiliegenden Unterlagen und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung.
Worms, 09.09.2026
Stadtverwaltung Worms
Vorsitzende/r
Begründung:
Der Entwurf des Haushaltes 2027 der Stadt Worms weist weiterhin einen erheblichen Fehlbetrag
im Ergebnishaushalt aus. Auch der Finanzhaushalt verstößt gegen das Haushaltausgleichsge-
bot.
Das Beratungsexemplar schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 61,3 Mio. € ab. Dies
ist eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahresplan in Höhe von 21,1 Mio. €.
Insbesondere Fehlbeträge im Bereich der Pflichtaufgaben verhindern den gesetzlich geforderten
Haushaltsausgleich.
Auch wenn die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in den vergangenen Jahren anerkannt
hat, dass kein Haushaltsausgleich erzielt werden kann, erwartet sie von der Stadt Worms größt-
mögliche Kräfteanspannungen, um den Fehlbetrag so gering wie möglich zu halten.
Alle Einsparpotentiale sind zu nutzen, alle Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen.
Aufgrund des seit mehreren Jahren anhaltenden Sparzwangs sind die Möglichkeiten weiterer
Sparmaßnahmen begrenzt. Dennoch werden im Zuge der Aufstellung des Haushalts sämtliche
Haushaltsansätze auf ihre Notwendigkeit und den Umfang kritisch hinterfragt. Auch die Einnah-
men unterliegen einer ständigen Prüfung und werden kontinuierlich auf mögliche Anpassungen
überprüft.
Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2027 (Stand HFA):
Der Entwurf weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 61,3 Mio. € aus.
Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, das mit einem Fehlbetrag in Höhe von
40,2 Mio. € geplant wurde:
Erträge:
- um 8,0 Mio. € höhere Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (höhere Gemeinde-
anteile Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Mehrerträge Vergnügungssteuer und Ge-
werbesteuer)
- um 6,0 Mio. € geringere Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferer-
träge (in 2025 und 2026 gab es Einmalzahlungen in Höhe von 9,2 Mio. € aus dem So-
fortprogramm Handlungsstarke Kommunen)
- um 1,5 Mio. € höhere Zinserträge und sonstige Finanzerträge (Cash-Management)
Aufwendungen:
- um 10,0 Mio. € erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen (Tarifsteigerungen,
Stellenmehrungen)
- um 2,6 Mio. € höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Energiekosten,
Unterhaltungsaufwand)
- um 2,9 Mio. € höhere Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen (ins-
besondere Zuschuss Kindertagesstätten)
- um 2,9 Mio. € höhere sonstige laufende Aufwendungen (Feuerwehr Fortbildung, Reise-
kosten, Schutzkleidung, Bedarfsplan, Miete und Nebenkosten, Wartungskosten etc.)
- um 5,5 Mio. € höhere Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen (davon 3,5
Mio. € Liquiditätskredite, 2 Mio. € Investitionskredite; Grund: Veränderung Zinsniveau,
hohe Kreditaufnahmen)
Der Kommunale Finanzausgleich wurde auf dem Vorjahresniveau geplant. Der Haushaltsent-
wurf und insbesondere auch das hohe Defizit im Sozialetat zeigen, dass die Neuregelung des
Kommunalen Finanzausgleichs nicht auskömmlich ist und die Evaluierung dringend geboten ist.
Da das Haushaltsrundschreiben (mit den Leitlinien für die kommunale Haushaltswirtschaft 2027)
erst Mitte / Ende Oktober erwartet wird, können sich insbesondere bei den Ansatzzahlen zu den
Steuern und zum Finanzausgleich noch gravierende Veränderungen ergeben.
Der Zuschussbedarf im freiwilligen Leistungsbereich, der wesentlich durch Personal- und Ge-
bäudeunterhaltungskosten beeinflusst wird, beläuft sich in 2027 auf 26,9 Mio. € und liegt somit
um rd. 2,2 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres.
Wie sich die Kommunalaufsicht dazu positioniert, bleibt abzuwarten.
Detailauswertungen über die Entwicklung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen
sowie der freiwilligen Leistungen sind im Haushaltsentwurf erhalten. Zum besseren Verständnis
ergänzen Graphiken und Erläuterungen die numerischen Darstellungen.
Der Finanzbereich wird die Auswertungen in der Sitzung erläutern.
Der Haushaltsentwurf enthält die Teilhaushalte mit Produktübersicht sowie die wesentlichen Pro-
dukte mit Beschreibungen und Ertrags- und Aufwandsstruktur.
Der Finanzhaushalt sieht zurzeit Investitionsauszahlungen von rd. 61,4 Mio. €, eine hierfür
erforderliche Kreditaufnahme von rd. 43,5 Mio. € und eine Nettoneuverschuldung von rd.
30,0 Mio. € vor.
Die ADD hat zuletzt Kreditermächtigungen von 44,7 Mio. € (2024), 59,3 Mio. € (2025) und 47,7
Mio. € (2026) genehmigt.
Im Haushaltsentwurf ist eine Investitionsübersicht mit Projektbeschreibungen sowie den Ein- und
Auszahlungen enthalten. Die Investitionsprojekte der Jahre 2027 ff. werden im Zuge der Etatbe-
ratungen des HFA vorgestellt.
Folgende Schwerpunkte sind 2027 im Investivbereich erkennbar (Investitionsvolumen):
3.3 - Brand- und Katastrophenschutz: rd. 2,8 Mio. €
5.10 - Kindertagesbetreuung und Familienleistungen: rd. 2,7 Mio. €
6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht: rd. 4,0 Mio. €
6.6 - Verkehrsinfrastruktur und Mobilität: rd. 8,9 Mio. €
8.00 - Wormser Immobilienmanagement: rd. 38,5 Mio. €
Aufgrund der hoch defizitären Haushaltslage sind bei Mittelfreigaben im Investivbereich aller-
strengste Maßstäbe anzulegen. Auszahlungen müssen zweifelsfrei „unabweisbar“ und „alterna-
tivlos“ sein. Die Stadt Worms darf sozusagen keine andere Wahl haben, als die Ausgabe zu
leisten. Die Situation muss von einer Alternativlosigkeit gekennzeichnet sein. Gemäß § 10
GemHVO dürfen Investitionen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, ein Zeitenplan, Kosten-,
Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnungen sowie Angaben zur Kostenbeteiligung Dritter
vorliegen.
Neben den geplanten Auszahlungen stehen den Fachbereichen in 2027 Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 39,5 Mio. € zur Verfügung.
Sofern sich zwischen Erstellung des Entwurfs und den Etatberatungen im HFA noch gravierende
Änderungen ergeben, werden diese in Form einer Tischvorlage in den Beratungen mitgeteilt.
3
Hinweise:
Den Gremien wird die für den Haushaltsplan gesetzlich vorgeschriebene Darstellungsform zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Daneben können bei Bedarf und auf Anfrage kurz-
fristig digitale oder gedruckte Auswertungen sowohl organisatorisch auf Abteilungs- und als auch
sachlich auf Produktebene bis auf die unterste Kontenklasse zur Verfügung gestellt werden.
Das in den beiliegenden Unterlagen abgebildete Rechnungsergebnis 2025 ist noch nicht festge-
stellt.
Um den Sitzungsverlauf zu beschleunigen, bittet die Verwaltung, inhaltliche und / oder haus-
haltsrechtliche Fragen vorab mit dem Bereich 2 - Finanzen zu klären. Für Auskünfte stehen Ihnen
hier folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Adelfinger (Abteilungsleiterin 2.02 – Haushalt) und Herr Soller (Bereichsleiter 2- Finanzen)
– Tel. 06241/853-2200 / -2000; [email protected]; [email protected].
Die Beschlussfassung des Haushaltes 2027 soll entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
im Stadtrat am 15.12.2026 in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der endgültige Haushalt besteht aus
einer Vielzahl von gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteilen, Anlagen und Auswertungen.
Selbst geringfügige Veränderungen führen zu einem erheblichen Anpassungs- bzw. Verände-
rungsbedarf. Damit die Haushaltsunterlagen fristgemäß von der Verwaltung erstellt werden kön-
nen, ist eine abschließende Beratung des Haushalts in den öffentlichen Haupt- und Finanzaus-
schusssitzungen unerlässlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Alle freien Dropdown- und Textfelder sind verpflichtend auszufüllen, mindestens „./.“ wenn an anderer Stelle Angaben
gemacht werden.
☒ Ja
Wählen Sie ein Element aus.
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Weitere Informationen:
☐ Nein
Wählen Sie ein Element aus.
Weitere Informationen:
Anlagen:
00 Haushaltsentwurf HFA 2027
Teilergebnishaushalt auf Budgetebene mit Sachkonten und Untersachkonten_nicht öffentlich
Investitionsübersicht mit Untersachkonten_nicht öffentlich
4
Demografie:
Die Maßnahmen haben
☒ keine
☐ geringe
☐ hohe
positive Auswirkung auf die demografische Entwicklung.
Klimaschutz:
Die Maßnahmen haben folgende Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Kli-
mawandel und die Luftqualität/das Stadtklima:
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Luftqualität/Stadtklima
☐ positive ☐ positive ☐ positive
☒ keine ☒ keine ☒ keine
☐ negative ☐ negative ☐ negative
Anmerkung:
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