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Vergabe der Sportstätte "Kegelparadies Merseburg" ab dem 01.01.2027 - Variantenbeschluss zur Auswahl eines Nutzers

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Merseburg
Datum2026-11-09
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Stadt Merseburg Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage DS-Nr. Amt/Sachgebiet: Status: SG Sport/Schwimmhalle öffentlich Verantwortlicher: erstellt am: Witzel, Daniela 05.10.2026 Betreff Vergabe der Sportstätte "Kegelparadies Merseburg" ab dem 01.01.2027 - Variantenbe- schluss zur Auswahl eines Nutzers Beratungsfolge Gremium: Sitzungstag: Ausschuss Bildung, Soziales, Kultur und Tourismus 09.11.2026 Finanzausschuss 12.11.2026 Hauptausschuss 19.11.2026 Stadtrat 26.11.2026 Beschlussempfehlung 1. Der Stadtrat der Stadt Merseburg beschließt, die Sportstätte „Kegelparadies Merseburg“, Weißenfelser Straße 76a, ab dem 01.01.2027 auf Grundlage eines noch abzuschließen- den Nutzungsvertrages einem der nachfolgend aufgeführten Vereine zur eigenverantwort- lichen und selbstständigen Nutzung und Bewirtschaftung zu überlassen: Variante 1: Vergabe der Sportstätte „Kegelparadies Merseburg“ an die Tanzgruppe Merseburg- Meuschau e.V. auf Grundlage des von diesem Verein vorgelegten Nutzungskonzepts oder Seite 1 von 5 Beschlussvorlage DS-Nr. Variante 2: Vergabe der Sportstätte „Kegelparadies Merseburg“ an den Postsportverein Merseburg e.V. auf Grundlage des von diesem Verein vorgelegten Nutzungskonzepts 2. Mit dem durch den Stadtrat ausgewählten Verein ist ein entsprechender Nutzungsvertrag gemäß Anlage zu schließen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den auf Grundlage dieser Entscheidung erforderlichen Nutzungsvertrag abzuschließen und die weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. 3. Dem Verein, der den Zuschlag erhalten hat, soll ein jährlicher Zuschuss von … € für die Dauer von 30 Jahren (Laufzeit des Vertrages) gezahlt werden. 4. Mit Blick auf die im HH-Plan 2027 nicht veranschlagten Beträge hat die Stadtverwaltung mit dem betreffenden Verein eine Übergangslösung zu vereinbaren. Ab 2028 ist der Betrag gemäß o. g. Punkt 3 in den HH-Plan der Stadt Merseburg einzustellen. Müller-Bahr Oberbürgermeister Seite 2 von 5 Beschlussvorlage DS-Nr. I. Sachverhaltsdarstellung und Begründung Das Kegelparadies Merseburg ist eine von derzeit drei noch aktiv betriebenen Kegelsportan- lagen im Stadtgebiet Merseburg. Die Sportstätte wurde im Jahr 1970 errichtet und diente seit- her verschiedenen Sportvereinen als Heimstätte für den Kegelsport. In den frühen 2000er- Jahren wurde das Kegelparadies noch regelmäßig von sieben Sportvereinen für den Kegel- sport genutzt. Von diesen Vereinen sind im Jahr 2026 noch zwei Vereine verblieben, die die Sportstätte für den Kegelsport nutzen. Da sich die nutzenden Sportvereine in der Vergangenheit nicht in der Lage sahen, den Betrieb der Sportstätte eigenständig zu übernehmen, wurde das Kegelparadies über mehrere Jahr- zehnte durch unterschiedliche Gaststättenpächterinnen und Gaststättenpächter betrieben. Die zuletzt bestehende Pächterin kündigte den bestehenden Pachtvertrag zum 31.05.2026. Damit stand das Kegelparadies ab dem 01.06.2026 ohne Betreiber da. Aufgrund fehlender personel- ler und finanzieller Ressourcen war es der Stadtverwaltung Merseburg nicht möglich, den Be- trieb der Sportstätte selbst zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund wurde im Juni 2026 in den politischen Gremien der Stadt Merseburg über die zukünftige Nutzung und den weiteren Betrieb des Kegelparadieses beraten. Im Rahmen dieser Beratungen wurde angeregt, den beiden im Kegelparadies aktiven Kegel- vereinen, dem Postsportverein Merseburg e.V. und der Kegelsportvereinigung 96 Merseburg e.V., eine weitere Nutzung der Sportstätte zunächst bis zum Ende des Jahres 2026 zu ermög- lichen, auch ohne einen Gaststättenpächter. In der Folge schloss die Stadt Merseburg mit dem Postsportverein Merseburg e.V. einen entsprechend angepassten Nutzungsvertrag. Die Ke- gelsportvereinigung 96 Merseburg e. V. unterzeichnete diesen Vertrag nicht. Der mit dem Postsportverein geschlossene Nutzungsvertrag endet ohne weiteres Zutun mit Ablauf des 31.12.2026. Für die Zeit ab dem 01.01.2027 stellte die Stadt Merseburg den beiden Kegelvereinen grund- sätzlich eine weitere Nutzung der Sportstätte in Aussicht. Voraussetzung hierfür sollte jedoch sein, dass der Betrieb der Sportstätte künftig eigenverantwortlich und selbstständig durch die Nutzer übernommen wird (analog zu den Sportstätten "Stadtstadion", "Beuna", "Meuschau", etc.). Im Zuge der öffentlichen Diskussion über die zukünftige Nutzung des Kegelparadieses wurde auch der Sportverein "Tanzgruppe Merseburg-Meuschau e. V." auf die Sportstätte auf- merksam und bekundete gegenüber der Stadt Merseburg Interesse an einer zukünftigen Nut- zung. In mehreren Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und den interessierten Vereinen wurden die jeweiligen Vorstellungen zur zukünftigen Nutzung der Sportstätte erörtert. Auf die- ser Grundlage wurde ein Nutzungsvertragsentwurf erarbeitet, der als Grundlage für eine zu- künftige Überlassung der Sportstätte dienen soll. Dieser Nutzungsvertrag ist der Beschluss- vorlage als Anlage beigefügt. Die Stadt bat beide Parteien zu klären, ob eine gemeinsame Nutzung der Sportstätte möglich wäre. Trotz entsprechender Abstimmungsgespräche konnte zwischen den Beteiligten keine Einigung über eine gemeinsame Nutzung erzielt werden. Da eine gemeinsame Nutzung der Sportstätte damit nicht realisierbar ist und sich die von den Beteiligten vorgesehenen Nut- zungsschwerpunkte deutlich voneinander unterscheiden, wurden beide Seiten durch die Stadt aufgefordert, Nutzungskonzepte für das Kegelparadies vorzulegen. Die eingereichten Nut- zungskonzepte sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. Die Reihenfolge der Nen- nung soll ausdrücklich keine Priorisierung eines der beiden Vereine darstellen. Die Reihen- folge ergibt sich aus dem Datum des Posteingangs der Nutzungskonzepte. Die Stadt hatte in den vergangenen Jahren unmittelbar bezifferbare Sachkosten von ca. 21.000 € jährlich und Personalkosten für die Unterstützung des Betriebs durch einen Sport- stättenmitarbeiter in Höhe von 11.000 € jährlich. Mit der Übergabe des Kegelparadieses an einen Verein fallen die Personalkosten ab 01.01.2027 weg. Seite 3 von 5 Beschlussvorlage DS-Nr. Die wesentlichen Inhalte und Eckpunkte der beiden Konzepte werden nachfolgend zusam- menfassend dargestellt. 1. Nutzungskonzept der Tanzgruppe Merseburg-Meuschau e.V. • gemeinnütziger Sport- und Kulturverein, Tanzen • 200 Mitglieder, davon rund 120 Kinder und Jugendliche (Tendenz steigend) • Nutzung der Einrichtung als Vereinsheim, Trainingsstätte, Wettkampfstätte, Veranstal- tungsstätte sowie als Lager- und Funktionsfläche • für die Bewirtschaftung der Sportstätte möchte der Verein 32.500,00€ pro Jahr • die höheren Betriebskosten, im Vergleich zu 2025 unter den Keglern, werden mit der steigenden Auslastung bzw. Nutzung der Einrichtung begründet • Gebäudezustand soll zu Beginn erstmal größtenteils unverändert bleiben • die Kegelbahnen sollen temporär überbaut werden, um eine Tanzfläche zu schaffen • langfristig möchte der Verein die Sportstätte weiterentwickeln und sanieren • hierbei möchte der Verein vorwiegend auf Fördermittel, Sponsoring, Crowdfunding, Benefizveranstaltungen, Eigenmittel und Eigenleistung setzen (städtische Mittel wer- den explizit nicht erwähnt) 2. Nutzungskonzept des Postsportverein Merseburg e.V. • gemeinnütziger Sportverein, Kegeln & Volleyball • 52 Mitglieder inkl. Abteilung Volleyball, perspektivisch möchten sich 22 Mitglieder des KSV 96 Merseburg e.V. (aktuell der zweite Nutzer des Kegelparadies) in den Post- sportverein Merseburg e.V. integrieren • 31 aktive Kegler, davon 4 Kinder und Jugendliche (laut Aussagen der Vereine) • Nutzung der Einrichtung als Trainings-, Wettkampfs- und Veranstaltungsstätte • für die Bewirtschaftung der Sportstätte möchte der Verein 35.000,00€ pro Jahr, eine Begründung für die höheren Betriebskosten liegt nicht vor • durch Vermietung, Bewirtung, Sponsoring und Werbung möchte der Verein weitere Einnahmen generieren • das Nutzungskonzept enthält keine Informationen zu evtl. Sanierungsmaßnahmen bzw. Investitionen, der Verein hat hierzu aber zwei Zuwendungsanträge für das Jahr 2027 i. H. v. 19.800,00€ bei der Stadt gestellt (hier werden keine Fördermittel oder Leistungen Dritter angegeben) Mit dem vorliegenden Variantenbeschluss soll dem Stadtrat die Möglichkeit gegeben werden, auf Grundlage der vorliegenden Nutzungskonzepte über die zukünftige Nutzung der Sport- stätte „Kegelparadies Merseburg“ ab dem 01.01.2027 zu entscheiden. Bei der Entscheidung könnten insbesondere die sportfachliche Ausrichtung, die Größe des Nutzerkreises, die nach- haltige Nutzung der Sportstätte, die organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Nutzers sowie die Übernahme der mit dem Betrieb verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten berücksichtigt werden, aber auch der Zuschussbedarf für die Stadt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Stadt Merseburg mit der zukünftigen Überlas- sung der Sportstätte nicht lediglich Nutzungszeiten vergeben möchte. Vielmehr soll der aus- gewählte Nutzer in die Lage versetzt und zugleich verpflichtet werden, die Sportstätte entspre- chend dem vereinbarten Nutzungskonzept eigenverantwortlich zu nutzen und die vereinbar- ten Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungspflichten möglichst vollständig zu überneh- men. Die Einzelheiten der zukünftigen Rechte und Pflichten werden im abzuschließenden Nut- zungsvertrag geregelt. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung über die zukünftige Nut- zung des Kegelparadieses keine Entscheidung über die Fortführung oder Aufgabe einer im Stadtgebiet betriebenen Sportarten als solche darstellt. Seite 4 von 5 Beschlussvorlage DS-Nr. II. unmittelbare Auswirkungen der Entscheidung 1. Haushalt aus dem lfd. Haushalt (be- Mittel stehen im Budget bereit: ☒ ja ☒ dingt) ☐ aus VE/Resten ☐ nein, aber ☐ apl ☐ üpl Weiteres: 2. Einwohner Die dauerhafte Nutzbarkeit der kommunalen Sportstätte „Kegelparadies“ wird gesichert, so dass Einwohner selbst oder ihre Kinder über eine Mitgliedschaft im betreffenden Sportverein eine kostengünstige Möglichkeit zum Sport treiben haben. Darüber hinaus werden durch den betreffenden Sportverein Veranstaltungen in der Sportstätte organisiert, die auch ohne Mit- gliedschaft besucht werden können. 3. Umwelt keine III. Anlagen Kegelparadies_Entw_Nutzvertr202609 Kegelparadies_Anl1Lageplan Kegelparadies_Anl2_3_Inventar Kegelparadies_Anl4_Anlagen Kegelparadies_Anl5_Schluessel Kegelparadies_Antr_TanzgruppeMerseb-Meuschau_eV Kegelparadies_Antr_Postsportverein Merseburg eV Seite 5 von 5

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