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Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Meisenheim
Datum2026-11-11
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Beschlussvorlage Gremium Termin Status Stadtrat Meisenheim öffentlich beschließend Nr. 2026/StadtM036 Fachbereich Fachbereich 1.2 - Finanzen Sachbearbeiter(in) Buscher, Vivien Datum 09.10.2026 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2027 Hinweis: Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen. Sach- und Rechtslage: Forstrevierleiter Gesse hat den vorgelegten Plan für das Wirtschaftsjahr 2027 erläutert und dem Stadtrat das Ergebnis des letzten abgeschlossenen Jahres bekannt gegeben. Die Leistungen des Forstamtes im Körperschaftswald sind in § 27 Landeswaldgesetz geregelt. Die Verwertung der Walderzeugnisse nach § 27 Abs. 3 LWaldG, sind dem Forstamt Bad Sobernheim - mit Ausnahme der Holzvermarktung – mit dem aktuellen Geschäftsbesorgungsvertrag zum 01.01.2019 übertragen worden. Planänderungen gelten als genehmigt, sofern das Gesamtergebnis nicht vom Haushaltsvoranschlag abweicht. Bei größeren Planänderungen ist der Stadtrat zu informieren. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Meisenheim stimmt dem von Herrn Gesse vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2027 zu. Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Gez. Vorsitzende/r

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