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Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Meisenheim |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Gremium Termin Status
Stadtrat Meisenheim öffentlich beschließend
Nr. 2026/StadtM036
Fachbereich Fachbereich 1.2 - Finanzen
Sachbearbeiter(in) Buscher, Vivien
Datum 09.10.2026
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2027
Hinweis:
Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und
Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben
bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen.
Sach- und Rechtslage:
Forstrevierleiter Gesse hat den vorgelegten Plan für das Wirtschaftsjahr 2027 erläutert
und dem Stadtrat das Ergebnis des letzten abgeschlossenen Jahres bekannt gegeben.
Die Leistungen des Forstamtes im Körperschaftswald sind in § 27 Landeswaldgesetz
geregelt.
Die Verwertung der Walderzeugnisse nach § 27 Abs. 3 LWaldG, sind dem Forstamt Bad
Sobernheim - mit Ausnahme der Holzvermarktung – mit dem aktuellen
Geschäftsbesorgungsvertrag zum 01.01.2019 übertragen worden.
Planänderungen gelten als genehmigt, sofern das Gesamtergebnis nicht vom
Haushaltsvoranschlag abweicht. Bei größeren Planänderungen ist der Stadtrat zu
informieren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Meisenheim stimmt dem von Herrn Gesse vorgetragenen und erläuterten
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2027 zu.
Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Gez.
Vorsitzende/r
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