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Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Hier: Spenden für den Stadtpark

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Meisenheim
Datum2026-11-11
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Beschlussvorlage Gremium Termin Status Stadtrat Meisenheim 11.11.2026 öffentlich beschließend Nr. 2026/StadtM035 Fachbereich Fachbereich 1.2 - Finanzen Sachbearbeiter(in) Buscher, Vivien Datum 02.10.2026 Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Hier: Spenden für den Stadtpark Hinweis: Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen. Sach- und Rechtslage: Die Stadt Meisenheim erhält eine Geldspende der SPD-Fraktion in Höhe von 511,70 € für die Anschaffung einer Parkbank im Stadtpark. Eine weitere Geldspende in Höhe von 200,00 € empfängt die Stadt von Martin Zimmermann für die Anschaffung eines Wickeltischs für die Toilettenanlage im Stadtpark. Zwischen dem Empfänger und den Spendern besteht weder ein persönliches noch ein wirtschaftliches Beziehungsverhältnis. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat ist mit der Annahme der Spende für den o.a. Verwendungszweck einverstanden. Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Gez. Vorsitzende/r

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