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Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Hier: Spenden für den Stadtpark
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Meisenheim |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Gremium Termin Status
Stadtrat Meisenheim 11.11.2026 öffentlich beschließend
Nr. 2026/StadtM035
Fachbereich Fachbereich 1.2 - Finanzen
Sachbearbeiter(in) Buscher, Vivien
Datum 02.10.2026
Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Hier: Spenden für den Stadtpark
Hinweis:
Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und
Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben
bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen.
Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Meisenheim erhält eine Geldspende der SPD-Fraktion in Höhe von 511,70 € für
die Anschaffung einer Parkbank im Stadtpark.
Eine weitere Geldspende in Höhe von 200,00 € empfängt die Stadt von Martin
Zimmermann für die Anschaffung eines Wickeltischs für die Toilettenanlage im Stadtpark.
Zwischen dem Empfänger und den Spendern besteht weder ein persönliches noch ein
wirtschaftliches Beziehungsverhältnis.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat ist mit der Annahme der Spende für den o.a. Verwendungszweck
einverstanden.
Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Gez.
Vorsitzende/r
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