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Übertragung der Aufgabe der Radwegeunterhaltung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Weilerbach |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, 07.09.2026
W eiler bach
Az.: 3 / 5512 - 618 / 006 / Ba Vorlage Nr.: 2026/BV Eu/035
BERATUNGSVORLAGE
für: am: TOP:
Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eulenbis öffentlich
Betreff: Übertragung der Aufgabe der Radwegeunterhaltung
Sach- und Rechtslage:
Aktuell obliegt die Wahrnehmung der Aufgabe „Radwegeunterhaltung“ den jeweiligen Ortsge-
meinden innerhalb ihrer Gemarkung(en). Die Arbeiten werden jedoch ganz überwiegend vom
Bauhof der Verbandsgemeinde ausgeführt, da dieser über die erforderlichen Geräte und das
notwendige Personal verfügt, welches zudem die für die Ausführung der Aufgaben erforderli-
chen Schulungen usw. regelmäßig absolviert. Zudem bietet dies den Vorteil, dass die Arbeit
an den Gemarkungsgrenzen, z.B. am Radweg Weilerbach – Schwedelbach – Reichenbach-
Steegen, nicht unterbrochen werden muss.
Die Arbeiten werden den Ortsgemeinden im Wege der „Einzelabrechnung“ in Rechnung ge-
stellt.
Das Wegenetz innerhalb der Verbandsgemeinde dient jedoch auch der Verbindung der Orts-
gemeinden über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus, z.B. für Pendler oder Touristen. Diese
Funktion soll durch den Bau des neuen „Bachbahnradweges“ zwischen Weilerbach und der
Stadt Kaiserslautern verstärkt werden. Es bietet sich daher an, die Aufgabe der Rad-
wegeunterhaltung gem. § 67 Abs 5 GemO von den Ortsgemeinden auf die Verbandsge-
meinde zu übertragen.
Dabei wären folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Erstmalige Herstellung / Investitionen für Ersatzbauten:
Die Zuständigkeit bleibt bei den Ortsgemeinden, welche als Träger der Maßnahmen fun-
gieren und diese auch finanzieren. Grundstücke und Anlagen bleiben im Eigentum der
jeweiligen Ortsgemeinden und werden bei diesen als Wirtschaftsgüter bilanziert, Ab-
schreibungen und ggf. Sonderpostenauflösungen erscheinen in deren Haushalten.
• Laufende Unterhaltung der touristischen Radwege und der Verbindungsroute:
Die Ortsgemeinden übertragen diese Aufgabe gem. § 67 Abs 5 auf die Verbandsge-
meinde, der Verbandsgemeinderat nimmt die Übertragung an. Alle Arbeiten werden zu
Lasten der VG durchgeführt (Bauhof oder Fremdvergabe), die Mittel im Haushalt der VG
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bei Produkt 55126 eingeplant und über die Umlage finanziert (vgl. § 32 LFAG i.V.m. § 72
GemO). Dies erfolgt bereits ab dem Jahr 2026.
Die Aufgabenübertragung würde zunächst nur für das bestehende Netz der touristischen
Wege und der Verbindungsroute gelten und müsste bei Veränderungen entsprechend an-
gepasst werden.
Betroffen sind alle Ortsgemeinden, aber in unterschiedlichem Ausmaß was die Wege be-
trifft:
• Reichenbach – Steegen, Schwedelbach, Weilerbach und Eulenbis (für den „Pfälzer-
Land-Radweg“)
• Rodenbach, Weilerbach und Mackenbach (für den „Barbarossa-Radweg“)
• Kollweiler, Erzenhausen und Eulenbis (für den „Nordpfälzer Höhenradweg“)
• Mackenbach, Schwedelbach und Reichenbach – Steegen (für die Verbindungsroute
Fockenberg-Limbach – Mackenbach)
Zusätzlich übertragen die Ortsgemeinden Eulenbis und Weilerbach die Aufgabe der Un-
terhaltung des Radweges an der freien Strecke der L 356 an die Verbandsgemeinde.
Die Aufgabenübertragung erfolgt ausdrücklich nicht für Radwege innerhalb der Ortslagen
soweit es sich bei der Strecke um Gemeindestraßen in der Baulast der Ortsgemeinden
handelt.
Im Rahmen der Aufgabenübertragung stellt der Bauhof der VG auch durch die regelmä-
ßige Kontrolle und deren Dokumentation die Verkehrssicherungspflicht sicher.
• Laufende Unterhaltung der für den Fahrradverkehr genutzten Wirtschaftswege
Auf Grund der Baulastträgerschaft sind diese Aufwendungen von den Ortsgemeinden zu
finanzieren und können im Wege der Erhebung von Wegebaubeiträgen, § 11 KAG, refi-
nanziert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Ortsgemeinde Eulenbis überträgt die Aufgabe der Radwegeunterhaltung gem. § 67 Abs 5
GemO entsprechend der obigen Ausführungen auf die Verbandsgemeinde Weilerbach. Die
Übertragung erfolgt rückwirkend zum 01. Januar 2026.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig - mit _____ Stimmen gegen _____ Stimmen bei _____ Enthaltungen
- Sachbearbeiter - -Fachbereichsleiter-
Text aus PDF extrahiert