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Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS); hier: Beratung und Beschlussfassung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Weilerbach |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, 12.10.2026
W eiler bach
Az.: 3/3.1.4/610-34 Mü Vorlage Nr.: 2026/BV Eu/039
BERATUNGSVORLAGE
für: am: TOP:
Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eulenbis 04.11.2026 3 öffentlich
Betreff: Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS);
hier: Beratung und Beschlussfassung
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 132 Baugesetzbuch (BauGB) regeln die Gemeinden durch Satzung Einzelheiten
zur Erhebung des Erschließungsbeitrages. Die aktuell gültige Erschließungsbeitragssatzung
der Ortsgemeinde Eulenbis vom 24. Mai 1988 entspricht nicht mehr den aktuellen rechtli-
chen Anforderungen. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Neufassung entsprechend dem
aktuellen, vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebenen, Muster vom
01. August 2021 zu beschließen.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen gegenübergestellt:
Fassung 24. Mai 1988 Muster 01. August 2021 Begründung für Änderung
§ 1, Erhebung des Erschlie- §1, Erhebung von Erschlie- Lediglich redaktionelle Än-
ßungsbeitrages ßungsbeiträgen derungen.
§ 2, Art und Umfang der Er- § 2, Art und Umfang der Er- Anpassung der Regelungen
schließungsanlagen und des schließungsanlagen an die zwischenzeitlich er-
Erschließungsaufwand folgten Änderungen der
Rechtsprechung
§3, Ermittlung des beitrags- §3, Ermittlung des beitrags- In Absatz 1 wird nun festge-
fähigen Erschließungsauf- fähigen Erschließungsauf- legt, dass alle beitragsfähi-
wand wand gen Aufwendungen nach
den tatsächlich entstehen-
den Kosten abgerechnet
werden. Die Pauschalierung
für einen Teil der Anlagen
zur Entwässerung der Er-
schließungsanlagen entfällt
damit.
§4, Anteil der Gemeinde am § 4, Anteil der Gemeinde am Lediglich redaktionelle Än-
beitragsfähigen Erschlie- beitragsfähigen Erschlie- derungen
ßungsaufwand ßungsaufwand
§ 5, Abrechnungsgebiet, § 5, Verteilung des umlage- Abs 1: Lediglich redaktio-
Grundstücksflächen und Ge- fähigen Erschließungsauf- nelle Änderungen.
schoßflächen wands Abs 2 der Neufassung: Fest-
legung der beitragspflichti-
gen Fläche für den Fall des
Bestehens eines BeBauPl.
Abs 2 (alt) / Abs 3 (neu):
Festlegung der beitrags-
pflichtigen Fläche für den
- 2 -
Fall, dass kein BeBauPl be-
steht; die Tiefenbegrenzung
wird von 50 m auf 40 m re-
duziert und entspricht damit
der Regelung in der Satzung
zur Erhebung wiederkehren-
der Ausbaubeiträge.
Abs 3 (alt) / Abs 4 – 8 (neu):
Umstellung des Beitrags-
maßstabes von „Geschoss-
fläche“ auf „Vollgeschosse“
entsprechend der wkB-Sat-
zung
§ 6, Verteilung des beitrags- § 6, Eckgrundstücksver- Abs 1 und 2 (alt): Entfallen
fähigen Erschließungsauf- günstigung komplett, da Regelung in § 5
wands überführt.
Abs 3 (alt) wird mit redaktio-
nellen Änderungen neuer §
6.
§ 7, Kostenspaltung § 7, Kostenspaltung Lediglich redaktionelle Än-
derungen.
§ 8, Merkmale der endgülti- § 8, Merkmale der endgülti- Lediglich redaktionelle Än-
gen Herstellung der Er- gen Herstellung der Er- derungen.
schließungsanlagen schließungsanlagen
§ 8a, Immissionsschutzanla- Ersatzlos gestrichen.
gen
§ 9, Beitragsbescheid Ersatzlos gestrichen
§ 10, Vorausleistungen § 9, Vorausleistungen Lediglich redaktionelle Än-
derungen.
§ 11, Ablösung des Erschlie- § 10, Ablösung des Erschlie- Lediglich redaktionelle Än-
ßungsbeitrages ßungsbeitrages derungen.
Beschlussvorschlag:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Eulenbis den beigefügten Ent-
wurf als Satzung
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig - mit _____ Stimmen gegen _____ Stimmen bei _____ Enthaltungen
- Sachbearbeiter - -Fachbereichsleiter-
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