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Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS); hier: Beratung und Beschlussfassung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Weilerbach
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, 12.10.2026 W eiler bach Az.: 3/3.1.4/610-34 Mü Vorlage Nr.: 2026/BV Eu/039 BERATUNGSVORLAGE für: am: TOP: Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eulenbis 04.11.2026 3 öffentlich Betreff: Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS); hier: Beratung und Beschlussfassung Sach- und Rechtslage: Gemäß § 132 Baugesetzbuch (BauGB) regeln die Gemeinden durch Satzung Einzelheiten zur Erhebung des Erschließungsbeitrages. Die aktuell gültige Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Eulenbis vom 24. Mai 1988 entspricht nicht mehr den aktuellen rechtli- chen Anforderungen. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Neufassung entsprechend dem aktuellen, vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegebenen, Muster vom 01. August 2021 zu beschließen. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen gegenübergestellt: Fassung 24. Mai 1988 Muster 01. August 2021 Begründung für Änderung § 1, Erhebung des Erschlie- §1, Erhebung von Erschlie- Lediglich redaktionelle Än- ßungsbeitrages ßungsbeiträgen derungen. § 2, Art und Umfang der Er- § 2, Art und Umfang der Er- Anpassung der Regelungen schließungsanlagen und des schließungsanlagen an die zwischenzeitlich er- Erschließungsaufwand folgten Änderungen der Rechtsprechung §3, Ermittlung des beitrags- §3, Ermittlung des beitrags- In Absatz 1 wird nun festge- fähigen Erschließungsauf- fähigen Erschließungsauf- legt, dass alle beitragsfähi- wand wand gen Aufwendungen nach den tatsächlich entstehen- den Kosten abgerechnet werden. Die Pauschalierung für einen Teil der Anlagen zur Entwässerung der Er- schließungsanlagen entfällt damit. §4, Anteil der Gemeinde am § 4, Anteil der Gemeinde am Lediglich redaktionelle Än- beitragsfähigen Erschlie- beitragsfähigen Erschlie- derungen ßungsaufwand ßungsaufwand § 5, Abrechnungsgebiet, § 5, Verteilung des umlage- Abs 1: Lediglich redaktio- Grundstücksflächen und Ge- fähigen Erschließungsauf- nelle Änderungen. schoßflächen wands Abs 2 der Neufassung: Fest- legung der beitragspflichti- gen Fläche für den Fall des Bestehens eines BeBauPl. Abs 2 (alt) / Abs 3 (neu): Festlegung der beitrags- pflichtigen Fläche für den - 2 - Fall, dass kein BeBauPl be- steht; die Tiefenbegrenzung wird von 50 m auf 40 m re- duziert und entspricht damit der Regelung in der Satzung zur Erhebung wiederkehren- der Ausbaubeiträge. Abs 3 (alt) / Abs 4 – 8 (neu): Umstellung des Beitrags- maßstabes von „Geschoss- fläche“ auf „Vollgeschosse“ entsprechend der wkB-Sat- zung § 6, Verteilung des beitrags- § 6, Eckgrundstücksver- Abs 1 und 2 (alt): Entfallen fähigen Erschließungsauf- günstigung komplett, da Regelung in § 5 wands überführt. Abs 3 (alt) wird mit redaktio- nellen Änderungen neuer § 6. § 7, Kostenspaltung § 7, Kostenspaltung Lediglich redaktionelle Än- derungen. § 8, Merkmale der endgülti- § 8, Merkmale der endgülti- Lediglich redaktionelle Än- gen Herstellung der Er- gen Herstellung der Er- derungen. schließungsanlagen schließungsanlagen § 8a, Immissionsschutzanla- Ersatzlos gestrichen. gen § 9, Beitragsbescheid Ersatzlos gestrichen § 10, Vorausleistungen § 9, Vorausleistungen Lediglich redaktionelle Än- derungen. § 11, Ablösung des Erschlie- § 10, Ablösung des Erschlie- Lediglich redaktionelle Än- ßungsbeitrages ßungsbeitrages derungen. Beschlussvorschlag: Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Eulenbis den beigefügten Ent- wurf als Satzung Abstimmungsergebnis: - einstimmig - mit _____ Stimmen gegen _____ Stimmen bei _____ Enthaltungen - Sachbearbeiter - -Fachbereichsleiter-

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