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Kalkulation Kita Verpflegung; hier: Beratung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Weilerbach
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, 22.10.2026 W eiler bach Az.: 2.1/JHO Vorlage Nr.: 2026/BV Eu/040 BERATUNGSVORLAGE für: am: TOP: Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eulenbis 04.11.2026 1 öffentlich Betreff: Kalkulation Kita Verpflegung; hier: Beratung Sach- und Rechtslage: Die Verpflegung der Kindertagesstätte Mäusepfiff in Eulenbis erfolgt derzeit in geteilter Zu- ständigkeit. Das Mittagessen wird von der Schülerküche der Verbandsgemeinde Weilerbach zubereitet, während das Frühstück in Eigenregie durch die Kindertagesstätte organisiert wird. Für den Transport der Speisen nutzt die Ortsgemeinde Eulenbis ein gemeindeeigenes Fahrzeug, das eigens für diesen Zweck angeschafft wurde. Den Erziehungsberechtigten werden derzeit monatliche Pauschalen in Höhe von 67,00 € für das Mittagessen und 12,00 € für das Frühstück in Rechnung gestellt. Gemäß § 94 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) sind die kommunalen Einrichtungsträger verpflichtet, Entgelte in vertretbarer und gebotener Höhe festzusetzen. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) sind die Entgelte auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung zu er- mitteln und grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren. Im Rahmen seiner Prüfung hat das Gemeindeprüfungsamt (Bericht liegt bei) darauf hinge- wiesen, dass bei der Festsetzung der Verpflegungsentgelte sämtliche mit der Verpflegung verbundenen Kosten zu berücksichtigen sind. Neben den Kosten für die Zubereitung des Mittagessens und die Bereitstellung des Frühstücks betrifft dies insbesondere die anteiligen Kosten für die genutzten Räumlichkeiten (z.B. Abschreibungen), die Küchenausstattung, die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten des Transportfahrzeugs, die laufenden Betriebskos- ten sowie den Verwaltungsaufwand für die Abrechnung. Darüber hinaus sind bei der Festsetzung der Verpflegungsentgelte mindestens die jeweils geltenden Sachbezugswerte für Frühstück und Mittagessen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zu berücksichtigen. Weiterhin tritt ab 01.01.2027 der neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) in Kraft. Dies hat zur Folge, dass wir in der Bepreisung für das Mittagessen 7% Umsatzsteuer miteinkalkulieren müssen. Das Frühstück bleibt weiterhin umsatzsteuerfrei, da die Zubereitung in Eigenregie erfolgt und der Steuergesetzgeber dies als Hauptleistung zur Nebenleistung ansieht, sprich die Essenszubereitung ist Nebenleistung zur Hauptleistung Kinderbetreuung, die umsatz- steuerfrei ist. - 2 - Kosten der Ortsgemeinde Frühstück Mittagessen für die Kitaverpflegung Personalkosten 7.719,92 € 9.649,90 € Wareneinstandskosten 3.464,35 € 0,00 € Unterhaltung 536,68 € 536,68 Bewirtschaftung 1.506,16 € 1.506,16 Kalkulatorische Kosten 1.625,89 € 1.625,89 Versicherung 404,24 € 404,24 € Sonstiges 1.259,69 € 1.259,69 € Gesamt 16.516,93 € 14.982,56 € Kostenanteil pro Mahlzeit 2,58 € 2,34 € Preise pro Mahlzeit Frühstück Mittagessen Mindesthöhe 2,36 € 4,56 € nach SvEV Aktuell erhobene 0,60 € 3,35 € Preise Kostendeckender Vorschlag der 2,58 € 5,69 € Verwaltung Verbraucherpreis 6,08 € (= zzgl. 7% USt) Verbraucherpreis 2,58 € (umsatzsteuerfrei) Fazit: Die aktuell erhobenen Preise für Frühstück und Mittagessen sind nicht kostendeckend. Um unter den derzeitigen Bedingungen eine kostendeckende Kitaverpflegung für die Ortsge- meinde Eulenbis zu gewährleisten, müssen in Zukunft Monatspauschalen in Höhe von 51,60 € für Frühstück und 121,60 € für Mittagessen, von den Erziehungsberechtigten erhoben wer- den. Beschlussvorschlag: Abstimmungsergebnis: - einstimmig - mit _____ Stimmen gegen _____ Stimmen bei _____ Enthaltungen - Sachbearbeiter - -Fachbereichsleiter-

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