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Kalkulation Kita Verpflegung; hier: Beratung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Weilerbach |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, 22.10.2026
W eiler bach
Az.: 2.1/JHO Vorlage Nr.: 2026/BV Eu/040
BERATUNGSVORLAGE
für: am: TOP:
Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eulenbis 04.11.2026 1 öffentlich
Betreff: Kalkulation Kita Verpflegung;
hier: Beratung
Sach- und Rechtslage:
Die Verpflegung der Kindertagesstätte Mäusepfiff in Eulenbis erfolgt derzeit in geteilter Zu-
ständigkeit. Das Mittagessen wird von der Schülerküche der Verbandsgemeinde Weilerbach
zubereitet, während das Frühstück in Eigenregie durch die Kindertagesstätte organisiert
wird. Für den Transport der Speisen nutzt die Ortsgemeinde Eulenbis ein gemeindeeigenes
Fahrzeug, das eigens für diesen Zweck angeschafft wurde. Den Erziehungsberechtigten
werden derzeit monatliche Pauschalen in Höhe von 67,00 € für das Mittagessen und 12,00 €
für das Frühstück in Rechnung gestellt.
Gemäß § 94 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) sind die
kommunalen Einrichtungsträger verpflichtet, Entgelte in vertretbarer und gebotener Höhe
festzusetzen. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz
(KAG) sind die Entgelte auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung zu er-
mitteln und grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren.
Im Rahmen seiner Prüfung hat das Gemeindeprüfungsamt (Bericht liegt bei) darauf hinge-
wiesen, dass bei der Festsetzung der Verpflegungsentgelte sämtliche mit der Verpflegung
verbundenen Kosten zu berücksichtigen sind. Neben den Kosten für die Zubereitung des
Mittagessens und die Bereitstellung des Frühstücks betrifft dies insbesondere die anteiligen
Kosten für die genutzten Räumlichkeiten (z.B. Abschreibungen), die Küchenausstattung, die
Anschaffungs- und Unterhaltungskosten des Transportfahrzeugs, die laufenden Betriebskos-
ten sowie den Verwaltungsaufwand für die Abrechnung.
Darüber hinaus sind bei der Festsetzung der Verpflegungsentgelte mindestens die jeweils
geltenden Sachbezugswerte für Frühstück und Mittagessen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2
der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zu berücksichtigen.
Weiterhin tritt ab 01.01.2027 der neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) in Kraft. Dies hat zur
Folge, dass wir in der Bepreisung für das Mittagessen 7% Umsatzsteuer miteinkalkulieren
müssen. Das Frühstück bleibt weiterhin umsatzsteuerfrei, da die Zubereitung in Eigenregie
erfolgt und der Steuergesetzgeber dies als Hauptleistung zur Nebenleistung ansieht, sprich
die Essenszubereitung ist Nebenleistung zur Hauptleistung Kinderbetreuung, die umsatz-
steuerfrei ist.
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Kosten der Ortsgemeinde Frühstück Mittagessen
für die Kitaverpflegung
Personalkosten 7.719,92 € 9.649,90 €
Wareneinstandskosten 3.464,35 € 0,00 €
Unterhaltung 536,68 € 536,68
Bewirtschaftung 1.506,16 € 1.506,16
Kalkulatorische Kosten 1.625,89 € 1.625,89
Versicherung 404,24 € 404,24 €
Sonstiges 1.259,69 € 1.259,69 €
Gesamt 16.516,93 € 14.982,56 €
Kostenanteil pro Mahlzeit 2,58 € 2,34 €
Preise pro Mahlzeit
Frühstück Mittagessen
Mindesthöhe
2,36 € 4,56 €
nach SvEV
Aktuell erhobene
0,60 € 3,35 €
Preise
Kostendeckender
Vorschlag der 2,58 € 5,69 €
Verwaltung
Verbraucherpreis
6,08 €
(= zzgl. 7% USt)
Verbraucherpreis
2,58 €
(umsatzsteuerfrei)
Fazit:
Die aktuell erhobenen Preise für Frühstück und Mittagessen sind nicht kostendeckend. Um
unter den derzeitigen Bedingungen eine kostendeckende Kitaverpflegung für die Ortsge-
meinde Eulenbis zu gewährleisten, müssen in Zukunft Monatspauschalen in Höhe von 51,60
€ für Frühstück und 121,60 € für Mittagessen, von den Erziehungsberechtigten erhoben wer-
den.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig - mit _____ Stimmen gegen _____ Stimmen bei _____ Enthaltungen
- Sachbearbeiter - -Fachbereichsleiter-
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