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Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Südeifel |
| Datum | 2026-11-16 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Südeifel Beschlussvorlage
2026/OG/129
Verfasser/in: Manfred Dichter
Freigabe erteilt:
Fachbereich: FB_III
Aktenzeichen:
Datum: 01.06.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Stra-
ßen
Sachverhalt
Nach § 17 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes (LStrG) liegt die Verpflichtung zur Straßenreinigung grund-
sätzlich bei der Ortsgemeinde. Diese kann jedoch durch Satzung bestimmen, dass die Reinigungspflicht
ganz oder teilweise auf die Anlieger der bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen wird, die
an die öffentliche Straße angrenzen oder durch sie erschlossen werden.
Die derzeit gültige Satzung der Ortsgemeinde/Stadt stimmt nicht mehr mit der Mustersatzung vom Ge-
meinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz überein. Es empfiehlt sich daher, diese zu überarbeiten, neu zu
fassen und zu beschließen. Der vorliegende Entwurf entspricht der aktuellen Mustersatzung vom Ge-
meinde- und Städtebund (Stand: 01.10.2020).
Es ergeht eine einheitliche Beschlussvorlage für alle Gemeinden.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Beschlussvorschlag
a) Der Ortsgemeinderat/Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung über die Reinigung öf-
fentlicher Straßen.
b) Der Ortsbürgermeister/Die Ortsbürgermeisterin/ Der Stadtbürgermeister/ Die Stadtbürgermeisterin
wird ermächtigt, die Satzung zu unterschreiben und auszufertigen.
c) Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
d) Die Veröffentlichung/Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Südeifel.
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