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Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Eisenach für das Teilgebiet "Bei Schuwelerswies" - 1. Änderung a) Planentwurf; Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung b) Bauplanungsrechtliche Verfahrenseinleitung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Südeifel
Datum2026-11-12
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/584 Verfasser/in: Udo Brück Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_III Aktenzeichen: 3-610-13-15 Datum: 21.10.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Eisenach öffentlich Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Eisenach für das Teilgebiet "Bei Schuwelers- wies" - 1. Änderung a) Planentwurf; Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung b) Bauplanungsrechtliche Verfahrenseinleitung Sachverhalt Zu dieser Sitzungsvorlage wurden umfangreiche Anlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem (https://neuerburg.more-rubin1.de/) hinterlegt. Bei Bedarf können die Unterlagen verwaltungsseitig für Sie ausgedruckt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an: Telefon: 0 65 64 69-11020 oder per E-Mail vor- [email protected]). Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bei Schuwelerswies“ plant die Gemeinde das Sondergebiet „Biogasanlage und regenerative Energienutzung“ zu erweitern um dem Unternehmen den Bau zusätzli- cher Lagerhallen zur Nutzung der Restwärme sowie weiterer Gebäude und Behälter zu ermöglichen. Die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)entsprechende Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Konkret ist vorlie- gend ein qualifizierter Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) nach den einschlägigen Gesetzes- grundlagen der Gemeindeordnung und des Baugesetzbuches zu erstellen. Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan -als vorbereitender Bauleitplan- der Ver- bandsgemeinde Südeifel zu entwickeln. Im räumlichen Teilflächennutzungsplan für den Bereich `Irrel` ist der Planbereich größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Mit der Aufstellung des Be- bauungsplanes ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern; ein entsprechender Planauf- trag ergeht an die Verbandsgemeinde. a) Mit der Planung zur Erstellung des Bebauungsplanes wurde das Stadtplanungsbüro Paulus und Partner mit Niederlassung in Bitburg beauftragt. Eine Vorstellung der Entwurfsunterlagen erfolgt in der Sitzung. b) Für die Aufstellung des Bebauungsplanes sieht der Gesetzgeber förmliche Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Vorliegend ist zur Auf- stellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zunächst eine frühzeitige Unterrichtung/Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Finanzielle Auswirkungen Die Planungsleistungen werden durch einen Investor getragen. - 2 - Beschlussvorschlag zu a) Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Planentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Bei Schuwe- lerswies“ -1. Änderung unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses zu. zu b) Auf der Grundlage der vorgestellten Planentwurfsunterlagen beschließt der Gemeinderat eine frühzei- tige Unterrichtung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Grundlegend sollen die Verfahren parallel mit den erforderlichen Verfahrensschritten zur Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben werden. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung zur Einleitung der Verfahren beauftragt. An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat/haben das/die Ratsmit- glied(er) _______________________________________ wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeinde- ordnung nicht teilgenommen.

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