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Kita Neuerburg Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von zwei Gemeinden in den Einzugsbereich und Zweckverband Kita

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Südeifel
Datum2026-11-10
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/572 Verfasser/in: Claudia Peppenhorst Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_IV Aktenzeichen: Datum: 19.10.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Ammeldingen/Nbg. öffentlich Ortsgemeinderat Berkoth öffentlich Ortsgemeinderat Berscheid öffentlich Ortsgemeinderat Emmelbaum öffentlich Ortsgemeinderat Heilbach öffentlich Ortsgemeinderat Herbstmühle öffentlich Ortsgemeinderat Hütten öffentlich Ortsgemeinderat Koxhausen öffentlich Ortsgemeinderat Muxerath 26.10.2026 6 öffentlich Ortsgemeinderat Nasingen öffentlich Ortsgemeinderat Plascheid öffentlich Ortsgemeinderat Scheuern öffentlich Ortsgemeinderat Uppershausen öffentlich Stadtrat Neuerburg öffentlich Kita Neuerburg Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von zwei Gemeinden in den Einzugsbereich und Zweckverband Kita Sachverhalt Die Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen streben an, dass die Kinder aus ihren Ortsgemeinden zu- künftig die Kindertagesstätte in Neuerburg besuchen sollen. Die Ortsgemeinden sind aktuell der Kinder- tagesstätte Baustert und der Grundschule in Neuerburg zugeordnet. Der Grund für einen Einzugsbereichswechsel ist, dass für die v. g. Kita ein An- und Umbau geplant ist, der mit hohen Kosten für die beteiligten Ortsgemeinden verbunden ist. Das Ergebnis einer Bedarfsab- frage für die Kita Baustert seitens der VGV Bitburger Land ohne die Ortsgemeinden Altscheid und Wei- dingen hatte ergeben, dass für die geplante bauliche Maßnahme weniger Kitaplätze zu Grunde gelegt werden könnten, so dass kleiner geplant werden könnte. Da auch die Kita Neuerburg eine bauliche Maßnahme anstrebt, wurde verwaltungsseitig beim Kreisju- gendamt nachgefragt, ob durch einen Wechsel der Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen in den Ein- zugsbereich der Kita Neuerburg sich die Größenordnung der geplanten Baumaßnahme verändern würde. Das Kreisjugendamt teilte mit, dass der Bedarf des Einzugsbereichs der Kita Neuerburg auch mit den Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen die Erforderlichkeit von 5 Gruppen aufzeigt. Die E-Mail vom 14.07.2026 an die Ortsbürgermeister der an der Kita Neuerburg beteiligten Ortsgemeinden ist bei- gefügt. - 2 - Nachfolgend die Bedarfszahlen mit den Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen: Kitajahr 2025/2026: 112, Kitajahr 2026/2027: 110, Kitajahr 2027/2028: 97, Kitajahr 2028/2029: 95. Darin enthalten sind durchschnittliche 19 Zweijährige und 2 Einjährige. Die Ortsgemeinden Altscheid und Weidigen gehören zum Einzugsbereich der Grundschule Neuerburg und die Kinder aus diesen Ortsgemeinden könnten durch den Wechsel des Einzugsbereichs sowohl die Kita als auch die Schule in Neuerburg besuchen. In der Sitzung der Ortsbürgermeister der an der Kita Neuerburg beteiligten Ortsgemeinden am 07.10.2026 sprachen sich die anwesenden Ortsbürgermeister einstimmig dafür aus, den Einzugsbereich der Kita Neuerburg um die Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen zu erweitern. Der Wechsel selbst soll für die v. g. Ortsgemeinden kostenneutral erfolgen, aber sie würden sich an den Baukosten der ge- planten Baumaßnahme der Kita Neuerburg anteilig beteiligen. Nachfolgend die Beschlussempfehlung: Die Ortsbürgermeister der an der Kita Neuerburg beteiligten Ortsgemeinden empfehlen zu beschließen, die Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen in den Zweckverband der Kita Neuerburg aufzunehmen. Die Aufnahme der Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen erfolgt kostenneutral. Die Beteiligung an den Baukosten der in Planung stehenden Baumaßnahme ist Voraussetzung. Für die Änderung des Einzugsbereichs der Kita Neuerburg ist es erforderlich, einen Antrag auf Gebiets- änderung beim Jugendhilfeausschuss zu stellen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der betroffe- nen Ortsgemeinden bei diesem Prozess. Als Zeitpunkt für den geplanten Wechsel wird das neue Kitajahr 2027/2028 anvisiert. Lt. Aussage der Ki- taleiterin ist es aber nach jetzigem Stand nur möglich, Plätze ohne eine Übermittagsbetreuung anzubie- ten. Finanzielle Auswirkungen Für die Aufnahme der Ortsgemeinden Altscheid und Weidingen werden keine Kosten erhoben. Die Be- teiligung der beiden Ortsgemeinden an den Baukosten der in Planung stehenden Baumaßnahme ist vor- gesehen. Beschlussvorschlag Die Ortsgemeinde/Stadt_______________________ beschließt, die Ortsgemeinden Altscheid und Wei- dingen in den Zweckverband der Kita Neuerburg aufzunehmen. Der Wechsel für diese Ortsgemeinden erfolgt kostenneutral. Die Beteiligung an den Baukosten der in Planung stehenden Baumaßnahme ist Voraussetzung.

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