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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; Räumlicher Teilflächennutzungsplan Bereich `Neuerburg`, Ortsgemeinde Lahr; Zustimmung zur Einzelfortschreibung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Südeifel |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Südeifel Beschlussvorlage
2026/OG/542
Verfasser/in: Angelika Schmitz
Freigabe erteilt:
Fachbereich: FB003
Aktenzeichen: 610-13-37
Datum: 09.10.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Ortsgemeinderat Hüttingen öffentlich
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; Räumlicher Teilflächennutzungsplan Bereich
`Neuerburg`, Ortsgemeinde Lahr; Zustimmung zur Einzelfortschreibung
Sachverhalt
Zu dieser Sitzungsvorlage wurden umfangreiche Anlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem
(https://neuerburg.more-rubin1.de/) hinterlegt.
Gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) wurde in Verbindung mit § 203 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) den Verbandsgemeinden die Flächennutzungsplanung übertragen. Die endgültige Entscheidung
des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächen-
nutzungsplanes (FNP) bedarf jedoch der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die vorliegende Einzelfort-
schreibung des FNP im Geltungsbereich “Neuerburg“, welche u. a. im Parallelverfahren zu einem ent-
sprechenden Bebauungsplan der Ortsgemeinde Lahr “Auf Buchicht“ -Sondergebiet Photovoltaik-, durch-
geführt wurde (§ 8 Abs. 3 BauGB), nicht die Grundzüge der Gesamtplanung des FNP betrifft, gilt gem. §
67 Abs. 2 Satz 4 GemO eine reduzierte Zustimmungsregelung.
Es bedarf hier nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden
von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Kommt eine Zustimmung nicht zu Stande, ent-
scheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner
Mitglieder.
Finanzielle Auswirkungen
./.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Hüttingen bei Lahr stimmt der Einzelfortschreibung des FNP der Verbandsge-
meinde Südeifel, Bereich ´Neuerburg´ gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.
An der Beratung und Beschlussfassung hat/haben das/die Ratsmitglieder
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wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
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