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Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Südeifel
Datum2026-11-09
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/129 Verfasser/in: Manfred Dichter Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_III Aktenzeichen: Datum: 01.06.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Stra- ßen Sachverhalt Nach § 17 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes (LStrG) liegt die Verpflichtung zur Straßenreinigung grund- sätzlich bei der Ortsgemeinde. Diese kann jedoch durch Satzung bestimmen, dass die Reinigungspflicht ganz oder teilweise auf die Anlieger der bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen wird, die an die öffentliche Straße angrenzen oder durch sie erschlossen werden. Die derzeit gültige Satzung der Ortsgemeinde/Stadt stimmt nicht mehr mit der Mustersatzung vom Ge- meinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz überein. Es empfiehlt sich daher, diese zu überarbeiten, neu zu fassen und zu beschließen. Der vorliegende Entwurf entspricht der aktuellen Mustersatzung vom Ge- meinde- und Städtebund (Stand: 01.10.2020). Es ergeht eine einheitliche Beschlussvorlage für alle Gemeinden. Finanzielle Auswirkungen Keine. Beschlussvorschlag a) Der Ortsgemeinderat/Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung über die Reinigung öf- fentlicher Straßen. b) Der Ortsbürgermeister/Die Ortsbürgermeisterin/ Der Stadtbürgermeister/ Die Stadtbürgermeisterin wird ermächtigt, die Satzung zu unterschreiben und auszufertigen. c) Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. d) Die Veröffentlichung/Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Südeifel. - 2 -

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