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Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Hinter Kürtel" in der Ortsgemeinde Waldweiler; 1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Offenlagenbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-10
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 29.04.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 3 - Planung Az.: Ost/Koh öffentlich Vorlagen-Nr.: 001/2026/052 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Hinter Kürtel" in der Ortsgemeinde Waldweiler; 1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Offenlagenbeschluss Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. In seiner Sitzung am 13.05.2025 beschloss der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell auf Antrag der Ortsgemeinde Waldweiler den Flächennutzungsplan im Bereich „Hinter Kürtel“ zu ändern. In gleicher Sitzung billigte der Verbandsgemeinderat den Planänderungsentwurf und beschloss, auf Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte daraufhin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Einstellung der Planunterlagen in der Zeit vom 19.03. bis einschl. 19.04.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planänderung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Im Oktober 2026 erging anschließend die landesplanerische Stellungnahme. Die während der vorgenannten Verfahrensschritte eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen und die landesplanerische Stellungnahme wurden durch das mit der Planänderung beauftragte Ingenieurbüro ausgewertet. Auf die als Anlage beigefügte Abwägungsstelle wird an dieser Stelle verwiesen. Darin ist in der linken Spalte die Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält einen Abwägungsvorschlag als Stellungnahme der Verwaltung und - soweit erforderlich – einen Beschlussvorschlag. Wir bitten, hierüber zu beraten und zu beschließen. Für das weitere Planverfahren ist es erforderlich, dass der anhand der vorgenannten Beschlüsse überarbeitete Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 30 Tagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingestellt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden. - 2 - Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung. Beschlussvorschlag für den Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg- Kell Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell empfiehlt dem Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell folgende Beschlussfassung: 1.„Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“ in der Ortsgemeinde Waldweiler eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …) beraten und abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, den anhand der zuvor gefassten Beschlüsse überarbeiteten Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 30 Tagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell einzustellen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.“ Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell: 1.„Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“ in der Ortsgemeinde Waldweiler eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …) beraten und abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, den anhand der zuvor gefassten Beschlüsse überarbeiteten Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 30 Tagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell einzustellen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.“ Gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister V e r t e i l e r : - - - zum Vorgang

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