Startseite › Verbandsgemeinde Saarburg-Kell › Dokument
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Hinter Kürtel" in der Ortsgemeinde Waldweiler; 1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Offenlagenbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 29.04.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 3 - Planung Az.: Ost/Koh
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 001/2026/052
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell
Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Hinter Kürtel" in der
Ortsgemeinde Waldweiler;
1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen
2. Offenlagenbeschluss
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
In seiner Sitzung am 13.05.2025 beschloss der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell auf Antrag
der Ortsgemeinde Waldweiler den Flächennutzungsplan im Bereich „Hinter Kürtel“ zu ändern.
In gleicher Sitzung billigte der Verbandsgemeinderat den Planänderungsentwurf und beschloss,
auf Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte daraufhin gemäß § 3 Abs.
1 BauGB durch Einstellung der Planunterlagen in der Zeit vom 19.03. bis einschl. 19.04.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt
öffentlich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planänderung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angeschrieben und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Im Oktober 2026 erging anschließend die
landesplanerische Stellungnahme.
Die während der vorgenannten Verfahrensschritte eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen und die landesplanerische Stellungnahme wurden durch das mit der
Planänderung beauftragte Ingenieurbüro ausgewertet. Auf die als Anlage beigefügte
Abwägungsstelle wird an dieser Stelle verwiesen. Darin ist in der linken Spalte die
Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält einen
Abwägungsvorschlag als Stellungnahme der Verwaltung und - soweit erforderlich – einen
Beschlussvorschlag.
Wir bitten, hierüber zu beraten und zu beschließen.
Für das weitere Planverfahren ist es erforderlich, dass der anhand der vorgenannten
Beschlüsse überarbeitete Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 30 Tagen
auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingestellt und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert
werden.
- 2 -
Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag für den Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-
Kell
Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell empfiehlt dem
Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell folgende Beschlussfassung:
1.„Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat die während der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Hinter
Kürtel“ in der Ortsgemeinde Waldweiler eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit
den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …)
beraten und abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, den anhand der zuvor gefassten
Beschlüsse überarbeiteten Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 30 Tagen
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell einzustellen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern.“
Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell:
1.„Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat die während der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Hinter
Kürtel“ in der Ortsgemeinde Waldweiler eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit
den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …)
beraten und abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, den anhand der zuvor gefassten
Beschlüsse überarbeiteten Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 30 Tagen
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell einzustellen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern.“
Gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister
V e r t e i l e r :
-
-
- zum Vorgang
Text aus PDF extrahiert