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Freiflächen- Photovoltaikanlage "Manderner Rodung", Ortsgemeinde Mandern 1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen 2. Offenlagebeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 05.08.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 3 - Planung Az.: Koh
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 001/2026/102
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell
Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell
Freiflächen- Photovoltaikanlage "Manderner Rodung", Ortsgemeinde Mandern
1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen
2. Offenlagebeschluss
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
Ein Projektierer plant im Bereich der sog. „Manderner Rodung“ die Errichtung einer Freiflächen-
Photovoltaikanlage. Diese Fläche war bereits zeitweise Gegenstand der
Flächennutzungsplanung „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell.
Letztlich wurde diese Fläche jedoch nicht weiterverfolgt, da die Kreisverwaltung die
Genehmigung dieser Fläche nicht in Aussicht gestellt hatte, da im Planverfahren nicht geklärt
wurde, ob der im Plangebiet tätige Landwirt Tauschflächen benötigt oder nicht. Zwischenzeitlich
liegt die Bestätigung dieses Landwirtes vor und es ist offensichtlich, dass kein Bedarf an
alternativen landwirtschaftlichen Nutzflächen besteht.
In Kenntnis dieses Sachverhaltes hat der Ortsgemeinderat Mandern auf Antrag des
Projektierers beschlossen, für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich einen
Bebauungsplan mit dem Ziel der Schaffung von Baurecht für eine Freiflächen
Photovoltaikanlage aufzustellen. Da dieser Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 8 Abs.
2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, hat der Ortsgemeinderat ferner
beschlossen, bei der Verbandsgemeinde einen Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplans für diese Fläche zu stellen.
In der Sitzung des Verbandgemeinderates Saarburg-Kell am 28 07 2025 wurde diesem Antrag
stattgegeben.
Daraufhin billigte der Verbandsgemeinderat In der Sitzung am 30.09.2025 den Planentwurf und
beschloss, auf Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte daraufhin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch
Einstellung der Planungsunterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in
der Zeit vom 21.05. bis einschl. 21.06.2026. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich
bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
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Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die landesplanerische
Stellungnahme erging im Oktober 2026.
Die während der vorgenannten Verfahrensschritte eingegangenen Stellungnahmen wurden
durch das mit der Planung beauftragte Büro ausgewertet. Auf die als Anlage beigefügte
Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen. Darin ist in der linken Spalte die
Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält einen
Abwägungsvorschlag als Stellungnahme und – soweit erforderlich – einen Beschlussvorschlag.
Wir bitten, hierüber zu beschließen.
Für das weitere Planverfahren ist es sodann erforderlich, dass der Flächennutzungsplan auf die
Dauer von 30 Tagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zur allgemeinen
Einsichtnahme eingestellt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden.
Beschlussvorschlag für den Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-
Kell:
„1. Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell hat die während der
frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen mit den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit
folgenden Änderungen …) beraten und abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerische
Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen.
2.Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell beschließt, auf
Grundlage des anhand zuvor gefassten Beschlüsse überarbeiteten und ergänzten
Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell:
„1. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat die während der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den aus der
Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …) beraten und
abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerische Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen.
2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell nimmt das Ergebnis der landesplanerische
Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, auf Grundlage des anhand zuvor gefassten
Beschlüsse überarbeiteten und ergänzten Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister
V e r t e i l e r :
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- zum Vorgang
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