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Freiflächen- Photovoltaikanlage "Manderner Rodung", Ortsgemeinde Mandern 1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen 2. Offenlagebeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-10
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 05.08.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 3 - Planung Az.: Koh öffentlich Vorlagen-Nr.: 001/2026/102 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell Freiflächen- Photovoltaikanlage "Manderner Rodung", Ortsgemeinde Mandern 1. Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen 2. Offenlagebeschluss Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. Ein Projektierer plant im Bereich der sog. „Manderner Rodung“ die Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage. Diese Fläche war bereits zeitweise Gegenstand der Flächennutzungsplanung „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. Letztlich wurde diese Fläche jedoch nicht weiterverfolgt, da die Kreisverwaltung die Genehmigung dieser Fläche nicht in Aussicht gestellt hatte, da im Planverfahren nicht geklärt wurde, ob der im Plangebiet tätige Landwirt Tauschflächen benötigt oder nicht. Zwischenzeitlich liegt die Bestätigung dieses Landwirtes vor und es ist offensichtlich, dass kein Bedarf an alternativen landwirtschaftlichen Nutzflächen besteht. In Kenntnis dieses Sachverhaltes hat der Ortsgemeinderat Mandern auf Antrag des Projektierers beschlossen, für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Schaffung von Baurecht für eine Freiflächen Photovoltaikanlage aufzustellen. Da dieser Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, hat der Ortsgemeinderat ferner beschlossen, bei der Verbandsgemeinde einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für diese Fläche zu stellen. In der Sitzung des Verbandgemeinderates Saarburg-Kell am 28 07 2025 wurde diesem Antrag stattgegeben. Daraufhin billigte der Verbandsgemeinderat In der Sitzung am 30.09.2025 den Planentwurf und beschloss, auf Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte daraufhin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Einstellung der Planungsunterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in der Zeit vom 21.05. bis einschl. 21.06.2026. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren - 2 - Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die landesplanerische Stellungnahme erging im Oktober 2026. Die während der vorgenannten Verfahrensschritte eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das mit der Planung beauftragte Büro ausgewertet. Auf die als Anlage beigefügte Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen. Darin ist in der linken Spalte die Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält einen Abwägungsvorschlag als Stellungnahme und – soweit erforderlich – einen Beschlussvorschlag. Wir bitten, hierüber zu beschließen. Für das weitere Planverfahren ist es sodann erforderlich, dass der Flächennutzungsplan auf die Dauer von 30 Tagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zur allgemeinen Einsichtnahme eingestellt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden. Beschlussvorschlag für den Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg- Kell: „1. Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell hat die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …) beraten und abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerische Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen. 2.Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell beschließt, auf Grundlage des anhand zuvor gefassten Beschlüsse überarbeiteten und ergänzten Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell: „1. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …) beraten und abgewogen. Das Ergebnis der landesplanerische Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen. 2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell nimmt das Ergebnis der landesplanerische Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, auf Grundlage des anhand zuvor gefassten Beschlüsse überarbeiteten und ergänzten Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister V e r t e i l e r : - - - zum Vorgang

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