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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für den Bereich "Schied II", Gemarkung Kastel-Staadt 1. Billigung des Planentwurfs 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 23.09.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 3 - Planung Az.: Koh
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 001/2026/137
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell
Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für den Bereich "Schied II",
Gemarkung Kastel-Staadt
1. Billigung des Planentwurfs
2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
Der Ortsgemeinderat Kastel-Staadt beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Erweiterung des
Neubaugebietes „Schied“ und hatte vor diesem Hintergrund die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Teilgebiet „Schied II“ im beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b
BauGB beschlossen.
In der Folge wurden durch das mit der Planung beauftragte Landschaftsarchitekturbüro
Karlheinz Fischer, Trier, unterschiedliche städtebauliche Konzepte entwickelt und im
Ortsgemeinderat vorgestellt. Darüber hinaus wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, welche
die technische Realisierbarkeit des Bauvorhabens untersuchen sollte. Hierbei zeigte sich, dass
insbesondere die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem nördlichen Teil des
Baugebietes mit erheblichen Kosten verbunden ist, da das Niederschlagswasser über eine
relativ lange Strecke leitungsgebunden abgeleitet werden muss, bevor eine naturnahe
Bewirtschaftung möglich ist.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 die Unvereinbarkeit des §
13 b BauGB mit dem Europarecht festgestellt hatte, beschloss der Ortsgemeinderat Kastel-
Staadt in seiner Sitzung am 27.05.2024, das Bebauungsplanverfahren für das Teilgebiet
„Schied II“ auf die neue Rechtsgrundlage des § 215 a BauGB umzustellen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte anschließend durch Auslegung der
Planunterlagen bei der hiesigen Verwaltung in der Zeit vom 15.08. bis einschl. 21.08.2024; im
Anschluss daran fand die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.08. bis einschl.
23.09.2024 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, wurden über die Öffentlichkeitsbeteiligung informiert und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Mit Datum vom 26.09.2024 wurde daraufhin durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine
Stellungnahme abgegeben. Darin wird ausgeführt, dass die bisher durchgeführten
artenschutzrechtlichen Erhebungen zu ergänzen sind und insbesondere ein neues
Fledermausgutachten einzuholen ist, da das derzeitige Gutachten bereits aus dem Jahr 2008
stamme.
Da das auf Grundlage des § 13 b BauGB durchgeführte Bebauungsplanverfahren gemäß §
215a BauGB nicht bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden konnte, beschloss der
Ortsgemeinderat Kastel-Staadt in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Bebauungsplan in das
sog. „Regelverfahren“ umzustellen.
Aufgrund der Umstellung des Planverfahrens vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b/
215a BauGB in ein Regelverfahren greift in der Folge das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2
Satz 1 BauGB. Darin heißt es: „Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln.“
Da der Flächennutzungsplan für das geplante Baugebiet derzeit eine landwirtschaftliche
Nutzfläche ausweist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Nach
Rücksprache mit der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
ist die Neuausweisung von Wohnbauflächen nur dann zulässig, wenn im gültigen Flächen-
nutzungsplan Wohnbauflächen gleichen Umfangs an anderer Stelle aufgegeben werden
(Flächentausch). Wie aus dem als Anlage beigefügten Flächennutzungsplan erkennbar, verfügt
die Ortsgemeinde über Flächen im Bereich östlich des Wirtschaftsweges. Da diese Fläche
aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben bzw. mangelnder Verkaufsbereitschaft der
Eigentümer vermutlich nicht realisiert werden kann, beschloss der Ortsgemeinderat in gleicher
Sitzung bei der Verbandsgemeine einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans mit
dem Ziel zu stellen, dass diese Flächenpotentiale aufgegeben und stattdessen
Wohnbauflächen im Bereich „Schied II“ ausgewiesen werden.
Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Beauftragung
des Landschaftsarchitekturbüro Karlheinz Fischer mit der Änderung des Flächennutzungsplans
der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für den Bereich des geplanten Neubaugebiets „schied II“
in der Ortsgemeinde Kastel-Staadt beschlossen. Mit dem Schreiben vom 02.06.2025 wurde das
Büro beauftragt. Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro einen Entwurf für die Änderung des
Flächennutzungsplans erstellt. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen.
Für das weitere Planverfahren ist es vorgesehen, dass der Verbandsgemeinderat den
Planentwurf billigt und beschließt gemäß § 3 Abs 1 des Baugesetzbuches die Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Hier ist der Planentwurf auf der Homepage einzustellen
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 1 BauGB zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Im Zuge dessen wird die Verwaltung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg die Abgabe einer
landesplanerischen Stellungnahmen einholen.
Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag für den Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-
Kell:
„Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell folgende Beschlussfassung:
1. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell billigt den als Anlage beigefügten
Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans für den Bereich „Schied II“ auf
Gemarkung Kastel-Staadt.
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2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, auf Grundlage dieses Planentwurfes die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen
und die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zu beantragen.“
Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell wird in seine Sitzung über das Ergebnis der Beratung
im Entwicklungsausschuss informiert.
Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell:
„1.Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell billigt den als Anlage beigefügten
Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans für den Bereich „Schied II“ auf Gemarkung
Kastel-Staadt.
2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, auf Grundlage dieses Planentwurfes die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen
und die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zu beantragen.“
Gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister
V e r t e i l e r :
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