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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für den Bereich "Schied II", Gemarkung Kastel-Staadt 1. Billigung des Planentwurfs 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-10
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 23.09.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 3 - Planung Az.: Koh öffentlich Vorlagen-Nr.: 001/2026/137 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell Gremium : Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für den Bereich "Schied II", Gemarkung Kastel-Staadt 1. Billigung des Planentwurfs 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. Der Ortsgemeinderat Kastel-Staadt beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Erweiterung des Neubaugebietes „Schied“ und hatte vor diesem Hintergrund die Aufstellung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Schied II“ im beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen. In der Folge wurden durch das mit der Planung beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Karlheinz Fischer, Trier, unterschiedliche städtebauliche Konzepte entwickelt und im Ortsgemeinderat vorgestellt. Darüber hinaus wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, welche die technische Realisierbarkeit des Bauvorhabens untersuchen sollte. Hierbei zeigte sich, dass insbesondere die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem nördlichen Teil des Baugebietes mit erheblichen Kosten verbunden ist, da das Niederschlagswasser über eine relativ lange Strecke leitungsgebunden abgeleitet werden muss, bevor eine naturnahe Bewirtschaftung möglich ist. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 die Unvereinbarkeit des § 13 b BauGB mit dem Europarecht festgestellt hatte, beschloss der Ortsgemeinderat Kastel- Staadt in seiner Sitzung am 27.05.2024, das Bebauungsplanverfahren für das Teilgebiet „Schied II“ auf die neue Rechtsgrundlage des § 215 a BauGB umzustellen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte anschließend durch Auslegung der Planunterlagen bei der hiesigen Verwaltung in der Zeit vom 15.08. bis einschl. 21.08.2024; im Anschluss daran fand die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.08. bis einschl. 23.09.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden über die Öffentlichkeitsbeteiligung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. - 2 - Mit Datum vom 26.09.2024 wurde daraufhin durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird ausgeführt, dass die bisher durchgeführten artenschutzrechtlichen Erhebungen zu ergänzen sind und insbesondere ein neues Fledermausgutachten einzuholen ist, da das derzeitige Gutachten bereits aus dem Jahr 2008 stamme. Da das auf Grundlage des § 13 b BauGB durchgeführte Bebauungsplanverfahren gemäß § 215a BauGB nicht bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden konnte, beschloss der Ortsgemeinderat Kastel-Staadt in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Bebauungsplan in das sog. „Regelverfahren“ umzustellen. Aufgrund der Umstellung des Planverfahrens vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b/ 215a BauGB in ein Regelverfahren greift in der Folge das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Darin heißt es: „Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.“ Da der Flächennutzungsplan für das geplante Baugebiet derzeit eine landwirtschaftliche Nutzfläche ausweist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Nach Rücksprache mit der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist die Neuausweisung von Wohnbauflächen nur dann zulässig, wenn im gültigen Flächen- nutzungsplan Wohnbauflächen gleichen Umfangs an anderer Stelle aufgegeben werden (Flächentausch). Wie aus dem als Anlage beigefügten Flächennutzungsplan erkennbar, verfügt die Ortsgemeinde über Flächen im Bereich östlich des Wirtschaftsweges. Da diese Fläche aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben bzw. mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer vermutlich nicht realisiert werden kann, beschloss der Ortsgemeinderat in gleicher Sitzung bei der Verbandsgemeine einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel zu stellen, dass diese Flächenpotentiale aufgegeben und stattdessen Wohnbauflächen im Bereich „Schied II“ ausgewiesen werden. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Beauftragung des Landschaftsarchitekturbüro Karlheinz Fischer mit der Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell für den Bereich des geplanten Neubaugebiets „schied II“ in der Ortsgemeinde Kastel-Staadt beschlossen. Mit dem Schreiben vom 02.06.2025 wurde das Büro beauftragt. Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro einen Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans erstellt. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Für das weitere Planverfahren ist es vorgesehen, dass der Verbandsgemeinderat den Planentwurf billigt und beschließt gemäß § 3 Abs 1 des Baugesetzbuches die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hier ist der Planentwurf auf der Homepage einzustellen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Im Zuge dessen wird die Verwaltung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg die Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahmen einholen. Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung. Beschlussvorschlag für den Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg- Kell: „Der Entwicklungsausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell folgende Beschlussfassung: 1. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell billigt den als Anlage beigefügten Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans für den Bereich „Schied II“ auf Gemarkung Kastel-Staadt. - 3 - 2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, auf Grundlage dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zu beantragen.“ Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell wird in seine Sitzung über das Ergebnis der Beratung im Entwicklungsausschuss informiert. Beschlussvorschlag für den Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell: „1.Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell billigt den als Anlage beigefügten Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans für den Bereich „Schied II“ auf Gemarkung Kastel-Staadt. 2. Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell beschließt, auf Grundlage dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zu beantragen.“ Gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister V e r t e i l e r : - - - zum Vorgang

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