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Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung sollen von den Einwohnern oder Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen, dort jedoch Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben, nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung dem Ortsbürgermeister schriftlich oder elektronisch zugeleitet werden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-05 |
Für dieses Dokument ist nur der Titel verfügbar. Das Quelldokument wurde von der Gemeinde nicht digital veröffentlicht.