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Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung sollen von den Einwohnern oder Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen, dort jedoch Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben, nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung dem Ortsbürgermeister schriftlich oder elektronisch zugeleitet werden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-05

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