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Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Waldweiler für das Haushaltsjahr 2027

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-04
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Dokument

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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 19.08.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 1.2 - Forsten Az.: 866-81;Wues öffentlich Vorlagen-Nr.: 142/2026/027 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Forstausschuss des Ortsgemeinderates Waldweiler Gremium : Ortsgemeinderat Waldweiler Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Waldweiler für das Haushaltsjahr 2027 Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. Gemäß § 29 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz sind durch das Forstamt für den Gemeindewald jährlich Wirtschaftspläne aufzustellen. Der Ortsgemeinderat beschließt über den Wirtschaftsplan als Bestandteils seines Haushaltsplanes. Das Forstwirtschaftsjahr ist mit dem Haushaltsjahr identisch. In den Fällen, in denen die Ortsgemeinde einen Doppelhaushalt 2026/27 führt, werden bei erheblichen Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung die Ansätze des beschlossenen Forstwirtschaftsplanes 2027 im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2027 in den Gesamthaushalt übernommen. Das Forstamt hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2027 für den Gemeindewald Waldweiler am 01.10.2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf ist vom Forstamt auf der Basis des von der Landesforstverwaltung verwendeten Programms erstellt. Die Zahlen werden entsprechend dem verbindlichen Konten-Rahmenplan in den nach der kommunalen Doppik aufgestellten Gesamthaushalt der Stadt übergeleitet. Der Entwurf enthält alle für den Forstbetrieb erwarteten Erträge (insbes. Förderungsmaß nahmen, Holzverkaufserlöse, Kostenerstattungen wie z.B. Waldwildschadensverhütungspauschale u. a.) sowie den geplanten Aufwand (insbes. Lohn- und Sachaufwand, Unternehmereinsatz, Revierdienstkosten, Berufsgenossenschaftsbeitrag). Planentwurf und voraussichtliches Abschlussergebnis beinhalten ebenfalls Investitionen des Forstbetriebs (ab einer Wertgrenze von 1.000,00 € netto), die – falls geplant – im investiven Bereich des Gesamthaushaltsplanes ausgewiesen werden. Die Vertreter der Forstverwaltung werden zum voraussichtlichen Abschlussergebnis für das laufende Haushaltsjahr 2026 sowie zum vorgelegten Haushaltsvoranschlag 2027 in der Ortsgemeinderatsitzung detaillierte Erläuterungen geben. Dabei wird auch auf die besondere Situation in den Wäldern durch die klimatischen Veränderungen (Starkregenereignisse, Windwurf, Trockenschäden, Borkenkäferschäden) und ihre Auswirkungen auf aktuelle und künftige Forstbetriebsbewirtschaftung sowie Planergebnisse eingegangen. - 2 - Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2027 für den Gemeindewald Waldweiler ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Demnach beträgt der Gesamt-Plan-Ertrag: 276.904,00 € Gesamt-Plan-Aufwand: 236.973,00 € woraus sich ein voraussichtliches Abschlussergebnis von 39.931,00 € ergibt. Beschlussvorschlag für den Forstausschuss: „Der Forstausschuss Waldweiler empfiehlt dem Ortsgemeinderat Waldweiler, dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2027, wie von der Forstverwaltung vorgelegt, zuzustimmen.“ Beschlussvorschlag für den Ortsgemeinderat Waldweiler: „Der Ortsgemeinderat Waldweiler beschließt, dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2027, wie von der Forstverwaltung vorgelegt, zuzustimmen.“ gez. i.V. Simone Thiel 1. Beigeordnete V e r t e i l e r : - Ortsgemeinde Waldweiler - - zum Vorgang

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