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Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Waldweiler für das Haushaltsjahr 2027
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 19.08.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 1.2 - Forsten Az.: 866-81;Wues
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 142/2026/027
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Forstausschuss des Ortsgemeinderates Waldweiler
Gremium : Ortsgemeinderat Waldweiler
Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Waldweiler für das Haushaltsjahr 2027
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
Gemäß § 29 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz sind durch das Forstamt für den
Gemeindewald jährlich Wirtschaftspläne aufzustellen. Der Ortsgemeinderat beschließt über den
Wirtschaftsplan als Bestandteils seines Haushaltsplanes.
Das Forstwirtschaftsjahr ist mit dem Haushaltsjahr identisch.
In den Fällen, in denen die Ortsgemeinde einen Doppelhaushalt 2026/27 führt, werden bei
erheblichen Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung die Ansätze des beschlossenen
Forstwirtschaftsplanes 2027 im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2027 in den
Gesamthaushalt übernommen.
Das Forstamt hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2027 für den Gemeindewald
Waldweiler am 01.10.2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf ist vom
Forstamt auf der Basis des von der Landesforstverwaltung verwendeten Programms erstellt.
Die Zahlen werden entsprechend dem verbindlichen Konten-Rahmenplan in den nach der
kommunalen Doppik aufgestellten Gesamthaushalt der Stadt übergeleitet.
Der Entwurf enthält alle für den Forstbetrieb erwarteten Erträge (insbes. Förderungsmaß
nahmen, Holzverkaufserlöse, Kostenerstattungen wie z.B.
Waldwildschadensverhütungspauschale u. a.) sowie den geplanten Aufwand (insbes. Lohn-
und Sachaufwand, Unternehmereinsatz, Revierdienstkosten, Berufsgenossenschaftsbeitrag).
Planentwurf und voraussichtliches Abschlussergebnis beinhalten ebenfalls Investitionen des
Forstbetriebs (ab einer Wertgrenze von 1.000,00 € netto), die – falls geplant – im investiven
Bereich des Gesamthaushaltsplanes ausgewiesen werden.
Die Vertreter der Forstverwaltung werden zum voraussichtlichen Abschlussergebnis für das
laufende Haushaltsjahr 2026 sowie zum vorgelegten Haushaltsvoranschlag 2027 in der
Ortsgemeinderatsitzung detaillierte Erläuterungen geben. Dabei wird auch auf die besondere
Situation in den Wäldern durch die klimatischen Veränderungen (Starkregenereignisse,
Windwurf, Trockenschäden, Borkenkäferschäden) und ihre Auswirkungen auf aktuelle und
künftige Forstbetriebsbewirtschaftung sowie Planergebnisse eingegangen.
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Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2027 für den Gemeindewald Waldweiler ist dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Demnach beträgt der
Gesamt-Plan-Ertrag: 276.904,00 €
Gesamt-Plan-Aufwand: 236.973,00 €
woraus sich ein voraussichtliches Abschlussergebnis von 39.931,00 €
ergibt.
Beschlussvorschlag für den Forstausschuss:
„Der Forstausschuss Waldweiler empfiehlt dem Ortsgemeinderat Waldweiler, dem Entwurf des
Forstwirtschaftsplanes 2027, wie von der Forstverwaltung vorgelegt, zuzustimmen.“
Beschlussvorschlag für den Ortsgemeinderat Waldweiler:
„Der Ortsgemeinderat Waldweiler beschließt, dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das
Haushaltsjahr 2027, wie von der Forstverwaltung vorgelegt, zuzustimmen.“
gez. i.V. Simone Thiel
1. Beigeordnete
V e r t e i l e r :
- Ortsgemeinde Waldweiler
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- zum Vorgang
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