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Gemeindebeteiligung an den Kosten der Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg; Heranziehungsbescheide für die Jahre 2022, 2023 und 2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 23.09.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 2 - Jugendeinrichtung Az.: 461-10/Nec/Grü öffentlich Vorlagen-Nr.: 081/2026/034 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Ortsgemeinderat Mandern Gemeindebeteiligung an den Kosten der Kindertagesstätten im Landkreis Trier- Saarburg; Heranziehungsbescheide für die Jahre 2022, 2023 und 2026 Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. Es wird auf die Beschlussvorlage „Gemeindebeteiligungen an den Kosten der Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg; weiteres Vorgehen“ aus der Sitzung des Ortsgemeinderats Mandern vom 06.05.2026 verwiesen. Darin wurde bereits über den Heranziehungsbescheid für das Jahr 2. Halbjahr 2021 beraten sowie beschlossen. Mittlerweile liegen die Heranziehungsbescheide für die Jahre 2022, 2023 und 2026 vor. Für die Ortsgemeinde Mandern vervollständigt sich die bekannte Tabelle für die Einnahmen bzw. Ausgaben in Bezug auf die Abrechnung wie folgt: 2. HJ 2021 2022 2023 Summe Rückforderung 4.828,48 € 17.406,58 € 13.801,35 € 36.036,41 € Betriebskosten Rückforderung 2.725,00 € 5.763,00 € 6.498,00 € 14.986,00 € Sachkostenzuschüsse Erstattung 5.070,00 € 5.070,00 € Heranziehungsbescheid Zahlung 20.540,00 € 24.050,00 € 44.590,00 € Heranziehungsbescheid Die Heranziehungsbescheide des Landkreises Trier-Saarburg sind trotz eventuell eingelegter Widersprüche oder Klagen zu zahlen. Ein Widerspruch oder eine Klage haben keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Bei positivem Ausgang der rechtlichen Klärung für die Ortsgemeinde kann diese dann eine Rückerstattung verlangen. - 2 - Die Verwaltung bittet um Beratung und Beschlussfassung zu folgenden Punkten: Beschlussvorschlag: „Der Ortsgemeinderat Mandern stimmt der Zahlung der vorläufigen Gemeindebeteiligung an den Kosten der Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg für die Jahre 2022, 2023 und 2026 (Heranziehungsbescheid) zu. Ein Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung.“ V e r t e i l e r : - Ortsgemeinde Mandern - - zum Vorgang

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