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Gemeindebeteiligung an den Kosten der Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg; Heranziehungsbescheide für die Jahre 2022, 2023 und 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 23.09.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 2 - Jugendeinrichtung Az.: 461-10/Nec/Grü
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 081/2026/034
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Ortsgemeinderat Mandern
Gemeindebeteiligung an den Kosten der Kindertagesstätten im Landkreis Trier-
Saarburg;
Heranziehungsbescheide für die Jahre 2022, 2023 und 2026
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
Es wird auf die Beschlussvorlage „Gemeindebeteiligungen an den Kosten der
Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg; weiteres Vorgehen“ aus der Sitzung des
Ortsgemeinderats Mandern vom 06.05.2026 verwiesen.
Darin wurde bereits über den Heranziehungsbescheid für das Jahr 2. Halbjahr 2021 beraten
sowie beschlossen.
Mittlerweile liegen die Heranziehungsbescheide für die Jahre 2022, 2023 und 2026 vor.
Für die Ortsgemeinde Mandern vervollständigt sich die bekannte Tabelle für die Einnahmen
bzw. Ausgaben in Bezug auf die Abrechnung wie folgt:
2. HJ 2021 2022 2023 Summe
Rückforderung 4.828,48 € 17.406,58 € 13.801,35 € 36.036,41 €
Betriebskosten
Rückforderung 2.725,00 € 5.763,00 € 6.498,00 € 14.986,00 €
Sachkostenzuschüsse
Erstattung 5.070,00 € 5.070,00 €
Heranziehungsbescheid
Zahlung 20.540,00 € 24.050,00 € 44.590,00 €
Heranziehungsbescheid
Die Heranziehungsbescheide des Landkreises Trier-Saarburg sind trotz eventuell eingelegter
Widersprüche oder Klagen zu zahlen.
Ein Widerspruch oder eine Klage haben keine zahlungsaufschiebende Wirkung.
Bei positivem Ausgang der rechtlichen Klärung für die Ortsgemeinde kann diese dann eine
Rückerstattung verlangen.
- 2 -
Die Verwaltung bittet um Beratung und Beschlussfassung zu folgenden Punkten:
Beschlussvorschlag:
„Der Ortsgemeinderat Mandern stimmt der Zahlung der vorläufigen Gemeindebeteiligung an
den Kosten der Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg für die Jahre 2022, 2023 und
2026 (Heranziehungsbescheid) zu. Ein Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende
Wirkung.“
V e r t e i l e r :
- Ortsgemeinde Mandern
-
- zum Vorgang
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