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Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Mandern II" in der Ortsgemeinde Mandern
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 08.10.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 3 - Bauamt Az.: FB3/Ost/FiJ
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 081/2026/036
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Ortsgemeinderat Mandern
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet "Sondergebiet Photovoltaik-
Solarpark Mandern II" in der Ortsgemeinde Mandern
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
Ein Projektierer plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den in der Anlage
gekennzeichneten Flächen und hat mit Schreiben vom 19.02.2025 bei der Ortsgemeinde einen
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung von Baurecht eingereicht. Im
Antragsschreiben wird das Projekt wie folgt umschrieben:
„Die Gesamtfläche, nördlich und südlich der K 68, befindet sich auf Flur 21, Flurstücke 8 (teilw.),
18, 19,20,21,22,23,24,25 (teilw.), 29, 30 (teilw.), 31,32,33 und Flur 36, Flurstücke 17,18,60,61,
und 71 teilw.).
Die Gesamtgröße der Fläche Mandern II [beträgt] ca. 18 ha. Insgesamt lassen sich auf der
Fläche Solarmodule mit einer Leistung von ca. 18 MWp installieren.
Wir bitten die Gemeinde Mandern für das Plangebiet einen Bebauungsplan […] aufzustellen,
der mindestens die Anforderungen der in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen
enthält. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung
regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik em. §11 Abs. 1 und 2 der BauNVO festgesetzt
werden.
Die Kosten für die Durchführung des Verfahrens trägt die […] GmbH. Mit der Planung ist das
Planungsbüro BGHPlan aus Trier beauftragt.“
Im verbindlichen Flächennutzungsplan für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Verbands-
gemeinde Saarburg-Kell ist der für eine Beplanung beantragte Standort als Sonderbaufläche für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingestuft. Nachdem der Flächennutzungsplan auf dieser
Grundlage zur Rechtskraft gelangte, ist das Entwicklungsgebot gem. §8 Abs. 2 BauGB, wonach
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, erfüllt.
In seiner Sitzung am 21.05.2025 beschloss der Ortsgemeinderat daraufhin, den Bebauungsplan
für das Teilgebiet „Freiflächen-Photovoltaik Mandern II“ aufzustellen, billigte den Planentwurf
und beschloss, auf Grundlage dieses Entwurfes die Beteiligung der Behörden und der
Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
- 2 -
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand daraufhin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch
Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in der
Zeit vom 10.07.2025 bis einschl. 10.08.2025 statt. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt
ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich lagen die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum zur
Einsichtnahme bei der hiesigen Verwaltung aus. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden
mit Schreiben vom 10.07.2025 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Über die in den vorgenannten Verfahrensschritten eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen beriet der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 04.03.2026, führte die
städtebauliche Abwägung durch und beschloss, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des anhand der zuvor gefassten Beschlüsse
ergänzten und überarbeiteten Planentwurfes durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand daraufhin durch Einstellung der Planunterlagen auf der
Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in der Zeit vom 07.05.2026 bis einschl.
08.06.2026 statt. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 07.05.2026 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die
Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Über die im Zuge der vorgenannten Verfahren eingegangenen Anregungen und Stellung-
nahmen beriet der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.08.2026 und führte die städte-
bauliche Abwägung durch. Da sich aufgrund der Abwägungen Änderungen und Ergänzungen
an der Planung ergaben, beschloss der Ortsgemeinderat eine erneute Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die erneute Beteiligung
der Öffentlichkeit erfolgte daraufhin gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 24.09.2026 bis
einschl. 15.10.2026 durch Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Verbands-
gemeinde Saarburg-Kell. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt sein kann, wurden erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die während der vorgenannten Verfahrensschritte eingegangenen Anregungen und Stellung-
nahmen wurden durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro ausgewertet. Auf die als
Anlage beigefügte Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen. Darin ist in der linken
Spalte die Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält einen
Abwägungsbeschluss als Stellungnahme der Verwaltung und soweit erforderlich einen
Beschlussvorschlag. Wir bitten, hierüber zu beraten.
Sofern sich im Zuge der städtebaulichen Abwägungen keine Änderungen oder Ergänzungen an
der Planung ergeben, kann diese gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die
Begründung zum Bebauungsplan ist zu billigen. Nach Ausfertigung der Planurkunde durch den
Vorsitzenden kann diese sodann durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.
- 3 -
Beschlussvorschlag:
1. „Der Ortsgemeinderat Mandern hat die während der erneuten Behörden- und Öffentlich-
keitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den aus der
Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …..) beraten
und abgewogen.
2. Der Ortsgemeinderat Mandern beschließt den Bebauungsplan für das Teilgebiet
‚Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Mandern II‘ gemäß § 10 BauGB als
Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist nach
Ausfertigung durch den Vorsitzenden durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu
setzen.“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: __
Anwesend waren: __
Ja-Stimmen: __
Nein-Stimmen: __
Stimmenthaltungen: __
i.V. Simone Thiel, Erste Beigeordnete
V e r t e i l e r :
- Ortsgmeinde Mandern
-
- zum Vorgang
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