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Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Mandern II" in der Ortsgemeinde Mandern

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-04
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Dokument

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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 08.10.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 3 - Bauamt Az.: FB3/Ost/FiJ öffentlich Vorlagen-Nr.: 081/2026/036 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Ortsgemeinderat Mandern Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet "Sondergebiet Photovoltaik- Solarpark Mandern II" in der Ortsgemeinde Mandern Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. Ein Projektierer plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den in der Anlage gekennzeichneten Flächen und hat mit Schreiben vom 19.02.2025 bei der Ortsgemeinde einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung von Baurecht eingereicht. Im Antragsschreiben wird das Projekt wie folgt umschrieben: „Die Gesamtfläche, nördlich und südlich der K 68, befindet sich auf Flur 21, Flurstücke 8 (teilw.), 18, 19,20,21,22,23,24,25 (teilw.), 29, 30 (teilw.), 31,32,33 und Flur 36, Flurstücke 17,18,60,61, und 71 teilw.). Die Gesamtgröße der Fläche Mandern II [beträgt] ca. 18 ha. Insgesamt lassen sich auf der Fläche Solarmodule mit einer Leistung von ca. 18 MWp installieren. Wir bitten die Gemeinde Mandern für das Plangebiet einen Bebauungsplan […] aufzustellen, der mindestens die Anforderungen der in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik em. §11 Abs. 1 und 2 der BauNVO festgesetzt werden. Die Kosten für die Durchführung des Verfahrens trägt die […] GmbH. Mit der Planung ist das Planungsbüro BGHPlan aus Trier beauftragt.“ Im verbindlichen Flächennutzungsplan für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Verbands- gemeinde Saarburg-Kell ist der für eine Beplanung beantragte Standort als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingestuft. Nachdem der Flächennutzungsplan auf dieser Grundlage zur Rechtskraft gelangte, ist das Entwicklungsgebot gem. §8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, erfüllt. In seiner Sitzung am 21.05.2025 beschloss der Ortsgemeinderat daraufhin, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Freiflächen-Photovoltaik Mandern II“ aufzustellen, billigte den Planentwurf und beschloss, auf Grundlage dieses Entwurfes die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. - 2 - Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand daraufhin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in der Zeit vom 10.07.2025 bis einschl. 10.08.2025 statt. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich lagen die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum zur Einsichtnahme bei der hiesigen Verwaltung aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 10.07.2025 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Über die in den vorgenannten Verfahrensschritten eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen beriet der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 04.03.2026, führte die städtebauliche Abwägung durch und beschloss, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des anhand der zuvor gefassten Beschlüsse ergänzten und überarbeiteten Planentwurfes durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand daraufhin durch Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in der Zeit vom 07.05.2026 bis einschl. 08.06.2026 statt. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 07.05.2026 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Über die im Zuge der vorgenannten Verfahren eingegangenen Anregungen und Stellung- nahmen beriet der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.08.2026 und führte die städte- bauliche Abwägung durch. Da sich aufgrund der Abwägungen Änderungen und Ergänzungen an der Planung ergaben, beschloss der Ortsgemeinderat eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte daraufhin gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 24.09.2026 bis einschl. 15.10.2026 durch Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Verbands- gemeinde Saarburg-Kell. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, wurden erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die während der vorgenannten Verfahrensschritte eingegangenen Anregungen und Stellung- nahmen wurden durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro ausgewertet. Auf die als Anlage beigefügte Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen. Darin ist in der linken Spalte die Stellungnahme im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält einen Abwägungsbeschluss als Stellungnahme der Verwaltung und soweit erforderlich einen Beschlussvorschlag. Wir bitten, hierüber zu beraten. Sofern sich im Zuge der städtebaulichen Abwägungen keine Änderungen oder Ergänzungen an der Planung ergeben, kann diese gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die Begründung zum Bebauungsplan ist zu billigen. Nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Vorsitzenden kann diese sodann durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden. - 3 - Beschlussvorschlag: 1. „Der Ortsgemeinderat Mandern hat die während der erneuten Behörden- und Öffentlich- keitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnissen (ggf. mit folgenden Änderungen …..) beraten und abgewogen. 2. Der Ortsgemeinderat Mandern beschließt den Bebauungsplan für das Teilgebiet ‚Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Mandern II‘ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist nach Ausfertigung durch den Vorsitzenden durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.“ Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: __ Anwesend waren: __ Ja-Stimmen: __ Nein-Stimmen: __ Stimmenthaltungen: __ i.V. Simone Thiel, Erste Beigeordnete V e r t e i l e r : - Ortsgmeinde Mandern - - zum Vorgang

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